Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit nicht anders im Ange- bot geregelt - mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte Zeit. 12.2 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Ende der Min- destlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes. 12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes. 12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit 21.1 Sofern nicht anders ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abge- schlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich per E-Mail oder Brief aufgekündigt werden. Sofern im Ange- bot geregelt - nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten als vereinbart. Für den Fall, dass der Vertrag innerhalb der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, so ist der Kunde ver- pflichtet, die für die Freischaltung beim Betreiber entstandenen Kosten sowie das Restentgelt, welches bis zum Ende des Kündigungsverzichts angefallen wäre, CANCOM zu ersetzen. CANCOM wird mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln End- abrechnung dem Kunden diese Kosten in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte ZeitRechnung stellen.
12.2 Ist im 21.2 Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Der jeweilige Vertrag nichts anderes vereinbartverlängert sich um weitere 12 Monate, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit wenn der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Monat zum Ende der Min- destlaufzeit Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Werden die SIP-Trunk-Dienste gemeinsam mit anderen Leistungen zB aus dem Service- vertrag oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit mit einem Mietvertrag bezogen, so gelten die Mindestvertragsdauer sowie die Kündigungs- fristen gemäß den Vertragsbedingungen des Service- und/oder Mietvertrages auch für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit diese SIP-Trunk- Dienste.
21.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer, jener Monat, in dem CAN- COM mit der Leistungserbringung beginnt.
21.4 CANCOM ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu beenden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte laufende Entgelt zu bezahlen. CANCOM trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.
21.5 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der CANCOM zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
21.6 CANCOM ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von CANCOM liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
21.7 Allfällig andere mit CANCOM bestehende Verträge bleiben von einer Vertragsbeendigung der SIP-Trunk- Dienste unberührt.
21.8 Wird der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung sei- tens CANCOM beendet, wird dem Kunden bei der Endabrechnung ein Restentgelt verrechnet. Dieses berechnet sich aus den Grundentgelten, die für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragskündigung und Ende des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesKündigungsverzichts angefallen wäre.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen 21.9 Ist der Kunde ein Klein-, und Kleinstunternehmen, gemäß § 4 Z 66 TKG, sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, so verzichtet er auf seine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kannhinsichtlich aller Be- standteile des Bündels innerhalb der einmonatigen Kündigungsfrist gemäß § 136 Abs 4 TKG, sofern er berechtigt ist, wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen einzelne Bestandteile eines Bün- delproduktes gemäß § 136 Abs. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist2 TKG zu beenden. IEine ausdrückliche Verzichtserklärung erfolgt schriftlich im Falle jeweiligen Angebot. Von der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für nicht umfasst sind gemietete Endgeräte, Tele- fonanlagen etc. die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der einem gesonderten Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesunterliegen.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit nicht anders im Ange- bot geregelt - mit Vertragsschluss und läuft16.1 Bei Zielschuldverhältnissen (Punkt 1.9) richten sich Rücktrittsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen. Erklärt IPHOS berechtigt den Rück- tritt vom Vertrag, vorbe- haltlich hat der Beendigungsregeln in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbartAuftraggeber die bis dahin bereits erbrachten Leistungen IPHOS abzugelten.
16.2 Solche Verträge hingegen, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form welche Dauerschuldverhältnisses (Punkt 1.9) begründen, werden, falls keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wird, auf unbestimmte ZeitZeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats aufge- kündigt werden, vom Auftraggeber aber frühestens nach Ablauf eines vollen Jahres ab Vertragsbeginn (Abgabe der Kündigungserklärung).
12.2 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Ende der Min- destlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht 16.3 Wenn ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betragsvorliegt, der die Vergütung Fortsetzung eines auf unbestimmte Dauer oder kraft besonderer Vereinbarung auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrages für zwei Monate erreichtIPHOS unzumutbar erscheinen lässt, in Verzug kann IPHOS den Vertrag vorzeitig jederzeit durch einseitige Erklä- rung mit sofortiger Wirkung auflösen, beispielsweise
16.3.1 bei Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen;
16.3.2 wenn der Auftraggeber selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Auftragserteilung über seine Wirtschafts- oder Vermö- gensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis IPHOS den Vertrag nicht einge- gangen wäre;
16.3.3 bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter, insbe- sondere bei Moratoriumsvereinbarungen, bei außergerichtlichen Ausgleichsverfahren oder Zahlungseinstellungserklärungen, bei Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendecken- den Vermögens;
16.3.4 bei Tod oder Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder, ist der Auftraggeber juristische Person, bei Liquidation;
16.3.5 wenn der Auftraggeber gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und der Verstoß oder seine Folgen nicht binnen 14 Tagen nach Mahnung beseitigt sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit 21.1 Sofern nicht anders ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abge- schlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich per E-Mail oder Brief aufgekündigt werden. Sofern im Ange- bot geregelt - nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten als vereinbart. Für den Fall, dass der Vertrag innerhalb der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, so ist der Kunde ver- pflichtet, die für die Freischaltung beim Betreiber entstandenen Kosten sowie das Restentgelt, welches bis zum Ende des Kündigungsverzichts angefallen wäre, KBC zu ersetzen. KBC wird mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln Endabrechnung dem Kunden diese Kosten in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte ZeitRechnung stellen.
12.2 Ist im 21.2 Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Der jeweilige Vertrag nichts anderes vereinbartverlängert sich um weitere 12 Monate, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit wenn der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Monat zum Ende der Min- destlaufzeit Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Werden die SIP-Trunk-Dienste gemeinsam mit anderen Leistungen zB aus dem Service- vertrag oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit mit einem Mietvertrag bezogen, so gelten die Mindestvertragsdauer sowie die Kündigungs- fristen gemäß den Vertragsbedingungen des Service- und/oder Mietvertrages auch für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit diese SIP-Trunk- Dienste.
21.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer, jener Monat, in dem KBC mit der Leistungserbringung beginnt.
21.4 KBC ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu be- enden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte laufende Entgelt zu bezahlen. KBC trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.
21.5 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der KBC zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
21.6 KBC ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von KBC liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
21.7 Allfällig andere mit KBC bestehende Verträge bleiben von einer Vertragsbeendigung der SIP-Trunk- Dienste unberührt.
21.8 Wird der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung sei- tens KBC beendet, wird dem Kunden bei der Endabrechnung ein Restentgelt verrechnet. Dieses berech- net sich aus den Grundentgelten, die für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragskündigung und Ende des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesKündigungsverzichts angefallen wäre.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen 21.9 Ist der Kunde ein Klein-, und Kleinstunternehmen, gemäß § 4 Z 66 TKG, sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, so verzichtet er auf seine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kannhinsichtlich aller Be- standteile des Bündels innerhalb der einmonatigen Kündigungsfrist gemäß § 136 Abs 4 TKG, sofern er berechtigt ist, wegen Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen einzelne Bestandteile eines Bün- delproduktes gemäß § 136 Abs. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist2 TKG zu beenden. IEine ausdrückliche Verzichtserklärung erfolgt schriftlich im Falle jeweiligen Angebot. Von der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für nicht umfasst sind gemietete Endgeräte, Tele- fonanlagen etc. die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der einem gesonderten Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesunterliegen.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit 21.1 Sofern nicht anders ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abge- schlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich per E-Mail oder Brief aufgekündigt werden. Sofern im Ange- bot geregelt - nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten als vereinbart. Für den Fall, dass der Vertrag innerhalb der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, so ist der Kunde ver- pflichtet, die für die Freischaltung beim Netzbetreiber entstandenen Kosten sowie das Restentgelt, wel- ches bis zum Ende des Kündigungsverzichts angefallen wäre, KBC zu ersetzen. KBC wird mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln Endab- rechnung dem Kunden diese Kosten in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte ZeitRechnung stellen.
12.2 Ist im 21.2 Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Der jeweilige Vertrag nichts anderes vereinbartverlängert sich um weitere 12 Monate, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit wenn der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Monat zum Ende der Min- destlaufzeit Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Werden die SIP-Trunk-Dienste gemeinsam mit anderen Leistungen zB aus dem Service- vertrag oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit mit einem Mietvertrag bezogen, so gelten die Mindestvertragsdauer sowie die Kündigungs- fristen gemäß den Vertragsbedingungen des Service- und/oder Mietvertrages auch für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit diese SIP-Trunk- Dienste.
21.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer, jenes Monat, in dem KBC mit der Leistungserbringung beginnt.
21.4 KBC ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu be- enden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte laufende Entgelt zu bezahlen. KBC trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.
21.5 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der KBC zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
21.6 KBC ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von KBC liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
21.7 Allfällig andere mit KBC bestehende Verträge bleiben von einer Vertragsbeendigung der SIP-Trunk- Dienste unberührt.
21.8 Wird der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung sei- tens KBC beendet, wird dem Kunden bei der Endabrechnung ein Restentgelt verrechnet. Dieses berech- net sich aus den Grundentgelten, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund Zeit zwischen vorzeitiger Vertragskündigung und Ende des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesKündigungsverzichts angefallen wäre.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit nicht anders im Ange- bot geregelt - mit Vertragsschluss und läuft16.1 Bei Zielschuldverhältnissen (Punkt 1.9) richten sich Rücktrittsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen. Erklärt IPHOS berechtigt den Rück- tritt vom Vertrag, vorbe- haltlich hat der Beendigungsregeln in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbartAuftraggeber die bis dahin bereits erbrachten Leistungen IPHOS abzugelten.
16.2 Solche Verträge hingegen, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form welche Dauerschuldverhältnisses (Punkt 1.9) begründen, werden, falls keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wird, auf unbestimmte ZeitZeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats aufge- kündigt werden, vom Auftraggeber aber frühestens nach Ablauf eines vollen Jahres ab Vertragsbeginn (Abgabe der Kündigungserklärung).
12.2 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Ende der Min- destlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht 16.3 Wenn ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betragsvorliegt, der die Vergütung Fortsetzung eines auf unbestimmte Dauer oder kraft besonderer Vereinbarung auf best immte Dauer abgeschlossenen Vertrages für zwei Monate erreichtIPHOS unzumutbar erscheinen lässt, in Verzug kann IPHOS den Vertrag vorzeitig jederzeit durch einseitige Erklä- rung mit sofortiger Wirkung auflösen, beispielsweise
16.3.1 bei Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen;
16.3.2 wenn der Auftraggeber selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Auftragserteilung über seine Wirtschafts- oder Vermö- gensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis IPHOS den Vertrag nicht einge- gangen wäre;
16.3.3 bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter, insbe- sondere bei Moratoriumsvereinbarungen, bei außergerichtlichen Ausgleichsverfahren oder Zahlungseinstellungserklärungen, bei Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendecken- den Vermögens;
16.3.4 bei Tod oder Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder, ist der Auftraggeber juristische Person, bei Liquidation;
16.3.5 wenn der Auftraggeber gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und der Verstoß oder seine Folgen nicht binnen 14 Tagen nach Mahnung beseitigt sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit 21.1 Sofern nicht anders ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abge- schlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich per E-Mail oder Brief aufgekündigt werden. Sofern im Ange- bot geregelt - nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten als vereinbart. Für den Fall, dass der Vertrag innerhalb der Mindestvertragsdauer gekündigt wird, so ist der Kunde ver- pflichtet, die für die Freischaltung beim Netzbetreiber entstandenen Kosten sowie das Restentgelt, wel- ches bis zum Ende des Kündigungsverzichts angefallen wäre, KBC zu ersetzen. KBC wird mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln Endab- rechnung dem Kunden diese Kosten in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte ZeitRechnung stellen.
12.2 Ist im 21.2 Sollte eine Mindestvertragsdauer vereinbart sein, kann der Kunde eine Kündigung erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer aussprechen. Der jeweilige Vertrag nichts anderes vereinbartverlängert sich um weitere 12 Monate, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit wenn der Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Monat zum Ende der Min- destlaufzeit Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Werden die SIP-Trunk-Dienste gemeinsam mit anderen Leistungen zB aus dem Service- vertrag oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit mit einem Mietvertrag bezogen, so gelten die Mindestvertragsdauer sowie die Kündigungs- fristen gemäß den Vertragsbedingungen des Service- und/oder Mietvertrages auch für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit diese SIP-Trunk- Dienste.
21.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich gilt als Beginn der Mindestvertragsdauer, jenes Monat, in dem KBC mit der Leistungserbringung beginnt.
21.4 KBC ist berechtigt den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirksamkeit zu be- enden. Davon unberührt bleibt die Pflicht des Kunden, das vereinbarte laufende Entgelt zu bezahlen. KBC trifft in diesem Fall keine Pflicht zur Leistungserbringung.
21.5 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der KBC zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor: • Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; • wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis KBC den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; • bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden und der damit verbundenen Nichteröffnung des Insol- venzverfahrens; • Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation oder Verlust der Gewerbeberechtigung; • im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Nutzung der SIP-Trunk-Dienste (Punkt 13); • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfä- higkeit von Netz oder SIP-Trunk-Dienste sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; • wenn KBC den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzab- schlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder SIP-Trunk-Dienste oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nach- kommt; • wenn der Kunde eigenmächtig, die Endgeräte auf einen anderen, als den vertraglich vereinbarten Netzabschlusspunkt anschließt; • wenn der Netzbetreiber das für die SIP-Trunk-Dienste notwendige Netz nicht mehr zur Verfügung stellt und ein Wechsel zu einem alternativen Netzbetreiber nicht möglich oder zumutbar ist; • die Berechtigung zum Betrieb und/oder zur Nutzung des Telekommunikationsnetzes aus irgendei- nem Grund widerrufen wird oder endet (und nicht gleichzeitig ersetzt wird) und dies die Ausübung von Rechten oder die Erbringung von Pflichten nach diesem Vertrag beeinträchtigt; • wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; • wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter, insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisati- onsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklä- rungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfah- rens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden. • schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.
21.6 KBC ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von KBC liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
21.7 Allfällig andere mit KBC bestehende Verträge bleiben von einer Vertragsbeendigung der SIP-Trunk- Dienste unberührt.
21.8 Wird der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung sei- tens KBC beendet, wird dem Kunden bei der Endabrechnung ein Restentgelt verrechnet. Dieses berech- net sich aus den Grundentgelten, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund Zeit zwischen vorzeitiger Vertragskündigung und Ende des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesKündigungsverzichts angefallen wäre.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Sip Trunk Dienste
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Für den Anschluss des Objekts wird eine Mindestvertragslaufzeit von 15 Jahren ab Unterzeichnung des Wärmelieferungsvertrages vereinbart. Das WVU hat erhebliche Investitionen in die Fernwärmeleitung, die Übergabestation und die Energieerzeugungsanlage selbst getätigt. Diese Aufwendungen werden durch die veranschlagten Anschlusskosten nur zu einem geringen Teil bezahlt. Die Mehrinvestitionskosten werden durch langfristige Darlehen finanziert. Auf Grund der gegebenen Tilgungsdauer der Finanzierungen ist die Mindestvertragslaufzeit entsprechend vorgegeben. Der Vertrag beginnt – soweit nicht anders im Ange- bot geregelt - mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte Zeit.
12.2 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem kann somit erstmals unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende der Min- destlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglichMindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Nach Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, Mindestvertragslaufzeit ist eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung ebenfalls schriftlich unter Einhaltung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich isteines Kalenderjahres möglich. Im Fall der Vertragsbeendigung – aus welchem Grund auch immer – gehen im Eigentum des WVU stehende, jedoch auf der Liegenschaft des Kunden befindliche Anlagenteile, die nicht der Versorgung Dritter dienen, nach Xxxx des WVU entweder in jenem Zustand, in dem sie sich befinden, in das Eigentum des Kunden über oder sind vom WVU binnen angemessener Frist zu entfernen. Ist der Kunde zugleich Eigentümer der im Wärmelieferungsvertrag genannten Liegenschaften bzw. Grundstücke, so ist er verpflichtet die Zu- und Fortleitung des Wärmeträgers sowohl über diese Grundstücke als auch in den darauf befindlichen Gebäuden sowie das Anbringen und Verlegen von Leitungen, Leitungsträgern und Zubehör für Zwecke der Wärmeversorgung Dritter ohne gesondertes Entgelt zu dulden und räumt der Kunde hiermit dem WVU die entsprechenden Dienstbarkeiten ein und anerkennt die Eigentumsrechte des WVU. Der Kunde räumt somit unter einem dem WVU das Servitut der Leitungsführung über sein Grundstück ein. Dies unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen dem WVU und dem Kunden aufrecht ist oder beendet ist. Die Dienstbarkeit hat somit auch nach Beendigung des Vertrages insofern Geltung, als die VWU berechtigt ist die Leitungen im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für Notwendigkeit der Versorgung Dritter über das Grundstück des Kunden zu führen und die bis zum Wirksamwerden Leitungen zu warten. Diesbezüglich ist dem WVU auch der Kündigung aufgrund Zugang zu gewähren. Ist der Kunde nicht zugleich Liegenschaftseigentümer so hat er vor Abschluss des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für Wärmelieferungsvertrages die Sie darle- genZustimmung zu dieser Vertragsbestimmung vom Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstückes einzuholen und dafür Sorge zu tragen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Grundeigentümer unter Anerkennung dieser Bestimmung den gegenständlichen Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesmitunterfertigt.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Wärmelieferungsvertrag
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Für den Anschluss des Objekts wird eine Mindestvertragslaufzeit von 15 Jahren ab Unterzeichnung des Wärmelieferungsvertrages vereinbart. Das WVU hat erhebliche Investitionen in die Fernwärmeleitung, die Übergabestation und die Energieerzeugungsanlage selbst getätigt. Diese Aufwendungen werden durch die veranschlagten Anschlusskosten nur zu einem geringen Teil bezahlt. Die Mehrinvestitionskosten werden durch langfristige Darlehen finanziert. Auf Grund der gegebenen Tilgungsdauer der Finanzierungen ist die Mindestvertragslaufzeit entsprechend vorgegeben. Der Vertrag beginnt – soweit nicht anders im Ange- bot geregelt - mit Vertragsschluss und läuft, vorbe- haltlich der Beendigungsregeln in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbart, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form auf unbestimmte Zeit.
12.2 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem kann somit erstmals unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende der Min- destlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglichMindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht ein automatisches Nach Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, Mindestvertragslaufzeit ist eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung ebenfalls schriftlich unter Einhaltung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich isteines Kalenderjahres möglich. Im Fall der Vertragsbeendigung – aus welchem Grund auch immer – gehen im Eigentum des WVU stehende, jedoch auf der Liegenschaft des Kunden befindliche Anlagenteile, die nicht der Versorgung Dritter dienen, nach Xxxx des WVU entweder in jenem Zustand, in dem sie sich befinden, in das Eigentum des Kunden über oder sind vom WVU binnen angemessener Frist zu entfernen. Ist der Kunde zugleich Eigentümer der im Wärmelieferungsvertrag genannten Liegenschaften bzw. Grundstücke, so ist er verpflichtet die Zu- und Fortleitung des Wärmeträgers sowohl über diese Grundstücke als auch in den darauf befindlichen Gebäuden sowie das Anbringen und Verlegen von Leitungen, Leitungsträgern und Zubehör für Zwecke der Wärmeversorgung Dritter ohne gesondertes Entgelt zu dulden und räumt der Kunde hiermit dem WVU die entsprechenden Dienstbarkeiten ein und anerkennt die Eigentumsrechte des WVU. Der Kunde räumt somit unter einem dem WVU das Servitut der Leitungsführung über sein Grundstück ein. Dies unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen dem WVU und dem Kunden aufrecht ist oder beendet ist. Die Dienstbarkeit hat somit auch nach Beendigung des Vertrages insofern Geltung, als die WVU berechtigt ist die Leitungen im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für Notwendigkeit der Versorgung Dritter über das Grundstück des Kunden zu führen und die bis zum Wirksamwerden Leitungen zu warten. Diesbezüglich ist dem WVU auch der Kündigung aufgrund Zugang zu gewähren. Ist der Kunde nicht zugleich Liegenschaftseigentümer so hat er vor Abschluss des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für Wärmelieferungsvertrages die Sie darle- genZustimmung zu dieser Vertragsbestimmung vom Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstückes einzuholen und dafür Sorge zu tragen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Grundeigentümer unter Anerkennung dieser Bestimmung den gegenständlichen Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderesmitunterfertigt.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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Samples: Wärmelieferungsvertrag
Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Der Vertrag beginnt – soweit nicht anders im Ange- bot geregelt - mit Vertragsschluss Iphos IT Solutions GmbH und läuftIphos IT Service GmbH, vorbe- haltlich Xxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx Telefon: +00 0 000 00 00, Fax: + 00 0 000 00 00 00
16.1 Bei Zielschuldverhältnissen (Punkt 1.9) richten sich Rücktrittsrechte nach den gesetzlichen Bestimmungen. Erklärt IPHOS berechtigt den Rück- tritt vom Vertrag, hat der Beendigungsregeln in diesem Abschnitt und sofern nicht anders vereinbartAuftraggeber die bis dahin bereits erbrachten Leistungen IPHOS abzugelten.
16.2 Solche Verträge hingegen, bis zur ver- tragsgemäßen Beendigung der Laufzeit der Platt- form welche Dauerschuldverhältnisses (Punkt 1.9) begründen, werden, falls keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wird, auf unbestimmte ZeitZeit abgeschlossen und können unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Monats aufge- kündigt werden, vom Auftraggeber aber frühestens nach Ablauf eines vollen Jahres ab Vertragsbeginn (Abgabe der Kündigungserklärung).
12.2 Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, haben die SaaS-Leistungen, On-Premise-Miet-Leistungen, und andere wiederkehrende Leistungen (zusam- men „Dauerschuldverhältnisse“) eine feste Min- destlaufzeit von zwölf (12) Monaten („Mindest- laufzeit“). Eine ordentliche vorzeitige Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Ende der Min- destlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist nicht möglich. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS, Plattform) be- ginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Vergütung. Soweit nicht 16.3 Wenn ein automatisches Ende der Platt- formnutzung mit Ablauf der festen Mindestlaufzeit vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse bzw. die Plattform jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungs- zeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kün- digung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehaltlich der folgen- den Ziffer unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund ha- ben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Ver- trages erbrachten Leistungen. Die Vergütung ent- fällt aber für solche Leistungen, für die Sie darle- gen, dass sie für Sie aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind. Die Mindestlaufzeit für Leistungen im Rahmen der Dauerschuldverhältnisse (v.a. SaaS) beginnt dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist - mit Bereitstellung, spätestens jedoch 6 Wo- chen nach Vertragsschluss und Fälligkeit der Ver- gütung. Mit Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über die Dauerschuldverhältnisse jeweils um weitere zwölf (12) Monate („Verlänge- rungszeitraum“), es sei denn, eine Partei erklärt die Kündigung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.
12.4 Wir können den Vertrag insbesondere dann außer- ordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündi- gen, wenn Sie für zwei Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Be- zahlung der Vergütung in Höhe eines Betragsvorliegt, der die Vergütung Fortsetzung eines auf unbestimmte Dauer oder kraft besonderer Vereinbarung auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrages für zwei Monate erreichtIPHOS unzumutbar erscheinen lässt, in Verzug kann IPHOS den Vertrag vorzeitig jederzeit durch einseitige Erklä- rung mit sofortiger Wirkung auflösen, beispielsweise
16.3.1 bei Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen;
16.3.2 wenn der Auftraggeber selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Auftragserteilung über seine Wirtschafts- oder Vermö- gensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis IPHOS den Vertrag nicht einge- gangen wäre;
16.3.3 bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter, insbe- sondere bei Moratoriumsvereinbarungen, bei außergerichtlichen Ausgleichsverfahren oder Zahlungseinstellungserklärungen, bei Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendecken- den Vermögens;
16.3.4 bei Tod oder Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder, ist der Auftraggeber juristische Person, bei Liquidation;
16.3.5 wenn der Auftraggeber gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und der Verstoß oder seine Folgen nicht binnen 14 Tagen nach Mahnung beseitigt sind. Wir können in diesem Fall einen sofort in ei- ner Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vereinbarten Vergütung verlan- gen; Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, uns der Nachweis eines höheren Scha- dens, vorbehalten.
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