Vertragserfüllung. (1) Der Auftragnehmer sagt zu, dass a. die cloudbasierte Software zu 99% der Vertragslaufzeit verfügbar ist. Ein einzel- ner Ausfall darf jedoch vier (4) Stunden nicht überschreiten; b. die cloudbasierte Software und die dazugehörigen Dienste den vereinbarten Spezifikationen, vertraglichen Anforderun- gen, Leistungsbeschreibungen und Service Levels vollständig entsprechen; c. die cloudbasierte Software selbst und gegebenenfalls die gelieferten Medien frei von Mängel sind und sich in einem voll funktionsfähigen und kommerziell verfügba- ren Zustand befinden; d. Updates, Upgrades, neue Releases und alle anderen zukünftigen Versionen der cloudbasierten Software müssen (i) mit jeder früheren Version kompatibel sein, insbeson- dere mit Bezug auf Import-/Exportfunktiona- litäten, Datei-/Datenformate und ange- schlossene Geräte, (ii) mit der Systemumge- bung kompatibel sein, in der die cloudba- sierte Software derzeit vom Auftraggeber verwendet wird und (iii) die Funktionalität der aktuell vom Auftraggeber verwendeten Version nicht beeinträchtigen. Der Auftrag- nehmer wird den Auftraggeber über alle Än- derungen in zukünftigen Versionen ein- schließlich der Auswirkungen auf die Nutzung der cloudbasierten Software durch den Auf- traggeber mindestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der neuen Version in Textform informieren; e. weder die Leistung noch die Funk- tionalität der cloudbasierten Software wird durch das Erscheinen oder die Fortsetzung eines Jahres oder Datums beeinträchtigt. Insbesondere sind Datumsangaben nicht auf ein Jahrhundert beschränkt, alle Datumsan- gaben werden verarbeitet und korrekt mit den verschiedenen Jahrhunderten angezeigt und Schaltjahre werden korrekt berechnet und dargestellt; f. Die damit verbundenen Dienstleis- tungen sowie die Wartungs- und Unterstüt- zungsleistungen werden mit der fachüblichen Kompetenz und Sorgfalt und auf der Grund- lage des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik erbracht. (2) Zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit und Funktionali- tät sowie der Spezifikationen hat der Auf- tragnehmer Mängel rechtzeitig und gegebe- nenfalls in Übereinstimmung mit den in der Service Level Agreement (SLA) festgelegten Reaktions- und Korrekturzeiten zu beheben und Vorfälle zu beheben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei angemessen unterstützen, insbesondere erforderliche Da- ten, angemessene Informationen und Unter- lagen zur Verfügung stellen. Der Auftragneh- mer hat die Mängel zu beheben und Störun- gen fachgerecht durch entsprechend qualifi- ziertes, erfahrenes und qualifiziertes Perso- nal zu beheben.
Appears in 2 contracts
Samples: Saas Agreement, Saas Agreement
Vertragserfüllung. (1) Der Auftragnehmer sagt zu, dass
a. die cloudbasierte Software zu 99% der Vertragslaufzeit verfügbar ist. Ein einzel- ner Ausfall darf jedoch vier (4) Stunden nicht überschreiten;
b. die cloudbasierte Software und die dazugehörigen Dienste den vereinbarten Spezifikationen, vertraglichen Anforderun- gen, Leistungsbeschreibungen und Service Levels vollständig entsprechen;
c. die cloudbasierte Software selbst und gegebenenfalls die gelieferten Medien frei von Mängel Mängeln sind und sich in einem voll funktionsfähigen und kommerziell verfügba- ren Zustand befinden;
d. Updates, Upgrades, neue Releases und alle anderen zukünftigen Versionen der cloudbasierten Software müssen (i) mit jeder früheren Version kompatibel sein, insbeson- dere mit Bezug auf Import-/Exportfunktiona- litäten, Datei-/Datenformate und ange- schlossene Geräte, (ii) mit der Systemumge- bung kompatibel sein, in der die cloudba- sierte Software derzeit vom Auftraggeber verwendet wird und (iii) die Funktionalität der aktuell vom Auftraggeber verwendeten Version nicht beeinträchtigen. Der Auftrag- nehmer wird den Auftraggeber über alle Än- derungen in zukünftigen Versionen ein- schließlich der Auswirkungen auf die Nutzung der cloudbasierten Software durch den Auf- traggeber mindestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der neuen Version in Textform informieren;
e. weder die Leistung noch die Funk- tionalität der cloudbasierten Software wird durch das Erscheinen oder die Fortsetzung eines Jahres oder Datums beeinträchtigt. Insbesondere sind Datumsangaben nicht auf ein Jahrhundert beschränkt, alle Datumsan- gaben werden verarbeitet und korrekt mit den verschiedenen Jahrhunderten angezeigt und Schaltjahre werden korrekt berechnet und dargestellt;
f. Die damit verbundenen Dienstleis- tungen sowie die Wartungs- und Unterstüt- zungsleistungen werden mit der fachüblichen Kompetenz und Sorgfalt und auf der Grund- lage des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik erbracht.
(2) Zur Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit und Funktionali- tät sowie der Spezifikationen hat der Auf- tragnehmer Mängel rechtzeitig und gegebe- nenfalls in Übereinstimmung mit den in der Service Level Agreement (SLA) festgelegten Reaktions- und Korrekturzeiten zu beheben und Vorfälle zu beheben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer dabei angemessen unterstützen, insbesondere erforderliche Da- ten, angemessene Informationen und Unter- lagen zur Verfügung stellen. Der Auftragneh- mer hat die Mängel zu beheben und Störun- gen fachgerecht durch entsprechend qualifi- ziertes, erfahrenes und qualifiziertes Perso- nal zu beheben.
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