Common use of Vertragsdauer und Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. Ihr Vertrag gilt für die im Versicherungsantrag vereinbarte Ver- tragsdauer. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Vertragspartner eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Haben Sie Ihren Vertrag von vornherein mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie ihn zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutzvertrag – nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Rahmen von § 13 ARB – nach einer Beitragserhöhung auf Grundlage von § 10 ARB zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie bitte den genannten Bestimmungen.

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Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. Ihr Vertrag gilt für die im Versicherungsantrag vereinbarte Ver- tragsdauer. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung in Textform zugegangen ist. Haben Sie Ihren Vertrag von vornherein mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie ihn zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutzvertrag – nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Rahmen von § 13 ARB – nach einer Beitragserhöhung auf Grundlage von § 10 ARB zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie bitte den genannten Bestimmungen.

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Vertragsdauer und Vertragsbeendigung. Ihr Vertrag gilt für die im Versicherungsantrag vereinbarte Ver- tragsdauerVertrags- dauer. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Vertragsablauf dem Vertragspartner eine schriftliche Kündigung in Textform zugegangen ist. Haben Sie Ihren Vertrag von vornherein mit einer Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen, können Sie ihn zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündigen. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Rechtsschutzvertrag RS 10 1.2008 – nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Rahmen von § 13 19 Abs. 1 bzw. Abs. 2 ARB – nach einer Beitragserhöhung auf Grundlage von § 10 ARB der Beitrags- änderungsklausel (Standardklausel 36) zu kündigen. Die genauen Kündigungsfristen hierzu entnehmen Sie bitte den genannten Bestimmungen.

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