Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen
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Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung
Vertragsgegenstand. Gegenstand Mit Abschluss dieser Zusatzvereinbarung erhält der Kunde die Abrechnung der Energielieferungen für das ausgewählte Vertragskonto als elektronische Rechnung (PDF-Datei im Kundenportal Billig? Will ich!). Gleichzeitig entfällt damit eine gedruckte Rechnung. Die elektronische Rechnung oder die Information zum Abrufen der Rechnung im Kundenportal erhält der Kunde als E-Mail. Sofern der Kunde eine unterjährige Rechnung wählt, ist er verpflichtet, bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des Rahmenvertrages letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des dritten Abrechnungsmonats, bei halbjährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des sechsten Abrechnungsmonats bis zum dritten Werktag des Folgemonats – nach Aufforderung durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH – mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Erhalt der Aufforderung nicht nach, ist die Zurverfügungstellung von - SauerstoffkonzentratorenStadtwerke Augsburg Energie GmbH nach §11 Abs. 3 StromGVV berechtigt, stationärden Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen. Nach zwei Schätzungen ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, netzabhängig die Ablesung durch einen Beauftragten durchführen zu lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats (Hilfsmittel-Nrmonatliche Abrechnung, d. h. jeweils zum 1. eines Monats), eines Kalendervierteljahres (vierteljährliche Abrechnung, d. h. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) oder eines Kalenderhalbjahres (halbjährliche Abrechnung, d. h. zum 1. Januar und 1. Juli) aufgenommen werden.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen
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Samples: Erdgas Sonderverträge, Erdgas Sonderverträge
Vertragsgegenstand. Gegenstand a. Die Kanzlei arbeitet nach den berufsrechtlichen Vorgaben und mit dem Ziel gegenüber dem Mandanten eine optimale und effektive Rechtsberatung zu erbringen. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, er wurde ausdrücklich durch die Kanzlei zugesagt (z.B. Erstellung von Vertragsunterlagen).
b. Der Ausgang von außer- und gerichtlichen Rechtstreitigkeiten kann durch die Kanzlei nicht gewährleistet werden. Hierauf getätigte Äußerungen stellen Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen der Kanzlei dar.
c. Die Rechtsberatung und -vertretung des Rahmenvertrages Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der Rechtsanwalt hierauf rechtzeitig hin.
d. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Steuerliche Auswirkung zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.
e. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit der Mandantschaft abzustimmen.
f. Bei Beratungsleistungen erstreckt sich die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für Tätigkeit der Kanzlei auf die Versicherten der KKH Rechtslage im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Zeitpunkt der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von Erbringung der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle Beratungsleistung, es sei denn die Beratungsleistung erfolgte ausdrücklich im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. Hinblick auf eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungenkünftige Rechtslage.
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Samples: Mandatsvertrag, Mandatsvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand 1.1 Folgendes Werk der Tonkunst (Kompositionen mit/ohne Text) des Rahmenvertrages Urhebers ist vertragsgegenständlich (fortan kurz: vertragsgegenständliches Werk): ………………………………..
1.2 Der Urheber erteilt dem Lizenznehmer die Zurverfügungstellung von - SauerstoffkonzentratorenLizenz, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) das vertragsgegenständliche Werk zu Werbezwe- cken für die Versicherten Kampagne ………………………………… zu verwerten.
1.3 Der Urheber gewährleistet, dass sein Werk Rechte Dritter nicht verletzt und dass er über die den Ge- genstand dieses Vertrages bildenden Rechte noch nicht anderweitig verfügt hat.
1.4 Der Urheber gewährleistet ferner, dass an der KKH Schaffung des vertragsgegenständlichen Werks keine anderen als die im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Kopf dieses Vertrages genannten Miturheber beteiligt sind und dass es sich beim vertragsgegenständlichen Werk um keine Bearbeitung handelt.
1.5 Wohlverstanden ist, dass mit dem gegenständlichen Vertrag nur die Rechte an dem Werk (der jeweiligen Pro- duktbeschreibungKompo- sition), nicht aber auch die Rechte an der Aufnahme eingeräumt werden. Von Diese Rechte hat sich der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang Li- zenznehmer durch gesonderten Vertrag mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparaturdem Label bzw. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungenden Interpreten zu sichern.
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Samples: Licensing Agreements
Vertragsgegenstand. 1.1. Der Westdeutsche Rundfunk Köln wird für die kommenden Spielzeiten (Saisons) der Fußballbundesliga (2017/2018 bis 2020/2021) die Sendung „ARD Sportschau“ für das Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“ der ARD produzieren. Gegenstand des Rahmenvertrages o. g. Vergabeverfahrens und dieses Vertrages sind die Übertragungsleistungen für zunächst zwei Spielzeiten (2017/2018 und 2018/2019), optional wird eine Verlängerung von zwei Jahren (2019/2020 bzw. 2020/2021) vereinbart.
1.2. Dieser Vertrag umfasst folgende Leistungen: Von jeder Spielstätte der 2. Bundesliga ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten eine Übertragung nach Köln zu liefern. Der Auftragnehmer stellt für den häuslichen Bereich Auftraggeber je Spieltag der 2. Bundesliga zwischen zwei Spielstätten und Köln ein Signal in HD-TV auf einem Raumsegment bereit. Während der gesamten Vertragslaufzeit sind dies 192 Übertragungen (Hilfsmittel32*3 Übertragungen = 96 Übertragungen jeweils in 2017/2018 und 2018/2019).
1.3. Die Übernahme der zu übertragenden Signale findet jeweils in den Stadien der 2. Fußball- Bundesliga statt. Spielbeginn in den Stadien ist jeweils um 13:00 Uhr, nach Spielende ist ein Rückkanal zu empfangen. Die empfangenen Bilder des Rückkanals (virtuelle Abseitslinien, etc.) müssen dem Ü-NrWagen für den Schnitt bereitgestellt werden. Danach erfolgt eine Übertragung zwischen 16:45 Uhr und 19:00 Uhr (vergleiche Ziff. 3.3/7.7 Leistungsbeschreibung).
1.4. Die detaillierten Anforderungen an die Leistung und die zu übertragenden Spiele ergeben sich aus den Ziffern 1.1 - 1.5, Ziffer 3.1 – 3.5.4 und je nach gewählter Realisierung Ziffer 6.1 – 6.6 (Glasfasertechnik) und Ziffer 7.1 – 7.7 (Satellitentechnik) der Leistungsbeschreibung zum o. g. Vergabeverfahren sowie dem Angebot des Auftragnehmers.
1.5. Folgende Optionen sind Bestandteil von Los 2: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.• Option 1: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neuZusätzliche Spiele gem. Leistungsbeschreibung Ziff. 3.4.1 • Option 2: identisch, zusätzlichZusätzliche Satellitenzeit gem. Leistungsbeschreibung Ziff. 3.4.2 • Verlängerungsoption 3: 14.24.05.3) Übertragungsleistungen für die Versicherten Spiele der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß 2. Bundesliga zwischen den bundesweiten Spielstätten und WDR Köln für den Zeitraum/Saison 2019/2020 und 2020/2021 • Verlängerungsoption 4: Zusätzliche Spiele gem. Leistungsbeschreibung Ziff. 3.4.1 für die Laufzeit 2019/2020 und 2020/2021 • Verlängerungsoption 5: Zusätzliche Satellitenzeit gem. Leistungsbeschreibung Ziff. 3.4.2 für die Laufzeit 2019/2020 und 2020/2021 Auf die Beauftragung mit optionalen Leistungen hat der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden BestimmungenAuftragnehmer keinen Anspruch.
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Samples: Übertragungsressourcenvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand Mit Abschluss dieser Zusatzvereinbarung erhält der Kunde die Abrechnung der Energielieferungen für das ausgewählte Vertragskonto als elektronische Rechnung (PDF-Datei im Kundenportal Billig?Will ich!). Gleichzeitig entfällt damit eine gedruckte Rechnung. Die elektronische Rechnung oder die Information zum Abrufen der Rechnung im Kundenportal erhält der Kunde als E-Mail. Sofern der Kunde eine unterjährige Rechnung wählt, ist er verpflichtet, bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des Rahmenvertrages letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des dritten Abrechnungsmonats, bei halbjährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des sechsten Abrechnungsmonats bis zum dritten Werktag des Fol- gemonats – nach Aufforderung durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH – mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nach Erhalt der Aufforderung nicht nach, ist die Zurverfügungstellung von - SauerstoffkonzentratorenStadtwerke Augs- burg Energie GmbH nach §11 Abs. 3 StromGVV berechtigt, stationärden Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen. Nach zwei Schätzungen ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, netzabhängig die Ablesung durch einen Beauftragten durchführen zu lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden gesondert in Rech- nung gestellt werden. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats (Hilfsmittel-Nrmonatliche Abrechnung, d. h. jeweils zum 1. eines Monats), eines Kalendervierteljahres (vierteljährliche Abrechnung, d. h. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) oder eines Kalenderhalbjahres (halbjährliche Abrech- nung, d. h. zum 1. Januar und 1. Juli) aufgenommen werden.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages Vertrags zwischen der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH (SVS) und dem Kunden ist die Zurverfügungstellung Nutzung der von - Sauerstoffkonzentratorender SVS und den der Elektromobilitätskooperation „xxxxxxxx.xx“ angehörenden Kooperations- partnern betriebenen Stromladestationen durch den Kunden zur Beladung eines zwei-, stationärdrei- und vierrädrige dem Personenkraftverkehr dienenden Elektrofahrzeugs mit Elektrizität. Kooperationspartner von xxxxxxxx.xx sind Stadtwerke im Verbund von xxxxxxxx.xx, netzabhängig (Hilfsmittelauch Stadtwerke-Nr.: 14.24.04.0Partner genannt, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratorensowie Kooperationspartner, mobildie keine Stadtwerke sind, netzunabhängig (Hilfsmittelauch Roaming-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten Part- ner genannt. Stadtwerke-Partner und Roaming-Partner werden gemeinsam als ladenetz.de-Kooperationspartner bezeichnet. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines ladenetz.de-Kooperationspartners besteht für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 Kunden nicht. Durch geänderte oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) auslaufende ladenetz.de- Kooperationsverträge oder Roamingabkommen kann auch eine Lademög- lichkeit wieder entfallen. Diesbezüglich gilt stets die aktuelle Listung unter xxx.xxxxxxxx.xx. Die SVS bietet dem Kunden zwei Möglichkeiten für die Versicherten Beladung seines Fahrzeuges an, nämlich die Beladung des Elektrofahrzeuges mittels der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung SVSladekarte (hierzu Ziffer 2) und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln Spontan-Beladung über die folgenden Bestimmungenladeapp (hierzu Ziffer 3).
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Vertragsgegenstand. Gegenstand 1.1 Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten bei der Netznutzung der Vertragspart- ner auf der Grundlage des Rahmenvertrages ist Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07.Juli 2005, der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 und der Stromnetzent- geltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005.
1.2 Die SWE stellt dem Netzkunden das Netz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie nach Maßgabe dieses Vertrages gegen Entgelt zur Verfügung. Die SWE er- bringt die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten Leistung „Netzbereitstellung zur Netznutzung“ für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) ihr Netz sowie für die Versicherten vor- gelagerten Netze. Ferner erbringt die SWE direkt oder indirekt die erforderlichen Sys- temdienstleistungen und deckt Netzverluste ab.
1.3 Die SWE erbringt die Leistung für die Entnahmestelle (Kundenanlage) des Netzkun- den an den in Anlage 1 aufgeführten Anschlussstellen, soweit die Rahmenbedingun- gen gemäß Ziffer 2 erfüllt sind. Die Anschlussstellen liegen an den Eigentumsgrenzen zwischen den Anlagen der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß SWE und der jeweiligen Pro- duktbeschreibungAnlage des Anschlussnehmers.
1.4 Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Verträge: • Eigenerzeugungsanlagen • Reserveübergabestellen (vgl. Von Ziffer 4) • Netzreservekapazität (vgl. Ziffer 5) • Sonderformen der Vergütungspauschale umfasst Netznutzung (z. B. singulär genutzte Betriebsmittel) Diejenigen gesonderten Verträge, deren Inhalt Auswirkungen auf die Messung und Abrechnung der Netzentgelte nach dem vorliegenden Vertrag haben, sind darüber hinaus alle im Zusammenhang in Anlage 1 zusammen mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungenmaßgeblichen Daten näher bezeichnet.
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten 1.1. Die FHH überlässt der Nutzer:in für den häuslichen Bereich privaten Gebrauch zur Teilnahme am Reallabor ohne Anspruch auf ununterbrochene Überlassung leihweise ein E-Lastenfahrrad mit Transportbox der Marke Bakfiets mit Bedienungsanleitung und folgendem Zubehör für vier Wochen: • integriertes Rahmenschloss mit [Anzahl] an Schlüsseln, • ein Faltschloss Bordo Big 6000 der Marke Abus mit [Anzahl] Schlüsseln, • ein Regenverdeck zur Abdeckung der Ladefläche des E-Lastenfahrrads, • eine Abdeckhaube (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3„Fahrrad Garage“) für das gesamte E-Lastenfahrrad und • eine Standpumpe JoeBlow Sport III der Marke Toppeak.
1.2. Die Übergabe des E-Lastenfahrrads mit Zubehör erfolgt ☐ bei einer Auftaktveranstaltung zum Reallabor am 15.04.2023. ☐ [Adresse].
1.3. Die Nutzer:in ist vor der Überlassung des E-Lastenrades zur Teilnahme an einer Unterweisung in die Versicherten Nutzung des E-Lastenfahrrads und Zubehörs verpflichtet. Die FHH sorgt für die Dokumentation der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Teilnahme des Nutzers an der jeweiligen Pro- duktbeschreibungEinweisung.
1.4. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen HilfsmittelDie Gebrauchsüberlassung erfolgt unentgeltlich.
1.5. Das Nähere regeln Eigentum am E-Lastenfahrrad und dem Zubehör verbleibt bei der FHH.
1.6. Die FHH ist nach vorheriger Anmeldung berechtigt, das E-Lastenfahrrad und das Zubehör zu inspizieren, vollständig oder teilweise zu ersetzen oder zu reparieren. Zu diesem Zweck übergibt die folgenden BestimmungenNutzer:in das E-Lastenfahrrad und erforderlichenfalls auch das Zubehör der FHH oder einem von der FHH benannten Dritten. Damit einhergehende Einschränkungen der Gebrauchsmöglichkeit des E-Lastenfahrrads und/oder des Zubehörs begründen keinen Ersatzanspruch der Nutzer:in.
1.7. Die FHH behält sich das Recht vor, die Gebrauchsüberlassung jederzeit zu widerrufen und die unverzügliche Herausgabe des E-Lastenfahrrads und Zubehörs zu verlangen. Ziffer 1.6 S. 3 dieser Vereinbarung gilt entsprechend.
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Samples: Nutzungs Und Teilnahmevereinbarung
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages (1) Die Stadtwerke Mürzzuschlag, das ist die Zurverfügungstellung von - SauerstoffkonzentratorenStadtwerke Mürzzuschlag Ges.m.b.H. , stationärmit Firmensitz Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00x, netzabhängig 0000 Xxxxxxxxxxxx, Firmenbuchnummer 76087v, erbringt den Kommunikationsdienst für muerznet-Produkte und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (Hilfsmittel-NrTKG 2003), den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) samt den für diese Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie allfälligen schriftlichen sonstigen Vereinbarungen.: 14.24.04.0
(2) Direkt zwischen der Stadtwerke Mürzzuschlag und ihren Kunden wirkende Bestimmungen des TKG gelten auch dann, neu: 14.24.06.0wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(3) - SauerstoffkonzentratorenDie Stadtwerke Mürzzuschlag schließt Verträge grundsätzlich zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, mobil, netzunabhängig wenn die Stadtwerke Mürzzuschlag Ges.m.b.H. diesen ausdrücklich zustimmt.
(Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.44) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen HilfsmittelBedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungengilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.1 / 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen
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Vertragsgegenstand. Gegenstand Der AG erteilt dem AN den Auftrag, die oben genannte Liegenschaft mit den für die Verbrauchserfassung notwendigen oben benannten Messgeräten (oder gleichwertigen) auszustatten. Eine nachträgliche Korrektur der angegebenen Stückzahlen kann sich aus der Montage ergeben. Sollte die aufgrund von technischen Gegebenheiten und Erfordernissen tatsächlich benötigte Art und Anzahl der Geräte im Laufe der Mietzeit von dem Verzeichnis abweichen und wird dadurch eine Mehr- oder Minderlieferung erforderlich, so erstreckt sich der Inhalt des Rahmenvertrages ist Mietvertrages auf die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratorentatsächlich benötigte Geräteart und Anzahl, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten wenn dies für eine ordnungsgemäße Erfassung erforderlich und für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2AG nicht unzumutbar ist. Bei eichpflichtigen Geräten obliegt es dem AG, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten erforderliche Nachbeglaubigung zu sorgen. Die mit den Leitungen verbundenen Bestandteile der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Zähler (z.B.: Einrohranschlussstücke, Absperrorgane oder Verlängerungsstücke) gehen nach der jeweiligen Pro- duktbeschreibungletzten Mietrate in das Eigentum des Gebäudeeigentümers über. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / ReparaturFirmensitz: Eingetragen Inhaber Bankverbindungen Xxxxxxx Xxx. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen0 Amtsgericht Leipzig Xxxx Xxxxxx Sparkasse Leipzig: BLZ: 860 555 92 Konto: 1100516707 00000 Xxxxxxx HRA 13496 Deutsche Bank: BLZ: 860 700 24 Konto: 292017100
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Samples: Mietvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur1.1. Im System Sinne der Vergütungspauschalen bleibt Vereinbarkeit von Familie und Beruf, übernimmt der Leistungserbringer Eigentümer Familienservice Weser-Ems e.V. die Durchführung der Kinderbetreuung während einer Tagung/Fortbildungsveranstaltung für Kinder von ihm zur Versorgung eingesetzten Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität und externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Finan- zierung erfolgt durch die Universität und/oder über Beiträge der Eltern/Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder.
1.2. Die Rahmenbedingungen für die Durchführung der Kinderbetreuung während einer Ta- gung/Fortbildungsveranstaltung werden in diesem Vertrag festgelegt. Jeweils vor der Ta- gung/Fortbildungsveranstaltung erfolgt ein konkreter Einzelauftrag nach dem Muster im Anhang.
1.3. Der Umfang der Kinderbetreuung ist an den Tagungs-/Fortbildungsablauf angepasst.
1.4. Die Anmeldung der Kinder erfolgt durch die Versicherten abgegebenen HilfsmittelEltern/Erziehungsberechtigten direkt beim Familienservice Weser-Ems. Das Nähere regeln Der Elternbeitrag und die folgenden BestimmungenKosten für die Verpflegung werden vom Familienservice Weser-Ems mit den Eltern/Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder abgerechnet. Rechtsverhältnisse bestehen ausschließlich zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Familienservice Weser-Ems. Der Familienservice Weser-Ems erstellt für die Universität eine schriftliche Übersicht über die Anzahl der An- meldungen und die genutzten Betreuungskontingente.
1.5. Der Elternbeitrag für die Kinderbetreuung wird jeweils vor der Tagung gesondert vereinbart. Hinzu kom- men ggf. Kosten für die Verpflegung.
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Samples: Rahmenvertrag Über Kinderbetreuung
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratorenaufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der KKH mit Flüssigsauerstoffsystemen: Flüssiggasbehältersysteme, stationär, netzabhängig stationär (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.014.24.05.1 / 14.24.05.6) - Sauerstoffkonzentratorenund Flüssiggasbehältersysteme, mobil, netzunabhängig tragbar / ggf. getriggert (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 14.24.05.2 / 14.24.06.414.24.05.9) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) einschließlich der Flüssiggasbehälterbefüllungen für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen Tagespauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibungProduktbeschreibung. Hilfsmittel- positions-Nr. Hilfsmittel-Bezeichnung Versorgungsform Flüssigsauerstoffsysteme 14.24.05.1xxx/ 14.24.05.6 + 14.24.05.2xxx/ 14.24.05.9xxx Sauerstoffbehältersysteme (Flüssiggas), stationär (14.24.05.1 / 14.25.05.6) inkl. Sauer- stoffbehältersystem mobil/tragbar/ggf. getriggert (14.24.05.2 oder 14.24.05.9) inkl. Flüssiggasbe- hälterfüllungen Tagespauschale Versorgungszeitraum: Erstgenehmigung: 2 Monate Folgenehmigung: 12 Monate Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen.
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Vertragsgegenstand. Gegenstand 1.1. Der Grundversorger YNCORIS GmbH & Co. KG, nachfolgend Lieferant, verpflichtet sich, den Kunden zu den veröffentlichten und diesem Vertrag als Anlagen beigefügten Allgemeinen Bedingungen (StromGVV), Allgemeinen Preisen und Ergänzenden Be- dingungen im Rahmen der Grundversorgung mit Energie zu beliefern. Die allgemeinen Preise und die Ergänzenden Bedingungen können zusätzlich auf der Internetseite des Rahmenvertrages Lieferanten unter xxx.xxxxxxx.xxx abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespei- chert werden.
1.2. Der Messstellenbetrieb wird durch den Messstellenbetreiber erbracht und ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratorengemäß § 9 Abs. 2 MsbG Bestandteil dieses Vertrags, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten soweit der Kunde keinen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber schließt. Der Lieferant stellt dem Kunden das Entgelt für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-NrMessstellenbetrieb als Bestandteil des Grundpreises nach den öffentlich bekanntgemachten Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung in Rechnung. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 StromGVV darf der Kunde einen Grundpreis ohne Mess- stellenbetriebsentgelt vom Lieferanten verlangen, sofern er einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abge- schlossen hat. Die Kontaktdaten des zuständigen Messstellenbetreibers sind: YNCORIS GmbH & Co KG, Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxx.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH
1.3. Die Lieferung von Energie im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Rahmen der jeweiligen Pro- duktbeschreibungGrundversorgung erfolgt als: Erstbelieferung an dieser Entnahmestelle Anschlussbelieferung an dieser Entnahmestelle Aktueller Zählerstand: …………………………………………….
1.4. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags. Zudem bevollmächtigt der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / ReparaturMessstellenbetriebs. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden BestimmungenAbfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsda- ten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages (1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen („AGB“) ist die Zurverfügungstellung von - SauerstoffkonzentratorenproALPHA Software Aus- tria GmbH, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH eingetragen im Wege Firmenbuch am Lan- desgericht Graz, Fn 135598i, sowie deren verbun- denen Unternehmen („proALPHA“).
(2) Gegenstand dieser AGB sind die zeitlich unbe- schränkte Überlassung („Kauf“) oder die zeitlich beschränkte Überlassung („Subscription“) von Vergütungspauschalen gemäß Vertragssoftware1 sowie die Lizenzierung der jeweiligen Pro- duktbeschreibungVertragssoftware.
(3) Das Angebot, diese AGB und alle weiteren in Be- zug genommenen Dokumente bilden das Ver- tragsverhältnis zwischen proALPHA und dem Kunden ab („Vertrag“). Von Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kun- den oder eine andere Annahmeerklärung des Kunden zustande. Die AGB in der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle jeweils aktuellen Fassung gelten auch für zukünftige Aufträge oder Angebote, auch wenn diese nicht mehr explizit auf die AGB Bezug nehmen. Es gelten die jeweils aktuellen Preise von proALPHA. Bei Zweifeln und Widersprüchen gelten die einzelnen Dokumente in folgender Rangfolge:
a. Das Angebot (ggf. inkl. Konditionsblatt),
b. die jeweilige im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen proALPHA Trust Center2 hinterlegte Produktbeschreibung,
c. diese AGB.
(4) Der Vertrag regelt den Vertragsinhalt abschlie- ßend, unter Ausschluss anderer vertraglicher Bestimmungen, wie z.B. eine telefonische Beratung etwa schriftlicher und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung münd- licher Nebenabreden oder AGB bzw. Einkaufsbe- dingungen des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / ReparaturKunden. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden BestimmungenproALPHA widerspricht solchen Vertragsbedingungen des Kunden aus- drücklich.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages (1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen („AGB“) ist die Zurverfügungstellung von - SauerstoffkonzentratorenproALPHA GmbH, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH einge- tragen im Wege Handelsregister Amtsgericht Kaisers- lautern unter HRB 31613, und die verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG („proALPHA“).
(2) Gegenstand dieser AGB sind die zeitlich unbe- schränkte Überlassung („Kauf“) oder die zeitlich beschränkte Überlassung („Subscription“) von Vergütungspauschalen gemäß Vertragssoftware1 sowie die Lizenzierung der jeweiligen Pro- duktbeschreibungVertragssoftware.
(3) Das Angebot, diese AGB und alle weiteren in Be- zug genommenen Dokumente bilden das Ver- tragsverhältnis zwischen proALPHA und dem Kunden ab („Vertrag“). Von Der Vertrag kommt durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Kun- den oder eine andere Annahmeerklärung des Kunden zustande. Die AGB in der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle jeweils aktuellen Fassung gelten auch für zukünftige Aufträge oder Angebote, auch wenn diese nicht mehr explizit auf die AGB Bezug nehmen. Es gelten die jeweils aktuellen Preise von proALPHA. Bei Zweifeln und Widersprüchen gelten die einzelnen Dokumente in folgender Rangfolge:
a. Das Angebot (ggf. inkl. Konditionsblatt),
b. die jeweilige im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen proALPHA Trust Center2 hinterlegte Produktbeschreibung,
c. diese AGB.
(4) Der Vertrag regelt den Vertragsinhalt abschlie- ßend, unter Ausschluss anderer vertraglicher Bestimmungen, wie z.B. eine telefonische Beratung etwa schriftlicher und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung münd- licher Nebenabreden oder AGB bzw. Einkaufsbe- dingungen des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / ReparaturKunden. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden BestimmungenproALPHA widerspricht solchen Vertragsbedingungen des Kunden aus- drücklich.
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Vertragsgegenstand. Gegenstand 1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Deutschen Rentenversicherung Nord (i.F. „Auftraggeberin“) und ihren Vertragspartnern (i.F. „Auftragnehmerin“), soweit diese ihre Dienstleistungen als freiberuflich Tätige anbieten und ausführen, deren Tätigkeit eine Aufgabe ist, deren Lösung nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann (i.S.d. VOF i.V.m. §§ 611 ff BGB).
1.2 Art und Umfang der Leistungen werden durch den Vertrag und Auftrag bestimmt. Die Auftragnehmerin führt die in der Leistungsbeschreibung/im Auftrag genannten Tätigkeiten in dem vertraglich geschuldeten Umfang zur bestmöglichen Erreichung des Rahmenvertrages mit dem Vertrag verfolgten Zweckes nach bestem Wissen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie den für sie geltenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung aus. Sofern sich dort im Einzelfall keine zweifelsfreie Regelung finden sollte, gelten die dem Vertragsgegenstand zugrunde liegenden deutschen berufsrechtlichen Regelungen, und im Zweifel das Dienstvertragsrecht des BGB. Ausländisches Recht kommt nicht zur Anwendung.
1.3 Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
1.4 Das Angebot und sämtlicher weiterer Schriftverkehr mit der Auftraggeberin müssen in deutscher Sprache erfolgen. Fremdsprach- liche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigungen von Be- hörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Überset- zung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
1.5 Für die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-NrRegelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten
1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin haben nur dann für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-NrAuftrag Geltung, wenn und soweit diese durch die Auftraggeberin ausdrücklich schriftlich akzeptiert worden sind.: 14.24.04.2
1.7 Änderungen und Erweiterungen des Auftragsgegenstandes bedürfen in jedem Einzelfall einer ergänzenden schriftlichen Vereinbarung, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nrin der auch ggf. anfallende Änderungen der vereinbarten Vergütung ausdrücklich geregelt sein müssen.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Freiberuflichen Dienstleistungen
Vertragsgegenstand. Gegenstand Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten bei der Netznutzung der Vertragspartner auf der Grundlage des Rahmenvertrages ist Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsan- schlussverordnung (NAV) in den jeweils gültigen Fassungen. Der Netzbetreiber stellt dem Netzkunden das Netz zum Zwecke der Entnahme elektri- scher Energie nach Maßgabe dieses Vertrages gegen Entgelt zur Verfügung. Der Netzbetreiber erbringt die Zurverfügungstellung von Leistung „Netzbereitstellung zur Netznutzung“ für sein Netz sowie für die vorgela- gerten Netze. Ferner erbringt der Netzbetreiber direkt oder indirekt die erforderlichen System- dienstleistungen und deckt Netzverluste ab. Der Netzbetreiber erbringt die Leistung für die Entnahmestelle des Netzkunden (Kundenanlage) an den in Anlage 1 aufgeführten Anschlussstellen, soweit die Rahmenbedingungen gemäß Ziffer 2 erfüllt sind. Die Anschlussstellen liegen an den Eigentumsgrenzen zwischen den Anlagen des Netzbetreibers und der Anlage des Anschlussnehmers. Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Verträge: - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig Eigenerzeugungsanlagen - Zusätzliche Anschlüsse und Übergabestellen / Reserveübergabestellen (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0vgl. Ziffer 4) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig Netzreservekapazität (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4vgl. Ziffer 5) - Druckgasfülleinheiten Sonderformen der Netznutzung (z. B. singulär genutzte Betriebsmittel) Gesonderte Verträge, deren Inhalt Auswirkungen auf die Messung und Abrechnung der Netz- entgelte nach dem vorliegenden Vertrag haben, sind in Anlage 1 zusammen mit maßgeblichen Daten näher bezeichnet. Bei Abschluss gesonderter Verträge wird Anlage 1 angepasst. Die Ge- genzeichnung der angepassten Anlage 1 ist Voraussetzung für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-NrAbschluss eines gesonder- ten Vertrages.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungen
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Samples: Netznutzungsvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH 1.1 Die Gemeinden werden im Wege Rahmen von Vergütungspauschalen gemäß der jeweiligen Pro- duktbeschreibungArt. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle 34 und 38 PolG, Art. 47 EG-ZSJ und den Bestimmungen über die Ordnungsbussengesetzgebung ermächtigt, die auf ihrem Ge- meindegebiet begangenen Verkehrsregelverstösse im Zusammenhang ruhenden Verkehr mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung Ordnungs- bussen zu ahnden.
1.2 Den Gemeinden wird auch die Kompetenz zur Ahndung einzelner, nachfolgend ab- schliessend aufgezählter Delikte gegen die Verkehrsvorschriften betreffend den nicht ru- henden Verkehr übertragen. Diese Delikte müssen immer in unmittelbarem Zusammen- hang mit einem Verstoss gegen den ruhenden Verkehr (d.h. Parkierungswiderhandlung) stehen. Der Katalog solcher Gesamtbussen ist abschliessend und Auf- tragsannahme; Einweisung beinhaltet folgende OB-Ziffern: 304.1 bis und mit 304.9 / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage 304.12 bis und Abholung; Durchführung mit 304.14 / 304.16 / 304.17 / 251 a- c / KOBV Anhang 1 Ziff. 31 und 32. Zur Erfüllung dieser Vorgabe haben die Gemeinden ihr Personal entsprechend auszubilden.
1.3 Den Gemeinden wird gemäss Art. 35 i.V.m. Art. 38 PolG die Kompetenz übertragen, an sicherheitsrelevanten Standorten unbeaufsichtigte, stationäre Geschwindigkeits- und Rot- lichtüberwachungsanlagen zu betreiben, Bussen zu erheben und Anzeigen zu erstatten. Die Standorte sind durch die Kantonspolizei Bern zu genehmigen.
1.4 Den Gemeinden wird gemäss Art. 36 und 37 i.V.m. Art. 38 PolG weiter die Kompetenz übertragen bei Verstössen gegen die öffentliche Ordnung und in den Bereichen Gewerbe- polizei im Sinne von Reparaturen; Wartungsarbeiten Artikel 75 Absatz 1 PolG i.V.m. Art. 40 Abs. 1 PolV, Bussen zu erhe- ben und sicherheitstechnische Anzeigen zu erstatten sowie ID-Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden Bestimmungendurchzuführen.
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Samples: Ressourcenvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand 2.1 L.A.N. erbringt die nachfolgend beschrie- benen Leistungen ausschließlich für Standardversionen der vertragsgegen- ständlichen Produkte, sofern und soweit diese unverändert und in der vom jewei- ligen Hersteller für deren Einsatz emp- fohlenen Konfiguration und Systemum- gebung in der umseitig genannten Be- triebsstätte des Rahmenvertrages ist die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-NrAnwenders genutzt wer- den.: 14.24.04.0, neu: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.6, neu: 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für
2.2 In den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) für die Versicherten der KKH Vertragsumfang eingeschlossene und damit unterstützte Produkte im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Sinne dieser Bedingungen sind die jeweils zu- letzt vom Hersteller zur allgemeinen Ver- marktung freigegebene Version eines Produkts und ihre Vorgängerversion. Vorgängerversionen werden mindestens sechs Monate nach Erscheinen der jeweiligen Pro- duktbeschreibungNachfolgeversion unterstützt.
2.2.1 Nachfolgeversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versions- nummer aus und werden als „Upgrade“ bezeichnet. Von Ein Upgrade weist in der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle Re- gel zusätzliche Funktionalitäten im Zusammenhang Ver- gleich zur Vorgängerversion auf.
2.2.2 Verschiedene Releases des gleichen Produktes tragen dieselbe Jahreszahl oder volle Versionsnummer und werden als „Update“ oder „Service Packs“ be- zeichnet und aktualisieren das beste- hende Produkt, ohne in der Regel mit zu- sätzlichen Funktionen verbunden zu sein.
2.3 Die Erbringung der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung vertragsgegenständ- lichen Leistungen für weitere Betriebs- stätten ist nach Vereinbarung gegen Zah- lung einer zusätzlichen Vergütung mög- lich.
2.4 L.A.N. ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern, indem er den Anwender im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Un- gunsten des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß HerstellervorgabenAnwenders, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparaturkann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zu- gang der Änderungsmitteilung kündigen. Im System Kündigt der Vergütungspauschalen bleibt Anwender nicht, wird die Än- derung ihm gegenüber mit Ablauf der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden BestimmungenMonatsfrist wirksam.
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Vertragsgegenstand. Gegenstand des Rahmenvertrages ist Der AN führt die Zurverfügungstellung von - Sauerstoffkonzentratoren, stationär, netzabhängig (Hilfsmittel-Nr(Anm.: 14.24.04.0nicht Zutreffendes bitte streichen): Laboranalytik/ Rammkernsondierungen/Orientierende Untersuchung der Altlastverdachtfläche auf Flurnummer(n) u. Straßenanschrift in Ort durch. Der Altlastverdacht ist durch den ehem. Betrieb einer sowie die Ergebnisse der historischen Recherche begründet. Der AN hat die im Angebot vom , neuübersandt mit Schreiben vom , unter Xxxxxx auf den Seiten dargestellten Leistungen zu erbringen. Das Angebot ist Bestandteil des Vertrages, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Insbesondere hat der AN folgende Leistungen zu erbringen: 14.24.06.0) - Sauerstoffkonzentratoren, mobil, netzunabhängig (Hilfsmittel-Nr(Anm.: 14.24.04.6, neuAnpassung an die Angebotsanfrage erforderlich – zutreffendes bitte ankreuzen): 14.24.06.3 / 14.24.06.4) - Druckgasfülleinheiten für den häuslichen Bereich (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.04.2, 14.24.04.2 / 14.24.04.3) - Sauerstoff-Druckgasflaschensysteme (Hilfsmittel-Nr.: 14.24.05.0 oder 00.00.00.0/00.00.00.0 + 14.99.99.1000 bis 14.99.99.1007, neu: identisch, zusätzlich: 14.24.05.3) Grundlagenermittlung und Abstimmung des Untersuchungsprogramms für die Versicherten orientierende Untersuchung Erarbeitung Arbeits- und Sicherheitsplan Klärung des Kampfmittelverdachtes Vorbereiten der KKH im Wege von Vergütungspauschalen gemäß Vergabe Feldarbeiten Grundwassermessstellenbau chemische, physikalische und sonstige Untersuchungen Gutachtenerstellung Präsentation der jeweiligen Pro- duktbeschreibung. Von der Vergütungspauschale umfasst sind darüber hinaus alle im Zusammenhang mit der Versorgung erforderlichen Versorgungsleistungen wie z.B. eine telefonische Beratung und Auf- tragsannahme; Einweisung / Beratung des Versicherten; Lieferung; Montage und Abholung; Durchführung von Reparaturen; Wartungsarbeiten und sicherheitstechnische Kontrollen gemäß Herstellervorgaben, sowie Ersatzgestellung während Wartung / Reparatur. Im System der Vergütungspauschalen bleibt der Leistungserbringer Eigentümer der von ihm zur Versorgung eingesetzten und an die Versicherten abgegebenen Hilfsmittel. Das Nähere regeln die folgenden BestimmungenErgebnisse optional: weiterer Unterpunkt optional: weiterer Unterpunkt optional: weiterer Unterpunkt
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Samples: Werkvertrag