Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet. 2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. 2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: General Terms and Conditions for Services, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister AN selbst Sorge und stellt den Auftraggeber AG von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister AN frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister Auftragnehmer selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag
Vertragsgegenstand. 2.1 2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 2.2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 2.3. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag Arbeits- vertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründetbegrün- det.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange Be- lange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber Auftragge- ber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt jeder Partner, sowie der Dienstleister jeweils für sich selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen Gegenseitig frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber Partner tätig zu werden.
2.4 Anfragen der Kunden und Weiterleitung der Anfragen an unsere Partner zu den verschiedenen Dienstleistungen, stellt kein Vertragsverhältnis zwischen Kunde und der Dienstleistungsfirma BAUEXPERTENWELT dar.
2.5 Das Vertragsverhältnis findet ausschließlich zwischen dem Dienstleister und dem Partner, sowie zwischen dem Kunden und Partner statt.
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Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag Arbeitsver- trag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründetVereinbarung basieren auf dem Angebot des Dienstleisters.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß hinsichtlich der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarungeinzelvertraglich vereinbarten Ziele. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der Dienstleister einer Verschwiegenheitspflicht.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber, auch jene, die möglicherweise in Konkurrenz zum Auftraggeber stehen, tätig zu werden.
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Vertragsgegenstand. 2.1 2.1. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarungeiner individuellen vertraglichen Vereinbarung (Auftragsangebot oder Bestellung). Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 2.2. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder andere steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
2.4 Es steht dem Dienstleister frei, Subunternehmen einzusetzen und zu beauftragen.
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Vertragsgegenstand. 2.1 a. Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen individual- vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 b. Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 c. Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen
Vertragsgegenstand. 2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen individual- vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen