Common use of Vertragsgegenstand Clause in Contracts

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.

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Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während oder der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Kund:in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation unterhält bei der BS GmbH Baader Bank AG, Wei- henstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland („Depot-führende Bank“) ein Wertpapierdepot mit zugehöri- gem Verrechnungskonto, welches nach Beantragung über das Online Portal für das Impact Portfolio (Online Portal) der Trio- dos Bank N.V. Deutschland („Triodos Bank“ oder „Vermögens- verwalterin“) und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesAntragsannahme eröffnet wurde. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt oder die Kund:in und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenTriodos Bank werden gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Die oder der Kund:in beauftragt die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenTriodos Bank hiermit, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software das in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage dem bei der BS GmbH oder im Internet unter www.businessDepot-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- führenden Bank geführten Wertpapierdepot und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Verrechnungskonto gebuchte Vermögen („Kundenver- mögen“) im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards jeweils vereinbarten Anlagerichtlinien nach freiem Ermessen und Sicherheitsmaßnahmen sind ohne vorherige Einholung von Weisungen, aber ohne Verpflichtung auf einen bestimmten An- lageerfolg zu verwalten. Die Triodos Bank stuft die Kund:innen als Privatkunden im Sinne von § 67 Absatz 3 WpHG ein. Die oder der Kund:in beauftragt und bevollmächtigt hiermit die Triodos Bank, im Namen der oder des Kund:in und damit auf dessen Rechnung und Risiko alle zur Vermögensverwaltung („Impact Portfolio Management“) notwendigen Handlungen vorzunehmen oder Erklärungen abzugeben bzw. entgegen- zunehmen und über das oben genannten Kundenvermögen zu verfügen. Die Triodos Bank ist insbesondere beauftragt, Finanzinstrumente börslich oder außerbörslich zu erwerben, zu veräußern oder umzutauschen, Bezugsrechte auszuüben oder in anderer Weise über diese zu verfügen, Rechte aus diesen Finanzinstrumenten wahrzunehmen sowie sämtliche sonsti- gen Maßnahmen durchzuführen, die für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen. Die Wahrnehmung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen wird nicht durch die Triodos Bank übernommen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann die Triodos Bank die Depot-führende Bank beauftragen, Anteile an Investment- fonds zu erwerben, welche den ein- oder mehrfachen Anteil einer Nominale unterschreiten. In diesem Fall wird der oder dem Kund:in der Produktbeschreibung aufgeführtpro rata-Anteil des vollen Investmentfonds bis zu drei Dezimalstellen in Bruchteilen über ihr oder sein Depot abgerechnet. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung Kund:innen erwerben kein Eigentum an Bruchteilen von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindInvestmentfonds. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionGutschrift des Bruchteils stellt einen rein rechnerischen Vorgang dar und hat auch keine Auswirkungen auf etwaige Besitzverhältnisse bezüglich dieser Bruchteile. Die Kund:innen werden hierbei rein rechnerisch so gestellt, als hätten sie den Bruchteil des Investmentfonds erwor- ben. Die Kund:innen haben daher keine Rechte aus den Bruch- teilen. Der Anwender hat Eigentumsübergang bzw. Wechsel der jeweiligen Besitzverhältnisse findet immer nur in Bezug auf einen ganzen Anteil statt. Kund:innen haben gegen die Depotbank einen Anspruch auf die Gutschrift eines Betrages, der der Höhe des Ertrages entspricht, den die oder der Kund:in erhalten hätte, wenn er oder sie Eigentümer:in des jeweiligen Bruchteils wäre. Etwaige Erträge aus den Investmentfonds werden pro rata auf dem Verrechnungskonto der Kund:innen gutgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Dividenden und Stückzinsen. Weisungen für Kapitalmaßnahmen für Bestände mit Bruchteilen können nur über die Triodos Bank erteilt bzw. beauftragt werden. Die Kund:innen haben keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der SoftwareAuslieferung oder Übertragung von Bruchteilen eines Investmentfonds. Die BS GmbH behält Triodos Bank ist nicht befugt, sich Änderungen Eigentum oder Besitz an bestehenden Funktionalitäten in Geldern oder Wertpapieren der fortentwi- ckelten Version vorKund:innen zu verschaffen. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung Eine Ausnahme gilt lediglich für die Vergütung des Impact Port- folio Managements entsprechend Ziffer 6 dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtVertrags. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltTriodos Bank vertritt die Kund:innen weder in juristischen Angelegenheiten (Class Actions, Sammelklagen usw.) noch nimmt die Triodos Bank die Interessen der Kund:innen in diesen Angelegenheiten wahr. Das Impact Portfolio Management um- fasst keine Steuer- und Rechtsberatung. Steuerliche Belange der Kund:innen können nicht berücksichtigt werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über Zusammen- hang mit der beauftragten Vermögensverwaltung erteilten Infor- mationen und Einschätzungen zu einzelnen Finanzinstrumen- ten keine Anlageberatung darstellen und eine Anlageberatung auch außerhalb der Vermögensverwaltung nicht erbracht wird. Sofern die von Triodos Bank im Rahmen der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- Wahrnehmung ihres Vermögensverwaltungsmandates den Kund:innen im Vorfeld einer Kauf-, Verkauf- oder InternetHalteentscheidung die Gründe für diese in einem persönlichen Gespräch-, per E-Adres- senMail, telefonisch oder in sonstiger elektronischer Weise erläutert, so bleibt die Triodos Bank gleichwohl die Entscheidung inklusive deren Umsetzung im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien vorbehalten.

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Vertragsgegenstand. Mit Abschluss dieser Zusatzvereinbarung erhält der Kunde die Abrechnung der Energie- und Was- serlieferungen für das ausgewählte Vertragskonto als elektronische Rechnung (PDF-Datei im Kun- denportal der Stadtwerke Augsburg). Die Business Software elektronische Rechnung oder die Information zum Abrufen der Rechnung im Kundenportal erhält der Kunde als E-Mail. Gleichzeitig entfällt damit eine ge- druckte Rechnung. Wird gemäß § 40 b Abs. 1. Nr. 3 EnWG dennoch eine jährliche Papierrechnung (unentgeltlich) gewünscht, bitten wir um Kontaktaufnahme an: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kundencenter, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Tel. 0000 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx. Sofern der Kunde eine unterjährige Rechnung wählt, ist er ver- pflichtet, bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des dritten Abrechnungsmonats, bei halbjährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des sechsten Abrechnungsmo- nats bis zum dritten Werktag des Folgemonats – nach Aufforderung durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein– mitzuteilen. Soweit der Kunde für einen bestimmten Abrechnungszeitraum trotz entsprechender Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hat oder der Lieferant aus anderen Gründen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während er nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann (etwa, weil keine Messwerte bzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte verfügbar sind), kann der Vertragslaufzeit gemäß Lieferant den Verbrauch nach §40 a Abs. 2 EnWG auf der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Grundlage der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er letzten Ablesung oder bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenNeukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Gegenstand des Vertrags Nach zwei Schätzungen ist die Software Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, die Ablesung durch einen Beauftragten durch- führen zu lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden gesondert in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen VersionRechnung gestellt werden. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats (monatliche Abrechnung, d. h. jeweils zum 1. eines Monats), eines Kalendervierteljahres (vierteljährliche Ab- rechnung, d. h. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) oder im Internet unter www.business-softwareeines Kalenderhalbjahres (halb- jährliche Abrechnung, d. h. zum 1. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichJanuar und 1. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig Juli) aufgenommen werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.

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Samples: www.sw-augsburg.de, www.sw-augsburg.de

Vertragsgegenstand. Gegenstand dieses Vertrages ist die Weitergabe von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ des für Arbeit zuständigen Ministeriums des Landes NRW an den Dritten auf der Grundlage des Zuwendungsbescheids. Bestandteile dieses Vertrages sind der Zuwendungsbescheid vom …. nebst dem Bescheid beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ANBest-ESF). Der Zuwendungsempfangende leitet die bewilligten Mittel zur Förderung der Ausbildung in Vollzeit in Höhe von hier Betrag gemäß Zuwendungsbescheid eingeben oder Teilzeit in Höhe von hier Betrag gemäß Zuwendungsbescheid eingeben nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides vom …. und dem Bescheid beigefügten ANBest–ESF an den Dritten weiter. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einMittel sind zweckgebunden und ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid genannten Zweck bestimmt. Der Dritte verpflichtet sich, die lizenzierte Software Maßnahme nach den Bedingungen des Zuwendungsbescheids nebst Dokumentation während Anlagen sowie der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen ANBest-ESF durchzuführen. Der Zuwendungsempfangende verpflichtet sich, dem Dritten die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Dritte verpflichtet sich, die im Zuwendungsbescheid und in der Republik Österreich ANBest-ESF geforderten Nachweise für den Zwischen-/Verwendungsnachweis bis zum …. dem Zuwendungsempfangenden vorzulegen. Der Zuwendungsempfangende und der Dritte verpflichten sich gegenseitig umgehend Informationen, die den Xxxxxxxx des Projektes beeinflussen können, zur Verfügung zu nutzen; stellen. Der Dritte verpflichtet sich insbesondere, den Zuwendungsempfangenden über eine Beendigung des Ausbildungsvertrages zu informieren. Der Zuwendungsempfangende hat mit den Antragsunterlagen erklärt, dass für die beantragte Zuwendung neben der im Übrigen verbleiben alle Rechte an Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung keine anderweitigen öffentlichen Mittel beantragt wurden bzw. werden (Verbot der Software Doppelförderung). Der Dritte schließt sich dieser Erklärung an. Der Europäische Rechnungshof, der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, die Finanzkontrolle der Europäischen Kommission, die Prüfbehörde für den ESF NRW, die Bewilligungsbehörden, das für Arbeit zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Innenrevision) und die Vertreter des Zuwendungsgebers sowie von diesen Beauftragte sind berechtigt Prüfungen vorzunehmen. Der Dritte hat den prüfenden Stellen und Personen Akteneinsicht zu gewähren und die Beantwortung von Fragen durch Anwesenheit einer für das Projekt verantwortlichen Person zu ermöglichen. Der Dritte verpflichtet sich auf Anforderung des Zuwendungsempfangenden Nachweise zur Plausibilisierung der „Selbstauskunft zur Zusätzlichkeit von Ausbildungsplätzen“ von den zuständigen Kammern / zuständigen Stellen vorzulegen. Alternativ bevollmächtigt der Dritte hiermit den Zuwendungsempfangenden bei allen Kammern / zuständigen Stellen Informationen hinsichtlich der Plausibilität der Angaben des Ausbildungsbetriebs in der „Selbstauskunft zur Zusätzlichkeit von Ausbildungsplätzen“ einzuholen. Der Dritte hat nach Nr. 9 ANBest-ESF bei jeder Form der Darstellung eines aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds - ESF sowie Fonds für einen gerechten Übergang - JTF) finanzierten Projektes an herausgehobener Stelle auf die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesFörderung hinzuweisen. Der Vertriebspartner Dritte ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenverpflichtet, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH für wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, Evaluierung Informationen über die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men geförderte Maßnahme zur Verfügung zu ändernstellen, sofern entweder datenschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen. Sämtliche Unterlagen der Maßnahme sind bis zum 31.12.2036 aufzubewahren. Aufbewahrungsort ist …. (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtName, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltStraße, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senOrt).

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Samples: www.mags.nrw

Vertragsgegenstand. Christ Verlag stellt dem Gewerbetreibenden eine kostenlose Basisversion der Online-Termin- buchungsfunktionalität (im Folgenden „Light Version“) sowie eine um erweiterte Funktionen ergänzte Version der Online-Terminbuchungsfunktionalität als kostenpflichtiges Angebot (im Folgenden „Profi Version“) zur Verfügung. Die Business Software GmbH (folgend Online-Terminbuchungsfunktionalität kann vom Gewerbetreibenden als sog. SaaS BS GmbHSoft- ware as a Servicegenannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheDienstleistung auf seiner Homepage und/oder seiner Facebook Seite eingebunden werden. Christ Verlag ist jederzeit berechtigt, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Online-Terminbuchungsfunktionalität unentgeltlich bereitgestellte Funktionen zu nutzen; ändern, neue Funktionen unentgeltlich oder entgeltlich verfüg- bar zu machen und/oder die Bereitstellung unentgeltlicher Funktionen einzustellen. Account anlegen und Zugangsdaten verwalten Für die Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität legt der Gewerbetreibende durch die Eingabe von E-Mail, Passwort und weiteren Daten, wie Firma, Branche, Land und Namen einen Account an. E-Mail-Adresse und Passwort dienen zugleich als Zugangsdaten (im Übrigen verbleiben alle Rechte an folgen- den „Zugangsdaten“) des Gewerbetreibenden zu der Software und der Dokumentation Online-Terminbuchungsfunktionalität. Der Gewerbetreibende sichert bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetEinrichtung des Accounts ausdrücklich zu, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und dass er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Unternehmer im Sinne dieses Vertragesdes § 14 BGB handelt. Der Vertriebspartner ist Gewerbetreibende verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließensich, die zum Zwecke des Zugangs zu der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Online-Ter- minbuchungsfunktionalität erforderlichen Zugangsdaten geheim zu halten und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungennur von ihm autorisierten Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Gewerbetreibende übernimmt die Leistungen Verantwortung für alle Handlungen, die er oder von ihm autorisierte Mitarbeiter unter diesen Bedingungen unverändert an seinen Zugangsdaten vornehmen. Der Gewerbetreibende hat den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software Christ Verlag unverzüglich schriftlich davon in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtKenntnis zu setzen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie Zugangsdaten abhanden oder Dritte bekannt geworden sind. Für Der Gewer- betreibende übernimmt die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorvolle Verantwortung für alle Handlungen, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändernunter seinen Zu- gangsdaten vorgenommen wurden, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltes sei denn, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen den Gewerbetreibenden an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sensolchen unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.

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Samples: christverlag.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen re- geln den POS-Service der Concardis für ihre Ver- tragspartner. Der POS-Service umfasst nach Maßgabe des erteilten Auftrags die Bereitstel- lung eines POS-Terminals auf der Grundlage ei- ner mietweisen Überlassung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; Installation, Wartung und Instandhaltung des Terminals, die Beseitigung von Störungen im Übrigen verbleiben POS-Netzbetrieb sowie alle Rechte an Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software Abwicklung des electronic cash-Systems der Deutschen Kreditwirtschaft sowie des Rou- tings von Autorisierungsanfragen von Umsätzen mit Kredit- und Debitkarten. Der Vertragspartner erkennt die „Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der Dokumentation bei Deutschen Kreditwirtschaft“ (s. nachfolgen- de Teil F dieser Bedingungen der BS Concardis GmbH und deren Lizenzgebernfür den POS-Service) als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsver- kehr ausdrücklich an. Sie sind Gegenstand seiner Vertragsbeziehung zur Deutschen Kreditwirt- schaft. Soweit in Teil F „Händlerbedingungen“ die Funktion des Netzbetreibers benannt wird, so übernimmt Concardis im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Verhältnis zum Ver- tragspartner auf der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie Grundlage dieser Vereinba- rung diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichFunktion. Die Leistung Dienstleistung „Auszah- lung von Bargeld durch das Unternehmen“ gemäß Teil F, I., Ziffer 13 ist nicht Gegenstand der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwaremit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. 15_2287_13.0_DE_de Concardis sichert den Vertragspartnern zu, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Ändern sich die An- forderungen der Deutschen Kreditwirtschaft o- der führen andere Anforderungen und/oder öf- fentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird Concardis Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusam- Stand 07/2019 Bedingungen der Concardis GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internetfür die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Adres- senServices („SmartPay-AGB“) menhang anfallende Kosten können dem Ver- tragspartner in Rechnung gestellt werden.

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Vertragsgegenstand. Die Business Software Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt wird das Werk nach dem Anwender das nicht ausschließlicheStand der Technik und zu den jeweils vertraglich vereinbarten Kosten erstellen. Eine Benutzerdokumentation wird nur geliefert, zeitlich befristete Recht einwenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH benennt einen Projektleiter, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernKunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesDiese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenProjektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in Ansprechpartner steht der bei Vertragsschluss allgemein von der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichfür notwendige Informationen zur Verfügung. Die Leistung der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwareist verpflichtet, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtden Ansprechpartner einzuschalten, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtDurchführung des Auftrages diese erfordert. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird zu Beginn der Arbeiten - unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden Einbeziehung der vereinbarten Termine - einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird anhand dieses Plans den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten informieren. Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung lt. Vertrag ergeben, detailliert die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltKunden ggf. mit einer Aufstellung sich zusätzlich ergebender Kosten zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Die Spezifikation wird im Laufe ihrer Umsetzung in Software - in Abstimmung mit dem Kunden - verfeinert. Erkennt die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor Aufgabenstellung des Kunden fehlerhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie dies unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser über das weitere Vorgehen. Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt der ersten Nutzung Installation fachkundiges Personal für den Einsatz der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen zur Verfügung steht. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der BS Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen. und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH als Endkunde registrieren lässtnach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Der Anwender Die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH ist selbst für die Nutzung ebenfalls berechtigt, mit Zustimmung des Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Datenschutzes mit der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusführung zu beauftragen.

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Vertragsgegenstand. 2.1. APA-PictureDesk stellt Bilder ausschließlich zu den nachfolgenden Bedin- gungen zur Verfügung. Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung (abrufbar unter xxx.xxxxxxxxxxx.xxx) spätestens mit der Annahme der Bestellung durch APA-PictureDesk als angenommen und gelten für alle künftigen Geschäftsbezie- hungen mit dem Vertragspartner, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen in keinem Fall zur Anwendung. Abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von APA-PictureDesk. Online-Datenbanken von APA-PictureDesk verfügbaren Bilder. Die Business Software GmbH Recherche der Bilder in den Datenbanken von APA-PictureDesk ist entgeltfrei, jede Verwendung der dargestellten Bilder ist honorarpflichtig und richtet sich üblicherweise nach Verwendungsart, Platzierung, Auflagenhöhe, Abbildungsgröße, Marktwert des Urhebers und Exklusivität des Bildinhalts. (folgend Anhaltspunkte: Preiskalkulator auf der Website, vereinbarte Preisliste oder individuelle Vereinbarung bei Anfrage). Als Basis für den Preiskalkulator auf der Website wird die BS GmbHUnverbindliche Ver- bandsempfehlung nach §§ 312 ff österreichisches Kartellgesetzgenannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetBun- desinnung der Berufsfotografen herangezogen, wobei in jedem Fall individuelle Entgelte vereinbart werden können (z. B. bei Exklusivbildern). Zu diesem die obenstehenden Rechte Zweck hat eine Registrierung durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen den Vertragspartner unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenXxxxxx sämtlicher persön- licher Daten zu erfolgen. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen Geheimhaltung der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, erhaltenen Zugangsdaten ist allein der Anwender Vertragspartner verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.

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Samples: picturedesk.com

Vertragsgegenstand. Die Business Software ESR Solution Group GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete ausschließliche Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit Doku- mentation gemäß der nach- folgenden nachfolgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; i. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS ESR Solu- tion Group GmbH und deren ihren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags Vertrages ist die Software in der bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein von der BS ESR Solution Group GmbH bzw. dem jeweiligen Hersteller herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Der Anwender hat vor Vertragsschluss überprüft, ob der erworbe- nen Leistungsumfang der Soft- ware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind we- sentliche Funktionsmerkmale und Bedingungen der Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichbe- kannt. Die Leistung der BS ESR Solution Group GmbH beinhaltet keinen Anspruch An- spruch des Anwen- ders Anwenders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung Bereitstellung der Software, auch dann nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen Programmerweiterungen oder Programmänderun- gen, Än- derungen einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, Bestimmungen ist der Anwender verantwortlich. Die BS ESR Solution Group GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Rah- men separater Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit Sicher- heit dient oder (ii) rechtlich zwingend erforderlich vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Einschränkungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden verbunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere insbeson- dere der Software, die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung Er- füllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAnwender ein (z. B. gemäß HGB, GoBS, GdPDU).

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Samples: www.esr-solution.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Vorliegender Vertrag ist ein Anhang zur Regelung über den Anschluss an das Stromverteilernetz für die VNN der Segmente Trans-NS, Trans-MS und MS. In dieser Anschlussregelung werden die Beziehungen zwischen dem Verteilernetzbetreiber (folgend im Folgenden kurz VNB genannt) und dem Verteilernetznutzer (im Folgenden kurz VNN genannt), die laut den Bestimmungen der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze (im Folgenden BS GmbHTR Strom“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichevorgesehen sind, zeitlich befristete Recht einsowie ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in folgenden Bereichen festgelegt und geregelt: ⮚ der Hochspannungsanschluss (HS-Anschluss) (1kV<Un≤15.4kV) der HS-Stromabnehmer / HS-Netznutzer nach einem der beiden folgenden Verfahren: - der Anschluss an den Mittelspannungstransformator (im Folgenden „Trans-MS-Anschluss“ genannt); - der Mittelspannungsnetzanschluss (im Folgenden „MS-Anschluss“ genannt). ⮚ der Anschluss an den Niederspannungstransformator (im Folgenden „Trans-NS-Anschluss“ genannt (Un<1kV); ⮚ der Anschluss von (ökologischen oder sonstigen) dezentralen Stromerzeugungseinheiten von Netznutzern mit HS-Anschluss und Trans-NS-Anschluss. Im vorliegenden Anschlussvertrag werden die besonderen Bedingungen und Modalitäten der gegenseitigen Rechte und Pflichten des VNB und des VNN festgelegt. Der Vertrag gilt für die MS-Anschlüsse. Die Anschlussregelung, der Inhalt des vorliegenden Vertrags sowie die Anhänge, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells diesem gehören, bilden ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesumfassendes Regelwerk. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVNN bestätigt ausdrücklich, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Anschlussregelung, den Anschlussvertrag und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtdie Anhänge zur Kenntnis genommen hat. Jede neue Bestimmung, die nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags in das Dekret oder die Technische Regelung aufgenommen wird, findet ab ihrem Inkrafttreten Anwendung auf den laufenden Vertrag. Der Anwender ist selbst VNN und der VNB bestätigen, dass die Anschlussregelung für den Betrieb der Stromverteilernetze sowie den Zugriff auf diese in der wallonischen Region voll und ganz der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze unterliegt, die per Erlass der wallonischen Regierung vom 3. Xxxx 2011, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 11. Mai 2011 (im Folgenden „die TR Strom“ genannt), verabschiedet wurde, insbesondere den allgemeinen Bestimmungen (Titel I), dem Anschlusskodex (Titel III) der TR Strom sowie allen eventuellen künftigen Abänderungen dieser Regelung. Der VNN muss die in den Vorschriften C2/112 „Technische Vorschriften für Hochspannungsstationen (< = 15 kV)“ mit HS-Anschluss festgelegten Bestimmungen einhalten sowie die Zusatzvorschrift ST09, C1/107 „Allgemeine technische Vorschriften für den Anschluss eines VNN“ mit Trans-NS-Anschluss, C10/11 „Spezifische technische Vorschriften für den Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen, die parallel zum Verteilernetz funktionieren“ und die von Synergrid festgelegten C10/17 Power-Quality-Vorschriften für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Softwarean ein Hochspannungsverteilernetz angeschlossenen Netznutzer, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten unter anderem dem VNB als Referenz dienen. Mit vorliegendem Vertrag werden alle früheren Verträge und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bezüglich des Anschlusses an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten das Verteilernetz des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVNB aufgehoben.

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Samples: Vertrag Für Den Flexiblen Anschluss an Das Hochspannungsverteilernetz

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genanntDer AN führt die (Anm.: nicht Zutreffendes bitte streichen): Laboranalytik/ Rammkernsondierungen/Orientierende Untersuchung der Altlastverdachtfläche   auf Flurnummer(n) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, u. Straßenanschrift in Ort durch. Der Altlastverdacht ist durch den ehem. Betrieb einer   sowie die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Ergebnisse der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; historischen Recherche   begründet. Der AN hat die im Übrigen verbleiben alle Rechte Angebot vom  , übersandt mit Schreiben vom  , unter Xxxxxx   auf den Seiten   dargestellten Leistungen zu erbringen. Das Angebot ist Bestandteil des Vertrages, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Insbesondere hat der AN folgende Leistungen zu erbringen: (Anm.: Anpassung an die Angebotsanfrage erforderlich – zutreffendes bitte ankreuzen): Grundlagenermittlung und Abstimmung des Untersuchungsprogramms für die orientierende Untersuchung Erarbeitung Arbeits- und Sicherheitsplan Klärung des Kampfmittelverdachtes Vorbereiten der Software Vergabe Feldarbeiten Grundwassermessstellenbau chemische, physikalische und sonstige Untersuchungen Gutachtenerstellung Präsentation der Dokumentation bei der BS GmbH Ergebnisse optional: weiterer Unterpunkt optional: weiterer Unterpunkt optional: weiterer Unterpunkt Der Vertrag wird erst wirksam nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem AN und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages  abgesichert ist. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit Vertrag wird erst wirksam nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt AN und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an,   sowie deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden Eigenleistungen abgesichert sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software Arbeiten sind in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version enger fachlicher Abstimmung mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen  durchzuführen.

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Samples: www.lfu.bayern.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ Pflegeagentur-Scheimer.OG mit Firmensitz in X-0000- Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00/0, Inhaber Xxxxxx Xxxxxxxx & Xxxxxxx Xxxxxxx, im weiteren Pflege-Agentur-Scheimer OG. genannt, vermittelt Selbstständige Personenbetreuer in Privathaushalte. " Die eigentliche Leistungserbringung und Abrechnung erfolgt direkt über das Leistungserbringende Unternehmen. Die Pflege- Agentur-Scheimer OG. ist durch die Selbstständige Personenbetreuungsperson bevollmächtigt, im Ihren Namen Verträge abzuschließen und im Verlauf der Betreuung den jeweiligen des Auftraggebers anzupassen oder abzuändern, sie ist Ansprechpartner für Änderungen und Probleme im Verlauf der Vertragsdauer. Bei Abschluss des Vermittlungsvertrages entstehen weitere Kosten(Punkt 11) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einder Pflege-Agentur-Xxxxxxxx OG. , die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Pflege-Agentur-Scheimer OG. ist bei Zahlungsverzug und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebernnach Aufforderung Inkasso berechtigt. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. 2.Vertragserfüllung Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtPflege-Agentur-Scheimer OG. gilt als erbracht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie Vermittlung stattgefunden und der Personenbetreuer die Arbeit aufgenommen hat. Für (Steht aber auch die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen ganze Vertragsdauer als Ansprechpartner zur Verfügung) 3.Provisionsanspruch Pflege-Agentur-Xxxxxxxx OG. erhält vom Auftraggeber für die Vermittlung einer Betreuungskraft eine Provision in der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVermittlungsvertrag aufgeführten Höhe.

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Vertragsgegenstand. Gegenstand dieses Vertrages ist die Förderung von Ordnungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände auf der Grundlage Richtlinie zur Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 5. Januar 2022. Die Business Software GmbH in § 2 näher bezeichneten Ordnungsmaßnahmen entsprechen der derzeitigen Sanierungskonzeption der Stadt/Ortsgemeinde. Die Maßnahme ist im Sanierungsrahmenplan dargestellt. Das Grundstück des/der Eigentümers/-in in der  , Flur  , Flurstück  , auf dem die Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, liegt im Geltungsbereich der am   in Kraft getretenen Sanierungssatzung ‚ ’. Der Eigentumsnachweis erfolgt durch einen beglaubigten Grundbuchauszug (folgend „BS GmbH“ genanntAnlage 1). Das Grundstück ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht eingekennzeichnet. Die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen ist gemäß § 147 BauGB grundsätzlich Aufgabe der Stadt/Ortsgemeinde. Die Stadt/Ortsgemeinde überlässt die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 146 Abs. 3 BauGB dem/der Eigentümer/-in. Der/die Eigentümer/-in verpflichtet sich, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während in § 2 dieses Vertrages aufgeführten Ordnungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Hoheitliche Befugnisse der Vertragslaufzeit gemäß Stadt/Ortsgemeinde werden durch diesen Vertrag nicht berührt. § 2 Vertragspflichten des/der nach- folgenden Lizenzbedingungen Eigentümer(s)/-in Der/die Eigentümer/-in verpflichtet sich die Ordnungsmaßnahmen auf dem in § 1 näher bezeichneten Grundstück ohne Verzögerung und in enger Abstimmung mit der Republik Österreich Stadt/Ortsgemeinde durchzuführen. Der Umfang der vorzunehmenden Ordnungsmaßnahmen ergibt sich aus der dem Vertrag beigefügten Projektbeschreibung (Anlage 3), die ggf. mit Planunterlagen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software versehen ist, und der Dokumentation bei der BS GmbH Kostenaufstellung (Anlage 4). Die Projektbeschreibung und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne Kostenaufstellung sind Bestandteil dieses Vertrages. Der/die Eigentümer/-in versichert, dass mit der Durchführung der in Rede stehenden Ordnungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden ist. Der/die Eigentümer/-in wird vor Beginn der Maßnahme für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Der/die Eigentümer/-in wird der Stadt/Ortsgemeinde die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen unverzüglich anzeigen. Die Stadt/Ortsgemeinde oder ein von der ihr Beauftragter ist berechtigt, die vertragsgemäße Durchführung der Ordnungsmaßnahmen an Ort und Stelle zu überprüfen. Der/die Eigentümer/-in verpflichtet sich, die freigelegten Flächen in Abstimmung mit der Stadt/Gemeinde entsprechend den Sanierungszielen herzurichten. Die von dem/der Eigentümer/-in in eigener Zuständigkeit durchzuführenden Baumaßnahmen nach § 148 BauGB sind spätestens ab dem   zu beginnen. Die Baumaßnahmen sind spätestens bis zum   abzuschließen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit Umfang der vorzunehmenden Baumaßnahmen ergibt sich aus der dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenbeigefügten Projektbeschreibung (Anlage 5), der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Planung (Anlage 6) und der Kostenaufstellung (Anlage 7). Die Projektbeschreibung, die Planung und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenKostenaufstellung werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertriebspartner Für übertragene Ordnungsmaßnahmen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Teil I/Anlage 3 zu § 44 der Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 22.12.2002 (MinBl. S.22), die dem Vertrag beigefügt ist verpflichtet (Anlage 8). Für den Bauherrn besteht insbesondere die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in Verpflichtung zur Beachtung der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage geltenden Bestimmungen bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freistehtVergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben. Ferner sind solche Leistungen soweit in die Bestimmungen für die bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Bewerber bei der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiertVergabe öffentlicher Aufträge zu beachten. Details hinsichtlich Bei der Durchführung des Leis- tungsumfanges regelt Vorhabens dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht illegal beschäftigt werden. Werden zur Erfüllung des Verwendungszecks Aufträge erteilt, reicht es grundsätzlich aus, wenn der/die jeweilige Produktbe- schreibungEigentümer/-in den Auftragnehmer vertraglich verpflichtet, keine illegal Beschäftigten einzusetzen. Die von voraussichtlichen Kosten der BS GmbH dem/der Eigentümer/-in gemäß § 2 überlassenen Ordnungsmaßnahmen betragen   €. Neben den Abbruchkosten werden die Honorare für Architekten und Fachingenieure sowie sonstige Nebenkosten, die mit der Planung und Durchführung der Beseitigung der baulichen Anlagen unmittelbar im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorZusammenhang stehen, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senberücksichtigt.

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Samples: add.rlp.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Vorliegender Vertrag ist ein Anhang zur Regelung über den Anschluss an das Stromverteilernetz für die VNN der Segmente Trans-NS, Trans-MS und MS. In dieser Anschlussregelung werden die Beziehungen zwischen dem Verteilernetzbetreiber (folgend im Folgenden kurz VNB genannt) und dem Verteilernetznutzer (im Folgenden kurz VNN genannt), die laut den Bestimmungen der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze (im Folgenden BS GmbHTR Strom“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichevorgesehen sind, zeitlich befristete Recht einsowie ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in folgenden Bereichen festgelegt und geregelt: ⮚ der Hochspannungsanschluss (HS-Anschluss) (1kV<Un≤15.4kV) der HS-Stromabnehmer / HS-Netznutzer nach einem der beiden folgenden Verfahren: ⮚ o der direkte Anschluss an den Mittelspannungstransformator (im Folgenden „Trans-MS- Anschluss“ genannt); o der Mittelspannungsnetzanschluss (im Folgenden „MS-Anschluss“ genannt). ⮚ der direkte Anschluss an den Niederspannungstransformator (im Folgenden „Trans-NS- Anschluss“ genannt (Un<1kV). ⮚ der Anschluss von (ökologischen oder sonstigen) dezentralen Stromerzeugungseinheiten von Netznutzern mit HS-Anschluss und Trans-NS-Anschluss. Im vorliegenden Anschlussvertrag werden die besonderen Bedingungen und Modalitäten der gegenseitigen Rechte und Pflichten des VNB und des VNN festgelegt. Der Vertrag gilt für die MS-Anschlüsse. Die Anschlussregelung, der Inhalt des vorliegenden Vertrags sowie die Anhänge, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells diesem gehören, bilden ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesumfassendes Regelwerk. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVNN bestätigt ausdrücklich, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Anschlussregelung, den Anschlussvertrag und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtdie Anhänge zur Kenntnis genommen hat. Jede neue Bestimmung, die nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags in das Dekret oder die Technische Regelung aufgenommen wird, findet ab ihrem Inkrafttreten Anwendung auf den laufenden Vertrag. Der Anwender ist selbst VNN und der VNB bestätigen, dass die Anschlussregelung für den Betrieb der Stromverteilernetze sowie den Zugriff auf diese in der wallonischen Region voll und ganz der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze unterliegt, die per Erlass der wallonischen Regierung vom 3. Xxxx 2011, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 11. Mai 2011 (im Folgenden „die TR Strom“ genannt), verabschiedet wurde, insbesondere den allgemeinen Bestimmungen (Titel I), dem Anschlusskodex (Titel III) der TR Strom sowie allen eventuellen künftigen Abänderungen dieser Regelung. Der VNN muss die in den Vorschriften C2/112 „Technische Vorschriften für Hochspannungsstationen (< = 15 kV)“ mit HS-Anschluss festgelegten Bestimmungen einhalten sowie die Zusatzvorschrift ST9, C1/107 „Allgemeine technische Vorschriften bezüglich des Anschlusses eines VNN“ mit Trans-NS-Anschluss, C10/11 „Spezifische technische Vorschriften für den Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen, die parallel zum Verteilernetz funktionieren“ und die von Synergrid festgelegten C10/17 Power-Quality-Vorschriften für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Softwarean ein Hochspannungsverteilernetz angeschlossenen Netznutzer, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten unter anderem dem VNB als Referenz dienen. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Verträge und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Anschluss an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten das Verteilernetz des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVNB.

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Samples: Vertrag Für Den Anschluss

Vertragsgegenstand. Die Business Software IU Internationale Hochschule GmbH (folgend im Folgenden BS GmbH“ genanntIU“) verpflichtet sich zur unentgeltlichen Überlassung eines Mobile Devices (im Folgenden „Gerät“), wie auf dem Datenblatt des zu Grunde liegenden Vertrages konkretisiert, an den:die Nutzer:in während der Vertragslaufzeit des zugrunde liegenden Vertrages, wobei sich die Modellart sowie die Ausstattung des Gerätes nach der zum Übergabezeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit richtet. Der:die Nutzer:in hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung einer bestimmten Modellvariante. Die IU räumt dem Anwender dem:der Nutzer:in das zeitlich befristete, nicht ausschließliche, zeitlich befristete ausschließliche und nicht übertragbare oder überlassbare Recht ein, das Gerät und die lizenzierte gelieferte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen, soweit der nach- folgenden Lizenzbedingungen IU diese Rechte durch Mietkaufvertrag eingeräumt wurden und die Hochschule zur Weitergabe dieser Rechte berechtigt ist. Das überlassene Gerät muss kein Neugerät sein und kann Gebrauchsspuren aufweisen. Das Gerät wird dem:der Nutzer:in durch die Firma Gesellschaft für digitale Bildung mbH (- IU Projekt – Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx) an eine vom dem:der Nutzer:in zu benennende Adresse in der Republik Österreich DHL Zone 1 (s. hierzu 2.1) geliefert. Der:die Nutzer:in wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Direktversand außerhalb der Europäischen Union sowie in eines der unter 2.1 genannten Länder nicht möglich ist und erklärt sich damit sowie den daraus eventuell resultierenden Zusatzkosten, die er:sie selbst zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle tragen hat, einverstanden. Hat der:die Nutzer:in seinen Wohnsitz außerhalb der DHL Zone 1 (s. hierzu 2.1), ist er:sie verpflichtet, für einen eventuellen Weiterversand des Xxxxxx selbst zu sorgen und insbesondere die Kosten für den erforderlichen Versand an die finale Adresse selbst zu tragen. Sollte das Gerät nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem:der Nutzer:in keine Rechte an und Ansprüche gegenüber der Software und der Dokumentation bei der BS IU zu. IU International University of Applied Sciences GmbH und deren Lizenzgebern(“IU” in the following) is committed to the free transfer of use of a mobile device (in the following “device”) to the user, as specified on the data sheet of the underlying contract, for the duration of the underlying contract. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetHowever, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenthe model and equipment depend on the availability at the time of the transfer. The user is therefore explicitly not entitled to the transfer of any specific model variant. IU grants the users the restricted, non-exclusive and non- transferable or transferable right to use the device and the included software for the duration of this contract, as far as IU was given the rights through the lease-purchase agreement and the university of applied sciences was entitled to the transfer of these rights. and transfer process or in the event of the loss of the device. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragessuch an event, all data of the device, including apps which have been downloaded for private purposes and private data of the user will be irretrievably deleted. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenIU is not liable for the costs which are incurred in the event of the irretrievable loss of user data, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungenor due to the attempt of a possible restoration, due to an initiated deletion for the reasons mentioned above. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert The same applies if the requirements for the return or repair process weren’t complied with and any unsecured data were still saved on the device. The transferred device does not have to be a new device and may show signs of wear and tear. The device will be delivered to the user through the company Gesellschaft für digitale Bildung mbH (-IU Project - Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx) to an den Endanwender weiterzureichenaddress within the DHL-zone 1 (see 2.1) which is to be specified by the user. The user is being explicity informed that the direct dispatch outside of the European Union as well as to one of the listed countries under 2.1, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenis not possible and therefore agrees to cover any additional costs which may arise. Gegenstand des Vertrags ist die Software If the residence of the user is outside the DHL zone 1 (see 2.1), the user is obligated to organise the potential redispatch of the device and especially the costs for the necessary dispatch to the final address themselves. If the device is not being returned in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwaretime or as stipulated in the contract, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senthe user is not entitled to any rights or claims against IU.

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Samples: Vereinbarung Zur Gebrauchsüberlassung Eines Mobile Devices Agreement Regarding the Transfer of Use of a Mobile Device

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Klientin/der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation Klient nimmt bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells Beraterin Xxxxxxxx Xxxxx eine systemische Beratung (nach Absprache ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten Coaching oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffeneine Supervision) in Anspruch. Gegenstand des Vertrags Beratungsvertrages ist die Software ein von der Klientin/dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klientin/Klient und Beraterin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden. Bei Onlinebuchung eines Termins wird das Zustimmen zu den Vertragsbedingungen vorausgesetzt. Anderenfalls wird der Klientin/dem Klient der Vertrag in Schriftform zur Unterschrift zukommen gelassen. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung/anderen physischen Erkrankung, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen sowie Veränderungsprozessen. Es wird bei der Beratung keine Psychologische Psychotherapie, sondern ausschließlich eine Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht (vgl. Psych. Th. G. §1 Abs.3 Satz 3). Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichgemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Leistung Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Beraterin der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen Klientin/dem Klienten als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht. Beide Parteien, insbesondere die Klientin/der Klient, arbeiten nach Bereit- stellung der Softwarebestem Wissen und Können daran, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlicheinen Beratungserfolg zu erzielen. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Beraterin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden klientenspezifischen Beratungsverfahren und Supportverträge anKommunikationsmethoden zum Nutzen der Klientin/des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit die Xxxx der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Verantwortung der Klientin/des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKlienten.

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Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Stipendiatin wird von der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit Wissenschaftlichen Einrichtung im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner des Programms EXIST-Women während der BS GmbH Qualifizierungsphase mit Unterstützungsmaßnahmen und Angeboten zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie der Vernetzung im Start-up-Ökosystem bei der Entwicklung ihres Unternehmerinnengeists gefördert und die Soft- ware Entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt. Durch das optionale 3-monatige Stipendium soll der Stipendiatin ermöglicht werden, sich intensiv der Verfolgung und Realisierung der Gründungsidee zu widmen. Das Stipendium ist keine Vergütung i.S.v. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i.S.v. § 14 SGB IV. Es dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit der Stipendiatin während der Phase der Weiterverfolgung und Realisierung der Gründungsidee. § 3 Pflichten der Stipendiatin Die Teilnahme am Programm EXIST-Women ist für die Stipendiatin während der Qualifizierungsphase mit folgenden Verpflichtungen verbunden: Die Stipendiatin sollte sich während der Qualifizierungsphase intensiv der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen. Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche sind mit dem Bezug des optionalen 3-monatigen Stipendiums nicht zu vereinbaren. Die Stipendiatin erstellt zu Beginn der Förderung gemeinsam mit dem Gründungsnetzwerk und ggf. unter Einbeziehung der Mentorin einen individuellen Fahrplan mit Meilensteinen für die Projektlaufzeit. Der Fahrplan soll einerseits den Coaching-Bedarf der Stipendiatin zu grundlegenden und gründungspezifischen Punkten erfassen sowie die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen benennen. Andererseits sollen wesentliche Schritte zur Identifikation bzw. Validierung und zur weiteren Umsetzung der Gründungsidee benannt werden, die von der BS GmbH mietetStipendiatin während der Qualifizierungsphase bearbeitet werden. Dazu zählt auch die Vorbereitung der weiteren Umsetzung nach Laufzeitende, werden diesem die obenstehenden Rechte z.B. durch die BS GmbH eingeräumt Identifikation geeigneter Förder- und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenFinanzierungsmöglichkeiten oder Ergänzung des Gründungsteams. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Der Fahrplan kann im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Lauf der Qualifizierungsphase in Absprache mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Gründungsnetzwerk angepasst werden. Die nachfolgend unter Nr. 4 und Nr. 5 genannten Pflichten sind als Meilensteine des Fahrplans fest vorgeschrieben. Die Stipendiatin nimmt auf Einladung eines durch das BMWK beauftragten Veranstalters am „Seminar Gründerin“ teil. Nach Möglichkeit sollte die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Stipendiatin an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf zentral angebotenen Gründerinnenforen und den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführtEXIST-Workshops angebotenen Netzwerkveranstaltungen teilnehmen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die Stipendiatin nimmt entsprechend dem unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst Punkt 3 beschriebenen Fahrplan für die Nutzung Projektlaufzeit regelmäßig an für sie relevanten Veranstaltungen des Gründungsnetzwerks, an der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen individuellen Beratung durch das Gründungsnetzwerk sowie an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senTreffen mit ihrer Mentorin teil.

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Samples: Stipendiatinnenvertrag Für Exist Women

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems (folgend „BS GmbH“ genanntMappingtool, Bewertungstool, Ingesttool, Kassationstool, Strukturierungstool, Quittierungstool, Share- Prüfer, Testdaten mit Integration des DIMAG-Kernmoduls von SORI und ACTApro Desk) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Weiterentwicklung des Gesamtsystems. • die für den Einsatz in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an den Staatlichen Archiven Bayerns erforderliche Programmierung der Software (Funktionale Fortentwicklung des Share-Prüfers und Erstprogrammierung des Mappingtools, Bewer- tungstools, Ingesttools, Kassationstools, Strukturierungstools und Quittierungstools inklusive Ge- samtworkflow und GUI-Komponenten unter Nachnutzung des Codes der Dokumentation bei bereits bestehenden Aus- sonderungswerkzeuge "VIVA-Aussonderungsclient" und/oder "xdomea-Aussonderungsclient"), • die Integration der BS GmbH Drittkomponenten DIMAG-Kernmodul (Landesarchiv Baden-Württemberg), SORI und deren LizenzgebernACTApro Desk (beide: startext GmbH) in das Gesamtsystem, • die Erstellung von Testdaten für das Gesamtsystem, • die Installation der neu erstellten Software in bis zu vier verschiedenen Umgebungen an bis zu zwei unterschiedlichen Standorten in München, • Support- Dokumentations- und Schulungsmaßnahmen für das neue Gesamtsystem. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Ein- heit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der BS GmbH Auftragnehmer die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden in diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesalle dafür erforderlichen Schritte vor- nimmt. Der Vertriebspartner Auftragnehmer ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet haftet für die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenseiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software aus den in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 Nummer 1.3 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senDokumenten.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH at data übernimmt gemäß den Bestim- mungen der vorliegenden Bedingungen für die Softwaremiete (folgend im Folgenden BS GmbHMietbedingungen“ genannt) die War- tung und Pflege der vom Vertragspartner von at data (im Folgenden „Kunde“ ge- nannt) genutzten Software-Programme, Zusatzpakete oder sonstigen Ergänzun- gen der Software-Programme (im Folgen- den zusammen „Software“ genannt) von at data oder des jeweiligen Software- Anbieters, insbesondere der Firma Sage Software GmbH, Xxxx-xxx-Xxxxxxx-Xxx. 0- 00, 00000 Xxxxxxxxx/Xxxx. Die at data räumt dem Anwender Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich befristete ausschließli- che Recht ein, die lizenzierte lizensierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen nachfolgenden Mietbedingungen in der Republik Österreich Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; im Übrigen verbleiben ver- bleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH at data oder des jeweiligen Software-Anbieters und deren LizenzgebernLizenzgeber. Soweit Diese Mietbedingungen gelten ausschließlich im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne dieses Vertragesdes § 14 BGB, juristischen Personen des öffentli- chen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet von at data zu erbringende Leistungsumfang richtet sich nach den Bestimmungen der Mietbedin- gungen, wenn nicht etwas anderes in Textform (z.B. per Telefax oder E-Mail) vereinbart ist. Jede Vertragspartei benennt der anderen einen sachkundigen Mitarbeiter (Projekt- leiter), der zur Durchführung dieses Ver- trages erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann. Die Vertragsparteien stellen klar, dass die von at data beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter von at data auch dann nicht in ein Arbeitsverhältnis mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtKunden eintreten, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdensie Tätigkeiten in den Räumen des Kunden verrichten. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, Insbe- sondere ist der Anwender verantwortlichKunde nicht befugt, Mitar- beitern von at data Weisungen zu erteilen; das Hausrecht des Kunden und Anwei- sungen zum Arbeitsschutz bleiben hiervon unberührt. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH iIm Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards Wartung und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Pflege der Software in wird at data dem Kunden regel- mäßig die aktuellste Programmversion übermitteln. Gegenstand der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für Pflege ist ausschließlich die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senjeweils zuletzt übermittelte Programmversion.

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Samples: www.system.ag

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Auf der Grundlage des von der Schule verantworteten und in intensiver Abstimmung mit der Kommune und dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Kooperationspartner erarbeiteten Ganztagsschulkonzepts erbringt der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte Kooperationspartner ein außerunterrichtliches Angebot an der Software und der Dokumentation Schule (Anlage 1). Die Kommune unterstützt diese Kooperation durch eine finanzielle Zuwendung an den Kooperationspartner sowie die Einbringung eigener Expertise bei der BS GmbH und Entwicklung ganzheitlicher pädagogischer Konzepte. Den vom Kooperationspartner eingesetzten Personen werden durch die Schule keine anderen oder weiteren Nebenarbeiten übertragen, wie z.B. Durchführung von Leistungskontrollen, Erteilung von Hausaufgaben, Teilnahme an Konferenzen oder Pausenaufsichten. Der Kooperationspartner ist dafür verantwortlich, dass die vertragsgemäße Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Er gewährleistet, gegenüber allen von ihm eingesetzten Personen – insbesondere auch solchen Personen, deren LizenzgebernEinsatz auf einem Vertragsverhältnis des Kooperationspartners mit weiteren Partnern beruht – weisungsbefugt zu sein. Soweit Bei Erkrankung oder Verhinderung der eingesetzten Personen hat er im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner seiner Möglichkeiten geeignete Ersatzkräfte zu stellen. Sofern geeignete Personen nicht gestellt werden können, hat der BS GmbH Kooperationspartner die Soft- ware Schulleitung unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die Schule unterrichtet den Kooperationspartner unverzüglich über Erkrankungen, Befreiungen und Beurlaubungen von der BS GmbH mietet, werden diesem Schülerinnen und Schülern. Bei einem unentschuldigten Fehlen oder Entfernen von Schülerinnen und Schülern verständigt die obenstehenden Rechte durch vom Kooperationspartner eingesetzte Person unverzüglich die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesSchulleitung. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Kooperationspartner und die Soft- ware Kommune benennen jeweils eine oder einen Verantwortliche(n), die oder der für die Schulleitung für die möglichst einvernehmliche Klärung aller sich aus der Durchführung des Vertrages ergebenden Fragen als Ansprechpartner/in zu Verfügung steht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag. Die Kommune bzw. der Kooperationspartner und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungendie Schule wirken bei der Koordinierung, Organisation und Durchführung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote zusammen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Die Gesamtverantwortung für die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenGestaltung und Durchführung des Ganztagsangebotes gem. Gegenstand Nr. 5 des Vertrags ist die Software Erlasses zur Arbeit in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen VersionGanztagsschule (RdErl. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage d. MK v. 1.8.2014 –– SVBl. S. 386) liegt bei der BS GmbH Schulleitung. Fachliche Abstimmungen für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote werden zwischen der Schulleitung und der oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich dem Verantwortlichen des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichKooperationspartners direkt und einvernehmlich getroffen. Die Leistung Vertragspartner tragen jeweils gegenüber den zu ihnen in einem Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnis stehenden Personen für die Einhaltung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichfachlichen Abstimmungen Sorge. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen Schule hat im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge andieses Vertrages einen Anspruch auf Leistungen des Kooperationspartners, deren Abschluss zeitlicher Umfang mindestens dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in Volumen der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich aufgrund des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung § 8 dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVertrages erbrachten Zahlungen entspricht.

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Samples: www.mk.niedersachsen.de

Vertragsgegenstand. ◾ Vertragsinhalt ist eine medizinisch sinnvolle, arztgesteuerte, patientenindividuelle und App-gestützte Bewegungstherapie bei festgelegten Indikationen (Knie- und Rückenschmerzen). ◾ Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheteilnehmenden Ärztinnen und Ärzte prüfen zunächst, zeitlich befristete Recht einbei welchen Patientinnen und Patienten digi- tal gestützte Eigenübungen dazu geeignet sein könnten, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während konservative Therapie zu unterstützen, um so Heilmittelverordnungen zu ergänzen oder zu ersetzen. ◾ Dazu bedienen sich die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte der Vertragslaufzeit gemäß als Medizinprodukt zugelassenen „Hero- dikos“ App. ◾ Mit Hilfe dieser App führen sie einen standardisierten medizinischen Eingangs-Test bei der nach- folgenden Lizenzbedingungen Patientin/ dem Patienten durch. Auf der Basis dieses Tests (Fitness Checks) wird ein individuell auf die Patientin/ den Patienten und ihre/seine Erkrankung abgestimmter Trainingsplan erstellt. ◾ Dieser Trainingsplan wird dann digital in der Republik Österreich zu nutzen; App zur Verfügung gestellt. Die Übungen werden mit Hilfe von Erklärvideos dargestellt. ◾ Anwendung und Nutzung der Übungen sowie der Trainingserfolg werden von den Ärztinnen und Ärzte kontrolliert und soweit erforderlich Trainingsmodifikationen durchgeführt. Teilnehmen können alle nachfolgenden zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärztinnen und Fachärzte, die ihre Teilnahme gegenüber dem BVOU erklärt haben: ◾ Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie ◾ Fachärztinnen und Fachärzte für Unfallchirurgie ◾ Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie ◾ Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin Folgende weitere Voraussetzungen sind für eine Teilnahme erforderlich: ◾ KV-Sitz im Übrigen verbleiben alle Rechte Bezirk der KVNO, ◾ Teilnahme an einer Vertragsschulung, ◾ Orthinform Profil (xxx.xxxxxxxxxx.xx), ◾ Verwendung der Software Herodikos App sowie eine ◾ Berufshaftpflichtversicherung. Weitere Informationen erhalten interessierte Ärztinnen und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software Ärzte in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich voreiner Schulung, die Unterstützung von technischen Standards rund um die Uhr zur Verfügung steht: ◾ Ärztliche Schulung (einmalig verpflichtend für den Vertragsstart) Anmeldung über xxxxx://xxxx.xxxx.xxx/XxxxxXxxx-Xxxxxxx ◾ MFA-Tutorials (freiwillig) Online-Tutorial: xxxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxx-xxx/ Die Einschreibung erfolgt über den BVOU unter Sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden, erhalten die teilnehmenden Ärztinnen und Sicherheitsmaßnah- men zu ändernÄrzte vom BVOU ein OrthoHeroBKK-Willkommenspaket inklusive der Bestätigung der Vertragsteilnahme. Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten, sofern entweder (i) die Änderung bei einer Verbesserung der Sicherheit dient beigetretenen BKKen versichert sind ( xxxxx://xxxx.xxxx.xxx/XxxxxXxxx-XXX), ◾ das 18. Lebensjahr vollendet haben und ◾ eine Indikation aus dem Bereich Rücken- und oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit Knieschmerzen vorweisen: Rückenschmerzen M54.2, M54.3, M54.4, M54.5, M54.6 Sonstige Gelenkkrankheiten, Fibula und Tibia, Kniegelenk M25.26, M25.36, M25.66, M25.56 Gonarthrose M17.X Krankheiten der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Patella M22.0, M22.1, M22.2, M22.3, M22.4 Binnenschädigung des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindKniegelenks M23.2, M23.33, M23.5, M23.6, M23.8, M23.9 Folgende Leistungen sieht der Vertrag vor: 91370 Aufklärung des Patienten, Einschreibung und Erstellung Trainingsplan 1-mal je Vertragsteilnahme 45 EUR 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1-mal je Vertragsteilnahme 25 EUR 91372 Abschlussuntersuchung bei Therapieabschluss 1-mal je Vertragsteilnahme 25 EUR 91373 Zwischenuntersuchung bei Therapieverlängerung 1-mal je Vertragsteilnahme 25 EUR 91374 Patienteninitiiertes, bedarfsweises Monitoring max. 2x je 90 Tage 15 EUR 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx nach Therapieverlängerung max. 1-mal je Vertragsteilnahme 25 EUR Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Vergütung erfolgt extrabudgetär und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senzusätzlich zum Regelleistungsvolumen.

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Samples: www.kvno.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Durch das Stipendium soll dem Anwender Stipendiaten/Existenzgründer ermöglicht werden, sich ganz der Verfolgung und Realisierung der Gründungsidee zu widmen. Das Stipendium ist keine Vergütung i.S.v. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i.S.v. § 14 SGB IV. Es dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation finanzielle Risiko von Krankheit des Stipendiaten/Existenzgründers während der Vertragslaufzeit gemäß Phase der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Weiterverfolgung und Realisierung der Republik Österreich zu nutzenGründungsidee. Ein etwaiges, zwischen dem Stipendiaten/Existenzgründer und der Wissenschaftlichen Einrichtung bestehendes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis endet durch beiderseitige Unterzeichnung dieses Vertrages (Auflösungsvertrag i.S.v. § 623 BGB) mit Ablauf des dem Beginn des Stipendiums (§ 1) vorausgehenden Tages. § 3 Pflichten des Stipendiaten/Existenzgründers Mit der Gewährung des Stipendiums sind folgende Verpflichtungen für den Stipendiaten/Existenzgründer verbunden: Der Stipendiat/ Existenzgründer sollte sich voll und ganz der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen; entgeltliche Nebentätigkeiten im Übrigen verbleiben alle Rechte an Umfang von mehr als 5 Stunden pro Woche sind damit nicht zu vereinbaren. Nachweis einer projektbegleitenden Gründungsbetreuung des Existenzgründers durch ein Gründungsnetzwerk, in das die Wissenschaftliche Einrichtung eingebunden ist. Erstellung und Vorlage eines Coaching/ Betreuungs-Fahrplans spätestens einen Monat nach Laufzeitbeginn, der Software den Coaching-Bedarf der Stipendiaten/Existenzgründer zu grundlegenden und gründungspezifischen Punkten erfasst und die erforderlichen Leistungen des Coaches zeitabhängig strukturiert sowie die weiteren geplanten Qualifizierungsmaßnahmen benennt. Für den Coaching/Betreuungs-Fahrplan, der Dokumentation bei der BS GmbH die Umsetzung des Arbeitsplans in einen Businessplan dokumentiert, sind die nachfolgend unter Nr. 4 und deren LizenzgebernNr. Soweit 5 genannten Pflichten als Meilensteine fest vorgeschrieben. Der Stipendiat/Existenzgründer nimmt auf Einladung eines, durch das BMWi beauftragten Veranstalters, am Seminar „Gründerteam“ teil. Vorstellung des Zwischenstandes zum Business-Plan gegenüber dem Grün-dernetzwerk im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH 5. Monat des Stipendiums, insbesondere die Soft- ware Angaben zum Geschäftsmodell, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmalen, Markt- und Wettbewerbssituation; Übersendung des ausgefüllten und von der BS GmbH mietet, werden diesem den Gründern sowie dem Gründernetzwerk/Coach unterschriebenen Vordrucks „Bewertung Zwischenstand“ (Siehe xxx.xxxxx.xx) sowie die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Zwischenpräsentation an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senProjektträger.

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Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das 1.1. Soweit nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an schriftlichen Angebot anderweitig be- stimmt, umfassen die Pflegedienste von MOJIN ROBO- TICS folgende Leistungen: - Die Überlassung der jeweils neusten Programmversio- nen (Updates) sowie Korrekturauslieferungen (Patches) der vertragsgegenständlichen Standard-Software sowie dadurch ggf. erforderliche Anpassungen des IT-System- umfeldes des Kunden. Zur Überlassung zählt auch die Installation der Software, sofern sich diese schwieriger gestaltet als das bloße menügesteuerte Übertragen des Programmcodes auf den Daten- bzw. Programmträger sowie die hierfür erforderliche Einweisung und Beratung des Kunden; - Die Aktualisierung der Anwenderdokumentation. So- weit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs o- der der Bedienung der Software und erfolgt, wird eine voll- ständig neue Dokumentation überlassen. - Nach Ablauf der Dokumentation Mängelgewährleistungsfrist die Män- gelbeseitigung in Bezug auf die jeweils aktuelle Pro- grammversion, sowohl innerhalb des Programmcodes als auch innerhalb der Dokumentation. Die Reaktionszeit zur Mängelbeseitigung beträgt maximal 10 Werktage. - Sowohl die schriftliche (auch per Telefax oder E-Mail) als auch telefonische Beratung des Kunden bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender nicht im Sinne dieses Vertragesdes Teil B Ziff. 5 dieser Bestimmung mängelbezo- genen Problemen hinsichtlich der Anwendung der Soft- ware sowie bei gegebenenfalls zu verzeichnenden Pro- grammfehlern. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit telefonische Beratungsdienst („Hot- line“) steht dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Kunden werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr zur Verfügung. - Schriftlich gemeldete Fehler bzw. geäußerte Bera- tungswünsche werden unter einer spezifischen „Ticket- nummer“ spätestens am Nachmittag des dem Eingang folgenden Werktages beantwortet. Soweit möglich er- folgt dies zum Zwecke der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenBeschleunigung telefonisch. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Kunde hat daher jeder schriftlichen Meldung den Na- men sowie die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Telefondurchwahl des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vorzuständigen Mitar- beiters hinzuzufügen. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Fehlermeldungen bzw. Bera- tungswünschen per E-Mail kann auch die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- wareBeantwortung per E-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senMail erfolgen.

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Vertragsgegenstand. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten bei der Netznutzung der Vertragspartner auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsan- schlussverordnung (NAV) in den jeweils gültigen Fassungen. Der Netzbetreiber stellt dem Netzkunden das Netz zum Zwecke der Entnahme elektri- scher Energie nach Maßgabe dieses Vertrages gegen Entgelt zur Verfügung. Der Netzbetreiber erbringt die Leistung „Netzbereitstellung zur Netznutzung“ für sein Netz sowie für die vorgela- gerten Netze. Ferner erbringt der Netzbetreiber direkt oder indirekt die erforderlichen System- dienstleistungen und deckt Netzverluste ab. Der Netzbetreiber erbringt die Leistung für die Entnahmestelle des Netzkunden (Kundenanlage) an den in Anlage 1 aufgeführten Anschlussstellen, soweit die Rahmenbedingungen gemäß Ziffer 2 erfüllt sind. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte Anschlussstellen liegen an der Software den Eigentumsgrenzen zwischen den Anlagen des Netzbetreibers und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Anlage des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenAnschlussnehmers. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gennachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Verträge: - Eigenerzeugungsanlagen - Zusätzliche Anschlüsse und Übergabestellen / Reserveübergabestellen (vgl. Ziffer 4) - Netzreservekapazität (vgl. Ziffer 5) - Sonderformen der Netznutzung (z. B. singulär genutzte Betriebsmittel) Gesonderte Verträge, einschließlich Anpassungen deren Inhalt Auswirkungen auf die Messung und Abrechnung der Software an geänderte rechtliche BestimmungenNetz- entgelte nach dem vorliegenden Vertrag haben, ist der Anwender verantwortlichsind in Anlage 1 zusammen mit maßgeblichen Daten näher bezeichnet. Bei Abschluss gesonderter Verträge wird Anlage 1 angepasst. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Ge- genzeichnung der angepassten Anlage 1 ist Voraussetzung für den Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- seneines gesonder- ten Vertrages.

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Samples: www.vnew-weissenhorn.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einVerleiher stellt Mitarbeiter/innen für <Aufgabenbeschreibung> daher gemäß Anlage zu diesem Vertrag, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetVertragsbestandteil ist, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrageszur Verfügung. Der Vertriebspartner ist Auftraggeber/Entleiher verpflichtet sich, Mitarbeiter/innen der Verleiher nur mit Arbeiten zu beschäftigen, für die sie vertraglich vorgesehen sind oder die ihrer Qualifikation der entsprechen. Technische Hilfsgeräte verwendet der/die Mitarbeiter/in nur in dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenUmfang, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Auftraggeber/Entleiher ist berechtigt, Mitarbeiter/innen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit Weisungen zu erteilen und die Soft- ware Arbeitsausführung zu überwachen. Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit des/der Mitarbeiter/in den für den Veranstaltungsbetrieb des Auftraggebers/Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes. Mitarbeiter/innen der Verleiher werden am Einsatzort vor Aufnahme der Tätigkeit vom Auftraggeber/Entleiher in die spezifischen Gefahren der Tätigkeit eingewiesen und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungenüber Maßnahmen zur U nfallvermeidung und Abwendung von Gefahren unterwiesen. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Auftraggeber/Entleiher sichergestellt. Der Vertriebspartner ist Auftraggeber/Entleiher verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichensich, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenMitarbeiter/innen so einzusetzen bzw. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwarezu schützen, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig dass arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Für Der Auftraggeber/Entleiher versichert, dass Arbeitsmittel den sicherheitstechnischen Bestimmungen entsprechen. Setzt der Auftraggeber/Entleiher Mitarbeiter/innen betrieblich um, verpflichtet er sich, am neuen Einsatzort die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionArbeitssicherheitseinweisung erneut durchzuführen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtAuftraggeber/Entleiher verpflichtet sich, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senXxxxxxxxx Arbeitsunfälle unverzüglich anzuzeigen.

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Samples: Rahmenvertrag

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt AWO verpflichtet sich, in eigener Verantwortung und Verwaltung eine 2-gruppigeTageseinrichtung für Kinder nach den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien fürTageseinrichtungen für Kinder des Landes NRW im Gebäude Meller Str. 310 in Enger zu betreiben. Die AWO hat für die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften Sorge zu tragen. Die AWO verpflichtet sich, nur Kinder im Alter von 3 –6 Jahren aufzunehmen. Die Umwandlung der beste- henden Gruppen in eine kleine bzw. große altersgemischte Gruppe bedarf der Zustimmung der Stadt Enger. Die AWO verpflichtet sich, behinderte Kinder in der Einrichtung aufzunehmen und zu betreuen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen. Die AWO verpflichtet sich, nur Kinder aus der Stadt Enger aufzunehmen. Sollte ein unabweisbarer Bedarf zur Aufnahme eines Kindes aus dem Anwender Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers der öffentlichen Jugend- hilfe bestehen, ist vorab die Zustimmung der Stadt Enger einzuholen. Die Aufnahme- bzw. Anmeldetermine sind mit den anderen Trägern von Kindertagesstätten in der Stadt En- ger abzustimmen. Die Stadt Enger stellt der AWO das nicht ausschließlichefür den Betrieb dieser Einrichtung erforderliche Gebäude zur Verfügung. Die Einzelheiten der Überlassung regelt der als beigefügte Vertrag. Die nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vom 29.10.1991 erforderlichen Anträge und Ge- nehmigungen sind von der AWO zu stellen, zeitlich befristete Recht einrespektive einzuholen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während zu gewährenden Zuschüsse hat sie anzufordern und bestimmungsgemäß zu verwenden. Die AWO hat die Kindertagesstätten auf der Vertragslaufzeit gemäß Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen ( GTK ) zu unterhalten. Sie ist verpflichtet, die sich aus diesem Gesetz er- gebenden Pflichten einzuhalten und die sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergebenden zusätzli- chen Verpflichtungen zu beachten. Gegenüber dem Kreis Herford und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe trägt die AWO die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf den Betrieb einer Ta- geseinrichtung für Kinder beziehen soweit nicht die Stadt Enger als Eigentümerin der nach- folgenden Lizenzbedingungen Liegenschaft Xxxxxx Xxxxxx 000 in Enger zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet ist. Die Stadt übernimmt den Teil der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenanerkannten Betriebskosten, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner durch gesetzliche Zuschüsse des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert ( Trägeranteil der AWO an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenanerkannten Betriebskos- ten). Gegenstand des Vertrags Als Betriebskosten gelten die nach § 16 GK angemessenen Personal- und Sachkosten. Grundlage hierfür ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein§ 26 GTK erlassene jeweils gültige Betriebsordnung. Darüber hinaus bietet übernimmt die BS GmbH als Teil Stadt einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 2 % der Leistung einen Serviceanerkannten Kos- ten des pädagogischen Personals. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in Die AWO hat eine vom Jugendamt des Kreises Herford geprüfte Betriebskostenabrechnung einschließlich Bewilligungsbescheid zur Abrechnung mit der Stadt vorzulegen. Die Stadt zahlt dem für die jeweiligen Servicevarianten Xxxxxx der Einrichtung im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang Voraus angemessene Abschlagszahlungen auf die Betriebs- kosten, die sich nach den gezahlten Zuschüssen der Stadt der vorausgegangenen Jahre richten. Die Ab- rechnung erfolgt nach der jeweiligen Abrechnung mit dem Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe. Stadt und AWO verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dazu gehört auch eine gegen- seitige Information über die von alle den Betrieb der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senEinrichtung betreffenden wesentlichen Angelegenheiten ein- schließlich der etwa beabsichtigten wesentlichen Änderungen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass dem Rat der Tageseinrichtung ( § 7 GTK ) ein Vertreter/eine Vertre- terin der Stadt angehört.

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Samples: www.enger.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht Kunden an Modifikationen und Erweiterungen dasselbe Einsatzrecht ein, wie an den Standardprogrammen, zu denen sie gehören. Zusatzprogramme (selbständig einsetzbare Individualprogramme) darf der Kunde für eigene Zwecke der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften unbeschränkt nutzen. Modifikationen werden nur in ausführbarer Form geliefert und sind gesondert zu vergüten, soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde. Erweiterungen und andere Zusatzprogramme werden auf Wunsch ohne gesonderte Vergütung auch als Quellprogramme, aber ohne systemtechnische Dokumentation geliefert, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt worden ist. Eine Benutzungsdokumentation wird nur geliefert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann deren Einstellung auch nachträglich beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen/Erweiterungen Auswirkungen auf die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Benutzungsdokumentation der Vertragslaufzeit gemäß Standardprogramme, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird zu Beginn der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Arbeiten - unter Einbeziehung der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an vereinbarten Termine - einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird anhand dieses Planes den Kunden regelmäßig über den Stand der Software Arbeiten unterrichten. Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung lt. Vertrag ergeben, detailliert die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt die Spezifikation darüber und der Dokumentation legt sie dem Kunden ggf. mit einer Aufstellung sich zusätzlich ergebender Kosten zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Erkennt die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH, dass die Aufgabenstellung mangelhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie dies unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der BS GmbH Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenzu kontrollieren. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließendiesem Rahmen entscheidet die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH nach eigenem Ermessen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten welche Mitarbeiter sie einsetzt oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichaustauscht. Die Leistung der BS Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH beinhaltet keinen Anspruch ist ebenfalls berechtigt mit Zustimmung des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) Datenschutzes mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusführung zu beauftragen.

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Vertragsgegenstand. Die Business Software ESR Solution Group GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, ausschließliche zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; i. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS ESR Solution Group GmbH und deren dessen Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags Vertrages ist die Software in der bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein von der BS GmbH vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Der Anwender hat vor Vertragsschluss überprüft, ob der erworbe- nen Leistungsumfang der Software ist auf Anfrage bei seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind wesentliche Funktionsmerkmale und Bedin- gen der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichSoftware bekannt. Die Leistung der BS ESR Solution Group GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders Anwenders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung Bereitstellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen ge- setzlicher Anforderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich vor, die Unterstützung von der im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer der Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Ein- schränkungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden verbunden sind. Die BS ESR Solution Group GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Leistungsfähigkeit der Software Soft- ware in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere insbeson- dere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Funktionen und Programmerweiterungen der Software. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten Funktionen in der fortentwi- ckelten fortentwickelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten wesent- lichen Kernfunktionen ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit die BS ESR Solution Group GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität Funktion ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte Nutzungsrechte werden dem Anwender Anwen- der unter den auf- schiebenden Bedingungen der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er (a) die fälligen fälli- gen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH beim Hersteller als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere insbeson- dere der Software, die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung Er- füllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS ESR Solution Group GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung Softwarewartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen beschriebenen Umfang über die von der BS ESR Solution Group GmbH be- kannt bekannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senInternetadressen.

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Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1.Die Verkäuferseite ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1274, KG 00000 Xxxxxxxxx, mit dem Grundstück 2094 mit einem grundbücherlichen Flächenausmaß von insgesamt 348m² und der Grundstücksadresse 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx 00, (folgend im Folgenden auch kurz BS GmbHLiegenschaft“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein). 1.2.Sie errichtet auf eigene Gefahr und Kosten hierauf eine Wohnhausanlage. Das Ausmaß, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Lage und die Widmung der Vertragslaufzeit gemäß Wohnhausanlage ergeben sich aus dem einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Lageplan der nach- folgenden Lizenzbedingungen Wohnhausanlage inklusive der allgemeinen nutzbaren Flächen (Anhang 1). 1.3.Die Verkäuferseite behält sich innerhalb der gegebenen öffentlich-rechtlichen, insbesondere baurechtlichen Widmung vor, neben zu Wohnzwecken bestimmten Wohnungen auch zu Apartmentzwecken/ Zwecken der Kurzzeitvermietung und geschäftlichen Zwecken dienende selbständige Räumlichkeiten (Büros, Ordinationen, Lagerräume oder dergleichen) zu schaffen und zu verkaufen. 1.4.Insoweit der eigentliche Kaufgegenstand als Wohnung gewidmet ist, ist die Käuferseite berechtigt, diesen zu Wohnzwecken, zu Apartementvermietungszwecken und zur Ausübung solcher unternehmerischen Tätigkeiten zu verwenden, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden und andere Miteigentümer nicht beeinträchtigen, mit Ausnahme der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an Erdgeschoss dieses Hauses liegenden Wohneinheiten, welche auch definitiv als Wohnung / Ordination / Kanzlei / Büro / Lager, verwendet werden dürfen. In diesem Vertrag sowie in den darauf Bezug habenden sonstigen Dokumenten werden sämtliche oder mehrere Wohnungseigentumsobjekte, mit Ausnahme der Software Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und des Geschäftslokals, kurz als „Wohnungen“ bzw. wird jedes einzelne Wohnungseigentumsobjekt, mit Ausnahme der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und der Dokumentation bei Lager, kurz als „Wohnung“ bezeichnet. 0.0.Xx bleibt der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Verkäuferseite vorbehalten, die Ausführung der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenWohnhausanlage, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten durch allfällige Zusammenlegungen oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand weitere Unterteilungen von einzelnen Wohnungen samt Zubehör, Einbeziehung von Allgemeinflächen etc., gegenüber dem zum Zeitpunkt des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Abschlusses dieses Vertrages geltenden Planungsstand zu ändern, soweit der eigentliche Kaufgegenstand (wie nachstehend in Punkt I.4. definiert) von diesen Maßnahmen nicht betroffen ist und diese auf die zur ordentlichen Benutzung des eigentlichen Kaufgegenstand notwendigen allgemeinen Teile der Gesamtanlage keinen für die Käuferseite nachteiligen Einfluss haben. Insbesondere darf hierdurch dieser Vertrag, sofern entweder (ies die Lage, den Grundriss und die Ausstattung des eigentlichen Kaufgegenstandes) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindbetrifft, nicht berührt werden. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen vorläufigen Nutzwertgutachten ausgewiesenen Nutzwerte können nach eigenem Ermessen erstmaliger Begründung des Wohnungseigentums Änderungen unterliegen. Solche Änderungen der Nutzwerte haben auf den Kaufpreis jedenfalls keinen Einfluss. 1.6.Für die Leistungs- fähigkeit allgemeinen Teile der Software in der fortentwickelten VersionLiegenschaft und Gemeinschaftsräume (Fahrradabstellraum, Fitnessraum) wird es eine Benützungsregelung/Hausordnung sowie eine Nutzungsvereinbarung, welcher sich die Käuferseite verpflichtend anschließt bzw. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Softwarediese verpflichtend übernimmt. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt1.7.Festgehalten wird, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senauf diesen Kaufvertrag das Bauträgervertragsgesetz nicht anzuwenden ist.

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Vertragsgegenstand. Die Business 1.1 Diese Allgemeine Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von Software GmbH (folgend des Anbieters. Der Anbieter ist die Helm & Nagel GmbH, Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx, fortfolgend BS GmbHHelm & Nagel“ oder „Anbieter“ genannt) räumt . 1.2 Diese Vereinbarung besteht zwischen jedem Anwender, der Software des Anbieters nutzt. Die Ergänzende Vertragsbedingungen, im Folgenden „EV“, ermöglichen dem Anwender das nicht ausschließlichekostenpflichtige Zusatzleistungen zu buchen, zeitlich befristete Recht einsiehe 2.3. 1.3 Dem Anwender wird ermöglicht, die lizenzierte auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software nebst Dokumentation über eine Internetverbindung während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software nutzen und der Dokumentation bei der BS GmbH seine eigenen Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und deren Lizenzgebernzu verarbeiten. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten1.4 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenVertragsbedingungen des Anwenders finden keine Anwendung es sei denn, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Anbieter stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu. Gegenbestätigungen / Beauftragungen des Anwenders unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungenfinden keine Anwendung. 1.5 Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist Anbieter stellt dem Anwender die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von jeweils produktiven Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Server mit der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichsteht („Übergabepunkt“) zur Nutzung bereit. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der Leistungenerforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz im Rechenzentrum werden vom Anbieter bereitgestellt. 1.6 Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT- Systemen des Anwenders und dem beschriebenen Übergabepunkt. Die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Anwenders erforderlichen Hard- und Software gehört zu den Pflichten des Anwenders und nicht des Anbieters. 1 Subject oft the contract 1.1 These General Terms of Use govern the use of software offered by the Provider. The Provider is Helm & Nagel GmbH, insbesondere der Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx, Xxxxxxx, hereinafter referred to as "Helm & Nagel" or "Provider". This agreement exists between each Customer using software offerings by the Provider. The Supplementary Contractual Conditions, hereinafter referred to “SCC”, enable the user to book additional services where costs occur, see 2.3. 1.2 The Customer is enabled to use the software stored and running on the servers of the Provider or of a service Provider commissioned by the Provider via an Internet connection for his own purposes during the term of this Agreement and to store and process his own data with their help. 1.3 These contractual conditions apply exclusively, unless the Provider expressly agrees to their application in writing. Contract conditions of the Customer are not applicable. Counter confirmations / orders of the Customer with reference to his own terms and conditions are expressly contradicted and are not applicable. 1.4 The Provider shall make the Software available for use by the Customer in the respective productive version at the router exit of the computer center where the server with the Software is located ("Delivery Point"). The Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlichthe computing power required for use and the necessary storage and data processing space in the data center are provided by the Provider. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein1.5 The Provider does not owe the establishment and maintenance of the data connection between the Customer's IT systems and the described transfer point. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen ServiceThe procurement and provision of the hardware and software required on the Customer's side is part of the obligations of the Customer and not of the Provider. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.2

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Samples: konfuzio.com

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das ausschließliche, nicht ausschließlicheübertragbare, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation „B2GO“ (fol- gend „Software“), welche von BS vertrieben und als Software-as-a-Service-Dienst (folgend „Software“) des Herstellers über das Internet bereitgestellt wird, während der Vertragslaufzeit Vertragslauf- zeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich nachfolgenden Nutzungsbedin- gungen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation Dokumentati- on bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte detail- lierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen erworbenen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten konkre- ten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges Leistungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen verwen- deten technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern entweder ent- weder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Einschränkungen des vertragsgemäßen ver- tragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden verbunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen Fort- entwicklungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Leistungsfähigkeit der Software in der fortentwickelten fortent- wickelten Version. Der Anwender hat insbesondere insbe- sondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Funktionalitäten und Programmerweiterungen Program- merweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten Funk- tionalitäten in der fortentwi- ckelten fortentwickelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten wesentlichen Kernfunk- tionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren Entgelte vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.und

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Samples: dl.business-software.at

Vertragsgegenstand. Die Business Software Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt wird das Werk samt Dokumentation nach dem Anwender das nicht ausschließlicheStand der Technik und zu den jeweils vertraglich vereinbarten Kosten erstellen. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH benennt einen Projektleiter, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernKunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesDiese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenProjektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in Ansprechpartner steht der bei Vertragsschluss allgemein von der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichfür notwendige Informationen zur Verfügung. Die Leistung der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwareist verpflichtet, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtden Ansprechpartner einzuschalten, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtDurchführung des Auftrages dies erfordert. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird zu Beginn der Arbeiten unter dieser Ziffer Einbeziehung der vereinbarten Termine einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird anhand dieses Plans den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. Der Kunde wird vorgesehene Zwischenergebnisse überprüfen und innerhalb von 2 genannten Nutzungs- rechte Wochen dazu schriftlich Stellung nehmen. Ebenso wird der Kunde bei vorgesehenen Zwischenprüfungen mitwirken. Der Kunde erhält die Unterlagen dazu in schriftlicher Form und wird innerhalb von 1 Woche nach Abschluss der Überprüfung schriftlich zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Verabschiedete Zwischenergebnisse werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltzu verbindlichen Vorgaben für die weitere Arbeit.Erkennt die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Aufgabenstellung des Kunden fehlerhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie das unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH hat geeignet ausgebildete und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der BS Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung ebenfalls berechtigt, mit Zustimmung des Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Datenschutzes mit der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusführung zu beauftragen.

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Samples: www.plesnik.de

Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Vorliegender Vertrag ist ein Anhang zur Regelung über den Anschluss an das Stromverteilernetz für die VNN der Segmente Trans-NS, Trans-MS und MS. In dieser Anschlussregelung werden die Beziehungen zwischen dem Verteilernetzbetreiber (folgend im Folgenden kurz VNB genannt) und dem Verteilernetznutzer (im Folgenden kurz VNN genannt), die laut den Bestimmungen der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze (im Folgenden BS GmbHTR Strom“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichevorgesehen sind, zeitlich befristete Recht einsowie ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in folgenden Bereichen festgelegt und geregelt: ⮚ der Hochspannungsanschluss (HS-Anschluss) (1kV<Un≤15.4kV) der HS-Stromabnehmer / HS-Netznutzer nach einem der beiden folgenden Verfahren: o der direkte Anschluss an den Mittelspannungstransformator (im Folgenden „Trans-MS-Anschluss“ genannt); o der Mittelspannungsnetzanschluss (im Folgenden „MS-Anschluss“ genannt). ⮚ der direkte Anschluss an den Niederspannungstransformator (im Folgenden „Trans-NS-Anschluss“ genannt (Un<1kV). ⮚ der Anschluss von (ökologischen oder sonstigen) dezentralen Stromerzeugungseinheiten von Netznutzern mit HS-Anschluss und Trans-NS-Anschluss. Im vorliegenden Anschlussvertrag werden die besonderen Bedingungen und Modalitäten der gegenseitigen Rechte und Pflichten des VNB und des VNN festgelegt. Der Vertrag gilt für die Trans-MS-Anschlüsse. Die Anschlussregelung, der Inhalt des vorliegenden Vertrags sowie die Anhänge, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells diesem gehören, bilden ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesumfassendes Regelwerk. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVNN bestätigt ausdrücklich, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Anschlussregelung, den Anschlussvertrag und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtdie Anhänge zur Kenntnis genommen hat. Jede neue Bestimmung, die nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags in das Dekret oder die Technische Regelung aufgenommen wird, findet ab ihrem Inkrafttreten Anwendung auf den laufenden Vertrag. Der Anwender ist selbst VNN und der VNB bestätigen, dass die Anschlussregelung für den Betrieb der Stromverteilernetze sowie den Zugriff auf diese in der wallonischen Region voll und ganz der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze unterliegt, die per Erlass der wallonischen Regierung vom 3. Xxxx 2011, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 11. Mai 2011 (im Folgenden „die TR Strom“ genannt), verabschiedet wurde, insbesondere den allgemeinen Bestimmungen (Titel I), dem Anschlusskodex (Titel III) der TR Strom sowie allen eventuellen künftigen Abänderungen dieser Regelung. Der VNN muss die in den Vorschriften C2/112 „Technische Vorschriften für Hochspannungsstationen (< = 15 kV)“ mit HS-Anschluss festgelegten Bestimmungen einhalten sowie die Zusatzvorschrift ST9, C10/11 „Spezifische technische Vorschriften für den Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen, die parallel zum Verteilernetz funktionieren“ und die von Synergrid festgelegten C10/17 Power-Quality- Vorschriften für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Softwarean ein Hochspannungsverteilernetz angeschlossenen Netznutzer, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten unter anderem dem VNB als Referenz dienen. Mit vorliegendem Vertrag werden alle früheren Verträge und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bezüglich des Anschlusses an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten das Verteilernetz des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVNB aufgehoben.

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Samples: Vertrag Für Den Direktanschluss an Das Hochspannungsverteilernetz