Common use of Vertragserfüllung Clause in Contracts

Vertragserfüllung. 1. Paridaans en Liebregts führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und sorgt dafür, dass das Vieh und die anderen Gegenstände den üblichen Qualitätsanforderungen sowie den Sicherheits-, Hygiene- und Tierwohlanforderungen entsprechen. Paridaans en Liebregts ist zertifiziert/im Besitz eines Qualitätszertifikats für Viehtransport. 2. Paridaans en Liebregts ist berechtigt, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Arbeiten für wünschenswert oder notwendig hält, und falls erforderlich nach Rücksprache mit der Gegenpartei, Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. 3. Die Arbeiten werden in gegenseitiger Absprache zwischen Paridaans en Liebregts und der Gegenpartei durchgeführt, die Art und Weise der Durchführung wird jedoch von Paridaans en Liebregts bestimmt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit oder ist anderweitig vereinbart. 4. Im Falle eines Mangels an den Arbeiten ist Xxxxxxxxx en Liebregts berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass die Gegenpartei berechtigt ist, die Arbeiten zu beenden und/oder den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), dies alles unter Wahrung der Redlichkeit und Billigkeit. 5. Paridaans en Liebregts wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass das Vieh und/oder andere Gegenstände, die an die Gegenpartei zu liefern sind, soweit erforderlich, von der zuständigen niederländischen oder ausländischen Regierungsbehörde genehmigt wurden und dass der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände die Dokumente beigefügt sind, die vor der Lieferung gemäß der geltenden (inter)nationalen Gesetzgebung erforderlich sind. 6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gegenpartei verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände auf eigene Rechnung und Risiko zugunsten von Paridaans en Liebregts für ausreichende Park- und Entlademöglichkeiten für die zum Transport des Viehs und/oder anderer Gegenstände verwendeten Transportmittel, ausreichendes Personal und darüber hinaus ausreichende, geeignete und sichere Hilfsmittel, falls vorhanden, für das Entladen des Viehs und/oder der anderen Gegenstände sowie für eine sichere, (falls erforderlich) gut beleuchtete und hygienische Umgebung zu sorgen, sodass die Anlieferung des Viehs und/oder der anderen Gegenstände unter allen Umständen, beispielsweise Wetterbedingungen, erfolgen kann. 7. Wünscht die Gegenpartei, dass Paridaans en Liebregts im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Arbeiten durchführt und/oder zusätzliche Produkte liefert, ist sie verpflichtet, dies Paridaans en Liebregts schriftlich mitzuteilen. Paridaans en Liebregts ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Arbeiten/Lieferungen abzulehnen. Paridaans en Liebregts wird versuchen, diese zusätzlichen Lieferungen durchzuführen, vorausgesetzt, dass dieses Ersuchen angemessen ist und Paridaans en Liebregts die Möglichkeit hat, diese zusätzlichen Lieferungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, und die andere Partei sich schriftlich verpflichtet hat, Paridaans en Liebregts die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu bezahlen. 8. Bei Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise Krankheit oder Mangel an Vieh, ist Paridaans en Liebregts berechtigt, die Arbeiten in Teilen und zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt auszuführen, sofern der Vertrag zwischen den Parteien dies zulässt und unter Beachtung der Redlichkeit und Billigkeit. 9. Paridaans en Liebregts nimmt die Dienste eines Kreditversicherers in Anspruch. Stellt dieser Kreditversicherer besondere Anforderungen an die von Paridaans en Liebregts für ihre Gegenpartei(en) auszuführenden Arbeiten, so werden diese der Gegenpartei von Paridaans en Liebregts auferlegt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit. 10. Alle Kosten, die aufgrund von Umständen entstehen, die Paridaans en Liebregts beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, gehen zulasten der Gegenpartei. 11. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten garantiert die Gegenpartei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die von ihr oder in ihrem Namen Paridaans en Liebregts zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragserfüllung. 1. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und sorgt dafür, dass das Vieh und die anderen Gegenstände den üblichen Qualitätsanforderungen sowie den Sicherheits-, Hygiene- und Tierwohlanforderungen entsprechen. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland ist zertifiziert/im Besitz eines Qualitätszertifikats für Viehtransport. 2. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland ist berechtigt, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Arbeiten für wünschenswert oder notwendig hält, und falls erforderlich nach Rücksprache mit der Gegenpartei, Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. 3. Die Arbeiten werden in gegenseitiger Absprache zwischen Paridaans en Liebregts PALI Deutschland und der Gegenpartei durchgeführt, die Art und Weise der Durchführung wird jedoch von Paridaans en Liebregts PALI Deutschland bestimmt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit oder ist anderweitig vereinbart. 4. Im Falle eines Mangels an den Arbeiten ist Xxxxxxxxx en Liebregts PALI Deutschland berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass die Gegenpartei berechtigt ist, die Arbeiten zu beenden und/oder den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), dies alles unter Wahrung der Redlichkeit und Billigkeit. 5. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass das Vieh und/oder andere Gegenstände, die an die Gegenpartei zu liefern sind, soweit erforderlich, von der zuständigen niederländischen oder ausländischen Regierungsbehörde genehmigt wurden und dass der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände die Dokumente beigefügt sind, die vor der Lieferung gemäß der geltenden (inter)nationalen Gesetzgebung erforderlich sind. 6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gegenpartei verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände auf eigene Rechnung und Risiko zugunsten von Paridaans en Liebregts PALI Deutschland für ausreichende Park- und Entlademöglichkeiten für die zum Transport des Viehs und/oder anderer Gegenstände verwendeten Transportmittel, ausreichendes Personal und darüber hinaus ausreichende, geeignete und sichere Hilfsmittel, falls vorhanden, für das Entladen des Viehs und/oder der anderen Gegenstände sowie für eine sichere, (falls erforderlich) gut beleuchtete und hygienische Umgebung zu sorgen, sodass die Anlieferung des Viehs und/oder der anderen Gegenstände unter allen Umständen, beispielsweise Wetterbedingungen, erfolgen kann. 7. Wünscht die Gegenpartei, dass Paridaans en Liebregts PALI Deutschland im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Arbeiten durchführt und/oder zusätzliche Produkte liefert, ist sie verpflichtet, dies Paridaans en Liebregts PALI Deutschland schriftlich mitzuteilen. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Arbeiten/Lieferungen abzulehnen. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland wird versuchen, diese zusätzlichen Lieferungen durchzuführen, vorausgesetzt, dass dieses Ersuchen angemessen ist und Paridaans en Liebregts PALI Deutschland die Möglichkeit hat, diese zusätzlichen Lieferungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, und die andere Partei sich schriftlich verpflichtet hat, Paridaans en Liebregts PALI Deutschland die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu bezahlen. 8. Bei Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise Krankheit oder Mangel an Vieh, ist Paridaans en Liebregts PALI Deutschland berechtigt, die Arbeiten in Teilen und zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt auszuführen, sofern der Vertrag zwischen den Parteien dies zulässt und unter Beachtung der Redlichkeit und Billigkeit. 9. Paridaans en Liebregts PALI Deutschland nimmt die Dienste eines Kreditversicherers in Anspruch. Stellt dieser Kreditversicherer besondere Anforderungen an die von Paridaans en Liebregts PALI Deutschland für ihre Gegenpartei(en) auszuführenden Arbeiten, so werden diese der Gegenpartei von Paridaans en Liebregts PALI Deutschland auferlegt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit. 10. Alle Kosten, die aufgrund von Umständen entstehen, die Paridaans en Liebregts PALI Deutschland beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, gehen zulasten der Gegenpartei. 11. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten garantiert die Gegenpartei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die von ihr oder in ihrem Namen Paridaans en Liebregts PALI Deutschland zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragserfüllung. 1Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kann zur Vertragserfüllung erforder- lich sein, z. B. Zahlung der vereinbarten Vergütung, Durchführung einer Veranstaltung o- der Versand einer bestellten Broschüre (z. B. VKS-News). Paridaans en Liebregts führt Je nach Vertrag ist die Arbeiten nach bestem Wissen Verarbei- tung folgender personenbezogener Daten erforderlich: Vor- und Gewissen aus und sorgt dafürNachname, dass das Vieh und die anderen Gegenstände den üblichen Qualitätsanforderungen Anrede, Job- titel, Titel sowie den Sicherheits-dienstliche Daten: Position, Hygiene- und Tierwohlanforderungen entsprechen. Paridaans en Liebregts ist zertifiziert/im Besitz eines Qualitätszertifikats für Viehtransport. 2. Paridaans en Liebregts ist berechtigtFirma, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Arbeiten für wünschenswert oder notwendig hältAdresse (Straße, und falls erforderlich nach Rücksprache mit der GegenparteiPostleitzahl, Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. 3. Die Arbeiten werden in gegenseitiger Absprache zwischen Paridaans en Liebregts und der Gegenpartei durchgeführt, die Art und Weise der Durchführung wird jedoch von Paridaans en Liebregts bestimmt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit oder ist anderweitig vereinbart. 4. Im Falle eines Mangels an den Arbeiten ist Xxxxxxxxx en Liebregts berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass die Gegenpartei berechtigt ist, die Arbeiten zu beenden und/oder den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassenOrt), dies alles unter Wahrung der Redlichkeit Te- lefonnummer (Festnetz, ggf. Mobil), personalisierte E-Mailadresse, ggf. Fax, ggf. Bankver- bindung. Hierbei stützen wir uns auf die Rechtsgrundlage des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DS-GVO. Vertragsverhältnisse können z. B. in folgenden Fällen vorliegen: • Dienstleistungsverträge (z.B. Reinigungskräfte, Kurierdienste, Hotels, Restaurants, Ta- xiunternehmen, Mietwagenvermietung, E-Bikevermietung, Kurierdienste, Post, dpa, IT-Dienstleistungen (Wartung, Hosting), Reparaturen, Sponsoring, Messebau, Drucke- reien) • Beratungs- und Billigkeit. 5. Paridaans en Liebregts wird alle Anstrengungen unternehmenGutachterverträge • Reisekostenabrechnungen • Anfertigung von Fotoaufnahmen als Vertragszweck und Ziel, um sicherzustellen, dass das Vieh und/oder andere Gegenstände, die an die Gegenpartei zu liefern sind, soweit erforderlich, von der zuständigen niederländischen oder ausländischen Regierungsbehörde genehmigt wurden und dass der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände die Dokumente beigefügt sind, die vor der Lieferung gemäß der geltenden (inter)nationalen Gesetzgebung erforderlich sind. 6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gegenpartei verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände auf eigene Rechnung und Risiko zugunsten von Paridaans en Liebregts für ausreichende Park- und Entlademöglichkeiten für die zum Transport des Viehs und/oder anderer Gegenstände verwendeten Transportmittel, ausreichendes Personal und darüber hinaus ausreichende, geeignete und sichere Hilfsmittel, falls vorhanden, für das Entladen des Viehs und/oder der anderen Gegenstände sowie für eine sichere, (falls erforderlich) gut beleuchtete und hygienische Umgebung zu sorgen, sodass die Anlieferung des Viehs und/oder der anderen Gegenstände unter allen Umständen, beispielsweise Wetterbedingungen, erfolgen kann. 7. Wünscht die Gegenpartei, dass Paridaans en Liebregts z. B. im Rahmen eines Projektes • Abonnement von Informationsbroschüren (z. B. VKS-News) Für den Vertragsabschluss ist die Kenntnis von personenbezogenen Daten erforderlich, ohne die ein Vertrag nicht zustande kommen und durchgeführt werden kann. Insoweit erfassen und speichern wir Ihre Daten in unserer Datenbank, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Sofern wir bei der Arbeiten zusätzliche Arbeiten durchführt und/Vertragsanbahnung oder zusätzliche Produkte liefert-durchführung weitere Dienstleister einset- zen, ist sie verpflichtetwerden mit diesen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen. Ar- beiten wir mit anderen Verantwortlichen (z. B. anderes Mitgliedsunternehmen, dies Paridaans en Liebregts schriftlich mitzuteilen. Paridaans en Liebregts ist jederzeit berechtigtanderer Verband, zusätzliche Arbeiten/Lieferungen abzulehnen. Paridaans en Liebregts wird versuchen, diese zusätzlichen Lieferungen durchzuführen, vorausgesetzt, dass dieses Ersuchen angemessen ist anderes Unternehmen) zusammen und Paridaans en Liebregts die Möglichkeit hat, diese zusätzlichen Lieferungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, und die andere Partei sich schriftlich verpflichtet hat, Paridaans en Liebregts die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu bezahlen. 8. Bei Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise Krankheit oder Mangel an Vieh, ist Paridaans en Liebregts berechtigt, die Arbeiten in Teilen und kommt es hierbei zu einem späteren datenschutz- rechtlich zulässigen Datenaustausch, schließen wir mit diesen eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit ab und stellen Ihnen, als dem vereinbarten Zeitpunkt auszuführenbetroffene Person, sofern das Wesent- liche der Vertrag zwischen den Parteien dies zulässt und unter Beachtung der Redlichkeit und BilligkeitVereinbarung zur Verfügung. 9. Paridaans en Liebregts nimmt die Dienste eines Kreditversicherers in Anspruch. Stellt dieser Kreditversicherer besondere Anforderungen an die von Paridaans en Liebregts für ihre Gegenpartei(en) auszuführenden Arbeiten, so werden diese der Gegenpartei von Paridaans en Liebregts auferlegt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit. 10. Alle Kosten, die aufgrund von Umständen entstehen, die Paridaans en Liebregts beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, gehen zulasten der Gegenpartei. 11. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten garantiert die Gegenpartei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die von ihr oder in ihrem Namen Paridaans en Liebregts zur Verfügung gestellt werden.

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Samples: Datenschutzvereinbarung

Vertragserfüllung. 1. Paridaans en Liebregts PALI België führt die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus und sorgt dafür, dass das Vieh und die anderen Gegenstände den üblichen Qualitätsanforderungen sowie den Sicherheits-, Hygiene- und Tierwohlanforderungen entsprechen. Paridaans en Liebregts PALI België ist zertifiziert/im Besitz eines Qualitätszertifikats für Viehtransport. 2. Paridaans en Liebregts PALI België ist berechtigt, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Arbeiten für wünschenswert oder notwendig hält, und falls erforderlich nach Rücksprache mit der Gegenpartei, Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen. 3. Die Arbeiten werden in gegenseitiger Absprache zwischen Paridaans en Liebregts PALI België und der Gegenpartei durchgeführt, die Art und Weise der Durchführung wird jedoch von Paridaans en Liebregts PALI België bestimmt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit oder ist anderweitig vereinbart. 4. Im Falle eines Mangels an den Arbeiten ist Xxxxxxxxx en Liebregts PALI België berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne schadenersatzpflichtig zu sein und/oder ohne dass die Gegenpartei berechtigt ist, die Arbeiten zu beenden und/oder den Vertrag aufzulösen (bzw. auflösen zu lassen), dies alles unter Wahrung der Redlichkeit und Billigkeit. 5. Paridaans en Liebregts PALI België wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass das Vieh und/oder andere Gegenstände, die an die Gegenpartei zu liefern sind, soweit erforderlich, von der zuständigen niederländischen oder ausländischen Regierungsbehörde genehmigt wurden und dass der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände die Dokumente beigefügt sind, die vor der Lieferung gemäß der geltenden (inter)nationalen Gesetzgebung erforderlich sind. 6. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gegenpartei verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung des Viehs und/oder anderer Gegenstände auf eigene Rechnung und Risiko zugunsten von Paridaans en Liebregts PALI België für ausreichende Park- und Entlademöglichkeiten für die zum Transport des Viehs und/oder anderer Gegenstände verwendeten Transportmittel, ausreichendes Personal und darüber hinaus ausreichende, geeignete und sichere Hilfsmittel, falls vorhanden, für das Entladen des Viehs und/oder der anderen Gegenstände sowie für eine sichere, (falls erforderlich) gut beleuchtete und hygienische Umgebung zu sorgen, sodass die Anlieferung des Viehs und/oder der anderen Gegenstände unter allen Umständen, beispielsweise Wetterbedingungen, erfolgen kann. 7. Wünscht die Gegenpartei, dass Paridaans en Liebregts PALI België im Rahmen der Arbeiten zusätzliche Arbeiten durchführt und/oder zusätzliche Produkte liefert, ist sie verpflichtet, dies Paridaans en Liebregts PALI België schriftlich mitzuteilen. Paridaans en Liebregts PALI België ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Arbeiten/Lieferungen abzulehnen. Paridaans en Liebregts PALI België wird versuchen, diese zusätzlichen Lieferungen durchzuführen, vorausgesetzt, dass dieses Ersuchen angemessen ist und Paridaans en Liebregts PALI België die Möglichkeit hat, diese zusätzlichen Lieferungen nach eigenem Ermessen durchzuführen, und die andere Partei sich schriftlich verpflichtet hat, Paridaans en Liebregts PALI België die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu bezahlen. 8. Bei Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise Krankheit oder Mangel an Vieh, ist Paridaans en Liebregts PALI België berechtigt, die Arbeiten in Teilen und zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt auszuführen, sofern der Vertrag zwischen den Parteien dies zulässt und unter Beachtung der Redlichkeit und Billigkeit. 9. Paridaans en Liebregts PALI België nimmt die Dienste eines Kreditversicherers in Anspruch. Stellt dieser Kreditversicherer besondere Anforderungen an die von Paridaans en Liebregts PALI België für ihre Gegenpartei(en) auszuführenden Arbeiten, so werden diese der Gegenpartei von Paridaans en Liebregts PALI België auferlegt, es sei denn, dies widerspricht der Redlichkeit und Billigkeit. 10. Alle Kosten, die aufgrund von Umständen entstehen, die Paridaans en Liebregts PALI België beim Abschluss des Vertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigen musste, gehen zulasten der Gegenpartei. 11. Im Rahmen der Ausführung der Arbeiten garantiert die Gegenpartei die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten und Informationen, die von ihr oder in ihrem Namen Paridaans en Liebregts PALI België zur Verfügung gestellt werden.

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