Common use of Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werden. 23.2. Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor: 23.2.1. Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.2. wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.3. Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16); 23.2.5. wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.6. wenn Tele2 den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher im Sinne des KschG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9. schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. Tele2 ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 23.3. Enthält ein Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindung, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. 23.4. Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werden. 23.2. Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich schrift- lich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor: 23.2.1. Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.2. wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.3. Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16); 23.2.5. wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.6. wenn Tele2 den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich unver- züglich nachkommt; 23.2.7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher im Sinne des KschG KSchG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9. schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. Tele2 ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 23.3. Enthält ein Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindung, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. 23.4. Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.;

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.114.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Der Wärmelieferungsvertrag tritt mit Unterfertigung durch beide Vertragspartner in Kraft und wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen abgeschlossen. 14.2. Das WVU und kann von jedem Vertragsteil der Kunde können den Wärmeliefervertrag schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werdenJahresende durch ordentliche Kündigung kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Poststempels oder ein, hinsichtlich der Beweiskraft, dem gleichkommender Nachweis maßgeblich. 23.214.3. Aus wichtigem Grund kann Die Herstellung der Kundenvertrag Versorgungseinrichtung durch das WVU bedarf erheblicher Aufwendungen und sind diese Umstände dem Kunden bekannt. Der Kunde verzichtet deshalb ausdrücklich auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung für einen Zeitraum von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich 15 Jahren ab Inkrafttreten des Wärmeliefervertrages oder (sofern zutreffend) den im (ursprünglichen) Wärmeliefervertag angegebenen Zeitraum. 14.4. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch eine Vertragspartei ist die jeweils andere Vertragspartei berechtigt, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche, den Wärmelieferungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werdenaufzulösen. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor: 23.2.1. Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Eine außerordentliche Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.2. wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.3. Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16); 23.2.5. Sinne dieses Punktes ist nur dann möglich, wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletztein Ereignis eintritt, welche das die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.6. wenn Tele2 Fortführung des Wärmeliefervertrages für den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter das WVU unzumutbar macht. Wenn der Vertrag vor Ablauf des 15. Jahres außerordentlich gekündigt wird, und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (für Verbraucher sofern diese zu bezahlen gewesen wären) keine oder nur ein Teil der Zuleitungsbaukosten in Rechnung gestellt wurden, so werden diese bei Vertragskündigung fällig und nachträglich verrechnet. 14.5. Von der Abweisung eines Insolvenzantrages mangels kostendeckenden Vermögens sowie der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die jeweils andere Vertragspartei sofort schriftlich zu verständigen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Wärmelieferungsvertrag nach Ablauf der gesetzlichen Auflösungssperre aufzulösen, sofern die Vertragsauflösung im Sinne Insolvenzfall die Fortführung des KschG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9jeweilig anderen Unternehmens gefährdet. schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. Tele2 ist Darüber hinaus sind die Vertragsparteien berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellenden Wärmelieferungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 liegenden Gründen unmöglich die Auflösung zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar istwirtschaftlicher Nachteile unerlässlich ist oder ein Insolvenzantrag über das Vermögen einer Vertragspartei mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. 23.3. Enthält ein Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindung, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. 23.4. Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Wärmeliefervertrag

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.1. 23.1 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats Ka- lendermonats schriftlich aufgekündigt werden. 23.2. 23.2 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem je- dem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung Wir- kung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 STW zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere insbesonde- re vor: 23.2.1. 23.2.1 Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung Andro- hung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.2. 23.2.2 wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender leisten- der Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine sei- ne Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 STW den Kundenvertrag nicht abgeschlossen abge- schlossen hätte; 23.2.3. 23.2.3 Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. 23.2.4 im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden ver- stoßenden Servicenutzung (Punkt 16); 23.2.5. 23.2.5 wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.6. 23.2.6 wenn Tele2 STW den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung Be- einträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.7. 23.2.7 wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten Si- cherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. 23.2.8 wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter und damit verbundener Gefährdung der Forderungspo- sition von STW (für Verbraucher im Sinne des KschG KSchG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition Forderungspo- sition von Tele2 STW dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf Reorgani- sationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Er- öffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens (nur insoweit als § 25a und § 25b Insolvenzordnung unberührt bleiben), Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen au- ßergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich hinsicht- lich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9. 23.2.9 schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. Tele2 Vertrags- pflichten. 23.2.10 STW ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich Einfluss- bereich von Tele2 STW liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 23.3. Enthält ein 23.3 Sieht der Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindungfür einen bestimmten Zeitraum einen Kündigungsverzicht vor, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossenkann der Kundenver- trag erst ordentlich aufgekündigt werden, sobald dieser Zeitraum ab Leistungsbeginn/Serviceübergabe vollstän- dig verstrichen ist. 23.4. 23.4 Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 STW gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 STW entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 angegebene STW an- gegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der RückstellungRückstellung von mehr als 14 Tagen, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche An- sprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes Benützungs- entgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.1. 23.1 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen abge- schlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werden. 23.2. 23.2 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor: 23.2.1. 23.2.1 Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.2. 23.2.2 wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.3. 23.2.3 Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. 23.2.4 im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16); 23.2.5. 23.2.5 wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.6. 23.2.6 wenn Tele2 den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.7. 23.2.7 wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. 23.2.8 wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher im Sinne des KschG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht)Dritter, insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9. 23.2.9 schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. . 23.2.10 Tele2 ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 23.3. Enthält ein 23.3 Sieht der Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindungfür einen bestimmten Zeitraum einen Kündigungsverzicht vor, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossenkann der Kundenvertrag erst ordentlich aufgekündigt werden, sobald dieser Zeitraum ab Leistungsbeginn/Service- übergabe vollständig verstrichen ist. 23.4. 23.4 Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.120.1. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Der Vertrag wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen geschlossen und kann kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, von jedem Vertragsteil beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt gekündigt werden. Davon jeweils unberührt bleibt eine allfällige ausdrückliche Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes gemäß Punkt 20.2. 23.220.2. Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. 20.3. Für eine allfällige Vertragsverlängerung kann der Kunde zu diesem Zeitpunkt gültige Angebote von Drei unter Vereinbarung eines neuerlichen Kündigungsverzichts (Punkt 20.2.) nutzen, wobei die AGB zum Zeitpunkt des neuerlichen Kündigungsverzichtes zur Anwendung kommen. 20.4. Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 Drei zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 23.2.120.4.1. Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.220.4.2. wenn der Kunde selbst oder ein eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 Drei den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.320.4.3. Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.420.4.4. im Fall einer missbräuchlichen, betrügerischen oder jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 1615.); 23.2.520.4.5. wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.620.4.6. wenn Tele2 Drei den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.720.4.7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht innerhalb angemessener Frist erfüllt; 23.2.820.4.8. wesentliche Verschlechterung bei objektiv begründetem Zweifel an der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher im Sinne des KschG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters Bonität des Kunden; 23.2.920.4.9. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei erfolgloser Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, bei Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, jeweils mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden, sowie bei Zahlungseinstellungserklärungen, wenn mit der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eine Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Drei einhergeht; § 25a IO bleibt hiervon unberührt; 20.4.10. wenn Drei aufgrund von Verträgen mit anderen Netzbetreibern oder wegen Aufforderung von öffentlichen Stellen zur Sperre verpflichtet ist; Drei wird den Kunden über den Grund der Sperre informieren; 20.4.11. schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.1020.4.12. Tele2 Drei ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 Drei liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 23.3. Enthält ein Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindung, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. 23.420.5. Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 Drei gehörende IT/TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 Drei entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 Drei angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet. 20.6. Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung seitens Drei beendet, dann wird dem Kunden bei Vertragsbeendigung ein dem Restentgelt entsprechender Betrag verrechnet. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre. 20.7. Punkt 20.6. gilt mit der Maßgabe, dass für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden § 25a Insolvenzordnung unberührt bleibt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.1. 23.1 Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich aufgekündigt werden. 23.2. 23.2 Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 Castelli Networks zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor: 23.2.1. 23.2.1 Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; 23.2.2. 23.2.2 wenn der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 Castelli Networks den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.3. 23.2.3 Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. 23.2.4 im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16); 23.2.5. 23.2.5 wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; 23.2.6. 23.2.6 wenn Tele2 Castelli Networks den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt Netz abschlusspunkt auffordert und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.7. 23.2.7 wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. 23.2.8 wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher im Sinne des KschG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht)Dritter, insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9. 23.2.9 schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. Tele2 . 23.2.10 Castelli Networks ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 Castelli Networks liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist. 23.3. Enthält ein 23.3 Sieht der Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindungfür einen bestimmten Zeitraum einen Kündigungsverzicht vor, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossenkann der Kundenvertrag erst ordentlich aufgekündigt werden, sobald dieser Zeitraum ab Leistungsbeginn/Serviceübergabe vollständig verstrichen ist. 23.4. 23.4 Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 Castelli Networks gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 Castelli Networks entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 Castelli Networks angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. 23.19.1.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der vom Kunden gewählten Vertragslaufzeit. Sofern Der Vertrag verlängert sich um die vom Kunden gewählte Vertragslaufzeit, wenn keine Partei ihn mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende jeweiligen Mindestvertragslaufzeit kündigt. 9.1.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht ausdrücklich anderes vereinbart zugemutet werden kann. 9.1.3 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen. 9.1.4 Hat der Kunde auf dem von T4DT bereitgestellten Speichern Daten bzw. Inhalte hinterlegt, werden ihm diese Daten bzw. Inhalte im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses auf einem separaten Datenträger zur Verfügung gestellt. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von T4DT bleiben unberührt. 10.Haftung 10.1.1 Sollte es durch T4DT im Rahmen der Dienstleistungserbringung im Zusammenhang mit öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zu einem fahrlässigen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz oder gegen eine aufgrund dieses Gesetzes erlassene Verordnung, Verpflichtung oder Verfügung (z.B. durch die Bundesnetzagentur) kommen, wird die Haftung von T4DT für mögliche Vermögensschäden gegenüber dem Kunden, als Endnutzer, gemäß § 44a TKG beschränkt. 10.1.2 Ansonsten gelten die unter Ziffer 13 dieser AGB aufgeführten Haftungsregelungen. 11.Bestimmungen für die Registrierung einer Domain 11.1.1 Die Zuteilung des Domainnamens gilt erst dann als tatsächlich erfolgt, wenn eine entsprechende Bestätigung von T4DT gegenüber dem Kunden ausgesprochen wird. Da T4DT auf die Vergabe einer Domain keinen Einfluss hat, sind auch Haftung und Gewährleistung in Bezug auf die Zuteilung einer bestimmten, durch den Kunden bestellten Domain ausgeschlossen. 11.1.2 Der Kunde unterliegt einer Mitwirkungsverpflichtung im Rahmen von Abläufen der Registrierung, Übertragung und/oder Löschung von Domains ebenso wie im Rahmen von Änderungen der Datenbankeinträge durch die Vergabestellen. Die Mitwirkung muss für den Kunden zumutbar sein. T4DT GmbH +00 000 000000 00 Grenke Bank Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxx Das Xxxxxxxxxx 00 xxxx@x0xx.xxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 HRB 217157 Amtsgericht Hannover 00000 Xxxxxxxx xxx.x0xx.xxx BIC: XXXXXXX0 Ust-ID: DE307510345 11.1.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm gewählten Domains sowie die über die jeweilige Domain abrufbaren Inhalte gesetzeskonform sind. Insbesondere dürfen dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. T4DT übernimmt keine Haftung für Rechtsverstöße durch die vom Kunden gewählten Domains und darunter abrufbaren Inhalte. Sollten Ersatzansprüche von Dritten dennoch gegenüber T4DT geltend gemacht werden, hat der Kunde T4DT von sämtlichen daraus resultierenden Kosten und Aufwendungen (inkl. solcher zur angemessenen Rechtsverteidigung) freizustellen und hat T4DT sämtlichen diesbezüglich entstehenden Schäden zu ersetzen. 11.1.4 T4DT ist dazu berechtigt, die Erreichbarkeit einer Domain bzw. die Verfügbarkeit von Webseiteninhalten vorübergehend oder mitunter auch dauerhaft zu unterbinden, falls objektive Umstände darauf hindeuten, dass ein mit der Domain oder den Inhalten verbundener Rechtsverstoß vorliegt. 11.1.5 Der Kunde ist verpflichtet, T4DT unverzüglich zu informieren, falls er gegenüber der Vergabestelle oder dem Registrar den Verzicht auf eine Domain erklärt. 11.1.6 Sollte der Kunde den mit T4DT geschlossenen Vertrag kündigen, hat dies grundsätzlich keine Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Registrar bzw. der Vergabestelle. Das zuletzt genannte Vertragsverhältnis kann nur durch gesonderte, ausdrückliche und schriftliche Kündigung beendet werden, die in jedem Fall an T4DT zu richten sind. Als Provider verwaltet T4DT die Domain und leitet Mitteilung an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar weiter. Sind Kunde und Domaininhaber verschieden, ist die schriftliche Einwilligung des Domaininhabers in die Kündigung erforderlich. 11.1.7 Möchte der Kunde die bei T4DT registrierte Domain kündigen, ist dies nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Handelt es sich um eine der nachfolgenden Top- Level-Domains, beträgt die Frist sechs Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit: .de, .at, .com, .net, .org, .biz, .info, .eu. Im Übrigen beträgt die Frist drei Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. 11.1.8 Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit T4DT, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über T4DT registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich zu den Domains zu erklären, ist T4DT berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch T4DT. 11.1.9 Im Falle einer Kündigung des zwischen dem Kunden und T4DT bestehenden Vertrags ist der Kunde dazu verpflichtet, uns mitzuteilen, wie mit der registrierten Domain umzugehen ist und ob sie beispielsweise gelöscht werden soll. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht T4DT GmbH +00 000 000000 00 Grenke Bank Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxx Das Xxxxxxxxxx 00 xxxx@x0xx.xxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 HRB 217157 Amtsgericht Hannover 00000 Xxxxxxxx xxx.x0xx.xxx BIC: XXXXXXX0 Ust-ID: DE307510345 nach, ist er T4DT gegenüber weiterhin zur Vergütung verpflichtet. T4DT wird den Kunden im Falle einer Kündigung über die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse ergänzend auf diese Mitteilungspflicht hinweisen. Sollte auch dann nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine entsprechende Mitteilung erfolgen, wird T4DT die Domain an die direkte Verwaltung der Kundenvertrag zuständigen Vergabestelle übermitteln oder sie im Namen des Kunden wieder freigeben. 11.1.10 T4DT ist dazu berechtigt, die Domain des Kunden an die direkte Verwaltung der zuständigen Vergabestelle zu übermitteln oder sie im Namen des Kunden wieder freizugeben, falls der Kunde sie nicht spätestens zum Beendigungstermin des zwischen dem Kunden und T4DT geschlossenen Domainverwaltungsvertrags in die Verwaltung durch einen anderen Provider übergeben hat. Diese Berechtigung gilt auch in Fällen einer nicht rechtzeitigen Umsetzung der Übernahme durch den neuen Provider. 11.1.11 T4DT stellt Domains bzw. Domainnamen im Rahmen ihrer Verfügbarkeit bereit und gibt keine ausdrückliche Zusicherung oder eine Garantie, dass diese stets verfügbar, fehlerfrei, zuverlässig, unterbrechungsfrei und den Anforderungen des Kunden entsprechend sind. T4DT übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Domain bereitgestellte Angebote und Ergebnisse (wie zum Beispiel auch Supportdienste) stets effektiv, akkurat, zuverlässig und ihren Anforderungen entsprechend funktionieren. 12.Bestimmungen für Schulungen 12.1.1 An den Schulungsunterlagen wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. 13.Bestimmungen für Anpassung von Standardsoftware 13.1.1 Diese Bestimmungen gelten für individuelle Anpassungen der im Vertrag genannten Standards Software durch T4DT auf unbestimmte Zeit abgeschlossen die Bedürfnisse des Kunden und/oder dessen Hardware. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. 13.1.2 Sofern die Installation per Fernzugriff erfolgt, gelten besondere Anforderungen an die Hardware und Software des Kunden, auf die der Kunde vor Abgabe seines Angebotes gesondert hingewiesen wird. 13.1.3 Abgeschlossene Werkleistungen müssen abgenommen werden. Nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung oder Teilleistung teilt T4DT dies dem Kunden dies mit, der dann prüft, ob die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Wurde die Leistung im T4DT GmbH +00 000 000000 00 Grenke Bank Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxx Das Xxxxxxxxxx 00 xxxx@x0xx.xxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 HRB 217157 Amtsgericht Hannover 00000 Xxxxxxxx xxx.x0xx.xxx BIC: XXXXXXX0 Ust-ID: DE307510345 Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die (Teil-)Leistungen abzunehmen. Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen T4DT unverzüglich mitzuteilen. Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird T4DT hierzu unverzüglich Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. 13.1.4 Der Kunde stellt die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Abnahme- und Testplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Daten, Arbeitsplätze, Geräte zur Verfügung. 13.1.5 Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich nach der Ablieferung durch T4DT, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, T4DT unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung von Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Hat T4DT den Mangel arglistig verschwiegen, so kann T4DT sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen. 13.1.6 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats T4DT nur durch die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich aufgekündigt festzulegen. Von dieser Verpflichtung kann nur bei Wahrung der Schriftform abgewichen werden. 23.213.1.7 Der Kunde stellt sicher, dass er für die Arbeiten an der Software über die erforderlichen Berechtigungen verfügt. Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag Er stellte T4DT auf eigene Kosten von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der Tele2 zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei. 23.2.1. Zahlungsverzug 13.1.8 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf T4DT – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden trotz Mahnung unter Androhung – nach eigener Xxxx und auf eigene Kosten hinsichtlich der Kündigung betroffenen Leistung (a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzungen nicht mehr vorliegt oder (b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. 14.Haftung 14.1.1 T4DT haftet unbeschränkt für Vorsatz und unter Setzung grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet T4DT nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. 14.1.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet T4DT nur im Falle der Verletzung einer Nachfrist wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße T4DT GmbH +00 000 000000 00 Grenke Bank Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxx Das Xxxxxxxxxx 00 xxxx@x0xx.xxx IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 HRB 217157 Amtsgericht Hannover 00000 Xxxxxxxx xxx.x0xx.xxx BIC: XXXXXXX0 Ust-ID: DE307510345 Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. 15.Abwerbeverbot 15.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von 14 Tagen; 23.2.2einem Jahr danach keine Mitarbeiter von T4DT abzuwerben oder ohne Zustimmung von T4DT anzustellen. wenn Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde selbst oder ein Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Tele2 den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte; 23.2.3. Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist eine von T4DT der Kunde juristische Person, bei Liquidation; 23.2.4. Höhe nach angemessen festzusetzende und im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung (Punkt 16);Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfender Vertragsstrafe zu zahlen. 16.Geheimhaltung 23.2.5. wenn 16.1.1 Die der Kunde Vertragsbestimmungen verletztanderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Services sicherstellen mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden dürfen sollen oder dem Schutz Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall der Rechte Dritter dienen; 23.2.6schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflicht zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an T4DT. wenn Tele2 den Kunden zur Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte vom Netzabschlusspunkt auffordert Die Höhe der Vertragsstrafe wird von T4DT nach billigem Ermessen bestimmt und der Kunde dieser Aufforderung trotz Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Services oder einer Gefährdung von Personen nicht unverzüglich nachkommt; 23.2.7. wenn der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheiten oder Verstärkung von bestellten Sicherheiten nicht erfüllt; 23.2.8. wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden oder für ihn Sicherstellung leistender Dritter (für Verbraucher ist im Sinne des KschG nur insofern als auch eine Gefährdung der Forderungsposition von Tele2 dadurch hervorgeht), insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Feststellung von Reorganisationsbedarf im Unternehmen des Kunden durch einen Wirtschaftsprüfer, Zahlungseinstellungserklärungen, Vorlage des Vermögensverzeichnisses bei Gericht, außergerichtlichen Ausgleichsverfahrens, jeweils hinsichtlich des Kunden selbst oder eines persönlich haftenden Gesellschafters des Kunden; 23.2.9. schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten. 23.2.10. Tele2 ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von Tele2 liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar istStreitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. 23.3. Enthält ein Kundenvertrag eine Mindestvertragsdauer oder eine Mindestbindung, allenfalls mit automatischer Verlängerung der Bindung, so ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. 23.4. Bei Beendigung des Kundenvertrages – aus welchem Grund auch immer – ist vom Kunden sämtliches Tele2 gehörende TK-Equipment nach Xxxx von Tele2 entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von Tele2 angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen. Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Rückstellung, ist er vorbehaltlich weiterer Ansprüche zur Zahlung eines angemessenen Benützungsentgeltes bis zur tatsächlichen Rückstellung verpflichtet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen