Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.
Appears in 3 contracts
Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt 3.1 Der Fahrzeuggeber stellt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation Vertragspartner den im Mietvertrag beschriebenen Fahrzeugtyp während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
3.2 Das vertragsgegenständliche Fahrzeug wird dem Vertragspartner in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an Mietvertrag beschriebenen Ausführung überlassen. Es handelt sich dabei entsprechend der Software Fahrzeugbeschreibung um einen Neuwagen oder um ein Gebrauchtfahrzeug im neuwertigen Zustand. Das Fahrzeug wird zugelassen und der Dokumentation verkehrsbereit zur Verfügung gestellt. Die gebuchte Ausstattung ist eine Sollausstattung. Der Fahrzeuggeber behält sich vor, ohne zusätzliche Kosten für den Vertragspartner Fahrzeuge mit einer höheren Ausstattung als angeboten auszuliefern. Hierzu zählen bspw. eine Anhängerkupplung oder ein Schiebedach.
3.3 Farbwünsche können bei der BS GmbH und deren LizenzgebernBestellung nicht verbindlich vereinbart werden. Soweit Der Vertragspartner kann im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Bemerkungsfeld bei der BS GmbH Bestellung einen Farbwunsch angeben, der jedoch nicht Vertragsbestandteil wird und auf dessen Erfüllung der Vertragspartner daher keinen Anspruch hat.
3.4 Das Fahrzeug wird dem Vertragspartner mit Warndreieck, Verbandskasten, Umweltplakette sowie jahreszeitgerechter Bereifung überlassen. Die Auswahl des jeweiligen Reifentyps für die Soft- ware vereinbarte Vertragslaufzeit obliegt dem Fahrzeuggeber. Der Fahrzeuggeber ist berechtigt, ganzjährig wintertaugliche Bereifung zur Nutzung bereitzustellen. Reifen gelten als wintertauglich, wenn sie mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Der Vertragspartner ist bei einer 8fach-Bereifung ab Werk verpflichtet, beide Radsätze bei der Fahrzeugabholung anzunehmen sowie den nicht benötigten Radsatz auf Kosten des Fahrzeuggebers bei einem von ihm ausgewählten Reifenpartner in der BS GmbH mietetNähe seines Wohnorts bzw., werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Endanwender weiterzuvermietenUnternehmer handelt, in der Nähe seines Geschäftssitzes einzulagern. In die- sem Fall gilt Bei Fahrzeugrückgabe hat der Vertriebspartner als Anwender Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, beide Radsätze bei der Fahrzeugübergabe zurückzugeben. Sollte im Sinne dieses VertragesFahrzeug keine Bedienungsanleitung vorhanden sein, kann diese auf der Hersteller-Website in digitaler Form heruntergeladen werden.
3.5 Der Mietvertrag bestimmt die von dem vereinbarten Entgelt umfasste Anzahl an Kilometern (Freikilometer). Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Während der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und vereinbarten Vertragsdauer kann sich der Vertragspartner die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Fahrleistung im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards vereinbarten Freikilometer frei einteilen. Fährt der Vertragspartner mehr als die vereinbarten Freikilometer, so hat der Vertragspartner, falls im Mietvertrag nicht anderweitig vereinbart, je Mehrkilometer folgende Vergütung zu leisten: · Bei Fahrzeugen bis 250 PS: 0,19 €/km bis 2.500 km, ab 2.501 km 0,29 €/km · Bei Fahrzeugen ab 251 PS: 0,29 €/km bis 2.500 km, ab 2.501 km 0,39 €/km; Preise verstehen jeweils inkl. MwSt. Minderkilometer werden nicht vergütet. Die Freikilometer innerhalb der Nutzungsdauer gemäß des Mietvertrag dürfen keinesfalls um mehr als 4.000 Kilometer (Höchstkilometer) überschritten werden. Im Falle der Überschreitung dieser Höchstkilometer liegt eine Vertragspflichtverletzung vor. Die Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkilometer gemäß den vorstehenden Sätzen 4 und Sicherheitsmaßnahmen 5 gilt auch in diesem Fall fort. Zudem sind in diesem Fall die Kosten der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung ab einer Mehrkilometerlaufleistung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men 4.000 km fälligen Inspektionen (Inspektionsintervall nach jeweiliger Herstellerangabe) von dem Vertragspartner zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Versiontragen. Der Anwender Vertragspartner hat insbesondere keinen Anspruch auf dem Fahrzeuggeber darüber hinaus sämtliche weiteren durch die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Überschreitung verursachten Schäden und Programmerweiterungen zusätzlich entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVertragspartner weist nach, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Wenn im Einzelfall die Vertragslaufzeit bzw. die Nutzungsdauer durch Vereinbarung oder Kündigung verkürzt wird, reduzieren sich die vereinbarten Freikilometer anteilig entsprechend der verkürzten Vertragslaufzeit bzw. Nutzungsdauer. Dies gilt nicht im Falle einer durch eine Pflichtverletzung des Fahrzeuggebers veranlasste Kündigung des Vertragspartners. Wenn im Einzelfall die Laufzeit des Vertrages verlängert wird, gilt anteilig für den Zeitraum der Verlängerung die km-Laufleistung des bereits bestehenden Vertrages entsprechend folgender Beispielrechnung: Vertragslaufzeit 12 Monate, km-Laufzeit 12.000 km, bei Verlängerung für einen Monat km für Zusatzmonat = 12.000/12 = 1.000 Freikilometer.
3.6 Wartungskosten sind inklusive, sofern die zulässigen Höchstkilometer nicht überschritten werden.
3.7 Der Ersatz für Reifen und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen Bremsen ist bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Softwareeiner Laufzeit von 0-12 Monate und bis 20.000 km Laufleistung nicht im Tarif enthalten und daher vom Vertragspartner zu tragen.
3.8 Alle Aufwendungen, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlichmit dem Betrieb des Fahrzeuges verbunden sind (Verbrauchsstoffe) wie Treibstoff/Strom, AdBlue, Motoröl, Scheibenwasser, Kühlflüssigkeit etc. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten gehen zu Lasten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVertragspartners.
Appears in 3 contracts
Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Vertragsgegenstand. (1) Die Business TierDocs24 GmbH betreibt unter der Domain xxx.xxxxxxxxxxxx.xx ein Internetportal. Über dieses Internetportal soll Tierhaltern ein Tierarzt vermittelt werden. Die Vermittlung soll eine veterinärmedizinische Versorgung von Kleintieren gewährleisten, insbesondere wenn es dem Halter nicht (kurzfristig) möglich ist, einen ansässigen Tierarzt zu erreichen oder aufzusuchen. HaustierDocs stellt ausschließlich die technische Plattform einschließlich Software GmbH und elektronischer Kommunikationsdienste (folgend „BS GmbH“ nachfolgend gemeinsam Internetportal genannt) zur Verfügung. Mit der Nutzung dieses Internetportals stimmt der Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und begründet ein Vertragsverhältnis zwischen sich und HaustierDocs. Wenn er mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, kann er das Internetportal nicht nutzen.
(2) HaustierDocs ist lediglich als Vermittlerin tätig. Sie räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht Nutzer die Möglichkeit ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während mit Tierärzten auf dem Internetportal in Verbindung zu treten und sich hinsichtlich der Vertragslaufzeit gemäß Beschwerden des Tieres beraten zu lassen. Dies erfolgt auf der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Grundlage eines zwischen dem Nutzer und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses dem diensthabenden Tierarzt geschlossenen Vertrages. Der Vertriebspartner Die Vertragsleistungen werden ausschließlich zwischen dem diensthabenden Tierarzt und dem Nutzer auf Grundlage der zwischen diesen beiden vereinbarten Vertragsbestimmungen erbracht. HaustierDocs ist verpflichtet mit an diesem Verhältnis nicht beteiligt. Insbesondere kommt zwischen ihr und dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenNutzer kein Beratungsvertrag zustande.
(3) HaustierDocs akzeptiert weder ausdrücklich noch konkludent weitere oder abweichende Vertragsbestimmungen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vores sei denn, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter Anwendbarkeit wird zwischen den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senParteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Mit Abschluss dieser Zusatzvereinbarung erhält der Kunde die Abrechnung der Energie- und Was- serlieferungen für das ausgewählte Vertragskonto als elektronische Rechnung (PDF-Datei im Kun- denportal der Stadtwerke Augsburg). Die Business Software elektronische Rechnung oder die Information zum Abrufen der Rechnung im Kundenportal erhält der Kunde als E-Mail. Gleichzeitig entfällt damit eine ge- druckte Rechnung. Wird gemäß § 40 b Abs. 1. Nr. 3 EnWG dennoch eine jährliche Papierrechnung (unentgeltlich) gewünscht, bitten wir um Kontaktaufnahme an: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kundencenter, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Tel. 0000 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx. Sofern der Kunde eine unterjährige Rechnung wählt, ist er ver- pflichtet, bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des dritten Abrechnungsmonats, bei halbjährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des sechsten Abrechnungsmo- nats bis zum dritten Werktag des Folgemonats – nach Aufforderung durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein– mitzuteilen. Soweit der Kunde für einen bestimmten Abrechnungszeitraum trotz entsprechender Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hat oder der Lieferant aus anderen Gründen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während er nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann (etwa, weil keine Messwerte bzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte verfügbar sind), kann der Vertragslaufzeit gemäß Lieferant den Verbrauch nach §40 a Abs. 2 EnWG auf der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Grundlage der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er letzten Ablesung oder bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenNeukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Gegenstand des Vertrags Nach zwei Schätzungen ist die Software Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, die Ablesung durch einen Beauftragten durch- führen zu lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden gesondert in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen VersionRechnung gestellt werden. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats (monatliche Abrechnung, d. h. jeweils zum 1. eines Monats), eines Kalendervierteljahres (vierteljährliche Ab- rechnung, d. h. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) oder im Internet unter www.business-softwareeines Kalenderhalbjahres (halb- jährliche Abrechnung, d. h. zum 1. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichJanuar und 1. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig Juli) aufgenommen werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gas Supply Agreement
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während oder der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Kund:in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation unterhält bei der BS GmbH Baader Bank AG, Wei- henstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim, Deutschland („Depot-führende Bank“) ein Wertpapierdepot mit zugehöri- gem Verrechnungskonto, welches nach Beantragung über das Online Portal für das Impact Portfolio (Online Portal) der Trio- dos Bank N.V. Deutschland („Triodos Bank“ oder „Vermögens- verwalterin“) und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesAntragsannahme eröffnet wurde. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt oder die Kund:in und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenTriodos Bank werden gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Die oder der Kund:in beauftragt die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenTriodos Bank hiermit, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software das in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage dem bei der BS GmbH oder im Internet unter www.businessDepot-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- führenden Bank geführten Wertpapierdepot und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Verrechnungskonto gebuchte Vermögen („Kundenver- mögen“) im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards jeweils vereinbarten Anlagerichtlinien nach freiem Ermessen und Sicherheitsmaßnahmen sind ohne vorherige Einholung von Weisungen, aber ohne Verpflichtung auf einen bestimmten An- lageerfolg zu verwalten. Die Triodos Bank stuft die Kund:innen als Privatkunden im Sinne von § 67 Absatz 3 WpHG ein. Die oder der Kund:in beauftragt und bevollmächtigt hiermit die Triodos Bank, im Namen der oder des Kund:in und damit auf dessen Rechnung und Risiko alle zur Vermögensverwaltung („Impact Portfolio Management“) notwendigen Handlungen vorzunehmen oder Erklärungen abzugeben bzw. entgegen- zunehmen und über das oben genannten Kundenvermögen zu verfügen. Die Triodos Bank ist insbesondere beauftragt, Finanzinstrumente börslich oder außerbörslich zu erwerben, zu veräußern oder umzutauschen, Bezugsrechte auszuüben oder in anderer Weise über diese zu verfügen, Rechte aus diesen Finanzinstrumenten wahrzunehmen sowie sämtliche sonsti- gen Maßnahmen durchzuführen, die für die Verwaltung des Kundenvermögens zweckmäßig erscheinen. Die Wahrnehmung von Stimmrechten auf Hauptversammlungen wird nicht durch die Triodos Bank übernommen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung kann die Triodos Bank die Depot-führende Bank beauftragen, Anteile an Investment- fonds zu erwerben, welche den ein- oder mehrfachen Anteil einer Nominale unterschreiten. In diesem Fall wird der oder dem Kund:in der Produktbeschreibung aufgeführtpro rata-Anteil des vollen Investmentfonds bis zu drei Dezimalstellen in Bruchteilen über ihr oder sein Depot abgerechnet. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung Kund:innen erwerben kein Eigentum an Bruchteilen von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindInvestmentfonds. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionGutschrift des Bruchteils stellt einen rein rechnerischen Vorgang dar und hat auch keine Auswirkungen auf etwaige Besitzverhältnisse bezüglich dieser Bruchteile. Die Kund:innen werden hierbei rein rechnerisch so gestellt, als hätten sie den Bruchteil des Investmentfonds erwor- ben. Die Kund:innen haben daher keine Rechte aus den Bruch- teilen. Der Anwender hat Eigentumsübergang bzw. Wechsel der jeweiligen Besitzverhältnisse findet immer nur in Bezug auf einen ganzen Anteil statt. Kund:innen haben gegen die Depotbank einen Anspruch auf die Gutschrift eines Betrages, der der Höhe des Ertrages entspricht, den die oder der Kund:in erhalten hätte, wenn er oder sie Eigentümer:in des jeweiligen Bruchteils wäre. Etwaige Erträge aus den Investmentfonds werden pro rata auf dem Verrechnungskonto der Kund:innen gutgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Dividenden und Stückzinsen. Weisungen für Kapitalmaßnahmen für Bestände mit Bruchteilen können nur über die Triodos Bank erteilt bzw. beauftragt werden. Die Kund:innen haben keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der SoftwareAuslieferung oder Übertragung von Bruchteilen eines Investmentfonds. Die BS GmbH behält Triodos Bank ist nicht befugt, sich Änderungen Eigentum oder Besitz an bestehenden Funktionalitäten in Geldern oder Wertpapieren der fortentwi- ckelten Version vorKund:innen zu verschaffen. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung Eine Ausnahme gilt lediglich für die Vergütung des Impact Port- folio Managements entsprechend Ziffer 6 dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtVertrags. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltTriodos Bank vertritt die Kund:innen weder in juristischen Angelegenheiten (Class Actions, Sammelklagen usw.) noch nimmt die Triodos Bank die Interessen der Kund:innen in diesen Angelegenheiten wahr. Das Impact Portfolio Management um- fasst keine Steuer- und Rechtsberatung. Steuerliche Belange der Kund:innen können nicht berücksichtigt werden. Die Parteien sind sich darüber einig, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über Zusammen- hang mit der beauftragten Vermögensverwaltung erteilten Infor- mationen und Einschätzungen zu einzelnen Finanzinstrumen- ten keine Anlageberatung darstellen und eine Anlageberatung auch außerhalb der Vermögensverwaltung nicht erbracht wird. Sofern die von Triodos Bank im Rahmen der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- Wahrnehmung ihres Vermögensverwaltungsmandates den Kund:innen im Vorfeld einer Kauf-, Verkauf- oder InternetHalteentscheidung die Gründe für diese in einem persönlichen Gespräch-, per E-Adres- senMail, telefonisch oder in sonstiger elektronischer Weise erläutert, so bleibt die Triodos Bank gleichwohl die Entscheidung inklusive deren Umsetzung im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien vorbehalten.
Appears in 2 contracts
Samples: Vermögensverwaltungsvertrag, Vermögensverwaltungsvertrag
Vertragsgegenstand. 1.1 Amadeus stellt dem Vertragspartner die Software Amadeus Bistro Portal („Software“) zur Verfügung. Diese bietet die Möglichkeit, auf Reiseangebote, Beschreibungen und sonstige Informationen von Anbietern zugreifen zu können. Die Business Beschreibung und Dokumentation der Software GmbH wird dem Vertragspartner elektronisch zur Verfügung gestellt.
1.2 Sofern Anbieter ihre Leistungen nur unter bestimmten (folgend „BS GmbH“ genanntkommerziellen) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheBedingungen zur Verfügung stellen sollten, zeitlich befristete Recht einbehält sich Xxxxxxx vor, diese Leistungen ihrerseits nur zu gesonderten Bedingungen in der Software bereitzustellen.
1.3 Amadeus stellt die Software als Download zur Verfügung. Der Vertragspartner ist berechtigt, die lizenzierte Software nebst Dokumentation einmalig pro Betriebsstelle, an maximal fünf eingesetzten Terminals pro Betriebsstelle, zu nutzen (Betriebsstelle: Ein Reisebüro unter einer postalischen Adresse. Bei Betrieben mit mehreren Geschäftsstellen ist mit Betriebsstelle die Geschäftsstelle gemeint. Somit sind entsprechend der Anzahl der Geschäftsstellen, Lizenzen zu erwerben).
1.4 Die Nutzung der Software ist ausschließlich mit bestehender Internetverbindung möglich. Xxxxxxx schuldet lediglich die Verfügbarkeit ihrer Systeme. Die Verantwortung von Xxxxxxx für die Datenübertragung endet am Punkt der Übergabe an den Router ihres Access-Providers.
1.5 Amadeus weist darauf hin, dass die Daten in den vorgehaltenen Datenbanken nicht von Amadeus, sondern von den angeschlossenen Reiseveranstaltern, Reisevermittlern oder sonstigen touristischen Leistungsträgern oder anderen Dritten stammen. Xxxxxxx schuldet daher weder die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit noch die Brauchbarkeit der abgerufenen Daten, sondern schuldet ausschließlich nur die Zugriffsmöglichkeit auf die Software, die Funktionen der einzelnen Module und die Abrufbarkeit der in diesen Modulen gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Betriebszeit. Allerdings wird Xxxxxxx bei Kenntnis von fehlerhaften Daten und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie Informationen diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards technischen Möglichkeiten und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführttechnischen Zumutbarkeit so schnell wie möglich beseitigen. Die BS GmbH behält sich vorDer Vertragspartner wird hierzu Xxxxxxx über derartige Fehler informieren.
1.6 Amadeus ist berechtigt, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Software durch Erweiterungen, Verbesserungen oder Einschränkungen zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtverändern, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor darin keine Verringerung der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senvertraglichen Leistungen liegt.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Parteien kooperieren in der Programmentwicklung und im Betrieb eines Bachelor Professional Studiums nach § 10a Abs. 6 PrivHG. Der akademische Grad ist ,,Bachelor Professional" und hat gemaB § 10b PrivHG ohne Zusatz zu erfolgen. Die Fachrichtung des Studiums ist ,,Hotel Management". OHV und Modul verfOgen nachwelsllch Ober die inhaltllche Expertise in den wesentlichen Kernelementen des Studienprogramms und konnen die wesentlichen Teile des Studiums durch vorhandene Lehrund Forschungskompetenz trage11. Beide Parteien kommen zu den folgenden Vorgaben:
1. Studierende des Programms sind auBerordentliche Studierende analog zu § 51 Abs. 1 Z 20 UG (folgend „BS GmbH“ genannt1 0a Abs. 2 PrlvHG) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichewelche zu den in Kraft befindlichen Zulassungskriterien der gradverleihenden Institution (Modul) zum Studium eingeschrleben werden. Die gesetzlich festgelegten Zulassungsvoraussetzungen, zeitlich befristete Recht einlnsbesondere die Anforderungen bzgl. Berufser fahrung (§ 10a Abs. 7 und 8 PrivHG) sind mil'ldestens zu berUcksichtigen;
2. Studierende, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während die Bedingungen unter Paragraf 1 erfUllen, erfUllen zusatzlich die Teilnahmekriterien des Kooperationspartners (OHV), siehe Annex A (Studien- und PrUfungsordnung). Studienleistungen, welche durch Absolvierung der Vertragslaufzeit gemäß Kurse beim Kooperationspartner (OHV) erbracht werden, gelangen bei der nach- folgenden Lizenzbedingungen gradverleihenden Institution (Modul) zur Anrechnung gemaB den Bestimmungen in Annex A;
3. Die Parteien formen gemeinsam ein Zulassungskomitee, welches Uber die Zulassung von Studienwerbern zurn Programm entscheidet; Zulassungsentscheidungen haben einstimmig zu erfolgen.
4. Nachweise Uber erbrachte Studienleistungen werden von der Republik Österreich zu nutzen; jeweillgeri Partei beigestellt;
5. Studierende mUssen die gemeinsame Studien- und Prufungsordnung, die Statuten und alle weiteren akadernischen Richtlinien befolgen, urn das Studiurn ordnungsgernaB abzuschlieBen. DarUber hinaus verpflichten sich die Studierenden zur Einhaltung der Hausordnungen der jeweiligen Partei. Eine Partei informiert die andere im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware Falle von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein AusschlGssen von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichStudierenden vom Studienprogramrn infolge von Nichtbeachtung. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der SoftwareParteien haben vereinbart, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- das folgende Programrn als Vertragsgegenstand zu entwickeln und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder durchzuflihren: - Unlversltats- lehrgang (iContinuing Bachelor Professional (BPr) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.Hotel Management 6 ss 2023* Education Program)
Appears in 2 contracts
Samples: Kooperationsvertrag, Kooperationsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Dieser Vertrag regelt für den im jeweiligen Datenblatt genannten Netzanschlusspunkt den Anschluss der elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers an das Stromnetz des Netzbetreibers.
1.1 Der Anschlussnehmer errichtet/betreibt auf seinem Grundstück nach einem mit dem Netzbetreiber vereinbarten Plan auf seine Kosten eine Übergabestation mit den erforderlichen kundenseitigen Betriebsmitteln (folgend „BS GmbH“ genanntKundenstation) räumt und gestattet darin dem Anwender das nicht ausschließlicheNetzbetreiber die Installation seiner erforderlichen Betriebsmittel. Zur Einführung der Anschlussleitungen in diese Station und zur Installation weiterer erforderlicher Betriebsmittel stellt der Anschlussnehmer dem Netzbetreiber auf seinem Grundstück geeignete Flächen und/oder Räume unentgeltlich zur Verfügung.
1.2 Als Übergabestelle (Netzanschlusspunkt), zeitlich befristete Recht einan der die elektrische Energie übergeben wird und als Eigentumsgrenze gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Endverschlüsse der Vertragslaufzeit gemäß Anschlusskabel oder die Abspannisolatoren der nach- folgenden Lizenzbedingungen Freileitung. Jeder Vertragspartner ist für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung der in seinem Eigentum befindlichen Anlagen verantwortlich und trägt die damit verbundenen Kosten. Vom Anschlussnehmer veranlasste Änderungen der Republik Österreich zu nutzen; Anschlussleitungen und weiterer erforderlicher Betriebsmittel des Netzbetreibers sowie deren Demontage werden vom Netzbetreiber auf Kosten des Anschlussnehmers durchgeführt.
1.3 Der Anschlussnehmer gestattet im Übrigen verbleiben alle Rechte an Bedarfsfall dem Netzbetreiber die unentgeltliche Mitbenutzung der Software Kundenstation (z. B. zur Weiterführung von Leitungen oder zur Aufstellung von Ortsnetztransformatoren und zugehörenden Einrichtungen), soweit es die räumlichen Verhältnisse zulassen. Die geplanten Maßnahmen wird der Dokumentation bei Netzbetreiber mit dem Anschlussnehmer besprechen.
1.4 Soweit die Entwicklung der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit Netzlast oder eine Veränderung der örtlichen Netzverhältnisse eine Erhöhung der Kurzschlussfestigkeit oder eine Änderung der Spannung erfordern, übernimmt der Anschlussnehmer die dadurch im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH Bereich seiner Anlagen notwendig werdenden Änderungen auf seine Kosten.
1.5 Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrageselektrischen Anlagen des Anschlussnehmers (Kundenanlagen) auf ihren vorschriftsmäßigen Zustand hin zu prüfen. Der Vertriebspartner Zutritt zur Kundenstation und zur Kundenanlage ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen den dazu ermächtigten Beauftragten beider Vertragspartner unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- seneigener Verantwortung jederzeit gestattet.
Appears in 1 contract
Samples: Netzanschlussvertrag
Vertragsgegenstand. Gegenstand dieses Vertrages ist die Weitergabe von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ des für Arbeit zuständigen Ministeriums des Landes NRW an den Dritten auf der Grundlage des Zuwendungsbescheids. Bestandteile dieses Vertrages sind der Zuwendungsbescheid vom …. nebst dem Bescheid beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ANBest-ESF). Der Zuwendungsempfangende leitet die bewilligten Mittel zur Förderung der Ausbildung in Vollzeit in Höhe von hier Betrag gemäß Zuwendungsbescheid eingeben oder Teilzeit in Höhe von hier Betrag gemäß Zuwendungsbescheid eingeben nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides vom …. und dem Bescheid beigefügten ANBest–ESF an den Dritten weiter. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einMittel sind zweckgebunden und ausschließlich für den im Zuwendungsbescheid genannten Zweck bestimmt. Der Dritte verpflichtet sich, die lizenzierte Software Maßnahme nach den Bedingungen des Zuwendungsbescheids nebst Dokumentation während Anlagen sowie der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen ANBest-ESF durchzuführen. Der Zuwendungsempfangende verpflichtet sich, dem Dritten die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Dritte verpflichtet sich, die im Zuwendungsbescheid und in der Republik Österreich ANBest-ESF geforderten Nachweise für den Zwischen-/Verwendungsnachweis bis zum …. dem Zuwendungsempfangenden vorzulegen. Der Zuwendungsempfangende und der Dritte verpflichten sich gegenseitig umgehend Informationen, die den Xxxxxxxx des Projektes beeinflussen können, zur Verfügung zu nutzen; stellen. Der Dritte verpflichtet sich insbesondere, den Zuwendungsempfangenden über eine Beendigung des Ausbildungsvertrages zu informieren. Der Zuwendungsempfangende hat mit den Antragsunterlagen erklärt, dass für die beantragte Zuwendung neben der im Übrigen verbleiben alle Rechte an Finanzierungsplan ausgewiesenen öffentlichen Förderung keine anderweitigen öffentlichen Mittel beantragt wurden bzw. werden (Verbot der Software Doppelförderung). Der Dritte schließt sich dieser Erklärung an. Der Europäische Rechnungshof, der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen, die Finanzkontrolle der Europäischen Kommission, die Prüfbehörde für den ESF NRW, die Bewilligungsbehörden, das für Arbeit zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Innenrevision) und die Vertreter des Zuwendungsgebers sowie von diesen Beauftragte sind berechtigt Prüfungen vorzunehmen. Der Dritte hat den prüfenden Stellen und Personen Akteneinsicht zu gewähren und die Beantwortung von Fragen durch Anwesenheit einer für das Projekt verantwortlichen Person zu ermöglichen. Der Dritte verpflichtet sich auf Anforderung des Zuwendungsempfangenden Nachweise zur Plausibilisierung der „Selbstauskunft zur Zusätzlichkeit von Ausbildungsplätzen“ von den zuständigen Kammern / zuständigen Stellen vorzulegen. Alternativ bevollmächtigt der Dritte hiermit den Zuwendungsempfangenden bei allen Kammern / zuständigen Stellen Informationen hinsichtlich der Plausibilität der Angaben des Ausbildungsbetriebs in der „Selbstauskunft zur Zusätzlichkeit von Ausbildungsplätzen“ einzuholen. Der Dritte hat nach Nr. 9 ANBest-ESF bei jeder Form der Darstellung eines aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds - ESF sowie Fonds für einen gerechten Übergang - JTF) finanzierten Projektes an herausgehobener Stelle auf die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesFörderung hinzuweisen. Der Vertriebspartner Dritte ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenverpflichtet, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH für wissenschaftliche Untersuchungen im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, Evaluierung Informationen über die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men geförderte Maßnahme zur Verfügung zu ändernstellen, sofern entweder datenschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen. Sämtliche Unterlagen der Maßnahme sind bis zum 31.12.2036 aufzubewahren. Aufbewahrungsort ist …. (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtName, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltStraße, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senOrt).
Appears in 1 contract
Samples: Weiterleitungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Stipendiatin wird von der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit Wissenschaftlichen Einrichtung im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner des Programms EXIST-Women während der BS GmbH Qualifizierungsphase mit Unterstützungsmaßnahmen und Angeboten zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie der Vernetzung im Start-up-Ökosystem bei der Entwicklung ihres Unternehmerinnengeists gefördert und die Soft- ware Entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt. Durch das optionale 3-monatige Stipendium soll der Stipendiatin ermöglicht werden, sich intensiv der Verfolgung und Realisierung der Gründungsidee zu widmen. Das Stipendium ist keine Vergütung i.S.v. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i.S.v. § 14 SGB IV. Es dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das finanzielle Risiko von Krankheit der Stipendiatin während der Phase der Weiterverfolgung und Realisierung der Gründungsidee. § 3 Pflichten der Stipendiatin Die Teilnahme am Programm EXIST-Women ist für die Stipendiatin während der Qualifizierungsphase mit folgenden Verpflichtungen verbunden: Die Stipendiatin sollte sich während der Qualifizierungsphase intensiv der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen. Entgeltliche Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche sind mit dem Bezug des optionalen 3-monatigen Stipendiums nicht zu vereinbaren. Die Stipendiatin erstellt zu Beginn der Förderung gemeinsam mit dem Gründungsnetzwerk und ggf. unter Einbeziehung der Mentorin einen individuellen Fahrplan mit Meilensteinen für die Projektlaufzeit. Der Fahrplan soll einerseits den Coaching-Bedarf der Stipendiatin zu grundlegenden und gründungspezifischen Punkten erfassen sowie die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen benennen. Andererseits sollen wesentliche Schritte zur Identifikation bzw. Validierung und zur weiteren Umsetzung der Gründungsidee benannt werden, die von der BS GmbH mietetStipendiatin während der Qualifizierungsphase bearbeitet werden. Dazu zählt auch die Vorbereitung der weiteren Umsetzung nach Laufzeitende, werden diesem die obenstehenden Rechte z.B. durch die BS GmbH eingeräumt Identifikation geeigneter Förder- und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenFinanzierungsmöglichkeiten oder Ergänzung des Gründungsteams. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Der Fahrplan kann im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Lauf der Qualifizierungsphase in Absprache mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Gründungsnetzwerk angepasst werden. Die nachfolgend unter Nr. 4 und Nr. 5 genannten Pflichten sind als Meilensteine des Fahrplans fest vorgeschrieben. Die Stipendiatin nimmt auf Einladung eines durch das BMWK beauftragten Veranstalters am „Seminar Gründerin“ teil. Nach Möglichkeit sollte die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Stipendiatin an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf zentral angebotenen Gründerinnenforen und den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführtEXIST-Workshops angebotenen Netzwerkveranstaltungen teilnehmen, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die Stipendiatin nimmt entsprechend dem unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst Punkt 3 beschriebenen Fahrplan für die Nutzung Projektlaufzeit regelmäßig an für sie relevanten Veranstaltungen des Gründungsnetzwerks, an der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen individuellen Beratung durch das Gründungsnetzwerk sowie an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senTreffen mit ihrer Mentorin teil.
Appears in 1 contract
Samples: Stipendiatinnenvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems (folgend „BS GmbH“ genanntMappingtool, Bewertungstool, Ingesttool, Kassationstool, Strukturierungstool, Quittierungstool, Share- Prüfer, Testdaten mit Integration des DIMAG-Kernmoduls von SORI und ACTApro Desk) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und - soweit nachfolgend vereinbart - der Systemservice und die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Weiterentwicklung des Gesamtsystems. • die für den Einsatz in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an den Staatlichen Archiven Bayerns erforderliche Programmierung der Software (Funktionale Fortentwicklung des Share-Prüfers und Erstprogrammierung des Mappingtools, Bewer- tungstools, Ingesttools, Kassationstools, Strukturierungstools und Quittierungstools inklusive Ge- samtworkflow und GUI-Komponenten unter Nachnutzung des Codes der Dokumentation bei bereits bestehenden Aus- sonderungswerkzeuge "VIVA-Aussonderungsclient" und/oder "xdomea-Aussonderungsclient"), • die Integration der BS GmbH Drittkomponenten DIMAG-Kernmodul (Landesarchiv Baden-Württemberg), SORI und deren LizenzgebernACTApro Desk (beide: startext GmbH) in das Gesamtsystem, • die Erstellung von Testdaten für das Gesamtsystem, • die Installation der neu erstellten Software in bis zu vier verschiedenen Umgebungen an bis zu zwei unterschiedlichen Standorten in München, • Support- Dokumentations- und Schulungsmaßnahmen für das neue Gesamtsystem. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Ein- heit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der BS GmbH Auftragnehmer die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden in diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesalle dafür erforderlichen Schritte vor- nimmt. Der Vertriebspartner Auftragnehmer ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet haftet für die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenseiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software aus den in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 Nummer 1.3 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senDokumenten.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. Gegenstand der Vereinbarung ist die Festsetzung einheitlicher arztgruppenspezifischer Richtgrößen und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens. § 2 Art und Höhe der Richtgrößen Für die in Anlage 1 genannten Arztgruppen werden jeweils die ebenfalls aus dieser Anlage ersichtlichen Richtgrößen je kurativ-ambulanten Behandlungsfall (Konto 400) getrennt nach Altersgruppen festgesetzt: 0 bis 15 Jahre 16 bis 49 Jahre 50 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter Für fachgruppenübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren (MVZ) wird ein entsprechend der Anzahl der pro Fachgruppe vertretener Ärzte gewichteter arithmetischer Mittelwert der arztgruppenbezogenen Werte aus Anlage 1 errechnet. Das gleiche gilt für Arztpraxen soweit dort fachübergreifend ein angestellter Arzt tätig ist (§ 95 Abs. 9 SGB V). Ärzte mit Gebietsbezeichnungen ohne Richtgröße bleiben dabei unberücksichtigt. Die Business Software GmbH Richtgröße für solche Praxen ergibt sich aus der Richtgröße des anderen Vertragsarztes bzw. dem arithmetischen Mittelwert der anderen Vertragsärzte. Die Richtgrößen werden auf Grundlage der Fälle und Brutto-Ausgaben eines Kalenderjahres gebildet. Sie gelten jahresbezogen je kurativ-ambulanten Behandlungsfall (folgend „BS GmbH“ genanntKonto 400) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß Praxis bzw. des Arztes. § 3 Bekanntgabe der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, Richtgrößen Die Vertragsärzte werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt KVHB über Höhe und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenWirkung der Richtgrößen sowie über den Grenzwert (siehe § 4) informiert. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags § 4 Prüfungsgegenstand ist die Software in Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise eines Arztes bei Vertragsschluss allgemein von Überschreitung des festgesetzten Richtgrößenvolumens um mehr als 15 Prozent gemäß § 13 der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Prüfvereinbarung nach § 106 SGB V. Davon unberührt bleiben alle anderen Prüfungen nach §§ 106 ff SGB V. § 5 Feststellung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich veranlassten Ausgaben und des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.Richtgrößenvolumens
Appears in 1 contract
Samples: Richtgrößen Vereinbarung
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1 1Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung. 2Die Netznutzung umfasst bei konventioneller Messtechnik (folgend „BS GmbH“ genanntMesstechnik, bei der es sich weder um eine moderne Messeinrichtung noch um ein intelligentes Messsystem handelt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheauch die Durchführung des Messstellenbetriebs durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber. 3Dieser Vertrag enthält keine Vorgaben zum Messstellenbetrieb für Messlokationen, zeitlich befristete Recht ein, für die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Netzbetreiber in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist und die mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen ausgestattet sind.
1.2 1Die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen sind in ihrem Anwendungsbereich abschließend, soweit nicht die Vertragspartner in beiderseitigem Einverständnis diesen Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen und der Dokumentation bei Netzbetreiber bzw. der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software Netzbetreiber in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH Marktrolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Abschluss dieser ergänzenden oder abweichenden Regelungen jedem Netznutzer diskriminierungsfrei anbietet und im Internet unter www.business-softwareveröffentlicht. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme 2Abweichungen und Ergänzungen von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen diesem Standardvertrag sind in der Produktbeschreibung aufgeführtVertragsausfertigung sowie in der Veröffentlichung im Internet deutlich kenntlich zu machen. Die BS GmbH behält sich vor3Der Abschluss dieser Regelungen darf nicht zur Bedingung für den Abschluss dieses Vertrages oder für die Gewährung des Netzzugangs gemacht werden.
1.3 1Der Netzbetreiber betreibt ein Elektrizitätsversorgungsnetz. 2Der Netznutzer begehrt als • Letztverbraucher Netzzugang zum Zweck der Entnahme von Elektrizität an einer oder mehreren Marktlokationen, die Unterstützung von technischen Standards an das Elektrizitätsversorgungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen ist.
1.4 Die Rechte und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder Pflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (iEEG) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden sowie dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst Gesetz für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der SoftwareErhaltung, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten Modernisierung und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung den Ausbau der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- wareKraft-Wartung und teils auch HotlineWärme-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKopplung (KWKG) bleiben durch diesen Vertrag unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Netznutzungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein1. Der Gegenstand des Vertrags richtet sich nach der mittels Bestellschein durch den Kunden in Auftrag gegebenen und vom Verlag angenommenen Leistung(en), die lizenzierte Software nebst Dokumentation der Verlag während der Vertragslaufzeit gemäß jeweils monatlich anteilig erbringt. Ergänzend hierzu ergibt sich der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Umfang der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an Leistung(en) aus den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich enthaltenen Aussagen; diese sind abrufbar unter www.sellwerk-freiburg. de/loesungen
2. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderliche Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Suchbegriffe etc. dem Verlag gemäß Ziffer V dieser AGB- Online zur Verfügung zu stellen. Ersetzungs- oder bereits inkludiertÄnderungswünsche hinsichtlich dieser Inhalte während der Vertragslaufzeit werden nach Ermessen des Verlages gegebenenfalls berücksichtigt, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht.
3. Details hinsichtlich Hiervon abweichend stellt der Verlag nach Vorgaben des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibungKunden entsprechende Inhalte bereit, sofern er hierzu ausdrücklich und schriftlich beauftragt wurde.
4. Die von Wenn und soweit der BS GmbH Verlag dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in Auftragserfüllung Inhalte zur Verfügung stellt, insbesondere Bildmaterialien, so erfolgt hiermit keine Übertragung von Rechten hinsichtlich der Produktbeschreibung aufgeführtInhalte an den Kunden über diesen Auftrag hinaus. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben Dem Kunden ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltbekannt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Dritte Rechteinhaber hinsichtlich dieser Inhalte sind und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtdem Verlag bzw. Der Anwender ist selbst für Kunden die Nutzung der LeistungenInhalte untersagen können bzw. diese von der Erfüllung einzelner Pflichten abhängig machen können, insbesondere wie zum Beispiel die namentliche Nennung des Urhebers. Soweit der SoftwareVerlag mit Zustimmung des Kunden Inhalte wie z.B. Texte oder Bildmaterial erstellt, ist er berechtigt dieses zu speichern.
5. Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Keinesfalls geschuldet ist ein wirtschaftlicher Erfolg.
6. Gegebenenfalls besteht die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlichMöglichkeit, dass dem Kunden an der erbrachten Leistung bzw. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang deren Leistungsergebnissen gegen zusätzliches Entgelt ein über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder InternetVertragsdauer hinausgehendes Nutzrecht (Ziffer VI) eingeräumt wird. Der Verlag wird mit dem Kunden hierüber eine gesonderte Vereinbarung treffen. Es gilt Ziffer IX 7. dieser AGB-Adres- senOnline.
Appears in 1 contract
Samples: Agb Online
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Auf der Grundlage des von der Schule verantworteten und in intensiver Abstimmung mit der Kommune und dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Kooperationspartner erarbeiteten Ganztagsschulkonzepts erbringt der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte Kooperationspartner ein außerunterrichtliches Angebot an der Software und der Dokumentation Schule (Anlage 1). Die Kommune unterstützt diese Kooperation durch eine finanzielle Zuwendung an den Kooperationspartner sowie die Einbringung eigener Expertise bei der BS GmbH und Entwicklung ganzheitlicher pädagogischer Konzepte. Den vom Kooperationspartner eingesetzten Personen werden durch die Schule keine anderen oder weiteren Nebenarbeiten übertragen, wie z.B. Durchführung von Leistungskontrollen, Erteilung von Hausaufgaben, Teilnahme an Konferenzen oder Pausenaufsichten. Der Kooperationspartner ist dafür verantwortlich, dass die vertragsgemäße Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Er gewährleistet, gegenüber allen von ihm eingesetzten Personen – insbesondere auch solchen Personen, deren LizenzgebernEinsatz auf einem Vertragsverhältnis des Kooperationspartners mit weiteren Partnern beruht – weisungsbefugt zu sein. Soweit Bei Erkrankung oder Verhinderung der eingesetzten Personen hat er im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner seiner Möglichkeiten geeignete Ersatzkräfte zu stellen. Sofern geeignete Personen nicht gestellt werden können, hat der BS GmbH Kooperationspartner die Soft- ware Schulleitung unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die Schule unterrichtet den Kooperationspartner unverzüglich über Erkrankungen, Befreiungen und Beurlaubungen von der BS GmbH mietet, werden diesem Schülerinnen und Schülern. Bei einem unentschuldigten Fehlen oder Entfernen von Schülerinnen und Schülern verständigt die obenstehenden Rechte durch vom Kooperationspartner eingesetzte Person unverzüglich die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesSchulleitung. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Kooperationspartner und die Soft- ware Kommune benennen jeweils eine oder einen Verantwortliche(n), die oder der für die Schulleitung für die möglichst einvernehmliche Klärung aller sich aus der Durchführung des Vertrages ergebenden Fragen als Ansprechpartner/in zu Verfügung steht. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag. Die Kommune bzw. der Kooperationspartner und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungendie Schule wirken bei der Koordinierung, Organisation und Durchführung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote zusammen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Die Gesamtverantwortung für die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenGestaltung und Durchführung des Ganztagsangebotes gem. Gegenstand Nr. 5 des Vertrags ist die Software Erlasses zur Arbeit in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen VersionGanztagsschule (RdErl. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage d. MK v. 1.8.2014 –– SVBl. S. 386) liegt bei der BS GmbH Schulleitung. Fachliche Abstimmungen für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote werden zwischen der Schulleitung und der oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich dem Verantwortlichen des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichKooperationspartners direkt und einvernehmlich getroffen. Die Leistung Vertragspartner tragen jeweils gegenüber den zu ihnen in einem Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnis stehenden Personen für die Einhaltung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichfachlichen Abstimmungen Sorge. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen Schule hat im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge andieses Vertrages einen Anspruch auf Leistungen des Kooperationspartners, deren Abschluss zeitlicher Umfang mindestens dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in Volumen der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich aufgrund des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung § 8 dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVertrages erbrachten Zahlungen entspricht.
Appears in 1 contract
Samples: Kooperationsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das ausschließliche, nicht ausschließlicheübertragbare, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation „B2GO“ (fol- gend „Software“), welche von BS vertrieben und als Software-as-a-Service-Dienst (folgend „Software“) des Herstellers über das Internet bereitgestellt wird, während der Vertragslaufzeit Vertragslauf- zeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich nachfolgenden Nutzungsbedin- gungen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation Dokumentati- on bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte detail- lierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen erworbenen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at xxx.xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten konkre- ten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges Leistungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibungProduktbeschreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen verwen- deten technischen Standards und Sicherheitsmaßnahmen Sicherheits- maßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern entweder ent- weder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Einschränkungen des vertragsgemäßen ver- tragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden verbunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen Fort- entwicklungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Leistungsfähigkeit der Software in der fortentwickelten fortent- wickelten Version. Der Anwender hat insbesondere insbe- sondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Funktionalitäten und Programmerweiterungen Program- merweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten Funk- tionalitäten in der fortentwi- ckelten fortentwickelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten wesentlichen Kernfunk- tionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen außerordent- lichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren Entgelte vollständig entrichtet und und
(b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen Nutzungsbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen Anfor- derungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Vertragsgegenstand. 1.1. Diese „Geschäftsbedingungen für die Kartenakzeptanz im Fernabsatz“ („Geschäftsbedingungen“) der CardProcess GmbH, Karlsruhe („CardProcess“), ergänzen den VR pay Serviceantrag für die Kartenakzeptanz im Fernabsatzge- schäft und bilden mit diesem zusammen die „Servicevereinbarung“ über die Kartenakzeptanz im Fernabsatzge- schäft. Der Vertragspartner (Händler) wird in diesen Geschäftsbedingungen als „AKZEPTANZSTELLE“ bezeichnet. Bei der Kartenakzeptanz im Fernabsatzgeschäft tritt der Karteninhaber nur über Fernkommunikationsmittel mit der AKZEPTANZSTELLE in Kontakt; die zu akzeptierende Karte wird vom Karteninhaber nicht physisch vorgelegt. Die Business Software GmbH Kartendaten werden der AKZEPTANZSTELLE entweder per Brief, Fax oder Telefon übermittelt (folgend auch bezeichnet als Mail Order- Telefon Order – „BS GmbH“ genanntMOTO“) räumt dem Anwender das oder vom Karteninhaber auf Internetseiten eingegeben – „eCommerce“).
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht ausschließlichefür die Kartenakzeptanz im Präsenzgeschäft, zeitlich befristete Recht ein, bei der die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Karte vom Kar- teninhaber der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen AKZEPTANZSTELLE physisch vorgelegt wird. Hierfür gelten die Geschäftsbedingungen für die Kar- tenakzeptanz im Präsenzgeschäft.
1.3. Die AKZEPTANZSTELLE mit Geschäftssitz in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an EU oder der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware Schweiz erhält von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH CardProcess im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind Servicevereinbarung das Recht, die von den Kartenorganisationen für diesen Einsatzzweck vorgesehenen Kredit- bzw. Debitkarten der von der AKZEPTANZSTELLE ausgewählten Kartenorganisationen (Visa, Mastercard und/oder Japan Credit Bureau („JCB“); zusammen nachfolgend die „Kartenorganisationen“) im Fernabsatz zu akzeptieren, so- weit die jeweilige Datenübermittlungsmethode mit der CardProcess konkret in der Produktbeschreibung aufgeführtServicevereinbarung vereinbart wurde. Wenn die AKZEPTANZSTELLE Karten sowohl für MOTO - als auch für eCommerce-Transaktionen akzeptie- ren möchte, erhält sie für jede Kartenmarke und Übermittlungsart gesonderte VP-Nummern (vgl. Ziffer 3.2.2).
1.4. Die BS GmbH behält Übermittlung von Transaktionsdaten ist tatsächliche Voraussetzung für die Akzeptanz von Karten im Fernab- satz, aber nicht Gegenstand der Servicevereinbarung zur Kartenakzeptanz im Fernabsatz. Sofern die CardProcess als Payment Service Provider im Sinne der Ziffer 2.3 dieser Vereinbarung tätig wird, gelten dafür die „Geschäftsbedin- gungen für Leistungen im Bereich VR pay Internet Gateway“.
1.5. Das Recht gemäß Ziffer 1.3, Kredit- bzw. Debitkartenzahlungen zu akzeptieren, erhält die AKZEPTANZSTELLE von der CardProcess vorbehaltlich einer Risikoprüfung durch die CardProcess und die Kartenorganisationen. Diese wird erstmalig nach Erhalt des Serviceantrages durch die CardProcess durchgeführt und kann während der Vertragslauf- zeit wiederholt werden. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 21 (Datenschutz) verwiesen. Aufgrund der Risi- koprüfung kann es zu einer Ablehnung einzelner oder aller Kartenakzeptanzen kommen. Die CardProcess ist in die- sem Fall berechtigt, den Vertrag über die Kartenakzeptanz gemäß Ziffer 22.3 zu ändern oder fristlos zu kündigen.
1.6. Die AKZEPTANZSTELLE wird darauf hingewiesen, dass bei Fernabsatztransaktionen ein hohes fernabsatztypisches Kartenmissbrauchsrisiko besteht, da Foto und Unterschrift des Karteninhabers auf der Karte nicht anhand der Er- scheinung des die Karte Vorlegenden und (in der Regel) seiner Unterschrift auf dem Belastungsbeleg auf Überein- stimmung überprüft werden können. Die AKZEPTANZSTELLE ist daher bei Fernabsatztransaktionen im Allgemeinen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Bezahlung von Waren und/oder Leistungen durch Karten generell oder im Einzelfall zu akzeptieren. Die AKZEPTANZSTELLE ist nicht berechtigt, die Zahlung durch Karte zu akzeptieren, wenn nach den von ihr zu beurteilenden konkreten Umständen der Transaktion Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein Missbrauchsfall vorliegen könnte („auffällige Bestellungen“ wie in der Anlage „Missbrauchsbekämpfungs- maßnahmen“, dort Ziffer 3.1, definiert). Sofern die AKZEPTANZSTELLE zur Vermeidung von Umsatzeinbußen oder aus anderen Gründen entscheidet, bei einer solchen Bestellung dennoch die Zahlung mittels Karte zuzulassen, trägt die AKZEPTANZSTELLE das Risiko aus Rückbelastungen. Die AKZEPTANZSTELLE hat außerdem die weiteren sicher- heitsrelevanten Hinweise gemäß Ziffern 2. bis 5. dieser Bedingungen sowie in der Anlage „Missbrauchsbekämp- fungsmaßnahmen“ zu beachten.
1.7. Die AKZEPTANZSTELLE darf von den Karteninhabern für die Zahlung mittels einer Karte nur dann ein zusätzliches Entgelt verlangen („Surcharging“), wenn sie § 270a BGB, § 312a Abs. 4 BGB sowie die weiteren gesetzlichen Vorga- ben für die Erhebung eines solchen Entgelts beachtet. Die AKZEPTANZSTELLE verpflichtet sich auch gegenüber CardProcess zur Einhaltung der Vorgaben zum Schutz der Karteninhaber.
1.8. Die AKZEPTANZSTELLE darf ausschließlich Kartenumsätze in der mit der CardProcess vereinbarten Währung täti- gen und einreichen. Die Währung des mit dem Kunden/Karteninhaber getätigten Grundgeschäfts muss der Einrei- chungswährung entsprechen. Sofern die Transaktionsdaten ohne Währungskennzeichen eingereicht werden, geht die CardProcess von einer Einreichung in EUR aus.
1.9. Die CardProcess ist berechtigt, von der AKZEPTANZSTELLE die vorübergehende Einstellung der Akzeptanz von Karten oder der Einreichung von Kartenumsätzen aus wichtigem Grund zu verlangen.
1.10. Ein wichtiger Grund im Sinne vorstehender Ziffer 1.9 liegt insbesondere vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (wenn a) eine der Kartenorganisationen die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (Einstellung der Akzeptanz verlangt oder b) sich vor der ersten Nutzung Verdacht eines erheblichen Verstoßes der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei AKZEPTANZSTELLE gegen die Bestimmungen der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung Servicevereinbarung vorliegt und der Leistungen, insbesondere CardProcess ein Festhalten an der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senServiceverein- barung nicht zugemutet werden kann.
Appears in 1 contract
Samples: Kartenakzeptanzvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 2.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „BS GmbH“ genanntAGB), diesen produktspezifischen Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB), den vereinbarten Preislisten, der Leistungsbeschreibung, dem Servicelevel Agreement (SLA) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation Auftragsverarbeitungsvereinbarung der telegra. Diese produktspezifischen BGB ergänzen die AGB und gelten bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragessich widersprechenden Regelungen vorrangig. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der Kunde erkennt alle bei Vertragsschluss allgemein geltenden Regelungen zum Produkt telegra ACD mit der Auftragserteilung ausdrücklich an. Entgegenstehende oder von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich diesen BGB abweichende Bedingungen des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der SoftwareKunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdentelegra deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2.2. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen Wahrung des Schriftformerfordernisses ist es ausreichend, wenn das beidseitig unterzeichnete Vertragsdokument elektronisch per E-Mail oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichFax ausgetauscht wird. Auf den nachträglichen Austausch von Originaldokumenten verzichten die Parteien. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die telegra.
2.3. Die nachfolgenden produktspezifischen Bedingungen regeln das zwischen der telegra und dem Kunden begründete Vertragsverhältnis über die web- und browserbasierte Nutzung des Verkehrsführungsprogramms Automatic Call Distribution (ACD) der telegra (im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freistehtFolgenden „ACD“ oder „telegra ACD“) durch den Kunden (Software as a Service).
2.4. Ferner Nicht Gegenstand dieser BGB sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich die Anbindung des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen Kunden an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten das Internet und die erzielten Ergebnisse verantwortlichHerstellung von Verbindungen zu Zielen des Kunden, d.h. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung Terminierung von Sprachverbindungen vom Anschluss des Kunden zu Zielen in öffentlichen nationalen und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung ausländischen Fest- und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senMobilfunknetzen.
Appears in 1 contract
Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. (1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen („AGB“) ist die Proalpha Schweiz AG, mit Sitz in Aesch (BL), CHE-101.490.966 und deren verbundenen Unternehmen („Proalpha“).
(2) Gegenstand dieser AGB sind die zeitlich unbe- schränkte Überlassung („Kauf“) oder die zeitlich beschränkte Überlassung („Subscription“) von Vertragssoftware1 sowie die Lizenzierung der Ver- tragssoftware.
(3) Das Angebot, diese AGB und alle weiteren in Be- zug genommenen Dokumente bilden das Ver- tragsverhältnis zwischen Proalpha und dem Kun- den ab („Vertrag“). Der Vertrag kommt durch Ge- genzeichnung des Angebots durch den Kunden oder eine andere Annahmeerklärung des Kunden zustande. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen AGB in der Republik Österreich zu nutzen; jeweils aktuellen Fas- sung gelten auch für zukünftige Aufträge oder Angebote, auch wenn diese nicht mehr explizit auf die AGB Bezug nehmen. Es gelten die jeweils aktuellen Preise von Proalpha. Bei Zweifeln und Widersprüchen gelten die einzelnen Dokumente in folgender Rangfolge:
a. Das Angebot (ggf. inkl. Konditionsblatt),
b. die jeweilige im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetProalpha Trust Center2 hin- terlegte Produktbeschreibung,
c. diese AGB.
(4) Der Vertrag regelt den Vertragsinhalt abschlie- ßend, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Ausschluss anderer vertraglicher Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichwie etwa schriftlicher und münd- licher Nebenabreden oder AGB bzw. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freistehtEinkaufsbe- dingungen des Kunden. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Proalpha widerspricht solchen Vertragsbedingungen des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKunden aus- drücklich.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Vertragsgegenstand. Die Business 2.1 MANZ stellt für den Kunden den Dienst Linkbutler bereit, der entweder via bereitgestellte Anwendungen von MANZ oder via Web-Service verfügbar ist. Dokumente oder eingefügte Texte werden mittels MANZ Linkbutler automatisiert nach juristischen Zitierungen durchsucht und mit den zugehörigen Fundstellen aus der RDB Rechtsdatenbank verlinkt. Vom Vertragsgegenstand nicht umfasst sind die jeweiligen RDB-Inhalte der verlinkten Fundstellen. Der Umfang der Nutzung dieser Inhalte ist im jeweiligen Vertrag zur Nutzung der RDB Rechtsdatenbank geregelt.
2.2 Festgehalten wird, dass die MANZ Linkbutler Software GmbH inkl. Parser-Modul ausschließlich geistiges Eigentum von MANZ ist. Eine über die in diesen AGB ausdrücklich vereinbarte Nutzung hinausgehende Verwendung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MANZ nicht zulässig. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Linkbutler Software inkl. dem bereitgestellten Parser-Modul weder selbst noch durch Dritte zu dekompilieren, zu verändern bzw. nachzubauen. Diese Verpflichtungen gelten auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit MANZ.
2.3 Der MANZ Linkbutler ist für die Nutzung des Kunden ausschließlich zu beruflichen Zwecken konzipiert. Nur der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter (folgend in der Folge kurz „BS GmbHNutzer“ genannt) räumt sind zur Nutzung des MANZ Linkbutler berechtigt.
2.4 Der Nutzer kann bei Nutzung via bereitgestellte Anwendungen von MANZ, Dokumente zur Verlinkung zum MANZ Linkbutler übermitteln. Alle Dokumente werden unmittelbar nach Beendigung des Bearbeitungsprozesses durch den Nutzer wieder aus dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Arbeitsspeicher des Servers entfernt. Nähere Details dazu finden sich in der Republik Österreich Leistungsbeschreibung. Die vom Nutzer verwendeten Dokumente können personenbezogene Daten von dessen Vertragspartnern oder sonstigen Dritten oder Daten aus anderen Angeboten von MANZ (z.B. Firmenbuchabfragen, etc.) enthalten. Für diese sog. „Daten des Kunden“ sind die Regelungen der Punkte 7.3, 11.3 und 12.1 zu nutzen; beachten.
2.5 Bei Nutzung des Dienstes via Web-Service als integrierte Lösung in einer kundeneigenen Anwendung werden die Dokumente ausschließlich lokal beim Kunden analysiert. Bei dieser Form der Nutzung werden keine Dokumente, ausgenommen identifizierte Fundstellen, an MANZ übermittelt.
2.6 Für den Dienst ist ein monatliches Nutzungsentgelt und ggf. ein Aktivierungsentgelt zu bezahlen. Die Details dazu sind im Übrigen verbleiben alle Rechte an Servicevertrag geregelt. Zusätzlich kann MANZ dem Kunden auch individuelle Erweiterungsmöglichkeiten optional anbieten
2.7 Nähere Details zu Funktion und Umfang des Dienstes können der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig Leistungsbeschreibung entnommen werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen Sofern darin auf beabsichtigte zukünftige Änderungen des MANZ Linkbutler verwiesen wird, handelt es sich lediglich um unverbindliche Absichtserklärungen und erwächst dem Kunden daraus kein Recht auf eine Umsetzung oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen Implementierung.
2.8 Eine kurze erstmalige Einweisung der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, Nutzer in den MANZ Linkbutler durch MANZ ist der Anwender verantwortlichvom Vertragsgegenstand umfasst. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen MANZ wird diese Einweisung nach eigenem Ermessen gestalten (etwa durch Webinar, spezielle Videos oder Ähnliches) und den Kunden entsprechend informieren. MANZ steht es darüber hinaus frei, separate entgeltliche Unterstützungsleistungen für den Kunden (z.B. persönliche Schulung vor Ort, etc.) anzubieten.
2.9 MANZ ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bzw. Subauftragnehmer zu bedienen. Dies entbindet MANZ nicht von der alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
2.10 Außerdem ist MANZ berechtigt, ihre Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag an verbundene Unternehmen, insbesondere die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionMANZ Solutions GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx, ganz oder teilweise zu übertragen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch Kunde darf Rechte aus dem Servicevertrag nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von MANZ an einen Dritten abtreten, übertragen oder auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sensonstige Weise einräumen.
Appears in 1 contract
Samples: Servicevertrag
Vertragsgegenstand. 1.1. Dieser Vertrag regelt den Netzanschluss oder die Netzanschlüsse der elektrischen Anlage des Anschluss- nehmers, an die eine oder mehrere Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage/n angeschlossen ist/sind, an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Be- trieb zur Entnahme und Einspeisung von elektrischer Energie sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.
1.2. Die Business Software GmbH Vertragspartner vereinbaren die Anwendung der Vorschriften der Niederspannungsanschlussverord- nung (folgend „BS GmbH“ genanntNAV) räumt und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers für den Netzanschluss auch, soweit er zur Einspeisung von elektrischer Energie gemacht wird und soweit nicht nachfolgend Abweichendes gere- gelt ist.
1.3. Die Rechte und Pflichten nach der Verordnung (EU) 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netz- anschlussbestimmungen für Stromerzeuger, der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festlegung eines Netz- kodex für den Lastanschluss, dem Anwender das nicht ausschließlicheErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), zeitlich befristete Recht eindem Kraft-Wärme-Kopplungsge- setz (KWKG) und der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanla- gen (NELEV) bleiben unberührt. Sollten Regelungen dieses Vertrages den zwingenden gesetzlichen Vor- schriften widersprechen, gelten vorrangig diese gesetzlichen Vorschriften.
1.4. Die Netznutzung zur Entnahme und Einspeisung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtungen, die Be- lieferung mit elektrischer Energie sowie gegebenenfalls die Vermarktung erzeugten bzw. ausgespeisten Stroms bedürfen separater vertraglicher Regelungen. Vorstehender Satz gilt auch für die Teilnahme von Batteriespeicheranlagen am Regelenergiemarkt. Das Recht zur Nutzung des Anschlusses ist in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetNAV, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen den Ergänzenden Bedingungen unverändert an sowie den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Technischen Anschlussbedingungen des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senNetzbetreibers näher ausgestaltet.
Appears in 1 contract
Samples: Netzanschlussvertrag Strom
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Durch das Stipendium soll dem Anwender Stipendiaten/Existenzgründer ermöglicht werden, sich ganz der Verfolgung und Realisierung der Gründungsidee zu widmen. Das Stipendium ist keine Vergütung i.S.v. § 611 Abs. 1 BGB und kein Arbeitsentgelt i.S.v. § 14 SGB IV. Es dient lediglich der Sicherung des Lebensunterhalts und einer angemessenen Absicherung gegen das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation finanzielle Risiko von Krankheit des Stipendiaten/Existenzgründers während der Vertragslaufzeit gemäß Phase der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Weiterverfolgung und Realisierung der Republik Österreich zu nutzenGründungsidee. Ein etwaiges, zwischen dem Stipendiaten/Existenzgründer und der Wissenschaftlichen Einrichtung bestehendes Beschäftigungs- und Arbeitsverhältnis endet durch beiderseitige Unterzeichnung dieses Vertrages (Auflösungsvertrag i.S.v. § 623 BGB) mit Ablauf des dem Beginn des Stipendiums (§ 1) vorausgehenden Tages. § 3 Pflichten des Stipendiaten/Existenzgründers Mit der Gewährung des Stipendiums sind folgende Verpflichtungen für den Stipendiaten/Existenzgründer verbunden: Der Stipendiat/ Existenzgründer sollte sich voll und ganz der Weiterentwicklung und Realisierung der Gründungsidee widmen; entgeltliche Nebentätigkeiten im Übrigen verbleiben alle Rechte an Umfang von mehr als 5 Stunden pro Woche sind damit nicht zu vereinbaren. Nachweis einer projektbegleitenden Gründungsbetreuung des Existenzgründers durch ein Gründungsnetzwerk, in das die Wissenschaftliche Einrichtung eingebunden ist. Erstellung und Vorlage eines Coaching/ Betreuungs-Fahrplans spätestens einen Monat nach Laufzeitbeginn, der Software den Coaching-Bedarf der Stipendiaten/Existenzgründer zu grundlegenden und gründungspezifischen Punkten erfasst und die erforderlichen Leistungen des Coaches zeitabhängig strukturiert sowie die weiteren geplanten Qualifizierungsmaßnahmen benennt. Für den Coaching/Betreuungs-Fahrplan, der Dokumentation bei der BS GmbH die Umsetzung des Arbeitsplans in einen Businessplan dokumentiert, sind die nachfolgend unter Nr. 4 und deren LizenzgebernNr. Soweit 5 genannten Pflichten als Meilensteine fest vorgeschrieben. Der Stipendiat/Existenzgründer nimmt auf Einladung eines, durch das BMWi beauftragten Veranstalters, am Seminar „Gründerteam“ teil. Vorstellung des Zwischenstandes zum Business-Plan gegenüber dem Grün-dernetzwerk im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH 5. Monat des Stipendiums, insbesondere die Soft- ware Angaben zum Geschäftsmodell, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmalen, Markt- und Wettbewerbssituation; Übersendung des ausgefüllten und von der BS GmbH mietet, werden diesem den Gründern sowie dem Gründernetzwerk/Coach unterschriebenen Vordrucks „Bewertung Zwischenstand“ (Siehe xxx.xxxxx.xx) sowie die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Zwischenpräsentation an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senProjektträger.
Appears in 1 contract
Samples: Stipendiatenvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt wird das Werk samt Dokumentation nach dem Anwender das nicht ausschließlicheStand der Technik und zu den jeweils vertraglich vereinbarten Kosten erstellen. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH benennt einen Projektleiter, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernKunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesDiese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenProjektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in Ansprechpartner steht der bei Vertragsschluss allgemein von der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichfür notwendige Informationen zur Verfügung. Die Leistung der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwareist verpflichtet, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtden Ansprechpartner einzuschalten, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtDurchführung des Auftrages dies erfordert. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird zu Beginn der Arbeiten unter dieser Ziffer Einbeziehung der vereinbarten Termine einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird anhand dieses Plans den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. Der Kunde wird vorgesehene Zwischenergebnisse überprüfen und innerhalb von 2 genannten Nutzungs- rechte Wochen dazu schriftlich Stellung nehmen. Ebenso wird der Kunde bei vorgesehenen Zwischenprüfungen mitwirken. Der Kunde erhält die Unterlagen dazu in schriftlicher Form und wird innerhalb von 1 Woche nach Abschluss der Überprüfung schriftlich zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Verabschiedete Zwischenergebnisse werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltzu verbindlichen Vorgaben für die weitere Arbeit.Erkennt die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Aufgabenstellung des Kunden fehlerhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie das unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH hat geeignet ausgebildete und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der BS Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet sie nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung ebenfalls berechtigt, mit Zustimmung des Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Datenschutzes mit der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusführung zu beauftragen.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. a) Die Business Software EKKO GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht Nutzer die Möglichkeit ein, den e+k cohub, der aus gemein- schaftlich genutzten Flächen (WC, Empfang, etc.) und gemeinschaftlich genutzten flexiblen Arbeitsplätzen besteht sowie die lizenzierte Software nebst Dokumentation während zur Büronutzung zur Verfügung gestellte Ausstattung / Einrichtungsgegenstände einschließlich der Vertragslaufzeit gemäß Möglichkeit der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich W-LAN-Nutzung ausschließlich zu Bürozwecken gegen Entgelt im Umfang des jeweils gebuchten Pakettarifs (nachfolgen „Pakettarif“) zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme Geschäftszeiten sind von Programmerweiterun- gen montags bis freitags 8:00 bis 18 Uhr.
b) Der Nutzer kann den Konferenzraum sowie zwei Glas Cubes für Besprechungen, Meetings oder Programmänderungen ungestörtes Arbeiten nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- vorheriger Voranmeldung und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Reservierung exklusiv im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards angebotenen Pakettarife nutzen. Die EKKO GmbH steht nicht für die Verfüg- barkeit ein.
c) Von dem jeweiligen Pakettarif umfasst ist die Nutzung des e+k cohub und Sicherheitsmaßnahmen Einrichtungen / Ausstattung nach vorstehend lit. a) und lit. b) im Umfang des jeweils gewählten Tarifs und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig). Ausgenommen hiervon sind vom Nutzer verursachte Schäden oder schuldhaft verursachte Kosten, für die der Nutzer nach dieser Nutzungsvereinbarung einzustehen hat. Im Pakettarif für die Einzelplatzbuchung inbegriffen sind von der EKKO GmbH zur Verfü- gung gestellte nichtalkoholische Getränke (warum und kalt) und kleinere Snacks sowie die Nutzung des Internets. Bei Durchführung von Meetings / Besprechungen im Konferenz- raum bzw. in den Glas Cubes ist der Nutzer für die Verpflegung bzw. das Catering selbst und auf eigene Kosten verantwortlich. Außerdem sind in dem Pakettarif für Einzelplatzbuchungen inbegriffen die Kosten für Dru- cken, Kopieren und/ oder Scannen, sofern dies am Standort angeboten werden.
d) Die EKKO GmbH räumt dem Nutzer ferner die Möglichkeit ein, die Flächen des e+K cohub wochentags ab 18 Uhr oder am Wochenende in dem Umfang des vereinbarten Pakettarifs zur Veranstaltung von Events nach Maßgabe von Ziff. 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen zu nutzen.
e) Dem Nutzer stehen Parkplätze in der Produktbeschreibung aufgeführtTiefgarage sowie Außenstellplätze im Rahmen der bestehenden Verfügbarkeiten und in dem Umfang des gebuchten Pakettarifs bis max. 22 Uhr (in der Tiefgarage) zur Verfügung. Ebenso hat der Nutzer die Möglichkeit gegen Entgelt die E-Ladestationen auf den Parkplätzen (insgesamt zwei Stück) zu nutzen.
f) Die jeweils angebotenen Pakettarife sind unter xxx.xx-xxxxxx.xx abrufbar. Die BS Größe des e+k cohub oder der Allgemeinflächen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Pakettarife.
g) Die Nutzung des e+k cohub wird durch die EKKO GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt stets nur im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Rahmen der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senvorhan- denen Verfügbarkeit gewährleistet.
Appears in 1 contract
Samples: Nutzungsvereinbarung
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend im Folgenden kurz „BS GmbHAGB“ genannt) räumt ist die Lieferung von Erdgas durch die Doppler Gas GmbH unter der Marke „turmgas“ (nachfolgend „turmgas“ genannt) an versorgte Endverbraucher (nachfolgend „Kunde“ genannt) zur Deckung deren Eigenbedarfs. Im Sinne dieser Bestimmungen sind unter dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einBegriff „Kunde“ sämtliche Kunden zu verstehen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation turmgas mit Erdgas beliefert; sohin insbesondere Verbraucher, Kleinunternehmen, Unternehmen, Haushaltskunden, etc.
1.2 Die Erbringung von Netzdienstleistungen ist nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern sie obliegt ausschließlich dem jeweiligen örtlichen Netzbetreiber. Das Bestehen einer aufrechten Netzzugangsberechtigung für jeden Zählpunkt der Kundenanlage, sowie ein bestehender Anschluss des Zählpunktes/der Zählpunkte an das Netz des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers aufgrund eines Netzzugangsvertrages (zwischen dem Kunden und dem lokalen Netzbetreiber) ist Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Erdgasliefervertrages. Sollte während der Vertragslaufzeit gemäß aufrechten Dauer des Erdgaslieferungsvertrages die Netzzugangsberechtigung des Kunden unterbrochen werden oder wegfallen, so bleibt der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Erdgaslieferungsvertrag hiervon grundsätzlich unberührt (vgl. Punkt 7. Ausnahmen von der Republik Österreich zu nutzen; Lieferverpflichtung).
1.3 Der Kunde ist für die Einhaltung des jeweiligen Netzzugangsvertrages, der Netzbedingungen und sonstigen im Übrigen verbleiben alle Rechte an Zusammenhang mit der Software Belieferung durch turmgas relevanten Verträge verantwortlich.
1.4 Die technischen Anlagen des Kunden müssen den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden gesetzlichen und der Dokumentation behördlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Netzbetreibers entsprechen.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der BS GmbH turmgas zur Einsicht auf und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder können vom Kunden im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig xxx.xxxxxxx.xx abgerufen werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge anDiese AGB sind für jene Kunden gültig, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit Anlagen sich in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senÖsterreich befinden.
Appears in 1 contract
Samples: Gas Supply Agreement
Vertragsgegenstand. Gegenstand dieses Vertrages ist die Förderung von Ordnungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände auf der Grundlage Richtlinie zur Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 5. Januar 2022. Die Business Software GmbH in § 2 näher bezeichneten Ordnungsmaßnahmen entsprechen der derzeitigen Sanierungskonzeption der Stadt/Ortsgemeinde. Die Maßnahme ist im Sanierungsrahmenplan dargestellt. Das Grundstück des/der Eigentümers/-in in der , Flur , Flurstück , auf dem die Ordnungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, liegt im Geltungsbereich der am in Kraft getretenen Sanierungssatzung ‚ ’. Der Eigentumsnachweis erfolgt durch einen beglaubigten Grundbuchauszug (folgend „BS GmbH“ genanntAnlage 1). Das Grundstück ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht eingekennzeichnet. Die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen ist gemäß § 147 BauGB grundsätzlich Aufgabe der Stadt/Ortsgemeinde. Die Stadt/Ortsgemeinde überlässt die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen gemäß § 146 Abs. 3 BauGB dem/der Eigentümer/-in. Der/die Eigentümer/-in verpflichtet sich, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während in § 2 dieses Vertrages aufgeführten Ordnungsmaßnahmen selbst durchzuführen. Hoheitliche Befugnisse der Vertragslaufzeit gemäß Stadt/Ortsgemeinde werden durch diesen Vertrag nicht berührt. § 2 Vertragspflichten des/der nach- folgenden Lizenzbedingungen Eigentümer(s)/-in Der/die Eigentümer/-in verpflichtet sich die Ordnungsmaßnahmen auf dem in § 1 näher bezeichneten Grundstück ohne Verzögerung und in enger Abstimmung mit der Republik Österreich Stadt/Ortsgemeinde durchzuführen. Der Umfang der vorzunehmenden Ordnungsmaßnahmen ergibt sich aus der dem Vertrag beigefügten Projektbeschreibung (Anlage 3), die ggf. mit Planunterlagen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software versehen ist, und der Dokumentation bei der BS GmbH Kostenaufstellung (Anlage 4). Die Projektbeschreibung und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne Kostenaufstellung sind Bestandteil dieses Vertrages. Der/die Eigentümer/-in versichert, dass mit der Durchführung der in Rede stehenden Ordnungsmaßnahmen noch nicht begonnen worden ist. Der/die Eigentümer/-in wird vor Beginn der Maßnahme für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Der/die Eigentümer/-in wird der Stadt/Ortsgemeinde die Durchführung der Ordnungsmaßnahmen unverzüglich anzeigen. Die Stadt/Ortsgemeinde oder ein von der ihr Beauftragter ist berechtigt, die vertragsgemäße Durchführung der Ordnungsmaßnahmen an Ort und Stelle zu überprüfen. Der/die Eigentümer/-in verpflichtet sich, die freigelegten Flächen in Abstimmung mit der Stadt/Gemeinde entsprechend den Sanierungszielen herzurichten. Die von dem/der Eigentümer/-in in eigener Zuständigkeit durchzuführenden Baumaßnahmen nach § 148 BauGB sind spätestens ab dem zu beginnen. Die Baumaßnahmen sind spätestens bis zum abzuschließen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit Umfang der vorzunehmenden Baumaßnahmen ergibt sich aus der dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenbeigefügten Projektbeschreibung (Anlage 5), der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Planung (Anlage 6) und der Kostenaufstellung (Anlage 7). Die Projektbeschreibung, die Planung und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenKostenaufstellung werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertriebspartner Für übertragene Ordnungsmaßnahmen gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), Teil I/Anlage 3 zu § 44 der Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 22.12.2002 (MinBl. S.22), die dem Vertrag beigefügt ist verpflichtet (Anlage 8). Für den Bauherrn besteht insbesondere die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in Verpflichtung zur Beachtung der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage geltenden Bestimmungen bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freistehtVergabe öffentlich geförderter Bauvorhaben. Ferner sind solche Leistungen soweit in die Bestimmungen für die bevorzugte Berücksichtigung bestimmter Bewerber bei der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiertVergabe öffentlicher Aufträge zu beachten. Details hinsichtlich Bei der Durchführung des Leis- tungsumfanges regelt Vorhabens dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht illegal beschäftigt werden. Werden zur Erfüllung des Verwendungszecks Aufträge erteilt, reicht es grundsätzlich aus, wenn der/die jeweilige Produktbe- schreibungEigentümer/-in den Auftragnehmer vertraglich verpflichtet, keine illegal Beschäftigten einzusetzen. Die von voraussichtlichen Kosten der BS GmbH dem/der Eigentümer/-in gemäß § 2 überlassenen Ordnungsmaßnahmen betragen €. Neben den Abbruchkosten werden die Honorare für Architekten und Fachingenieure sowie sonstige Nebenkosten, die mit der Planung und Durchführung der Beseitigung der baulichen Anlagen unmittelbar im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorZusammenhang stehen, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senberücksichtigt.
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Über Ordnungsmaßnahmen
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. Vertragsgegenstand ist die Lieferung je- weils eines Heilberufsausweises (folgend „BS GmbH“ genanntHBA). Der Heilberufsausweis ist eine Prozessorchipkarte mit Zertifikaten und kryptographischen Funktionen für einen Kunden, der einer berufsständischen Orga- nisation des deutschen Gesundheitssystems angehört.
2.2 Mit Auslieferung des HBA an den Kunden erwirbt der für den Kun- den zuständige Kartenherausgeber bzw. die berufsständige Ver- einigung (Ärztekammer, Zahnärztekammer, Psychotherapeuten- xxxxxx oder Apothekerkammer) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte Eigentum an der Software Karte.
2.3 Die HBA Karten unterliegen einem Zulassungsprozess durch die gematik und die Kartenherausgeber. Sie müssen den von der Dokumentation ge- matik und den Kartenherausgebern vorgegebenen Spezifikatio- nen und sonstige Vorgaben entsprechen. Die Deutsche Telekom hat sich folglich bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software Leistungserbringung an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichAnforderun- gen zu halten. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch Deutsche Telekom wird auch das Certification Practice Statement (CPS) (siehe: www.tele- xxx.xx/xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx) einhalten.
2.4 Die Deutsche Telekom hält ein qualifiziertes Zertifikat inklusive Zu- satzinformationen sieben Jahre ab dem Schluss des Anwen- ders auf Vornahme Jahres, in dem die Gültigkeit des Zertifikates endet, nachprüfbar und, soweit vom Kunden zugestimmt, abrufbar bereit.
2.5 Die Bestätigung des Berufsattributs (Zugehörigkeit zur Berufs- gruppe) des Kunden wird von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendem für den Kunden zuständigen Kartenherausgeber durchgeführt. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen inhaltliche Richtigkeit der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Attribut angegebenen Inhalte ist die Deutsche Telekom nicht verantwortlich.
2.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diesen Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahme- erklärungen usw. beigefügt sind und Supportverträge andiesen nicht widersprochen wird, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVertragsinhalt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Preise Heilberufsausweis (Hba)
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche1.1. Gegenstand ist die bargeldlose Unterwegsversorgung des Fuhrparks des Kunden mit Kraftstoffen, zeitlich befristete Recht einSchmierstoffen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Zubehör und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit anderen Waren sowie mit Dienstleistungen im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte des SVG / euroShell Card–Verfahrens. Die Belieferung des Kunden erfolgt durch die BS GmbH eingeräumt an das SVG / euroShell Card-System angeschlossenen Akzeptanzstellen gegen Vorlage der SVG / euroShell Card.
1.2. Hinweis zu Abnahmen in Italien: Die SVG / euroShell Card berechtigt den Kunden und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender seine Erfüllungsgehilfen, von italienischen Lieferanten regelmäßig wiederkehrende Lieferungen von Waren und Dienstleistungen im Sinne dieses Vertragesdes Art. Der Vertriebspartner ist verpflichtet 1559 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches nur für den üblichen und gewöhnlichen Bedarf bargeldlos in Anspruch zu nehmen.
1.3. Erfolgen die Lieferungen / Leistungen in Deutschland, so kommen Einzelverträge mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenSVG zustande. Erfolgen die Lieferungen / Leistungen außerhalb Deutschlands, so kommen Einzelverträge mit der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt HGK GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxx, einer SVG- Beteiligungsgesellschaft, zustande. Lieferant bzw. Leistender können daher sowohl SVG als auch HGK sein, die entsprechend jeweils eigene Leistungen ab- rechnen. Für Lieferungen und Leistungen, die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich Ausland erbracht werden, gelten die nachstehenden Grundlagen daher mit der Maßgabe, dass im Ausland die HGK anstelle der SVG Vertragspartner des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichKunden ist.
1.4. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme SVG / euroShell Card kann zur Bezahlung von Programmerweiterun- gen Straßenbenutzungs- oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig Tunnelgebühren in- und ausländischer Betreiber genutzt werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- genAbrechnung solcher Gebühren sind für die Vertragsparteien die Gebühren maßgeblich, einschließlich Anpassungen die dem Kunden von dem jeweiligen Betreiber direkt in Rechnung gestellt werden. SVG ist berechtigt, auf Grund der Software an geänderte rechtliche Bestimmungenanfallenden Umsätze Abschlagszahlungen in den Abrechnungen zu erheben.
1.4.1. Kunde ermächtigt SVG, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen Daten und Informationen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- des Mautservices an den Betreiber der Maut weiterzuleiten und Supportverträge anDaten und Informationen des Betreibers der Maut zu erhalten und zu verwerten.
1.4.2. SVG ist berechtigt und verpflichtet, deren Abschluss alle von den Betreibern als offen be- zeichneten Geldbeträge ohne Rechtmäßigkeitsprüfung abzurechnen. Der SVG / euroShell Card-Inhaber muss sich mit Beschwerden oder Einwänden gegen die erhobenen Beträge unmittelbar an den jeweiligen Betreiber wenden.
1.4.3. Kommt der Kunde aufgrund von Streitigkeiten mit dem Anwender freistehtBetreiber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird SVG die SVG / euroShell Cards oder andere zur Abwicklung erforderlichen Karten für die weitere Belieferung sperren. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Kartensperren im Rahmen Zusammenhang mit Straßenbenutzungs- und Tunnelgebühren erstrecken sich auf den gesamten Fuhrpark des Kunden. Mit einer solchen Sperre ist der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in Kunde vom automatischen Abrechnungssystem ausgeschlossen. Ein Entsperren eines Kunden ist bei einigen Betreibern nicht möglich. In diesem Fall muss der Produktbeschreibung aufgeführtKunde sich erneut registrieren lassen bzw. Die BS GmbH behält sich vorandere zur Abwicklung erforderlichen Karten beim Betreiber neu bestellen. SVG ist für eventuelle Schäden und/oder Verluste, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu änderndurch eine solche Sperre entstehen, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindnicht haftbar.
1.4.4. Die BS GmbH bestimmt Änderungen im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen Fuhrpark, die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung korrekte Abrechnung relevant sind, sind SVG vor Einsatz der LeistungenFahrzeuge vom Kunden zu benennen. Sollten SVG Änderungen nicht bekannt gegeben werden, insbesondere der Softwareso trägt SVG keine Haftung für falsche Kostenzuordnungen in den Abrechnungen. SVG erstellt keine Ersatzbelege und/oder Ersatzfakturen.
1.4.5. Im Falle von Maut-Transaktionen, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner an Tankstellen mit Nachtschalterbetrieb erfolgen, ist eine Autorisierung über den PIN-Code aus technischen Gründen nicht möglich. Für diese Fälle autorisiert der Karteninhaber das Kassenpersonal schriftlich, die erforderlichen Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- wareohne PIN-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung Code in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sendas Mautterminal einzugeben.
Appears in 1 contract
Samples: Supply Agreement
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das 1.1. Soweit nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an schriftlichen Angebot anderweitig be- stimmt, umfassen die Pflegedienste von MOJIN ROBO- TICS folgende Leistungen: - Die Überlassung der jeweils neusten Programmversio- nen (Updates) sowie Korrekturauslieferungen (Patches) der vertragsgegenständlichen Standard-Software sowie dadurch ggf. erforderliche Anpassungen des IT-System- umfeldes des Kunden. Zur Überlassung zählt auch die Installation der Software, sofern sich diese schwieriger gestaltet als das bloße menügesteuerte Übertragen des Programmcodes auf den Daten- bzw. Programmträger sowie die hierfür erforderliche Einweisung und Beratung des Kunden; - Die Aktualisierung der Anwenderdokumentation. So- weit eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs o- der der Bedienung der Software und erfolgt, wird eine voll- ständig neue Dokumentation überlassen. - Nach Ablauf der Dokumentation Mängelgewährleistungsfrist die Män- gelbeseitigung in Bezug auf die jeweils aktuelle Pro- grammversion, sowohl innerhalb des Programmcodes als auch innerhalb der Dokumentation. Die Reaktionszeit zur Mängelbeseitigung beträgt maximal 10 Werktage. - Sowohl die schriftliche (auch per Telefax oder E-Mail) als auch telefonische Beratung des Kunden bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender nicht im Sinne dieses Vertragesdes Teil B Ziff. 5 dieser Bestimmung mängelbezo- genen Problemen hinsichtlich der Anwendung der Soft- ware sowie bei gegebenenfalls zu verzeichnenden Pro- grammfehlern. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit telefonische Beratungsdienst („Hot- line“) steht dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Kunden werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr zur Verfügung. - Schriftlich gemeldete Fehler bzw. geäußerte Bera- tungswünsche werden unter einer spezifischen „Ticket- nummer“ spätestens am Nachmittag des dem Eingang folgenden Werktages beantwortet. Soweit möglich er- folgt dies zum Zwecke der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenBeschleunigung telefonisch. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Kunde hat daher jeder schriftlichen Meldung den Na- men sowie die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenTelefondurchwahl des zuständigen Mitar- beiters hinzuzufügen. Bei Fehlermeldungen bzw. Bera- tungswünschen per E-Mail kann auch die Beantwortung per E-Mail erfolgen.
1.2. Weitergehende Service Levels sind vergütungspflichtig und ggf. Gegenstand gesonderter schriftlicher Abspra- chen zwischen den Parteien.
1.3. Nicht zu den vertraglichen Pflegediensten des Vertrags ist Unterneh- mers zählen folgende Leistungen: - Beratungen außerhalb der unter Ziff. 1.1 genannten Be- reitschaftszeiten. - Pflegeleistungen, die durch einen Einsatz der Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH einem anderen Hardwaresystem oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen einem anderen Betriebssystem notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit - Pflegeleistungen nach einem Eingriff des Kunden in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen den Programmcode der Software. - Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall Beseitigung von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der SoftwareStörungen oder Schäden, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt ver- ursacht werden. - Pflegeleistungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Compu- terprogrammen, die nicht Gegenstand des Pflegever- trags sind. - Erweiterungen und/oder Verbesserung des ursprüngli- chen Funktionalitätsumfanges der vertragsgegenständli- chen Software (Upgrades). - Verbesserungen der Hardware-Komponenten. Allgemeine und die erzielten Ergebnisse verantwortlichergänzende Geschäftsbedingungen Stand: 09/2018 Diese Leistungen sind ggf. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senGegenstand gesonderter schriftlicher Absprachen zwischen den Parteien.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwischen dem Kunden und der Kabelservice Prenzlau GmbH, mit Vertragsabschluss geltenden Leistungen (Kabelservice Prenzlau GmbH nachfolgend die „Gesellschaft“).
1.2 Die Business Software GmbH Gesellschaft betreibt ein regional begrenztes Breitbandkabelnetz zur Versorgung von Kunden mit Fernseh- und Hörfunkprogrammsignalen, Internet- und Telefondiensten. Diese AGB regeln die entgeltliche Überlassung eines Anschlusses an das Breitbandkabelnetz (folgend BKN) durch die Gesellschaft und dessen Nutzung durch den Kunden zum Empfang von Fernseh- und Hörfunksignalen Dritter, Internet- und Telefondienste (nachfolgend die „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheVertragsleistung(en)“). Die Gesellschaft erbringt diesbezüglich ihre Leistungen auf der Basis der Auftragsbestätigung, zeitlich befristete Recht eindieser AGB, der einschlägigen Leistungsbeschreibung und der einschlägigen Preisliste für die gewählte Vertragsleistung. Ausschließlich die Auf-tragsbestätigung, diese AGB, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während einschlägige Leistungsbeschreibung und die einschlägige Preisliste bestimmen den Inhalt der Vertragslaufzeit gemäß vertraglichen Beziehung zwischen der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Gesellschaft und dem Kunden für die vom Kunden gewählte Vertragsleistung. Individualvereinbarungen zwischen der Republik Österreich zu nutzen; iGesellschaft und dem Kunden bleiben hiervon unberührt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: Auftragsbestätigung, ein- schlägige Preisliste, einschlägige Leistungsbeschreibung, diese AGB.
1.3 Der Vertrag zwischen der Software Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vorgese-henen Auftragsformulars (schriftlich, auch per Fax, oder online), über das Internetangebot der Dokumentation bei der BS GmbH Gesellschaft oder per telefonischer Beauftragung und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte Annahme dieses Auftrags durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Gesellschaft mittels schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Beginn der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Versorgung des Kunden mit der gewählten Vertragsleistung über den Anschluss an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichdas BKN zustande. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch Bestätigung über den Erhalt des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichAuftrags stellt keine Annahme dessen dar. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH Gesellschaft behält sich vor, die Unterstützung Bonität des Kunden vor der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Der Kunde ist für die Dauer von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zehn (10) Werktagen (Mo.– Fr.) ab Zugang bei der Gesellschaft an seinen Auftrag gebunden.
1.4 Ist es der Gesellschaft aus objektivtechnischen Gründen nicht mög-lich dem Kunde eine Vertragszusammenfassung vor seiner Vertragser-klärung zur Verfügung zu ändernstellen, sofern entweder hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der nachträglichen Zustimmung (iGenehmigung) des Kunden ab. Ist die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben Genehmigung des Kunden in Bezug auf die Vertragszusammenfassung gesetzlich notwendig, ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sinddie Gesellschaft an die Vertragszusammenfassung nur für einen angemessenen Zeitraum ab zur Verfügung-stellung gebunden. Die BS GmbH bestimmt im Gesellschaft wird dem Kunden diesen Zeitraum in geeigneter Form mitteilen. Genehmigt der Kunde nach dem angegebenen Zeitraum, obliegt es der Gesellschaft den Auftrag des Kunden abzulehnen. In diesem Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit kommt es nicht zu einem Vertragsschluss und der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender Kunde hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten in der Vertragszusammenfassung aufgeführ-ten Leistungen und Programmerweiterungen Konditionen. AGB-Privatkunden-1221
1.5 Im Falle der Softwarespäteren Buchung einer höherwertigen Vertragsleis-tung (z.B. Upgrade von Geschwindigkeit) innerhalb einer beauftragten Vertragsleistung endet die Bereitstellung der gebuchten Vertragsleistung mit der Bereitstellung der höherwertigen Vertragsleistung. Mit dieser Be-reitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für die höherwertige Ver-tragsleistung. Sofern der Kunde für die höherwertige Vertragsleistung über ein Widerrufsrecht verfügt und von diesem wirksamen Gebrauch macht, gilt Satz 1 dieser Ziffer nicht.
1.6 Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung(en) werden vor ihrem Wirksamwerden durch die Gesellschaft veröffentlicht sowie dem Kunden in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform z.B. per E-Mail oder durch Bereitstellung im Kundenportal der Gesellschaft gemäß Ziffer 10, wenn hierbei gewährleistet ist, dass der Kunde die Änderungen in lesbarer Form speichern oder ausdrucken kann) im Einzelnen zur Kennt-nis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, sechs (6) Wochen nach dieser Mitteilung in Kraft. Die BS GmbH behält sich Ände-rungen gelten als vom Kunden genehmigt, sofern der Kunde nicht binnen mindestens sechs (6) Wochen, höchstens 2 Monate seit Zugang der Än-derungsmitteilung schriftlich (auch per Fax) oder in Textform gemäß Ziffer 10 Widerspruch gegen die Änderungen an bestehenden Funktionalitäten der AGB erhebt. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Kunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchs-frist die geänderten Regelungen. Die Gesellschaft wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die damit verbundenen Rechtsfolgen in der fortentwi- ckelten Version vorÄnderungsmitteilung informieren. Bei einem Wegfall Unabhängig vom Widerspruchsrecht und unabhängig von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist dessen Ausübung kann der Anwender Kunde innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mit-teilung zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter Änderung der AGB den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtVertrag kündigen. Der Anwender ist selbst Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung wirk-sam werden soll. Soweit eine Änderung der AGB ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art sind und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden hat, aufgrund von nach Vertragsschluss entstehenden Regelungslücken, welche die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, für die Nutzung der Leistungenweitere Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere infolge einer Änderung durch unmittelbares Unionsrecht, innerstaatlich geltenden Rechts oder der SoftwareRechtsprechung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchs- und Kündigungsrecht.
1.7 Soweit die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten Gesellschaft bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und die erzielten Ergebnisse verantwortlichohne Vorankündigung eingestellt werden. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten Ansprüche des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die Kunden ergeben sich hieraus nicht.
1.8 Der Verwendung von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAGB des Kunden wird widersprochen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 1.1. Dieser Vertrag regelt den Netzanschluss oder die Netzanschlüsse der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers, an die eine oder mehrere Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage/n ange- schlossen ist/sind, an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb zur Entnahme und Einspeisung von elektrischer Ener- gie sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.
1.2. Die Business Software GmbH Vertragspartner vereinbaren die Anwendung der Vorschriften der NAV und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers für den Netzanschluss auch, soweit er zur Einspeisung von elektrischer Energie genutzt wird und soweit nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.
1.3. Die Rechte und Pflichten nach der Verordnung (folgend „BS GmbH“ genanntEU) räumt 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger, der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festle- gung eines Netzkodex für den Lastanschluss, dem Anwender das nicht ausschließlicheEEG, zeitlich befristete Recht eindem KWKG und der NELEV bleiben un- berührt. Sollten Regelungen dieses Vertrags den zwingenden gesetzlichen Vorschriften wider- sprechen, gelten vorrangig diese gesetzlichen Vorschriften.
1.4. Die Netznutzung zur Entnahme und Einspeisung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtun- gen, die Belieferung mit elektrischer Energie sowie gegebenenfalls die Vermarktung erzeugten bzw. ausgespeisten Stroms bedürfen separater vertraglicher Regelungen. Vorstehender Satz gilt auch für die Teilnahme von Batteriespeicheranlagen am Regelenergiemarkt. Das Recht zur Nut- zung des Anschlusses ist in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese NAV den Ergänzenden Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an /sowie den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Technischen An- schlussbedingungen des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichNetzbetreibers näher ausgestaltet. Die Leistung Dokumente sind auf der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die Inter- netseite unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senxxx.xxxxxx-xxxxxx.xx veröffentlicht.
Appears in 1 contract
Samples: Netzanschlussvertrag Strom
Vertragsgegenstand. (1) Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen („AGB“) ist die Proalpha GmbH, eingetra- gen im Handelsregister Amtsgericht Kaiserslau- tern unter HRB 31613, und die verbundenen Un- ternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG („Proalpha“).
(2) Gegenstand dieser AGB sind die zeitlich unbe- schränkte Überlassung („Kauf“) oder die zeitlich beschränkte Überlassung („Subscription“) von Vertragssoftware1 sowie die Lizenzierung der Ver- tragssoftware.
(3) Das Angebot, diese AGB und alle weiteren in Be- zug genommenen Dokumente bilden das Ver- tragsverhältnis zwischen Proalpha und dem Kun- den ab („Vertrag“). Der Vertrag kommt durch Ge- genzeichnung des Angebots durch den Kunden oder eine andere Annahmeerklärung des Kunden zustande. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen AGB in der Republik Österreich zu nutzen; jeweils aktuellen Fas- sung gelten auch für zukünftige Aufträge oder Angebote, auch wenn diese nicht mehr explizit auf die AGB Bezug nehmen. Es gelten die jeweils aktuellen Preise von Proalpha. Bei Zweifeln und Widersprüchen gelten die einzelnen Dokumente in folgender Rangfolge:
a. Das Angebot (ggf. inkl. Konditionsblatt),
b. die jeweilige im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetProalpha Trust Center2 hin- terlegte Produktbeschreibung,
c. diese AGB.
(4) Der Vertrag regelt den Vertragsinhalt abschlie- ßend, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Ausschluss anderer vertraglicher Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichwie etwa schriftlicher und münd- licher Nebenabreden oder AGB bzw. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freistehtEinkaufsbe- dingungen des Kunden. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Proalpha widerspricht solchen Vertragsbedingungen des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKunden aus- drücklich.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen re- geln den POS-Service der Concardis für ihre Ver- tragspartner. Der POS-Service umfasst nach Maßgabe des erteilten Auftrags die Bereitstel- lung eines POS-Terminals auf der Grundlage ei- ner mietweisen Überlassung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; Installation, Wartung und Instandhaltung des Terminals, die Beseitigung von Störungen im Übrigen verbleiben POS-Netzbetrieb sowie alle Rechte an Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Software Abwicklung des electronic cash-Systems der Deutschen Kreditwirtschaft sowie des Rou- tings von Autorisierungsanfragen von Umsätzen mit Kredit- und Debitkarten. Der Vertragspartner erkennt die „Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System der Dokumentation bei Deutschen Kreditwirtschaft“ (s. nachfolgen- de Teil F dieser Bedingungen der BS Concardis GmbH und deren Lizenzgebernfür den POS-Service) als Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsver- kehr ausdrücklich an. Sie sind Gegenstand seiner Vertragsbeziehung zur Deutschen Kreditwirt- schaft. Soweit in Teil F „Händlerbedingungen“ die Funktion des Netzbetreibers benannt wird, so übernimmt Concardis im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Verhältnis zum Ver- tragspartner auf der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie Grundlage dieser Vereinba- rung diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichFunktion. Die Leistung Dienstleistung „Auszah- lung von Bargeld durch das Unternehmen“ gemäß Teil F, I., Ziffer 13 ist nicht Gegenstand der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwaremit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. 15_2287_13.0_DE_de Concardis sichert den Vertragspartnern zu, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgestellten Anforderungen zu erfüllen. Ändern sich die An- forderungen der Deutschen Kreditwirtschaft o- der führen andere Anforderungen und/oder öf- fentlich-rechtliche Vorschriften zu einer zwingenden Umstellung des Bezahlsystems im Laufe der Betriebszeit eines Terminals, wird Concardis Lösungen zur Aufrechterhaltung des Bezahlsystems anbieten. Etwa damit in Zusam- Stand 07/2019 Bedingungen der Concardis GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internetfür die Akzeptanz und Abrechnung von Kredit- und Debitkarten im Präsenzgeschäft und für die Erbringung von POS-Adres- senServices („SmartPay-AGB“) menhang anfallende Kosten können dem Ver- tragspartner in Rechnung gestellt werden.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. 1.1 Dieser Vertrag vermittelt dem Netznutzer den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner betreffend den Zugang zum Elektrizitätsversorgungsnetz zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie.
1.2 Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind insbesondere - die Netznutzung bei Einspeisungen aus an das Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Erzeugungsanlagen (z. B. KWK-Anlagen, EEG-Anlagen, Brennstoffzellen, etc.), - Regelungen zur Ermittlung eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Abs. 3, § 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV); - Netzreservekapazität, - Kommunalrabatt, - Messstellenbetrieb / Messung nach § 21b Abs. 2 EnWG - Netzanschluss- und Anschlussnutzung. Hierzu bedarf es jeweils einer gesonderten Vereinbarung.
1.3 Die Business Software GmbH Vertragspartner benennen ihre Ansprechpartner und deren jeweilige Erreichbarkeit. Sie sind in Anlage 1a/b aufgeführt. Änderungen der Anlage 1a/b werden unverzüglich per E-Mail ausgetauscht. Die Änderungen sind zu kennzeichnen.
1.4 Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Elektrizität erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom 11.07.2006 (folgend „BS GmbH“ genanntAz.: BK6-06-009) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche(GPKE) oder einer diese Festlegung ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Soweit die Bundesnetzagentur in ihrer Festlegung Ausnahmen hinsichtlich des zu verwendenden Datenformats zulässt, zeitlich befristete Recht einkann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen hierüber eine schriftliche Zusatzvereinbarung getroffen werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, diese Zusatzvereinbarung der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Bestimmungen dieses Vertrages, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß Abwicklung einer Belieferung von Entnahmestelen nach der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetGPKE oder vorgenannter Zusatzvereinbarung entgegenstehen oder diese anders regeln, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senunwirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Netznutzungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation 2.1. soffico erbringt unter diesem Vertrag Unter- stützung bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung Nutzung der Software, auch nichtferner Leistungen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie für den Erhalt und die Wieder- herstellung der Betriebsbereitschaft der Soft- ware in ihrer jeweils aktuellen Version not- wendig sind, Aktualisierung und Erweiterung von Softwareprogrammen (insgesamt „Pflege- leistungen“) sowie aus sonstigen Leistungen zur Anpassung und Fortentwicklung von Soft- wareprogrammen nach den Wünschen und Bedürfnissen des Auftraggebers („sonstige Leistungen“).
2.2. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- genIm Einzelnen erbringt soffico dazu folgende Pflegeleistungen: o Telefonische Hotline: soffico erbringt Beratung und Unterstüt- zung im Zusammenhang mit den Funktio- nen der Software, einschließlich Anpassungen um das Funktionieren der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Spezifikatio- nen und den darin beschriebenen System- voraussetzungen sicherzustellen. soffico stellt dem Lizenznehmer dazu in der Bereit- schaftszeit eine telefonische Hotline zur Verfügung. Drei Personen, die der Lizenz- nehmer soffico schriftlich zu benennen hat, können über diese Hotline Anfragen zur Handhabung der Software stellen. o Störungsanalyse: Sollten Fehler bei der Handhabung oder dem Betrieb der Software auftreten, wird der Lizenznehmer soffico telefonisch oder per E-Mail vermutete oder nachweisliche Programmfehler mitteilen. Der Lizenzneh- mer wird soffico alle zur Analyse der Störung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. soffico wird die vom Fehler betroffenen Softwareteile analysie- ren und telefonisch oder per E-Mail Hin- weise geben, wie die Störung beseitigt werden kann. o Hilfe bei Störungen: Ergibt die Analyse, dass es sich um eine Störung der Software handelt, erhält der Lizenznehmer telefonisch oder per E-Mail Informationen zur Störungsbeseitigung oder Hinweise zur Störungsumgehung. Fehler werden durch die Lieferung von Kor- rekturprogrammen (Patches oder Service Packs) beseitigt. soffico übernimmt keine Verantwortung für die Behebung des Feh- lers. Leistungen der Störungsbeseitigung können nach Xxxx von soffico durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Liefe- rung und nach Absprache mit dem Lizenz- nehmer auch durch Lieferung einer neuen Version erfolgen. o Weiterentwicklung und Aktualisierung: soffico entwickelt und stellt dem Lizenz- nehmer laufend Updates bzw. Upgrades der Software zur Verfügung. für eine Fernwartung notwendigen techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind Voraussetzungen geschaffen. Soffico ist daher in der Produktbeschreibung aufgeführtLage und berechtigt, Pfle- geleistungen remote zu erbringen. soffico ergreift geeignete Maßnahmen, dass Dritte nicht unberechtigt über die Fernwartungs- einrichtung in das EDV-System des Lizenz- nehmers eindringen können. soffico wird dabei mindestens die vom Lizenznehmer vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
2.3. Die BS GmbH behält Pflege erstreckt sich vorauch auf die zur Soft- ware gehörenden Dokumentationen.
2.4. Die Leistungen umfassen auch die Behandlung von Fehlern oder sonstigen Mängeln der Soft- ware, die Unterstützung soffico unabhängig von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen dessen Nutzung durch den Lizenznehmer bekannt wer- den. Bestehende Mängelansprüche des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senLizenznehmers bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Software Maintenance Agreement
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend 1) Gegenstand des Hauptvertrages / der Hauptverträge ist die Bereitstellung von Webhosting-Dienstleistungen und/oder vServern/Rootservern. Im Rahmen des Hauptvertrages / der Hauptverträge hat der Kunde die Möglichkeit, Daten auf Systemen des Auftragnehmers zu verarbeiten.
(2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „BS GmbHDatenverarbeitung“ genanntoder „Verarbeitung“ (von Daten) räumt dem Anwender das verwendet wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Abs. 2 DSGVO zugrunde gelegt. Wenn in diesem Vertrag der Begriff „Daten“ verwendet wird, bezeichnet dieser personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO.
(3) Gegenstand des Hauptvertrages / der Hauptverträge ist originär nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht eindie Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer. Im Zuge der Leistungserbringung des Auftragnehmers kann die Möglichkeit des Zugriffs des Auftragnehmers auf personenbezogene Daten, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß Auftraggeber auf Systemen des Auftragnehmers verarbeitet, jedoch nicht ausgeschlossen werden.
(4) In Ergänzung des / der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrages / Hauptverträge konkretisieren die Parteien im vorliegenden Vertrag über die Auftragsverarbeitung ihre wechselseitigen datenschutzrechtlichen Pflichten. Im Übrigen verbleiben wird / werden der Hauptvertrag / die Hauptverträge durch den vorliegenden Vertrag nicht berührt. Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle Rechte an Leistungen, die der Software Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 28 DSGVO gegenüber dem Auftraggeber erbringt und der Dokumentation auf alle Tätigkeiten, bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Vertrags ist Auftraggebers in Berührung kommen können.
(5) Umfang, Art und Zweck der Verarbeitung der Daten ergeben sich aus dem / den zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag / Hauptverträgen.
(6) Der Auftragnehmer verarbeitet die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Daten im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards Server- und Sicherheitsmaßnahmen sind Hosting- Dienstleistungen des Hauptvertrages / der Hauptverträge nur in Mitgliedsstaaten der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorEuropäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
(7) Es wird darauf hingewiesen, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändernsollten Domains oder SSL-Zertifikate Gegenstand des Hauptvertrages / der Hauptverträge sein, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben so ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst es für die Nutzung der LeistungenVertragserfüllung zwingend erforderlich, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner personenbezogene Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- Registrierungsstelle oder Internet-Adres- senZertifizierungsstelle zu übermitteln.
Appears in 1 contract
Samples: Data Processing Agreement
Vertragsgegenstand. 1.1. Der Netzbetreiber gewährleistet dem Lieferanten die diskriminierungsfreie Durchfüh- rung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung von Kunden des Lieferanten zum Zwecke der Unterbrechung der Versorgung mit Elektrizität bzw. Gas sowie deren Wiederherstellung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Eigene Ansprüche des Netzbetreibers auf Unterbrechung der Anschlussnutzung sowie deren Wiederherstellung bleiben hiervon unberührt. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheVertragspartner werden die im Zu- sammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung des § 9 EnWG und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, zeitlich befristete Recht einsoweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
1.2. Die Erbringung von Inkassodienstleistungen durch den Netzbetreiber, insbesondere die Annahme von Barzahlungen der Kunden vor Ort, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; Einzahlung von Geldern auf Konten des Lieferanten sowie die kaufmännische Verwaltung von Zahlungsbelegen („Sperrinkasso“) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Das Sperrinkasso obliegt vielmehr ausschließlich dem Lieferanten selbst.
1.3. Der Netzbetreiber ist auf schriftlichen Wunsch des Lieferanten im Übrigen verbleiben alle Rechte an Einzelfall oder ge- nerell verpflichtet, den oder die Sperrtermine mit dem Lieferanten bzw. dessen Inkas- sobeauftragten in geeigneter Weise abzustimmen, damit der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernLieferant in die Lage versetzt wird, eigene bzw. Soweit selbst initiierte Inkassoversuche fristgerecht vor oder auf Wunsch im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der BS GmbH Ausführung vom ihm auf der Grundlage dieser Vereinbarung erteilter Sperraufträge durchzuführen bzw. durch- führen zu lassen. Zu diesem Zwecke benennt der Netzbetreiber dem Lieferanten auf dessen schriftlichen Wunsch die Soft- ware vom ihm mit der Durchführung der vereinbarungsge- genständlichen Leistungen unterbeauftragten Dienstleistenden, damit der Lieferant hierdurch in die Lage versetzt wird, diese ggf. im eigenen Namen mit der Durchfüh- rung von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Inkassodienstleistungen im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Ziffer 1.2 zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senbeauftragen.
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Der Wiederaufnahme Der Anschlussnutzung
Vertragsgegenstand. 1.1 Die Business Software TrustUs GmbH (folgend nachfolgend "Verleiher") stellt dem Kunden (nachfolgend „BS GmbH“ genanntEntleiher“) räumt auf der Grundlage des jeweils gültigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vorübergehend Mitarbeiter (nachfolgend „Zeitarbeitnehmer“) am vereinbarten Einsatzort zu den nachgenannten Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
1.2 Der Verleiher erklärt, dass für das Arbeitsverhältnis mit dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einZeitarbeitnehmer, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitnehmer (iGZ e.V.) und der Dokumentation bei der BS GmbH DGB- Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie die gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung finden, die die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts regelt.
1.3 Jedem Auftrag liegt ein Vertriebspartner der BS GmbH schriftlicher Einzelvertrag gemäß § 12 AÜG zwischen Entleiher und Verleiher zugrunde.
1.4 Durch die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenArbeitnehmerüberlassung wird keine vertragliche Beziehung, insbesondere darf er kein Arbeitsverhältnis, zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Entleiher begründet.
1.5 Verleiher und Entleiher erklären, dass beide ihren aus dem jeweils gültigen AÜG ergebenden Pflichten nachkommen werden (z.B. Einhaltung der Überlassungshöchstdauer, Informations- weitergabe zur Ermittlung von equal pay, Zahlung von Branchenzuschlägen bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist Geltung eines Branchenzuschlags- tarifvertrags, etc.).
1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (insbesondere die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet Regelungen unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, Ziffer 9) gelten auch nichtdann, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS TrustUs GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) Zusammenhang mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall Vermittlung von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionPersonal für den Kunden erbringt. Der Anwender hat insbesondere keinen Kunde wird durch die Einbeziehung dieser Vertragsbedingungen ausdrücklich nicht dazu verpflichtet, einzelne Personalvermittlungsleistungen der TrustUs GmbH in Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.zu nehmen,
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassung Und Personalvermittlung
Vertragsgegenstand. Die Business Software Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht Kunden an Modifikationen und Erweiterungen dasselbe Einsatzrecht ein, wie an den Standardprogrammen, zu denen sie gehören. Zusatzprogramme (selbständig einsetzbare Individualprogramme) darf der Kunde für eigene Zwecke der zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften unbeschränkt nutzen. Modifikationen werden nur in ausführbarer Form geliefert und sind gesondert zu vergüten, soweit vertraglich keine andere Regelung getroffen wurde. Erweiterungen und andere Zusatzprogramme werden auf Wunsch ohne gesonderte Vergütung auch als Quellprogramme, aber ohne systemtechnische Dokumentation geliefert, sofern diese nicht ausdrücklich beauftragt worden ist. Eine Benutzungsdokumentation wird nur geliefert, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Der Kunde kann deren Einstellung auch nachträglich beauftragen. Im Fall der Beauftragung gilt: Ergeben sich aus Modifikationen/Erweiterungen Auswirkungen auf die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Benutzungsdokumentation der Vertragslaufzeit gemäß Standardprogramme, werden diese nicht darin integriert, sondern gesondert dargestellt. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird zu Beginn der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Arbeiten - unter Einbeziehung der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an vereinbarten Termine - einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird anhand dieses Planes den Kunden regelmäßig über den Stand der Software Arbeiten unterrichten. Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung lt. Vertrag ergeben, detailliert die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt die Spezifikation darüber und der Dokumentation legt sie dem Kunden ggf. mit einer Aufstellung sich zusätzlich ergebender Kosten zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Erkennt die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH, dass die Aufgabenstellung mangelhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie dies unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser unverzüglich über das weitere Vorgehen. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der BS GmbH Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenzu kontrollieren. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließendiesem Rahmen entscheidet die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH nach eigenem Ermessen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten welche Mitarbeiter sie einsetzt oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichaustauscht. Die Leistung der BS Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH beinhaltet keinen Anspruch ist ebenfalls berechtigt mit Zustimmung des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) Datenschutzes mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusführung zu beauftragen.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Vorliegender Vertrag ist ein Anhang zur Regelung über den Anschluss an das Stromverteilernetz für die VNN der Segmente Trans-NS, Trans-MS und MS. In dieser Anschlussregelung werden die Beziehungen zwischen dem Verteilernetzbetreiber (folgend im Folgenden kurz VNB genannt) und dem Verteilernetznutzer (im Folgenden kurz VNN genannt), die laut den Bestimmungen der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze (im Folgenden „BS GmbHTR Strom“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichevorgesehen sind, zeitlich befristete Recht einsowie ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in folgenden Bereichen festgelegt und geregelt: ⮚ der Hochspannungsanschluss (HS-Anschluss) (1kV<Un≤15.4kV) der HS-Stromabnehmer / HS-Netznutzer nach einem der beiden folgenden Verfahren: o der direkte Anschluss an den Mittelspannungstransformator (im Folgenden „Trans-MS-Anschluss“ genannt); o der Mittelspannungsnetzanschluss (im Folgenden „MS-Anschluss“ genannt). ⮚ der direkte Anschluss an den Niederspannungstransformator (im Folgenden „Trans-NS-Anschluss“ genannt (Un<1kV). ⮚ der Anschluss von (ökologischen oder sonstigen) dezentralen Stromerzeugungseinheiten von Netznutzern mit HS-Anschluss und Trans-NS-Anschluss. Im vorliegenden Anschlussvertrag werden die besonderen Bedingungen und Modalitäten der gegenseitigen Rechte und Pflichten des VNB und des VNN festgelegt. Der Vertrag gilt für die Trans-MS-Anschlüsse. Die Anschlussregelung, der Inhalt des vorliegenden Vertrags sowie die Anhänge, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells diesem gehören, bilden ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesumfassendes Regelwerk. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVNN bestätigt ausdrücklich, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet Anschlussregelung, den Anschlussvertrag und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtdie Anhänge zur Kenntnis genommen hat. Jede neue Bestimmung, die nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags in das Dekret oder die Technische Regelung aufgenommen wird, findet ab ihrem Inkrafttreten Anwendung auf den laufenden Vertrag. Der Anwender ist selbst VNN und der VNB bestätigen, dass die Anschlussregelung für den Betrieb der Stromverteilernetze sowie den Zugriff auf diese in der wallonischen Region voll und ganz der Technischen Regelung für den Betrieb der Stromverteilernetze unterliegt, die per Erlass der wallonischen Regierung vom 3. Xxxx 2011, veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt vom 11. Mai 2011 (im Folgenden „die TR Strom“ genannt), verabschiedet wurde, insbesondere den allgemeinen Bestimmungen (Titel I), dem Anschlusskodex (Titel III) der TR Strom sowie allen eventuellen künftigen Abänderungen dieser Regelung. Der VNN muss die in den Vorschriften C2/112 „Technische Vorschriften für Hochspannungsstationen (< = 15 kV)“ mit HS-Anschluss festgelegten Bestimmungen einhalten sowie die Zusatzvorschrift ST9, C10/11 „Spezifische technische Vorschriften für den Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen, die parallel zum Verteilernetz funktionieren“ und die von Synergrid festgelegten C10/17 Power-Quality- Vorschriften für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Softwarean ein Hochspannungsverteilernetz angeschlossenen Netznutzer, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten unter anderem dem VNB als Referenz dienen. Mit vorliegendem Vertrag werden alle früheren Verträge und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern bezüglich des Anschlusses an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten das Verteilernetz des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVNB aufgehoben.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag Für Den Direktanschluss an Das Hochspannungsverteilernetz
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt AWO verpflichtet sich, in eigener Verantwortung und Verwaltung eine 2-gruppigeTageseinrichtung für Kinder nach den gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien fürTageseinrichtungen für Kinder des Landes NRW im Gebäude Meller Str. 310 in Enger zu betreiben. Die AWO hat für die Erfüllung der einschlägigen Vorschriften Sorge zu tragen. Die AWO verpflichtet sich, nur Kinder im Alter von 3 –6 Jahren aufzunehmen. Die Umwandlung der beste- henden Gruppen in eine kleine bzw. große altersgemischte Gruppe bedarf der Zustimmung der Stadt Enger. Die AWO verpflichtet sich, behinderte Kinder in der Einrichtung aufzunehmen und zu betreuen, soweit die räumlichen und personellen Voraussetzungen dies zulassen. Die AWO verpflichtet sich, nur Kinder aus der Stadt Enger aufzunehmen. Sollte ein unabweisbarer Bedarf zur Aufnahme eines Kindes aus dem Anwender Zuständigkeitsbereich eines anderen Trägers der öffentlichen Jugend- hilfe bestehen, ist vorab die Zustimmung der Stadt Enger einzuholen. Die Aufnahme- bzw. Anmeldetermine sind mit den anderen Trägern von Kindertagesstätten in der Stadt En- ger abzustimmen. Die Stadt Enger stellt der AWO das nicht ausschließlichefür den Betrieb dieser Einrichtung erforderliche Gebäude zur Verfügung. Die Einzelheiten der Überlassung regelt der als beigefügte Vertrag. Die nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vom 29.10.1991 erforderlichen Anträge und Ge- nehmigungen sind von der AWO zu stellen, zeitlich befristete Recht einrespektive einzuholen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während zu gewährenden Zuschüsse hat sie anzufordern und bestimmungsgemäß zu verwenden. Die AWO hat die Kindertagesstätten auf der Vertragslaufzeit gemäß Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen ( GTK ) zu unterhalten. Sie ist verpflichtet, die sich aus diesem Gesetz er- gebenden Pflichten einzuhalten und die sich aus anderen gesetzlichen Vorschriften ergebenden zusätzli- chen Verpflichtungen zu beachten. Gegenüber dem Kreis Herford und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe trägt die AWO die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die sich auf den Betrieb einer Ta- geseinrichtung für Kinder beziehen soweit nicht die Stadt Enger als Eigentümerin der nach- folgenden Lizenzbedingungen Liegenschaft Xxxxxx Xxxxxx 000 in Enger zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet ist. Die Stadt übernimmt den Teil der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenanerkannten Betriebskosten, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner durch gesetzliche Zuschüsse des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert ( Trägeranteil der AWO an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenanerkannten Betriebskos- ten). Gegenstand des Vertrags Als Betriebskosten gelten die nach § 16 GK angemessenen Personal- und Sachkosten. Grundlage hierfür ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein§ 26 GTK erlassene jeweils gültige Betriebsordnung. Darüber hinaus bietet übernimmt die BS GmbH als Teil Stadt einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 2 % der Leistung einen Serviceanerkannten Kos- ten des pädagogischen Personals. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in Die AWO hat eine vom Jugendamt des Kreises Herford geprüfte Betriebskostenabrechnung einschließlich Bewilligungsbescheid zur Abrechnung mit der Stadt vorzulegen. Die Stadt zahlt dem für die jeweiligen Servicevarianten Xxxxxx der Einrichtung im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang Voraus angemessene Abschlagszahlungen auf die Betriebs- kosten, die sich nach den gezahlten Zuschüssen der Stadt der vorausgegangenen Jahre richten. Die Ab- rechnung erfolgt nach der jeweiligen Abrechnung mit dem Xxxxxx der öffentlichen Jugendhilfe. Stadt und AWO verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Dazu gehört auch eine gegen- seitige Information über die von alle den Betrieb der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senEinrichtung betreffenden wesentlichen Angelegenheiten ein- schließlich der etwa beabsichtigten wesentlichen Änderungen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass dem Rat der Tageseinrichtung ( § 7 GTK ) ein Vertreter/eine Vertre- terin der Stadt angehört.
Appears in 1 contract
Samples: Trägervertrag
Vertragsgegenstand. 4.1 Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Überlassung von Veranstaltungsräumen und -flächen erfolgt auf Grundlage behördlich genehmigter Ret- tungswege- und Bestuhlungspläne mit festgelegter Besucherkapazität zu dem Anwender das nicht ausschließlichevom Kunden angegebenen Nutzungs- zweck. Die exakte Bezeichnung des Nutzungsobjektes, zeitlich befristete Recht einder maximalen Besucherkapazitäten und des Nutzungszwecks erfolgt schriftlich im Vertrag oder als Anlage zum Vertrag. Werden keine Angaben zu Besucherkapazitäten getroffen, kann der Kunde unter Darlegung seiner Veranstaltungsplanung jederzeit die bestehenden, genehmigten Rettungs- wege- und Bestuhlungspläne einsehen. Verordnungsrechtliche und hoheitliche Anordnungen zur Reduzierung von Besucherkapazitäten sind zu beachten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass für seine Veranstaltung keinesfalls mehr als die zulässige Besucherzahl in die Versammlungsstätte eingelassen werden.
4.2 Veränderungen an den überlassenen Räumen oder Flächen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation Änderung von Rettungswege- und Bestuhlungs- plänen sowie Auf- und Einbauten können nur mit schriftlicher Zustimmung der dbb forum berlin GmbH und nach Vorliegen ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen erfolgen. Dauer, Kosten und Risiko behördlicher Geneh- migungsverfahrens gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
4.3 Der Kunde hat die gemeinsame Nutzung von Eingängen, Ausgängen, Foyerflächen, Funktionsflächen wie Toi- letten und Garderoben durch andere Veranstalter, deren Besucher und durch die dbb forum berlin GmbH zu dulden. Insbesondere der Lichthof ist gemeinsamer Zugangs- und Rettungsweg für alle Besucher im dbb forum berlin. Finden in der Versammlungsstätte zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt, hat Xxxxx sich so zu verhalten, dass es mög- lichst zu keiner gegenseitigen Störung der jeweils anderen Veranstaltung kommt. Der Kunde hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung eines anderen Vertragspartners eingeschränkt wird. Die dbb forum berlin GmbH ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Auf- und Abbauphase und während einer Veranstaltung die überlassenen Räume und Flächen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senbetreten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Vertragsgegenstand. a. Hiermit beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Einbeziehung der folgenden Bedingungen dieses Vertrags zur: erstmaligen Herstellung eines Hausanschlusses (Glasfaser) Änderung des bestehenden Hausanschlusses (Glasfaser) an dem folgenden Grundstück: Straße und Hausnummer: Fl.-Nr. und Gemarkung: Postleitzahl und Ort:
b. Dieser Glasfaserhausanschluss dient der Versorgung von:
c. Die Business Software GmbH (folgend „BS für die Herstellung oder Änderung des Glasfaserhausanschlusses erforderlichen Grabarbeiten innerhalb des Grundstücks werden vom Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten erbracht. Der Auftraggeber hat sich hierbei mit dem Auftragnehmer sowie der Herzo Werke GmbH“ genannt) räumt , Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxx, hinsichtlich der vorzunehmenden Grabarbeiten abzustimmen von einem vom Auftragnehmer beauftragten Dritten erbracht.
d. Die Art und Weise der Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses ergibt sich aus der diesem Vertrag beigefügten Anlage 2. Die dort dargestellten Vorrichtungen und Installationen bilden den Regelfall des erforderlichen Anschlussprozesses ab.
e. Die Art und Weise der Änderung eines Glasfaserhausanschlusses ist abhängig von dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einkonkreten Anschlussobjekt und kann nur je Einzelfall bestimmt werden. Auftraggeber und Auftragnehmer werden in diesem Fall eine separate schriftliche Vereinbarung über die Art und Weise der Änderung des Glasfaserhausanschlusses treffen.
f. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senlassen.
Appears in 1 contract
Samples: Glasfaser Hausanschlussvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a. Grundlage jedes Angebots der Ferienwohnugsvermittlung und der Buchung des Gastes ist die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichez.B. Inserate, zeitlich befristete Recht einHomepage,Ortsprospekt), die lizenzierte Software nebst Dokumentation während dem Xxxx bei der Vertragslaufzeit gemäß Anfrage/Buchung vorliegen.
x. Xxxxxx der nach- folgenden Lizenzbedingungen Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt (Personenzahl, Alter der Kinder, Haustiere) ab, so ist eine sofortige Neuabsprache mit der Havenburg GmbH notwendig. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Xxxx die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft mündlich oder schriftlich bestätigt. Die Ferienwohnug darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als in der Republik Österreich zu nutzen; Buchungsbestätigung angegeben. Sollte dies bei Ihrem Aufenthalt festgestellt werden, berechtigt es die Ferienwohnungsvermittlung zur sofortigen Verweisung aus der Ferienwohnung.
c. Die Havenburg GmbH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziffer 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen (Verträge über Unterkünfte mit und ohne Zusatzleistungen), auch wenn diese im Übrigen verbleiben alle Rechte an Wege telefonisch, online oder per E-Mail abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern die gesetzlichen Regelungen des Mietvertragsrechts (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziffer. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen).
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgt, gilt:
a. Mit der Software und Buchung bietet der Dokumentation Xxxx dem Gastgeber den Abschluss des Beherbergungs- Vertrages verbindlich an.
b. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, diese kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Diese Bestätigungen sind für den Xxxx rechtsverbindlich. In der Regel wird Ihnen durch die Havenburg GmbH eine schriftliche Ausfertigung der Reservierung bzw. Buchungsbestätigung per E- Mail zugesandt. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes mit der Havenburg GmbH führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Zusage ebenfalls zum verbindlichen Vertragsabschluss, nur mit einer entsprechende schriftliche Ausfertigung der BS GmbH und deren LizenzgebernBuchungsbestätigung
2.3. Soweit Bei Angeboten von Ferienwohnungenn, die als online buchbar gekennzeichnet sind, gilt:
a. Der Xxxx bestätigt per Onlinebuchung im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner entsprechenden Internetportal oder der BS GmbH die Soft- ware von Homepage seine verbindliche Buchung.
b. Mit Betätigung des Xxxxxxx „zahlungspflichtig buchen“ bietet der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit Xxxx dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an Gastgeber den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Abschluss des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichVertrages verbindlich an. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet jedoch keinen Anspruch des Anwen- ders Gastes auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.
c. Sofern der Ferienwohnug verfügbar ist, erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenOnline- Buchung des Gastes durch Betätigung. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit). In diesem Fall kommt der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist Vertrag mit Zugang der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- wareBestätigung per E-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senMail zustande.
Appears in 1 contract
Samples: Buchungsbedingungen
Vertragsgegenstand. 4.1 Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Überlassung von Räumen, Sälen, Hallen und/oder Freiflächen erfolgt auf Grundlage behördlich genehmigter Rettungswege- und Bestuhlungspläne mit festgelegter Besucherkapazität zu dem Anwender das nicht ausschließlichevom Mieter angegebenen Nutzungszweck. Die exakte Bezeichnung des Mietobjektes, zeitlich befristete Recht einder maximalen Besucherkapazitäten und des Nutzungszwecks erfolgt schriftlich im Vertrag.
4.2 Die Änderung des Nutzungszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Stadt Gunzenhausen. Der Mieter verpflichtet sich, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Stadt Gunzenhausen über jede Absicht einer Änderung von Nutzungszwecken unverzüglich schriftlich zu informieren.
4.3 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen; , auf denen gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung. Der Mieter bekennt mit Unterzeichnung des Mietvertrags, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Übrigen verbleiben alle Rechte an Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Software Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Die Stadt Gunzenhausen behält sich das Recht vor, Film- und Tonaufnahmen aufzuzeichnen, um den rechtmäßigen Verlauf der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Veranstaltung zu gewährleisten.
4.4 Veränderungen an den Endanwender weiterzureichenüberlassenen Räumen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten Sälen, Flächen und/oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenFreiflächen, die Änderung von Rettungswege- und Bestuhlungsplänen sowie zusätzliche Auf- und Einbauten können nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Gunzenhausen und nach Vorliegen ggf. Gegenstand erforderlicher behördlicher Genehmigungen erfolgen. Dauer, Kosten und Risiko der Genehmigungsfähigkeit gehen vollumfänglich zu Lasten des Vertrags ist die Software in Mieters, sofern der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für Mieter für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, dieser Genehmigungen verantwortlich ist der Anwender verantwortlich(vgl. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senPunkt 10.1).
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einVerleiher stellt Mitarbeiter/innen für <Aufgabenbeschreibung> daher gemäß Anlage zu diesem Vertrag, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetVertragsbestandteil ist, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrageszur Verfügung. Der Vertriebspartner ist Auftraggeber/Entleiher verpflichtet sich, Mitarbeiter/innen der Verleiher nur mit Arbeiten zu beschäftigen, für die sie vertraglich vorgesehen sind oder die ihrer Qualifikation der entsprechen. Technische Hilfsgeräte verwendet der/die Mitarbeiter/in nur in dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenUmfang, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Auftraggeber/Entleiher ist berechtigt, Mitarbeiter/innen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit Weisungen zu erteilen und die Soft- ware Arbeitsausführung zu überwachen. Gemäß § 11 Abs. 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit des/der Mitarbeiter/in den für den Veranstaltungsbetrieb des Auftraggebers/Entleihers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes. Mitarbeiter/innen der Verleiher werden am Einsatzort vor Aufnahme der Tätigkeit vom Auftraggeber/Entleiher in die spezifischen Gefahren der Tätigkeit eingewiesen und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungenüber Maßnahmen zur U nfallvermeidung und Abwendung von Gefahren unterwiesen. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Auftraggeber/Entleiher sichergestellt. Der Vertriebspartner ist Auftraggeber/Entleiher verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichensich, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenMitarbeiter/innen so einzusetzen bzw. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwarezu schützen, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig dass arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden. Für Der Auftraggeber/Entleiher versichert, dass Arbeitsmittel den sicherheitstechnischen Bestimmungen entsprechen. Setzt der Auftraggeber/Entleiher Mitarbeiter/innen betrieblich um, verpflichtet er sich, am neuen Einsatzort die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionArbeitssicherheitseinweisung erneut durchzuführen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtAuftraggeber/Entleiher verpflichtet sich, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senXxxxxxxxx Arbeitsunfälle unverzüglich anzuzeigen.
Appears in 1 contract
Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Der von der Bibliothek des Ibero-Amerikanischen Instituts Stiftung Preußischer Kulturbesitz (folgend „BS GmbH“ genanntIAI) räumt betriebene Fachinformationsdienst Lateinamerika, Karibik und Latino Studies (FID) bietet Forschungsprojekten zu Lateinamerika, der Karibik und aus den Latino Studies an, projektspezifische Literatur, wenn möglich in elektronischer, sonst in analoger Form, zu beschaffen. Elektronische Publikationen (E-Books, E-Journals, Datenbanken etc.) werden online über das Discovery System IberoSearch (Link) zur Verfügung gestellt. Publikationen in Printform stehen grundsätzlich in der Bibliothek des IAI oder über Fernleihe und den Dokumentenlieferdienst subito zur Verfügung. Darüber hinaus besteht für das oben genannte Projekt die Möglichkeit einer FID-Direktausleihe. Sollte das Projekt die FID-Direktausleihe nutzen wollen, ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Im Projekt benötigte Bücher und DVDs werden dann direkt und unentgeltlich an den Sitz des Projektes geschickt und für die Laufzeit des Projektes bereitgestellt. Der FID benennt für die Kommunikation und Abstimmung mit dem Anwender das nicht ausschließlicheoben genannten Projekt eine*n FID- Ansprechpartner*in und steht grundsätzlich für die Beratung zum Literaturbedarf zur Verfügung. Der FID verpflichtet sich, zeitlich befristete Recht einverfügbare und beschaffbare Medien aus und über Lateinamerika, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Karibik und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH Latino Studies für das oben genannte Projekt im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für den FID zur Verfügung gestellten Erwerbungsmitteln zu erwerben, um sie dem Projekt so bald wie möglich für eine wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Wird der Literaturbedarf in Form von Titellisten gemeldet, übernimmt der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, FID die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit Beschaffung dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders einMedien. Darüber hinaus bietet besteht die BS GmbH als Teil Möglichkeit den projektspezifischen Bedarf thematisch zu beschreiben oder Medienarten zu benennen. In diesem Fall recherchiert der Leistung FID im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten die entsprechenden Medien und erwirbt diese, sofern vorhanden, in Rücksprache mit dem Projekt. Der FID gewährleistet einen Serviceorts- und zeitunabhängigen Zugang zu den elektronischen Medien durch die Ausstellung von kostenfreien Benutzungsausweisen der Bibliothek des IAI und die dabei generierten Zugangsdaten. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung Es gilt für den Zugang die Benutzungsordnung der Bibliothek des IAI (s. Webseite des IAI). Die für die jeweilige Lösung in dem für Ausstellung dieser Ausweise benötigten Daten werden mit einem Anmeldeformular erfasst, das die*der FID-Ansprechpartner*in der*dem Projektansprechpartner*in zur Verfügung stellt. Nach Eingang der ausgefüllten Formulare organisiert die*der FID-Ansprechpartner*in die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von Ausstellung der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusweise und schickt diese der*dem Projektansprechpartner*in zu. Personenbezogene Daten werden seitens der*des FID- Ansprechpartners*in gemäß der DSGVO behandelt.
Appears in 1 contract
Samples: Kooperationsvereinbarung
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Klientin/der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation Klient nimmt bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells Beraterin Xxxxxxxx Xxxxx eine systemische Beratung (nach Absprache ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten Coaching oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffeneine Supervision) in Anspruch. Gegenstand des Vertrags Beratungsvertrages ist die Software ein von der Klientin/dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klientin/Klient und Beraterin definieren gemeinsam das Beratungsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden. Bei Onlinebuchung eines Termins wird das Zustimmen zu den Vertragsbedingungen vorausgesetzt. Anderenfalls wird der Klientin/dem Klient der Vertrag in Schriftform zur Unterschrift zukommen gelassen. Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung/anderen physischen Erkrankung, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen sowie Veränderungsprozessen. Es wird bei der Beratung keine Psychologische Psychotherapie, sondern ausschließlich eine Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht (vgl. Psych. Th. G. §1 Abs.3 Satz 3). Die Beraterin kann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichgemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Leistung Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem die Beraterin der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen Klientin/dem Klienten als Prozessbegleiterin zur Verfügung steht. Beide Parteien, insbesondere die Klientin/der Klient, arbeiten nach Bereit- stellung der Softwarebestem Wissen und Können daran, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlicheinen Beratungserfolg zu erzielen. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Beraterin setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden klientenspezifischen Beratungsverfahren und Supportverträge anKommunikationsmethoden zum Nutzen der Klientin/des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit die Xxxx der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Verantwortung der Klientin/des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKlienten.
Appears in 1 contract
Samples: Beratungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. 4.1 Gegenstand des Vertrags ist die Software Überlassung von Flächen und Räumen innerhalb der Versammlungsstätte, zu dem vom Veranstalter genannten Nutzungszweck, sowie die Erbringung veranstaltungsbe- gleitender Leistungen. Die Überlassung der Versammlungsstätte, von Veranstaltungsflächen und -räumen erfolgt auf Grundlage behördlich genehmigter Rettungswege- und Bestuhlungspläne mit festgelegter Be- sucherkapazität. Die exakte Bezeichnung des Nutzungsobjektes, der ma- ximalen Besucherkapazitäten und des Nutzungszwecks erfolgt schrift- lich im Vertrag oder als Anlage zum Vertrag. Werden keine Angaben zu Besucherkapazitäten getroffen, kann der Veranstalter unter Darlegung seiner Veranstaltungsplanung jederzeit die bestehenden, genehmigten Rettungswege- und Bestuhlungspläne einsehen. Verordnungsrechtliche und hoheitliche Anordnungen zur Reduzierung von Besucherkapazitä- ten sind zu beachten. Der Veranstalter hat sicherzustellen, dass für seine Veranstaltung keinesfalls mehr als die zulässige Besucherzahl in die Ver- sammlungsstätte eingelassen werden.
4.2 Für die Nutzung allgemeiner Verkehrsflächen, Wege, Toiletten, Garderoben, Eingangsbereiche erhält der Veranstalter ein eingeschränk- tes Nutzungsrecht für die Dauer seiner Veranstaltung. Der Veranstalter hat insbesondere die Mitbenutzung dieser Flächen durch Dritte zu dul- den. Finden in der bei Vertragsschluss allgemein Versammlungsstätte zeitgleich mehrere Veranstaltun- gen statt, hat jeder Veranstalter sich so zu verhalten, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der jeweils anderen Veranstaltung kommt. Der Veranstalter hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung eines anderen Veranstalters eingeschränkt wird.
4.3 Die in der Versammlungsstätte enthaltenen funktionalen Räumlichkeiten und Flächen, wie Werkstattbereiche, Technikräume, Büroräume, Küchen und Aufenthaltsbereiche sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden dem Veranstalter nicht überlassen, soweit im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag keine abweichende Regelung getroffen ist. Dies gilt auch für alle Wand- und Gebäudeflächen sowie für Fenster, Decken und Wandflächen außerhalb der Versammlungsstätte, insbesondere im Bereich allgemeiner Verkehrsflächen und der Eingangs- bereiche.
4.4 Die Flügel und andere Musikinstrumente können - sofern vor- handen - von der BS GmbH herausgegebenen VersionBetreiberin gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wer- den. Das Stimmen der Instrumente erfolgt auf Kosten des Veranstalters von Fachkräften, die durch die Betreiberin bestellt werden.
4.5 Eine Änderung des im Vertrag bezeichneten Veranstaltungs- titels, des Zeitraums der Veranstaltung, der Veranstaltungsart, verein- barter Veranstaltungsinhalte, des Nutzungszwecks oder ein Wechsel des Vertragspartners sowie jede Art der „Drittüberlassung“ (z. B. entgelt- liche oder unentgeltliche Untervermietung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betreiberin. Die Zustimmung kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Zustimmung ist nur möglich, wenn die Interessen der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder Betreiberin insbesondere im Internet unter www.business-software. at Hinblick auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen bereits bestehende oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geplante Veranstaltungen nicht beeinträch- tigt werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere der Dachstuhl der zusätzlichen Last einer Photovoltaikanlage standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Sollte die WNW Energie GmbH während der Projektierung oder Projektumsetzungen Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist die WNW Energie GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einEinhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung wird ebenfalls vorausgesetzt. Die entsprechende Prüfung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software ggf. erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgeberndas Tragen dafür ggf. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware anfallender Kosten obliegt allein dem Kunden, wird von der BS WNW Energie GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt nicht übernommen und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne nicht Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertriebspartner Soweit zur Erbringung der geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde der WNW Energie GmbH und seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Photovoltaikanlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher, etc.) zu installieren sind. Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein für die Montage ggf. notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Montage oder Behinderungen beim Zugang zum Installationsort ist verpflichtet mit nicht die WNW Energie GmbH, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von der WNW Energie GmbH maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließensie aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen. Sollten sich während der Projektierung oder der Projektumsetzung bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist die WNW Energie GmbH berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt die WNW Energie GmbH dem Auftragnehmer ein Angebot zu Abstellung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und an oder stellt die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle Mängel nicht einzelne Softwaremodule abspalten eigenständig (durch eigene Leistung) oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist einen eigens beauftragen Fachunternehmer ab, behält die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS WNW Energie GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen weitere Umsetzung des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindAuftrags abzulehnen. Die BS WNW Energie GmbH bestimmt im Fall ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Voraussetzung für die Installation der von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen dem Kunden in Auftrag gegebenen Photovoltaikanlage ist die Leistungs- fähigkeit Einhaltung der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Softwaregeltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine positive Netzverträglichkeitsuntersuchung des örtlichen Netzbetreibers unter Beachtung aller individuellen Festlegungen des Netzbetreibers. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version voranfallenden Installationsarbeiten sind als Nebenleistung zum Kaufvertrag anzusehen (Kauf mit Montageverpflichtung). Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit Auf die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit Ausführung dieser Funktionalität ermöglicht. Die Arbeiten findet daher deutsches Kaufrecht unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten Ausschluss des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- wareUN-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKaufrechts Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen6.1. Gegenstand des Vertrags ist Vertrages sind die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-softwareMietver- trag bezeichneten Flächen, Gebäude und Räume sowie sonstige dingliche Anlagen und Einrichtungen des Gesamtobjekts (fortlaufend Mietgegenstand). at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichDer Mietgegenstand ergibt sich aus dem Mietvertrag und gegebenenfalls beigefügten Mietflächenplänen. Die Leistung Vermieterin erbringt darüber hinaus weitere mit der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der SoftwareVermietung zusammenhängende Dienst- und Sachleistungen, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie im Mietvertrag und gegebenen- falls beigefügter Kosten- und Leistungsübersicht geregelt sind. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- genmit der Raumvermietung zu- sammenhängende Dienst- und Sachleistungen der Vermieterin kann sie Dritte als Subunternehmer beauftragen, einschließlich Anpassungen was im eigenen Namen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichVermieterin erfolgt. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen zeitliche Zurverfügungstellung sowohl des Mietgegenstandes als auch der Dienst- und Sach- leistungen der Vermieterin erfolgt ausschließlich innerhalb der im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Mietvertrag festgelegten Zeitspan- ne.
6.2. Der Mietgegenstand wird grundsätzlich in dem Zustand vermietet, in dem er sich derzeit befindet.
6.3. Der Mieter hat die Möglichkeit, den Mietgegen- stand sowie die technischen Einrichtungen zu besich- tigen und Supportverträge anauf ihre Eignung für seine Veranstaltung zu prüfen. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung dafür, dass die Räumlichkeiten, die Ausstattung und Möblierung sowie die technische Einrichtung für die vom Mieter beabsichtigte Nutzung geeignet sind, wenn der Mieter diese Prüfung unterlässt.
6.4. Der Mieter kann mit mindestens schriftlicher Zustimmung der Vermieterin seine eigene Ausstat- tung einsetzen und Gegenstände, Aufbauten, Deko- rationen und Ähnliches einbringen, sofern im Miet- vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Vermieterin übernimmt keine Haftung dafür, dass eine Anpas- sung der technischen Einrichtungen der Mieträume an die vom Mieter verwendete Ausstattung möglich ist.
6.5. Die Überlassung des Mietgegenstandes erfolgt auf Grundlage behördlich genehmigter Rettungswe- ge- und Bestuhlungspläne mit festgelegter Besucher- kapazität zu dem vom Mieter angegebenen Nut- zungszweck.
6.6. Die exakte Bezeichnung des Mietgegenstandes, der maximalen Besucherkapazitäten und des Nut- zungszwecks erfolgt schriftlich im Mietvertrag oder in einer Anlage zum Vertrag. Der Mietgegenstand darf lediglich zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck genutzt werden.
6.7. Änderungen des Nutzungszwecks bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Ver- mieterin. Der Mieter verpflichtet sich, der Vermiete- rin über jede Absicht einer Änderung von Nutzungs- zwecken unverzüglich schriftlich zu informieren.
6.8. Veränderungen an den überlassenen Räumen, Flächen und Einbauten, die Änderung von Rettungs- weg- und Bestuhlungsplänen sowie zusätzliche Auf- und Einbauten können nur mit schriftlicher Zustim- mung der Vermieterin und nach Vorliegen ggf. erfor- derlicher behördlicher Genehmigungen erfolgen, die von dem Mieter der Vermieterin vorzulegen sind. Dauer, Kosten und Risiko der Genehmigungsfähigkeit gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
6.9. Soweit der Mieter nicht das Gesamtobjekt mie- tet, besitzt er nicht das Recht zur ausschließlichen Nutzung von Parkflächen, Eingängen/Ausgängen, Foyer Flächen, Funktionsflächen wie Toiletten, Gar- deroben oder Außenflächen. Er hat die gemeinsame Nutzung dieser Bereiche des Gesamtobjektes durch andere Mieter, deren Abschluss dem Anwender freistehtBesucher und durch die Ver- mieterin zu dulden. Ferner sind solche Leistungen soweit in Finden im Gesamtobjekt zeit- gleich mehrere Veranstaltungen statt, hat jeder Mie- ter sich so zu verhalten, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiertjeweils anderen Veranstal- tung kommt. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt Der Mieter hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass die jeweilige Produktbe- schreibungVeranstaltung eines ande- ren Mieters eingeschränkt wird.
6.10. Die von Vermieterin ist berechtigt während der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards Auf- und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorAbbauphase und während einer Veranstaltung, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men überlassenen Räume/Flächen jederzeit auch gemeinsam mit Dritten zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senbetreten.
Appears in 1 contract
Samples: Mietbedingungen
Vertragsgegenstand. a) Der Fachverband ist die gesetzliche Interessenvertretung der österreichischen gewerblichen Verleger von Druckwerken zum Schul- und Unterrichtsgebrauch („Schulbuchverleger“ / „Schulbücher“).
b) Die Business Software GmbH Literar-Mechana ist als zuständige Verwertungsgesellschaft im Sinn des § 59c iV mit § 45 Abs 1 UrhG zur Erteilung der Bewilligung und zur Einhebung des dafür bezahlten Entgeltes hinsichtlich der Werke gemäß § 2 Z 1 UrhG (folgend „BS GmbH“ genanntexkl. Computerprogramme) räumt dem Anwender das tätig.
c) Gegenstand dieses Gesamtvertrages sind die Modalitäten der Erteilung der nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einausschließlichen Werknutzungsbewilligungen für die in § 59c iV mit § 45 Abs 1 UrhG bezeichneten Werknutzungen durch die Literar-Mechana an Schulbuchverleger, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Mitglieder des oben genannten Fachverbandes sind, und die Regelung der Vertragslaufzeit gemäß Höhe und der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Abrechnung des für die Erteilung von Werknutzungsbewilligungen an die Literar- Mechana zu nutzen; entrichtenden Entgeltes, sofern die Werknutzung zur Verfolgung kommerzieller Zwecke erfolgt.
d) Die Vertragspartner gehen zur geltenden Rechtslage davon aus, dass ein Schulbuch jedenfalls dann als „Sammlung“ im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Sinne des § 45 Abs 1 UrhG zu beurteilen ist, wenn es Werke und/oder Werkteile von mindestens acht Urhebern von Sprachwerken (dazu zählen auch die mit Musik verbundenen Texte) enthält („Werke mehrerer Urheber“) und der Dokumentation Anteil (Seitenumfang) eines Urhebers, dessen Werk und/oder Werkteil aufgrund des § 59c iV mit § 45 Abs 1 UrhG aufgenommen wurde, 12,5 % der Gesamtseitenanzahl des Schulbuchs nicht überschreitet („einzelne Sprachwerke“... „in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang“). Die Vertragspartner gehen weiters davon aus, dass sachlich zusammengehörige Publikationen (zB Lesebuch samt Arbeitsbuch bzw.. Lehrerbegleitheft zu diesem Lesebuch, unabhängig davon, ob letztere entgeltlich oder unentgeltlich abgegeben werden; in mehrere Teilhefte aufgeteiltes Lesebuch für eine Schulstufe) für diese Beurteilung als Einheit anzusehen sind. Ebenso gehen die Vertragspartner davon aus, dass ein „Schulbuch“ ein Werk ist, das seiner Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schulgebrauch im Sinne des § 45 Abs 1 lit.2 UrhG bestimmt ist. Die Vervielfältigung und Verbreitung bzw.. die öffentliche Zurverfügungstellung erfolgt bloß zur Erläuterung des Inhalts.
e) Darüber hinaus gehen die Vertragspartner davon aus, dass eine CD-Rom für den Schulgebrauch als „Sammlung“ bzw.. „Werk für den Schulgebrauch“ im Sinne der §§ 45 Abs 1 lit.1 und lit.2 UrhG zu beurteilen ist. Lit. d) gilt sinngemäß.
f) Ebenso gehen die Vertragspartner davon aus, dass es sich bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit den im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender des Projektes SBX angebotenen Inhalten jeweils um „Sammlungen“ bzw.. „Werke für den Schulgebrauch“ im Sinne Sinn der §§ 45 Abs 1 lit. 1 und lit. 2 UrhG handelt. Lit. d) gilt sinngemäß.
g) Zur territorialen Abgrenzung stimmen die Gesamtvertragspartner darin überein, dass es jedenfalls nicht zu einer doppelten Belastung mit einer angemessenen Vergütung/einem Entgelt (durch Zahlung an eine ausländische Verwertungsgesellschaft in jenem Land, in dem die Bücher vervielfältigt werden sowie durch zusätzliche Zahlungen an die Literar-Mechana für jene Exemplare dieser Bücher, die dann vom Schulbuchverleger in Österreich verbreitet werden) kommen soll.
h) Mit der Bezahlung des in diesem Gesamtvertrag vereinbarten Entgeltes sind alle Ansprüche der Literar- Mechana gem. § 59c iV mit § 45 Abs 1 UrhG zur Gänze abgegolten. Die Rechtseinräumung umfasst im Hinblick auf die „Außenseiterwirkung“ des § 59c UrhG Satz 2 auch die Werke sämtlicher Urheber/Rechteinhaber, die mit der Literar-Mechana keinen Wahrnehmungsvertrag geschlossen haben und deren Rechte sie auch nicht aufgrund eines Gegenseitigkeitsvertrages mit einer ausländischen Verwertungsgesellschaft wahrnimmt. Ein individueller Rechteerwerb durch den Schulbuchverleger ist daher nach Inkrafttreten dieses VertragesGesamtvertrages gemäß Punkt 6.a). Der Vertriebspartner ist verpflichtet ausgeschlossen. (Dies gilt daher nicht für den Zeitraum vom 1. Juli 2003 bis zum Datum des Inkrafttretens des Gesamtvertrages gemäß Punkt 6.b).).
i) Die Literar-Mechana hält den Fachverband und jeden Schulbuchverleger, mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenein Einzelvertrag besteht, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungenklaglos, soweit es sich um Ansprüche gem. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich§ 59c iV mit § 45 Abs 1 UrhG handelt. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme Literar-Mechana wird jedoch von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwarejenem Vertragspartner, auch nichtgegen den solche Ansprüche gerichtet werden, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- ohne Aufschub informiert und Supportverträge an, deren Abschluss erhält über Anfrage alle dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter betreffenden Vertragspartner vorliegenden Informationen über den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sengeltend gemachten Anspruch.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software (1) Der Inhalt der von der anaptis GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Anwender das nicht ausschließlichejeweiligen Vertrag sowie den nachfolgenden Bedingungen, zeitlich befristete Recht eininsbesondere aus der Leistungsbeschreibung, aus dem sich die fachlichen und funktionalen Leistungskriterien und -anforderungen des Vertragspartners ergeben. Er stellt der anaptis GmbH mit Vertragsabschluss alle Unterlagen, Informationen und Daten zur Verfügung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während sich aus der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Leistungsbeschreibung ergeben und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH für die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Erstellung des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden Werkes erforderlich sind. Die BS Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Werkleistung abschließend wieder.
(2) Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen für die Leistungsbeschreibung erbringt die anaptis GmbH bestimmt nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrags. Soweit noch nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbart, einigen sich die Parteien rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, in der Regel bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung anhand der vereinbarten Leistungskriterien in der Leistungsbeschreibung, auf die für deren Überprüfung durchzuführenden Testmittel, wie z.B. Testfälle. Soweit die Testmittel nicht rechtzeitig vereinbart worden sind, kann die anaptis GmbH einerseits praxisgerecht geeignete Testmittel verbindlich definieren. Die Interessen des Vertragspartners sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
(3) Ist die von der Anaptis GmbH zu erbringende Leistung von der Hard- und/oder Software- Umgebung des Vertragspartners abhängig, hat der Vertragspartner lediglich einen Anspruch darauf, dass die von der Anaptis GmbH zu erbringende Leistung im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen Zeitpunkt der Übergabe mit der Hard- und/oder Software-Umgebung des Vertragspartners kompatibel ist und die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Versionvertraglich geschuldete Beschaffenheit aufweist. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVoraussetzung ist, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang Vertragspartner über die von der BS Anaptis GmbH be- kannt gegebenen Telefon- in der Leistungsbeschreibung beschriebene, erforderliche Hard- und Software-Umgebung verfügt.
(4) Der Vertragspartner hat – vorbehaltlich einer anders lautenden sonstigen, vertraglichen Vereinbarung – keinen Anspruch darauf, dass Anaptis die vertraglich vereinbarte Leistung nach der Leistungserbringung auf eine nachträglich veränderte Hard- und/oder InternetSoftware-Adres- senUmgebung des Vertragspartners anpasst. Das Risiko einer sich ändernden Hard- und/oder Software- Umgebung, die zur (teilweisen oder vollständigen) Untauglichkeit der von Anaptis erbrachten Leistung führt, trägt ausschließlich der Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner eine von der Anaptis GmbH vermittelte Software nutzt, die ein Dritter zur Verfügung stellt (bspw. Microsoft Dynamics 365 Business Central).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software ESR Solution Group GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, ausschließliche zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; i. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS ESR Solution Group GmbH und deren dessen Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags Vertrages ist die Software in der bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein von der BS GmbH vom jeweiligen Hersteller herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Der Anwender hat vor Vertragsschluss überprüft, ob der erworbe- nen Leistungsumfang der Software ist auf Anfrage bei seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind wesentliche Funktionsmerkmale und Bedin- gen der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichSoftware bekannt. Die Leistung der BS ESR Solution Group GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders Anwenders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung Bereitstellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen ge- setzlicher Anforderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich vor, die Unterstützung von der im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer der Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Ein- schränkungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden verbunden sind. Die BS ESR Solution Group GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Leistungsfähigkeit der Software Soft- ware in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere insbeson- dere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Funktionen und Programmerweiterungen der Software. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten Funktionen in der fortentwi- ckelten fortentwickelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten wesent- lichen Kernfunktionen ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages Nutzungsvertrages berechtigt, soweit die BS ESR Solution Group GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität Funktion ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte Nutzungsrechte werden dem Anwender Anwen- der unter den auf- schiebenden Bedingungen der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass er (a) die fälligen fälli- gen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH beim Hersteller als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere insbeson- dere der Software, die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung Er- füllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS ESR Solution Group GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung Softwarewartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen beschriebenen Umfang über die von der BS ESR Solution Group GmbH be- kannt bekannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senInternetadressen.
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich1.1. Die Leistung der BS dtms GmbH (nachfolgend: „dtms“ genannt, Sitz der Gesellschaft: Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx, Registergericht: Mainz, HRB 00000 Xxxxx, umfasst die Realisierung ausländischer Rufnummern mit Vergütungen an den Partner (nachfolgend: „RmA“ genannt). Dies beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung die betriebsfähige Überlassung der SoftwareRufnummern, auch nichtdie Terminierung zu den vereinbarten Routingzielen sowie die Abrechnung der vom Partner angebotenen Mehrwertdienste gegenüber deren Nutzern. Unter dieser Besonderen Geschäftsbedingung (nachfolgend: „BGB“ genannt) fallen insbesondere Premium Rate Rufnummern sowie teilweise Shared Cost und Voting-Rufnummern, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig sofern an den Partner Ausschüttungen gewährt werden. Für Werbekostenzuschüsse gelten nicht als Ausschüttungen in diesem Sinne. RmA umfasst die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen Realisierung in Ländern mit Ausnahme von Deutschland in dem Verbindungsnetz eines Telekommu- nikationsanbieters (Vorleistungslieferant der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist dtms) mit Sammlung und der Anwender verantwortlichZuführung des unter diesen RmA eingehenden Verkehrs zu dem mit dem Partner vereinbarten Anrufzielen (Telekommunikationsdienstleistung). Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibungReali- sierung kann direkt durch dtms unter Beauftragung eines dritten Kooperationsunternehmens erfolgen. Die von der BS GmbH Netzleistung wird regelmäßig durch einen national ansässigen Netzbetreiber erbracht. dtms kann nur mittelbar Einfluss auf die national genutzten Netzbetreiber nehmen und die Leistungen immer nur im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards national existierenden Besonderheiten erbringen.
1.2. Weiterhin stellt dtms dem Partner zu diesem Zweck RmA für die Vertragsdauer vorübergehend zur Verfügung und Sicherheitsmaßnahmen sind betreibt im Namen und auf Rechnung des Partners das Inkasso der Anbietervergütung.
1.3. Durch die Zusammenarbeit ist nicht beabsichtigt, dass dtms eine Leistung über die Vermittlung (Zuführung/ Terminierung) und Inkassierung hinaus vornimmt bzw. vornehmen lässt, insbesondere nicht selbst die unter den RmA erreichbaren Dienste als eigenen oder fremden Inhalt bereitstellt. Für die Inhalte und Dienste ist ausschließlich der Partner selbst verantwortlich.
1.4. Für diese Leistung gelten –im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder nachfolgender Reihenfolge– (i1) die Änderung einer Verbesserung Regelungen des jeweiligen Vertrages zur RMA, (2) dieser Besonderen Geschäftsbedingungen, (3) der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung Besonderen Geschäftsbedingungen für die jeweilige Lösung in dem für Leistung, (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen der jeweiligen länderspezifischen Bestimmungen. Die Parteien akzeptieren, dass die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von länderspezifischen Bestimmungen angesichts des Auslandsbezuges in englischer Sprache abgefasst werden.
1.5. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen finden entsprechend auch für RmA der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senKategorie „Voting Call“ sowie geographische Rufnummern mit Ausschüttung Anwendung, sofern keine spezifischen Nutzungsbedingungen für diese RmA vereinbart sind.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) 1.1 Der Grundeigentümer räumt dem Anwender Betreiber und seinen Rechtsnachfolgern im Eigentum der vertragsgegenständlichen Anlagen das nicht ausschließliche, zeitlich befristete dingliche Recht der Dienstbarkeit ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen auf dem(n) in der Republik Österreich Katastralgemeinde gelegenen Grundstück(en) Nr. EZ. Bezirksgericht eine Windkraftanlage mit allen erforderlichen Bauwerken, Leitungen, Warnschildern und Anlagenteilen zu errichten und zu betreiben (somit auch zu warten, zu reparieren, instand zu setzen und zu erneuern), das Grundstück mit den Rotorblättern zu überstreichen sowie einen Zufahrtsweg mit der Ausbildung von Trompeten im Einfahrtsbereich des Grundstücks und einen waagrechten Kranaufstellplatz samt den daraus resultierenden Böschungen für die Errichtung und den Betrieb der Windkraftanlage anzulegen. Die geplante Situierung der Windkraftanlage kann dem beiliegenden Lageplan welcher einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags darstellt, entnommen werden. Die Leitungsdienstbarkeit umfasst beiderseits der für die Leitungen erforderlichen Breite einen Sicherheitsstreifen von 1 m Breite.
1.2 Der Grundeigentümer gewährt dem Betreiber das Recht, auch auf anderen Teilen als den im Lageplan eingezeichneten Teilen des in Punkt 1.1 genannten Grundstücks vorübergehend und wiederholt Wege, Trompeten und Kranstellflächen zum Zweck der Errichtung oder des Abbaus der Windkraftanlage, Anlagenänderungen oder von Wartungs- und Revisionsarbeiten zu errichten und zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte . Außerdem gestattet der Grundeigentümer aus Anlass der genannten Arbeiten die vorübergehende Nutzung des gesamten in Punkt 1.1 genannten Grundstücks zur Lagerung von Humus. Diese Dienstbarkeit soll nicht verbüchert werden.
1.3 Unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung gestattet der Grundeigentümer dem Betreiber die Vornahme von Bodenerkundungen, Windmessungen und Vermessungsarbeiten.
1.4 Weiters gestattet der Grundeigentümer dem Betreiber die Vornahme von Adaptierungsmaßnahmen an den fertiggestellten Anlagen entsprechend dem Stand der Technik sowie von Anlagenänderungen. Sollten derartige Adaptierungsmaßnahmen erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, erhält der Grundeigentümer einen angemessenen Ausgleich. Der Grundeigentümer gewährt dem Betreiber sowie den von ihm beauftragten Dritten jederzeit ungehinderten Zugang zu allen Teilen der Anlage.
1.5 Der Grundeigentümer erwirbt an den vom Betreiber eingebrachten Gegenständen, insbesondere an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetWindkraftanlage, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenden verlegten Leitungen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Mess-, Schalt- und die Soft- ware Transformatorenstation und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. sonstigen technischen Einrichtungen, kein Eigentum.
1.6 Der Vertriebspartner Eigentümer ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorverpflichtet, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zur grundbücherlichen Einverleibung sämtlicher aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte allenfalls noch weiteren notwendigen Urkunden in grundbuchsfähiger Form binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindunterfertigen bzw. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVerfügung zu stellen.
Appears in 1 contract
Samples: Dienstbarkeitsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein2.1 Gegenstand des Vertrages ist Ihre Buchung eines Bestattungspaketes bei der AMORIS Bestattungen GbR. Dieses kann bestehen aus individuell von Ihnen gebuchten Bestattungsdienstleistungen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während durch die AMORIS Bestattungen GbR selbst erbracht werden können, sowie der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Lieferung und der Dokumentation bei der BS GmbH Bereitstellung von Ihnen ausgewählter Waren (z.B. Särge, Urnen, Blumen oder Trauerkarten). Die einzelnen Bestattungsdienstleistungen sowie Waren und deren Lizenzgebernwesentliche Merkmale sind auf unserer Webseite beschrieben. Soweit im Rahmen Unsere Angaben hierzu sowie unsere Darstellungen (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind jedoch keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale und können vom Original abweichen. Neben der Buchung eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH Bestattungspaketes bietet AMORIS Bestattungen GbR auch die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichBuchung einer Bestattungsvorsorge an. Die Leistung Bestattungsvorsorge ermöglicht die Planung und Hinterlegung einer zukünftigen Bestattung mit einem undefinierten Erfüllungszeitraum. Beim Eintreten des Vorsorgefalles wird AMORIS Bestattungen GbR, sobald es von Angehörigen, Pflegern oder anderen Vertrauenspersonen des Vorsorgenehmers über den Vorsorgefall unterrichtet und beauftragt wurde, gemäß den Wünschen des Vorsorgenehmers tätig.
2.2 Die auf der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme Webseite von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung AMORIS Bestattungen GbR erstellten Angebote beinhalten Leistungen der SoftwareAMORIS Bestattungen GbR (z.B. für Überführung, hygienische Versorgung, Erledigung der Formalitäten, Organisation einer Trauerfeier/ Abschiednahme, etc.) und unter Umständen auch nichtLeistungen von Drittanbietern („Öffentliche Gebühren“ wie Friedhofsgebühren, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenKremationsgebühr, Amtsarztgebühr, aber auch „Fremdleistungen“ wie Steinmetzarbeiten, Blumenschmuck, Traueranzeigen, etc.). Für Dabei sind die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende von Drittanbietern erbrachten Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Angebot separat ausgewiesen/gekennzeichnet mit dem Vermerk „Öffentliche Gebühren und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibungFremdleistungen“. Die dargestellten Preise für die Leistungen von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards Drittanbietern sind rein informativ und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere erheben keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der SoftwareRichtigkeit. Die BS GmbH behält sich Änderungen vom Drittanbieter in Rechnung gestellten öffentlichen Friedhofsgebühren müssen vom Auftraggeber direkt an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vorden entsprechenden Leistungserbringer (Stadt oder Kirchenverband) bezahlt werden. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtKosten, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung vor einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er Überführung eines Verstorbenen bereits angefallen sind (a) z.B. die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst Arztkosten für die Nutzung Ausstellung des Totenscheins, Gebühren im Krankenhaus), sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebotes von AMORIS Bestattungen GbR und gelten zuzüglich des gewählten Angebotes. Angebote von der LeistungenAMORIS Bestattungen GbR beinhalten sowohl Produkte (z.B. Urnen, insbesondere Särge, Trauerkarten etc.) als auch Dienstleistungen (z.B. Überführung, Erledigung der SoftwareFormalitäten, etc.). Sollten beim Eintreten des Vorsorgefalls Produkte oder Leistungen aus von der AMORIS Bestattungen GbR nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar oder erbringbar sein, wird AMORIS Bestattungen GbR Leistungen und Produkte erbringen, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten dem Angebot in Material und Ausführung möglichst nahekommen und mit vertretbaren Aufwand zu erbringen sind. Ausdrücklich bezieht sich die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt Preisgarantie nicht auf die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die NutzungKosten der von Drittanbietern erbrachten Leistungen (z.B. Friedhofsgebühren, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senTraueranzeigen, Florist, etc.).
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt 10.1. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die Abfälle, deren Entsorgung zwischen dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Kreis und der Dokumentation bei der BS GmbH Auftraggeberin/dem Auftraggeber vereinbart worden ist und deren Lizenzgeberndie zwischen ihnen vereinbarten Dienstleistungen bzw. Soweit sonstigen Leistungen.
10.2. Der Kreis übernimmt im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner des vereinbarten Auftragsumfanges sowie nach Maß- gabe seiner Abfallwirtschaftssatzung, seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen und seines im Tarifs der BS GmbH privatrechtlichen Benutzungsentgelte den Transport und die Soft- ware Entsor- gung von auf dem festgelegten Standort anfallenden Abfällen. Zur Erfassung der Abfälle stellt der Kreis der Auftraggeberin/dem Auftraggeber feste Abfallbehälter in ausreichen- der Zahl zur Verfügung.
10.3. Die zur Verfügung gestellten festen Abfallbehälter sind von der BS GmbH mietetAuftraggeberin/vom Auf- traggeber zu übernehmen. Sie/Er hat sie schonend und sachgemäß zu behandeln und bei Bedarf zu reinigen. Beschädigungen oder Verlust sind unverzüglich anzuzeigen. Ein Entfernen von Behälteraufklebern des Kreises (insb. Aufkleber zu Entleerungszyklen) sowie von Transpondern für das Identsystem ist untersagt.
10.4. Den Beauftragten des Kreises wird zur Prüfung, werden diesem ob die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt Vorschriften der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenAbfallwirt- schaftssatzung und/oder dieser AGB befolgt werden, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freistehtdes § 19 KrWG unge- hindert Zutritt zu allen Grundstücken der Auftraggeberin/des Auftraggebers gewährt. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst Dies gilt auch für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die Auslieferung und/oder Abholung von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAbfallbehältern.
Appears in 1 contract
Samples: Abfallentsorgungsvertrag
Vertragsgegenstand. 2.1 RADIO2BIZ bietet Hintergrundmusik für Geschäftskunden via Online-Streaming an. Die Business Software GmbH Bedingungen für die Nutzung der Musik-Streams sehen wie folgt aus:
2.2 Hauptbestandteil des RADIO2BIZ Streaming-Dienstes ist die unkörperliche Zurverfügungstellung von Musikaufnahmen zum Abruf über das Internet in Form von Musik-Kanälen, wobei die zur Wiedergabe ausgewählten Musikkanäle regelmäßig kontinuierlich an das Endgerät des Nutzers übermittelt werden. Ein Abspeichern der Musikaufnahmen zum Zwecke ihres dauerhaften Besitzes (folgend „BS GmbH“ genanntDownload) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebernist ausgeschlossen. Soweit Der Musikdienst wird im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner abzuschließenden, rechtsverbindlichen Auftrages an RADIO2BIZ zur Verfügung gestellt.
2.3 Dieser Auftrag umfasst die Musiknutzungsrechte, Lizenzen und die MUSIC2BIZ-Player-Software, sofern notwendig. Mit dem Auftrag erhält der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetAuftraggeber Zugang zu den aktuell angebotenen Musikkanälen, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenbzw. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender zu dem im Sinne dieses VertragesAuftrag definierten Musikkanal. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, RADIO2BIZ pflegt und aktualisiert die Musikkanäle ständig. Alle Musiktitel der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Versionlizenzfreien Musikkanäle sind (Gema) rechtefrei. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung entsprechende Erklärung für die Rechteverwertungsgesellschaften erhält der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei Auftraggeber für den jeweils geltenden Bezugszeitraum lt. Auftrag. Alle Musiktitel der BS GmbH oder im Internet unter www.businesslizenzpflichtigen Musikkanäle sind GEMA-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenpflichtig. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- genlizenzpflichtigen Musikkanäle hat der Auftraggeber die entsprechenden, einschließlich Anpassungen ordnungsgemäßen Anmeldungen bei den Verwertungsgesellschaften des jeweiligen Landes, in dem seine Verkaufsstellen ansässig sind, durchzuführen. RADIO2BIZ übernimmt keine Haftung für die Anmeldung, Abrechnung und Durchführung einer Lizensierung.
2.4 Der Auftraggeber darf den Musikdienst nur als Hintergrundmusik in Restaurants, Geschäften, Fabriken, Studios, Büros und anderen, zum Unternehmen gehörigen Räumen verwenden. Eine Nutzung der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, Musik- Streams für andere Zwecke ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Versionuntersagt. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltAuftraggeber garantiert, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren Streams nicht weiter verkaufen, die Musik-Streams an andere liefern und/oder teilweise oder vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtkopieren wird. Der Anwender Auftraggeber verpflichtet sich ohne das Recht der Einrede, eine Strafe zu zahlen, in Höhe von € 500 für jeden Tag oder jeden Fall eines Verstoßes gegen die oben genannten Punkte.
2.5 Weiterer Gegenstand des Vertrages ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten Herstellung von Funkspots zur Verwendung innerhalb des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- wareStreaming-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die Dienstes von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senRADIO2BIZ.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. Die Business Software Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt wird das Werk nach dem Anwender das nicht ausschließlicheStand der Technik und zu den jeweils vertraglich vereinbarten Kosten erstellen. Eine Benutzerdokumentation wird nur geliefert, zeitlich befristete Recht einwenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH benennt einen Projektleiter, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernKunde einen verantwortlichen Ansprechpartner. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesDiese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenProjektleiter soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in Ansprechpartner steht der bei Vertragsschluss allgemein von der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichfür notwendige Informationen zur Verfügung. Die Leistung der BS Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwareist verpflichtet, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtden Ansprechpartner einzuschalten, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtDurchführung des Auftrages diese erfordert. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird zu Beginn der Arbeiten - unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden Einbeziehung der vereinbarten Termine - einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan aufstellen und ihn bei Bedarf fortschreiben. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH wird anhand dieses Plans den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten informieren. Soweit sich die Anforderungen des Kunden noch nicht aus der Aufgabenstellung lt. Vertrag ergeben, detailliert die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH sie mit Unterstützung des Kunden, erstellt eine Spezifikation darüber und legt sie dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltKunden ggf. mit einer Aufstellung sich zusätzlich ergebender Kosten zur Genehmigung vor. Der Kunde wird sie bei Vertragsgemäßheit innerhalb von 14 Tagen schriftlich genehmigen. Die Spezifikation ist verbindliche Vorgabe für die weitere Arbeit. Die Spezifikation wird im Laufe ihrer Umsetzung in Software - in Abstimmung mit dem Kunden - verfeinert. Erkennt die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor Aufgabenstellung des Kunden fehlerhaft, nicht eindeutig oder nicht ausführbar ist, teilt sie dies unverzüglich dem Kunden schriftlich mit. Daraufhin entscheidet dieser über das weitere Vorgehen. Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt der ersten Nutzung Installation fachkundiges Personal für den Einsatz der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen zur Verfügung steht. Die Ingenieurbüro Dr. Xxxxxxx GmbH hat geeignet ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen ausgestattete Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der BS Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen. und zu kontrollieren. In diesem Rahmen entscheidet die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH als Endkunde registrieren lässtnach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht. Der Anwender Die Ingenieurbüro Dr. Plesnik GmbH ist selbst für die Nutzung ebenfalls berechtigt, mit Zustimmung des Kunden fachkundige Dritte unter Wahrung des Datenschutzes mit der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAusführung zu beauftragen.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1. Greentel Kommunikations- und Dienstleistungs GmbH, mit dem Sitz in 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0 (folgend „BS GmbH“ in Folge Greentel genannt) räumt gewährt seinen Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Zugang zu Telekommunikations- und Datennetzen und die darüber erfolgende Inanspruchnahme von Informations Technologie- und Kommunikationsdienstleistungen und Diensten aller Art, insbesondere mit dem Anwender das Ziel, dem Kunden eine zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme konditions- und qualitätsoptimierte Verbindung zu vermitteln.
1.2. Voraussetzung der Inanspruchnahme der von der Greentel angebotene iTK- Dienstleistungen und Dienste ist der Abschluss eines Kundenvertrages, der alle für die iTK-Dienstleistung relevanten Daten des Kunden beinhaltet.
1.3. Greentel erbringt Leistungen auf Grundlage der nachfolgenden AGB`s. 1.4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von Greentel nicht ausschließlicheanerkannt, zeitlich befristete Recht eines sei denn, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Xxxxxxxx stimmt Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn Greentel in der Republik Österreich zu nutzen; Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführt. Inhalte ggf. zusätzlich vereinbarter Leistungsbeschreibungen, Preislisten und Verträge haben Vorrang vor den AGBs, ohne dass diese im Übrigen verbleiben alle Rechte an ihre Gültigkeit verlieren.
1.5. Xxxxxxxx ist berechtigt, dass Anbot aus technischen Gründen (etwa wenn der TA Anschluss des Kunden noch hinter einem analogen Wählamt der TA liegt, oder ein Fehler in Hard- bzw. Software vorliegt), aus wirtschaftlichen Gründen (etwa bei mangelnder Bonität oder wenn der Abschluss nach kaufmännischen Grundsätzen für Greentel unwirtschaftlich wäre), aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen (etwa bei mangelnder Eigenmacht bzw. Besachwalterung des Kunden) abzulehnen. 1.6. Greentel nutzt zur Erfüllung der Leistung neben eigenen technischen Einrichtungen eine Vielzahl nationaler wie internationaler Verbindungs- und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernTeilnehmernetzte. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH Xxxxxxxx hat dabei auf die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses VertragesNetze anderer Netzbetreiber selbst keinen unmittelbaren Einfluss.
1.7. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für Kundenvertrag ermöglicht die Nutzung der Leistungenvon Greentel bezogenen technischen Einrichtungen. Bestehende Netzzugänge (z.B. Telefonanlagen) des Kunden bleiben an das öffentliche Wählnetz angeschlossen. Die Auswahl des Verbindungsnetzbetreibers erfolgt durch Greentel nach eigenem Ermessen, insbesondere wobei eine zum Zeitpunkt der SoftwareInanspruchnahme konditionsoptimierte Verbindung aus einer Mehrzahl von Verbindungsnetzbetreibern ausgewählt wird.
1.8. Xxxxxxxx weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen iTK- Dienstleistungen und Dienste unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Stands der Technik, Einschränkungen unterliegen können, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten jedoch außerhalb des Einflussbereichs von Greentel liegen. Für solche Einschränkungen haftet Greentel nicht.
1.9. Greentel stellt dem Kunden Telekommunikation und Dienste vorbehaltlich der Bereitstellung von Fest- und Wählverbindungen durch mindestens einen verfügbaren Netzbetreiber ganzjährig, täglich 24 Stunden zur Nutzung zur Verfügung.
1.10. Die Dienstleistung von Greentel beinhaltet die erzielten Ergebnisse verantwortlichAnbindung an ein aktives Netzwerk Management Center zur Abfrage des Statusreports, sowie Soft- und Firmware Updates. Dies schließt Programmierung und Änderung der Routingtabellen, der Zeitfenster und der Gebühreneinträge von Verbindungsnetzbetreibern sowie die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung Überwachung der Daten des Anwenders einNetzkapazitäten. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senGreentel stellt ihren Kunden eine 24 Stunden Servicehotline zur Verfügung.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 1.1. Dieser Vertrag regelt den Netzanschluss oder die Netzanschlüsse der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers, an die eine oder mehrere Erzeugungs-/Batteriespeicheranlage/n ange- schlossen ist/sind, an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und den weiteren Betrieb zur Entnahme und Einspeisung von elektrischer Ener- gie sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten.
1.2. Die Business Software GmbH Vertragspartner vereinbaren die Anwendung der Vorschriften der NAV und der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers für den Netzanschluss auch, soweit er zur Einspeisung von elektrischer Energie genutzt wird und soweit nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.
1.3. Die Rechte und Pflichten nach der Verordnung (folgend „BS GmbH“ genanntEU) räumt 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger, der Verordnung (EU) 2016/1388 zur Festle- gung eines Netzkodex für den Lastanschluss, dem Anwender das nicht ausschließlicheEEG, zeitlich befristete Recht eindem KWKG und der NELEV bleiben un- berührt. Sollten Regelungen dieses Vertrags den zwingenden gesetzlichen Vorschriften wider- sprechen, gelten vorrangig diese gesetzlichen Vorschriften.
1.4. Die Netznutzung zur Entnahme und Einspeisung, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Steuerbarkeit von Verbrauchseinrichtun- gen, die Belieferung mit elektrischer Energie sowie gegebenenfalls die Vermarktung erzeugten bzw. ausgespeisten Stroms bedürfen separater vertraglicher Regelungen. Vorstehender Satz gilt auch für die Teilnahme von Batteriespeicheranlagen am Regelenergiemarkt. Das Recht zur Nut- zung des Anschlusses ist in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese NAV den Ergänzenden Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an /sowie den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Technischen An- schlussbedingungen des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichNetzbetreibers näher ausgestaltet. Die Leistung Dokumente sind auf der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die Inter- netseite unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senxxx.xxx-xxxxx-xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.
Appears in 1 contract
Samples: Netzanschlussvertrag Strom
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ Pflegeagentur-Scheimer.OG mit Firmensitz in X-0000- Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx 00/0, Inhaber Xxxxxx Xxxxxxxx & Xxxxxxx Xxxxxxx, im weiteren Pflege-Agentur-Scheimer OG. genannt, vermittelt Selbstständige Personenbetreuer in Privathaushalte. " Die eigentliche Leistungserbringung und Abrechnung erfolgt direkt über das Leistungserbringende Unternehmen. Die Pflege- Agentur-Scheimer OG. ist durch die Selbstständige Personenbetreuungsperson bevollmächtigt, im Ihren Namen Verträge abzuschließen und im Verlauf der Betreuung den jeweiligen des Auftraggebers anzupassen oder abzuändern, sie ist Ansprechpartner für Änderungen und Probleme im Verlauf der Vertragsdauer. Bei Abschluss des Vermittlungsvertrages entstehen weitere Kosten(Punkt 11) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einder Pflege-Agentur-Xxxxxxxx OG. , die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Pflege-Agentur-Scheimer OG. ist bei Zahlungsverzug und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebernnach Aufforderung Inkasso berechtigt. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. 2.Vertragserfüllung Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtPflege-Agentur-Scheimer OG. gilt als erbracht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie Vermittlung stattgefunden und der Personenbetreuer die Arbeit aufgenommen hat. Für (Steht aber auch die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen ganze Vertragsdauer als Ansprechpartner zur Verfügung) 3.Provisionsanspruch Pflege-Agentur-Xxxxxxxx OG. erhält vom Auftraggeber für die Vermittlung einer Betreuungskraft eine Provision in der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVermittlungsvertrag aufgeführten Höhe.
Appears in 1 contract
Samples: Vermittlungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 2.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einräumung von Rechten zur Nutzung der in der Beilage ./A ersichtli- chen, in Österreich Schutz genießenden Marken sowie der in der Demeter-Kennzeichnungsrichtlinie be- schriebenen Marken (folgend im Folgenden „BS GmbHDemeter-Marken“) im Bereich Erzeugung mit Demeter-Produkten.
2.2. Mit den Demeter-Marken gekennzeichnete Produkte werden im Folgenden „Demeter-Produkte“ genannt) .
2.3. Xxxxxxx räumt dem Anwender Markenpartner für die Dauer dieses Vertrages das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Demeter-Marken gemäß den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages zu verwenden.
2.4. Die Erlaubnis zur Nutzung der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; Demeter-Marken und Begriffe schließt nicht ihre Verwendung im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit Firmenna- men des Markenpartners (Namensnutzung) oder im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells einer von ihm angemeldeten Internet-Domain (Domainnutzung) ein. Der Markenpartner ist auch nicht berechtigt, die Demeter-Marken in irgendeiner Form abzuändern, etwa dadurch, dass die Demeter-Marken mit von diesem Vertrag nicht umfassten Zusätzen verwendet werden.
2.5. Die Demeter-Marken und die Kennzeichnung „biodynamisch“ dürfen weltweit vom Markenpartner nicht als Bestandteile eigener Markenanmeldungen verwendet werden. Das Recht zur Vergabe von Unterlizenzen (Nutzungsrechten) an Demeter-Marken sowie „biodynamisch“ ist ebenso ausgeschlossen.
2.6. Der Markenpartner hat an den Demeter-Marken ein Vertriebspartner einfaches Nutzungsrecht durch das der BS GmbH Markenpartner berechtigt wird, Demeter Produkte unter Verwendung der Demeter-Marken zu erzeugen und zu vertreiben. Nutzungsrechte, die Soft- ware von der BS GmbH mietetdurch diesen Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietennicht übertragen. In die- sem Fall gilt Mit dem Ablauf der Vertriebspartner als Anwender im Sinne vereinbarten Nutzungsberechtigung (Auflösung dieses Vertrages) erlischt das Recht, die Demeter-Marken zu nutzen.
2.7. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Weitere Einschränkungen des Nutzungsumfangs der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Marken sowie weitere Pflichten des Markenpartners ergeben sich aus den Demeter-Vertriebsgrundsätzen und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software der Demeter-Kennzeichnungsrichtlinie in der bei Vertragsschluss allgemein je- weils aktuellen Fassung, welche auf der Homepage von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Xxxxxxx (xxx.xxxxxxx.xx) veröffentlicht sind und welche einen maßgeblichen Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichdieses Vertrages bilden. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- in den Demeter-Vertriebsgrundsätzen und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die Demeter-Kennzeichnungsrichtlinie ersichtlichen Pflichten sowie alle einschlägigen Demeter- Richtlinien, welche von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen den Vertragspartnern ebenfalls zu Bestandteilen dieses Vertrages erklärt werden, sind in der Produktbeschreibung aufgeführtjeweils aktuellen Fassung werden vom Markenpartner ausdrücklich als für ihn rechtsverbindlich anerkannt.
2.8. Demeter räumt dem Markenpartner das Recht ein, die in seinem landwirtschaftlichen Betrieb durch die An- wendung der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise erzeugten Produkte mit der Wortbildmarke „Deme- ter“ zu kennzeichnen, sofern die betreffenden Produkte gemäß den allgemeinen und den jeweiligen fach- spezifischen Richtlinien (Erzeugung, Bienen, Wein, etc.) erzeugt wurden und dies von einer in Österreich akkreditierten, mit der Durchführung von Demeter-Kontrollen berechtigten Biokontrollstelle, mit welcher der Markenpartner einen Kontrollvertrag abzuschließen hat, erhoben und bestätigt wurde.
2.9. Der Anerkennungsstand der jeweiligen landwirtschaftlich genutzten Flächen und die entsprechende Mög- lichkeit der Nutzung der Wortbildmarke für die erzeugten Produkte ergeben sich aus den von Demeter auf der Basis der aktuellen Anerkennungsunterlagen ausgestellten Urkunden und Zertifikate. Diese gelten in ihrer jeweils letzten Fassung. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung Anerkennung bzw. Bestätigung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit Demeter-Qualität der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Produkte des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit Markenpartners erfolgt jedes Jahr durch das Demeter-Anerkennungsgremium auf Basis der Software in Kontrollerhe- bungen der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senBiokontrollstelle.
Appears in 1 contract
Samples: Markennutzungsvertrag
Vertragsgegenstand. 1.1 Dieser Vertrag regelt auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) das Rechtsverhältnis zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber in Bezug auf den Anschluss von elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers an das Elektrizitätsver- teilungsnetz des Netzbetreibers. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbHBesonderen Geschäftsbedingungen für Netzan- schluss und Anschlussnutzung oberhalb der Niederspannung der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH“ genannt) räumt dem Anwender das sowie die „Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH für den Netzanschluss und dessen Nutzung in Niederspannung“ zur NAV“ sind Be- standteil des Vertrages und liegen diesem bei. Die „Technischen Anschlussbedingungen für Mittelspannungsanlagen“ sind auf der Homepage des Netzbetreibers www.netz- xxxxxxxxxxx.xx veröffentlicht und werden auf Verlangen ausgehändigt. Die spezifischen Daten des Netzanschlusses sind auf Seite 1 aufgeführt.
1.2 Die Anschlussnutzung sowie die Netznutzung sind nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne Gegenstand dieses Vertrages. Der Vertriebspartner Gegenstand dieses Vertrages ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, ebenfalls nicht der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Anschluss von Stromerzeugungsan- lagen an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand das Netz des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senNetzbetreibers.
Appears in 1 contract
Samples: Netzanschlussvertrag
Vertragsgegenstand. 2.1. Vertragsgegenstand ist die Herstellung, Bereitstellung und entgeltliche Überlassung von Übertragungswegen zwischen Endpunkten im Telekommunikations- versorgungsgebiet der Stadtwerke Feldkirch mit definierten Parametern (Bandbreite, Schnittstelle, Leitungsqualität) (nachfolgend “Übertragungswege”).
2.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten für die Teilstrecke des Übertragungsweges, für welche die Stadtwerke Feldkirch von Dritten einen Übertragungsweg zur Herstellung der Kundenanbindung anmieten, zurück. In diesem Fall gelten die diesbezüglichen gültigen Bedingungen des Dritten. Der Kunde wird hierüber von den Stadtwerken Feldkirch unverzüglich informiert.
2.3. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichenachstehenden Bedingungen haben jedenfalls Vorrang vor eventuellen Geschäfts- bedingungen des Kunden.
2.4. Sofern Einzelverträge über die Herstellung, zeitlich befristete Recht einBereitstellung und entgeltliche Überlassung von Übertragungswegen abgeschlossen werden, verpflichten sich die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Vertragsparteien, zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Beilagen angeführten Bestimmungen abzuschließen. Die Beilagen
1. Übertragungsweganfrage,
2. Technische Leistungsbeschreibung,
3. Entgelte, Zahlungsbedingungen
4. Instandhaltungs- und Störungsmanagement
5. Störungsformular, sind ebenso integrierende Bestandteile des Einzelvertrages wie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige Individualvereinbarungen.
2.5. Die Vertragsbestandteile ergänzen einander. Bei Widersprüchen gelten die einzelnen Regelungen nach Maßgabe der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen nachstehenden Aufzählung, wobei die jeweils zuerst genannte Regelung den später genannten Regelungen vorgeht: - Einzelvertrag einschließlich allfälliger nachträglicher Individualvereinbarungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software jeweils geltenden Fassung (einschließlich o Entgelt- und der Dokumentation bei der BS GmbH Zahlungsbedingungen o technische Leistungsbeschreibung o Instandhaltungs- und deren LizenzgebernStörungsmanagement o Störungsformular und o Übertragungsweganfrage)
2.6. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Abweichende Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtKunden gelten nur, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senStadtwerke Feldkirch diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Bereitstellung Von Übertragungswegen (Leased Lines)
Vertragsgegenstand. Die Business Software 2.1 BS GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheerbringt die nachfolgend beschrie- benen Leistungen ausschließlich für Standard- versionen des Produkts Sage 100, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen sofern und soweit diese unverändert und in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an von Sage für deren Einsatz empfohlenen Konfiguration und Systemumgebung in der Software umseitig genannten Be- triebsstätte des Anwenders genutzt werden.
2.2 In den Vertragsumfang eingeschlossen und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender damit unterstützte Produkte im Sinne dieses Vertragesdieser Be- dingungen sind die jeweils zuletzt von BS GmbH in Österreich zur allgemeinen Vermarktung frei- gegebene Version der Sage 100 und ihre Vor- gängerversion. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenVorgängerversionen werden min- destens sechs (6) Monate nach Erscheinen der Nachfolgeversion unterstützt.
2.2.1 Nachfolgeversionen zeichnen sich durch eine andere Jahreszahl oder Versionsnummer aus und werden als „Upgrade“ bezeichnet. Ein Upgrade weist i. d. R. zusätzliche Funktionalitä- ten im Vergleich zur Vorgängerversion auf.
2.2.2 Verschiedene Releases des gleichen Pro- duktes tragen dieselbe Jahreszahl oder Ver- sionsnummer und werden als „Update“ oder „Service Packs“ bezeichnet und aktualisieren das bestehende Produkt, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software ohne in der bei Vertragsschluss allgemein von Regel mit zusätzlichen Funktionalitäten verbunden zu sein.
2.3 Die Erbringung der vertragsgegenständli- chen Leistungen für weitere Betriebsstätten ist nach Vereinbarung gegen Zahlung einer zusätz- lichen Vergütung möglich.
2.4 BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Softwareberechtigt, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Allgemeinen Bedingungen zu ändern, sofern entweder (indem sie den Anwen- der i) m Einzelnen schriftlich über die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindinformiert. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen Änderungen treten einen Monat nach eigenem Ermessen Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Leistungs- fähigkeit Änderungen zu Ungunsten des Anwenders, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Software in der fortentwickelten VersionÄnderungsmitteilung schriftlich kündigen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist Kün- digt der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtnicht, soweit wird die BS GmbH Änderung ihm nicht eine Nutzung einer Version gegenüber mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor Ablauf der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senMonatsfrist wirksam.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1) Mit dem Vertrag regeln die Parteien die Rechte und Pflichten sowie die Rahmenbe- dingungen im Zusammenhang mit dem Anschluss der Liegenschaft sowie der sich darauf befindlichen Wohnungen, Geschäftslokale und/oder Büros (folgend „BS GmbH“ genanntNutzungsein- heiten“) räumt an das Kommunikationsnetz der Netzbetreiberin, sowie den Betrieb des Anschlusses zu dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einin Ziffer 1.2 vereinbarten Zweck. Der Anschluss beinhaltet den Bereich der Gebäudeerschliessung (Anschlussleitung bis zum Gebäude und von der Hauseinführung bis zur definierten Netztrennstelle) und – falls nachfolgend ver- einbart – die gebäudeinterne Verkabelung von der definierten Netztrennstelle bis zum Übergabepunkt in der Telekommunikationsnetzanschlussdose in jeder Nut- zungseinheit („Hausverteilung“; vgl. zur Realisierung der Hausverteilung auch Zif- fer 2.2).
2) Mit dem Anschluss bezwecken die Parteien, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während notwendigen technischen und be- trieblichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Nutzer der Vertragslaufzeit gemäß Liegenschaft bzw. der nach- folgenden Lizenzbedingungen sich darauf befindlichen Nutzungseinheiten („Endkunden“) zukünftig über einen Breitbandinternetanschluss verfügen können, der die Nutzung von modernen Infor- mations- und Kommunikationstechnologien und -diensten ermöglicht. Der Bezug von Kommunikationsdiensten (Internetanschluss, digitale TV-Dienste, Sprach- dienste, Applikationen, etc.) ist nicht Gegenstand des Vertrags. Dazu schliessen die Endkunden Verträge mit den entsprechenden Dienstanbietern ab. Auch die Netz- betreiberin kann solche Verträge mit Endkunden abschliessen.
3) Die Wartung der Hausverteilung nach deren Realisierung ist nicht Gegenstand des Vertrags. Falls die Wartung der Hausverteilung der Netzbetreiberin übertragen wird, schliessen die Parteien dazu einen separaten Vertrag oder vereinbaren dazu einen entsprechenden Anhang zu diesem Vertrag.
4) Der Grundeigentümer verpflichtet sich, die gemäss diesem Vertrag in seiner Ver- antwortung liegenden Installationen entsprechend den technischen Ausführungs- bestimmungen und Weisungen der Republik Österreich Netzbetreiberin zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte realisieren oder durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men ihm beauftragten Dritten realisieren zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senlassen.
Appears in 1 contract
Samples: Kommunikationsnetz Anschlussvertrag
Vertragsgegenstand. (1) Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Übernahmeort/en zu dem/den vom Absender definierten Zielort/en.
(2) Die Business Software GmbH an LÜNEBOTE übergebenen oder von LÜNEBOTE übernommenen Sendungen sind vom Auftraggeber nach den Vorgaben des LÜNEBOTE (folgend „BS GmbH“ genanntPoststellentipps) räumt bereitzustellen bzw. vorzubereiten. Sollten die vom Auftraggeber bereitgestellten Sendungen nicht den Vorgaben entsprechen, ist die in §6 geschuldete Zustellung seitens des Versenders verzögert. Für diesen Fall stellt der Versender LÜNEBOTE von etwaigen Reklamationen in Bezug auf eine Verzögerung in der Zustellung frei. Durch die nicht abgestimmte Einlieferung der Sendungen entsteht bei LÜNEBOTE ein erhöhter Aufwand. Dieser wird dem Anwender Kunden je Einlieferungstag mit 5,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Sendungen werden einer Versandoptimierung durch LÜNEBOTE zugeführt. Der LÜNEBOTE steht es frei, kundenindividuell verschiedene Zustellnetze zu bedienen. Sollte LÜNEBOTE kein expliziter Kundenwunsch vorliegen, so wählt LÜNEBOTE das für den Kunden und LÜNEBOTE wirtschaftlichste Zustellnetz. Zur Erreichung des günstigsten Zustellnetzes erlaubt der Absender eine zur PUDLV abweichende Verarbeitung. Bei Sendungen im nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einversandoptimierten Netz ist LÜNEBOTE beauftragt, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Sendung über die Deutsche Post AG befördern zu lassen. Hierbei kommt der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Beförderungsauftrag zwischen dem Absender und der Dokumentation Deutschen Post AG zustande. LÜNEBOTE handelt in diesem Falle lediglich als Versandoptimierer. LÜNEBOTE hat in diesem Falle einen Anspruch auf Ersatz der entsprechenden Portoauslagen zzgl. einer Frankierpauschale.
(3) LÜNEBOTE ist berechtigt, auch Konsolidierungsunternehmen zum Zwecke der Bündelung und Vorsortierung sowie Einlieferung dieser Sendungen bei der BS GmbH und deren LizenzgebernDeutschen Post AG zu beauftragen. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetEine, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenauch nur anteilige, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Weitergabe möglicher Konsolidierungsvergütungen an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle Auftraggeber ist nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sengeschuldet.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 1.1 Die Business Software Xxxxxxxxx Xxxxxxxx GmbH + Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx (folgend nachfolgend „BS GmbHfebi“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlichebietet unter der URL xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx ihren Kunden eine febi-Plattform an, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während auf der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Verbraucher (im Sinne dieses Vertragesdes § 13 BGB, d.h. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließennatürliche Personen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) sowie Unternehmer (im Internet unter www.businessSinne des § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) im Online-software. at auf den Informationsseiten bezüglich Shop von febi (nachfolgend „Online-Shop“ genannt) Ersatzteile kaufen können.
1.2 Abweichende oder ergänzende AGB des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, Kunden werden auch nichtdann nicht Vertragsbestandteil, wenn febi diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu der zwischen febi und dem Kunden abgeschlossenen Jahresvereinbarung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Jahresvereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenAllgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.
1.4 Der febi-Online-Shop steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung („Systemlaufzeit“). Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen febi gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen von 98,5% im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Jahresmittel (das Service Level Agreement, nachfolgend auch als „SLA“ bezeichnet). Werden Wartungsarbeiten erforderlich und Supportverträge ansteht der febi-Online-Shop deshalb nicht zur Verfügung, deren Abschluss dem Anwender freistehtwird febi den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ferner sind solche Leistungen soweit Ausfälle der Software- Applikation aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet. febi ist nicht für internet-/ netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich denen die Hard- und Software aufgrund von technischen oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt sonstigen Problemen, die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH nicht im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorEinflussbereich von febi liegen (z. B. höhere Gewalt, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senerreichen ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwi- schen dem Kunden und demjenigen Unternehmen der Tele Columbus Gruppe, mit dem der Kunde den vorliegenden Vertrag abgeschlossen hat (dieses Unternehmen nachfolgend die „Gesellschaft“).
1.2 Die Business Software GmbH Gesellschaft betreibt ein regional begrenztes Breitbandkabel- netz zur Versorgung von Kunden mit Fernseh- und Hörfunkprogramm- signalen, Internet- und Telefondiensten. Diese AGB regeln die entgeltli- che Überlassung eines Anschlusses an das Breitbandkabelnetz (folgend BKN) durch die Gesellschaft und dessen Nutzung durch den Kunden zum Empfang von Fernseh- und Hörfunksignalen Dritter, Internet- und Tele- fondienste sowie Mobilfunk (nachfolgend die „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheVertragsleistung(en)“). Die Gesellschaft erbringt diesbezüglich ihre Leistungen auf der Basis der Auftragsbestätigung, zeitlich befristete Recht eindieser AGB, der einschlägigen Leistungsbeschrei- bung und der einschlägigen Preisliste für die gewählte Vertragsleistung. Ausschließlich die Auftragsbestätigung, diese AGB, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während einschlägige Leistungsbeschreibung und die einschlägige Preisliste bestimmen den Inhalt der Vertragslaufzeit gemäß vertraglichen Beziehung zwischen der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Gesellschaft und dem Kunden für die vom Kunden gewählte Vertragsleistung. Individualver- einbarungen zwischen der Republik Österreich zu nutzen; iGesellschaft und dem Kunden bleiben hier- von unberührt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: Auftragsbestätigung, einschlägige Preisliste, einschlägige Leistungsbe- schreibung, diese AGB.
1.3 Der Vertrag zwischen der Software Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vor- gesehenen Auftragsformulars (schriftlich, auch per Fax, oder online), über das Internetangebot der Dokumentation bei der BS GmbH Gesellschaft oder per telefonischer Be- auftragung und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte Annahme dieses Auftrags durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Gesellschaft mittels schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Beginn der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Versorgung des Kunden mit der gewählten Vertragsleistung über den Anschluss an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichdas BKN zustande. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch Bestätigung über den Erhalt des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichAuftrags stellt keine Annahme dessen dar. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH Gesellschaft behält sich vor, die Unterstützung Bonität des Kunden vor der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Der Kunde ist für die Dauer von technischen Standards zehn (10) Werktagen (Mo.– Fr.) ab Zugang bei der Gesellschaft an seinen Auftrag gebunden.
1.4 Im Falle der späteren Buchung einer höherwertigen Vertragsleis- tung (z.B. Upgrade von Geschwindigkeit) innerhalb einer beauftragten Vertragsleistung endet die Bereitstellung der gebuchten Vertragsleistung mit der Bereitstellung der höherwertigen Vertragsleistung. Mit dieser Be- reitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für die höherwertige Ver- tragsleistung. Sofern der Kunde für die höherwertige Vertragsleistung über ein Widerrufsrecht verfügt und Sicherheitsmaßnah- men zu ändernvon diesem wirksamen Gebrauch macht, gilt Satz 1 dieser Ziffer nicht.
1.5 Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Ge- schäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung(en) werden vor ihrem Wirksamwerden durch die Gesellschaft veröffentlicht sowie dem Kunden in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform z.B. per E-Mail oder durch Bereitstellung im Kundenportal der Gesellschaft gemäß Ziffer 10, wenn hierbei gewährleistet ist, dass der Kunde die Änderungen in lesbarer Form speichern oder ausdrucken kann) im Einzelnen zur Kennt- nis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, sechs (6) Wochen nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Ände- rungen gelten als vom Kunden genehmigt, sofern entweder der Kunde nicht binnen sechs (i6) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich (auch per Fax) oder in Textform gemäß Ziffer 10 Widerspruch gegen die Änderung einer Verbesserung Ände- rungen der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit AGB erhebt. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisheri- gen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindKunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen Gesellschaft wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die Leistungs- fähigkeit der Software damit verbundenen Rechtsfolgen in der fortentwickelten VersionÄnderungsmitteilung informieren. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf Soweit eine Änderung der AGB aufgrund von nach Vertragsschluss ent- stehenden Regelungslücken, welche die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtGesellschaft nicht zu vertreten hat, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungenweitere Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere infolge einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der SoftwareRechtspre- chung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchsrecht.
1.6 Soweit die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten Gesellschaft bestimmte Leistungen unentgeltlich er- bringt, können diese jederzeit und die erzielten Ergebnisse verantwortlichohne Vorankündigung eingestellt wer- den. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten Ansprüche des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die Kunden ergeben sich hieraus nicht.
1.7 Der Verwendung von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAGB des Kunden wird widersprochen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 3.1 Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Überlassung der im Vertrag bezeichneten Räume und Flächen erfolgt zu dem Anwender das nicht ausschließlicheim Vertrag bezeichneten Nutzungszweck auf Grundlage bestehender, zeitlich befristete Recht einbehördlich genehmigter Bestuhlungs- und Rettungswegepläne sowie unter Anwendung der ak- tuell geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben. Die Nutzung weiterer Räume und Flächen in der Versammlungsstätte, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während nicht Gegenstand der Vertragslaufzeit gemäß vertraglichen Vereinbarung sind, ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Nutzung des öffentlichen Xxxxx-Xxxxxxx-Platzes vor der nach- folgenden Lizenzbedingungen Versammlungsstätte.
3.2 Für die Nutzung allgemeiner Verkehrsflächen, Wege, Toiletten, Garderoben, Eingangsbereiche erhält der Veranstalter ein eingeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer seiner Veranstaltung. Der Veranstalter hat insbesondere die Mitbenutzung die- ser Flächen durch andere Veranstalter zu dulden. Finden in der Republik Österreich Versammlungsstätte zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt, hat jeder Veranstalter sich so zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an verhalten, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesjeweils anderen Ver- anstaltung kommt. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenVeranstalter hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung eines anderen Veran- stalters eingeschränkt wird, sofern keine exklusive Nutzung vereinbart ist.
3.3 Die in der Versammlungsstätte enthaltenen funktionalen Räumlichkeiten und Flächen, wie Werkstattbereiche, Lager, Seiten- bühnen, Technikräume, und Verwaltungsräume, sind nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder und werden dem Veranstalter nicht überlassen, soweit im Internet unter www.business-softwareVertrag oder in einer Anlage zum Vertrag keine abweichende Regelung getroffen ist. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung Dies gilt auch für alle Wandflächen, Displays sowie für Flächen außerhalb der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen Halle insbesondere im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Bereich allgemeiner Verkehrsflächen und Supportverträge an, deren Abschluss des Eingangsbereichs.
3.4 Der Veranstalter ist verantwortlich für Programminhalte und -ablauf einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung. Sein von ihm beauftragtes Personal oder Mitwirkende sind dem Anwender freistehtBetreiber als solche kenntlich zu machen. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich Zugang zur Bühne/Bühnen- eingänge oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards zu Backstagebereichen erhalten ausschließlich vom Veranstalter autorisierte und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Versiongekennzeichnete Personen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVeranstalter trägt Sorge, dass er keine unberechtigten Personen Zutritt zu diesen Bereichen erhalten.
3.5 Jede Änderung des vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks (aVeranstaltungstitel / Art der Nutzung) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor bedarf der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtvorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Betreiber. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der LeistungenVeranstalter verpflichtet sich, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang den Betreiber über die jede Absicht einer Ände- rung von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senNutzungszwecken unverzüglich schriftlich zu informieren.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Vertragsgegenstand. Der Waldeigentümer beauftragt XXXXX, das in seinem Wald stehende Holz an Sägerei- und Holzindustriewerke zu verkaufen. Das zu verkaufende Holz wird im Voraus bezüglich Standort, Menge, Art, Qualität, Durchmesser, Länge und Preis in der schriftlichen Ergänzungsvereinbarung festgelegt. LENCA verkauft das Holz im Namen und für Rechnung des Waldeigentümers. Die Business Software GmbH ganze Abwicklung des Verkaufs, insbesondere die Forstlogistik bis zum Sägereiwerk wird von LENCA im Namen und auf Rechnung des Käufers (folgend „BS GmbH“ genanntSägereiwerk) räumt organisiert. Wenn der Waldeigentümer stehendes Holz in seinem Wald zu verkaufen wünscht werden Standort, Menge, Art, Qualität, Durchmesser, Länge und Mindestpreis in der Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einWaldeigentümer und LENCA festgelegt. Der Waldeigentümer stellt auf Verlangen von LENCA alle für den Holzverkauf erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und erteilt LENCA die notwendigen Auskünfte. LENCA schliesst den jeweiligen Verkaufsvertrag mit dem Käufer im Namen und auf Rechnung des Waldeigentümers ab. XXXXX tritt damit beim Vertragsabschluss als Vertreter des Waldeigentümers auf. LENCA ist verpflichtet, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; mit dem Waldeigentümer im Übrigen verbleiben alle Rechte an Voraus festgelegten Modalitäten einzuhalten. Der Verkauf richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern"Schweizerischen Handelsbräuche für Rundholz". Soweit LENCA organisiert im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Namen und für Rechnung des Käufers (Werk) die Forstlogistik bis zum Käufer. LENCA schliesst dazu mit den Käufern von Holz entsprechende Verträge ab. Der Waldeigentümer gewährt LENCA und den von LENCA organisierten Forstlogistikern den Zugang auf sein Waldgrundstück, um den Auftrag abwickeln zu können. Allenfalls erforderliche Zufahrtsbewilligungen holt der BS GmbH Waldeigentümer oder LENCA ein. XXXXX stellt als Vertreter des Waldeigentümers dem Käufer Rechnung für das verkaufte Holz. Die Zahlung des Käufers erfolgt an LENCA. Der Waldeigentümer bevollmächtigt LENCA zum Inkasso. LENCA überweist den Saldo gemäss schriftlicher Ergänzungsvereinbarung an den Waldeigentümer mit einer Gutschrift. Zur Gewährleistung der Transparenz stellt LENCA dem Waldeigentümer über jeden Holzverkauf eine Abrechnung zu, die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender gesamte Kostenrechnung vom stehenden Holz im Sinne dieses VertragesWald bis zum Werk beinhaltet. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an Diese Kostenrechnung umfasst insbesonders den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorHolzpreis, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung Kosten der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der SoftwareForstlogistiker, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung Organisationskosten von LENCA sowie den vom Werk insgesamt bezahlten Preis für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sendas angelieferte Holz.
Appears in 1 contract
Samples: Forstlogistikvertrag
Vertragsgegenstand. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten bei der Netznutzung der Vertragspartner auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Niederspannungsan- schlussverordnung (NAV) in den jeweils gültigen Fassungen. Der Netzbetreiber stellt dem Netzkunden das Netz zum Zwecke der Entnahme elektri- scher Energie nach Maßgabe dieses Vertrages gegen Entgelt zur Verfügung. Der Netzbetreiber erbringt die Leistung „Netzbereitstellung zur Netznutzung“ für sein Netz sowie für die vorgela- gerten Netze. Ferner erbringt der Netzbetreiber direkt oder indirekt die erforderlichen System- dienstleistungen und deckt Netzverluste ab. Der Netzbetreiber erbringt die Leistung für die Entnahmestelle des Netzkunden (Kundenanlage) an den in Anlage 1 aufgeführten Anschlussstellen, soweit die Rahmenbedingungen gemäß Ziffer 2 erfüllt sind. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte Anschlussstellen liegen an der Software den Eigentumsgrenzen zwischen den Anlagen des Netzbetreibers und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand Anlage des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdenAnschlussnehmers. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gennachfolgend aufgeführten Bereiche bedarf es gesonderter Verträge: - Eigenerzeugungsanlagen - Zusätzliche Anschlüsse und Übergabestellen / Reserveübergabestellen (vgl. Ziffer 4) - Netzreservekapazität (vgl. Ziffer 5) - Sonderformen der Netznutzung (z. B. singulär genutzte Betriebsmittel) Gesonderte Verträge, einschließlich Anpassungen deren Inhalt Auswirkungen auf die Messung und Abrechnung der Software an geänderte rechtliche BestimmungenNetz- entgelte nach dem vorliegenden Vertrag haben, ist der Anwender verantwortlichsind in Anlage 1 zusammen mit maßgeblichen Daten näher bezeichnet. Bei Abschluss gesonderter Verträge wird Anlage 1 angepasst. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Ge- genzeichnung der angepassten Anlage 1 ist Voraussetzung für den Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- seneines gesonder- ten Vertrages.
Appears in 1 contract
Samples: Netznutzungsvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software ESR Solution Group GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete ausschließliche Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit Doku- mentation gemäß der nach- folgenden nachfolgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Bundesrepublik Deutschland zu nutzen; i. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS ESR Solu- tion Group GmbH und deren ihren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags Vertrages ist die Software in der bei Vertragsschluss Vertrags- schluss allgemein von der BS ESR Solution Group GmbH bzw. dem jeweiligen Hersteller herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung Der Anwender hat vor Vertragsschluss überprüft, ob der erworbe- nen Leistungsumfang der Soft- ware seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind we- sentliche Funktionsmerkmale und Bedingungen der Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichbe- kannt. Die Leistung der BS ESR Solution Group GmbH beinhaltet keinen Anspruch An- spruch des Anwen- ders Anwenders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung Bereitstellung der Software, auch dann nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen Programmerweiterungen oder Programmänderun- gen, Än- derungen einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, Bestimmungen ist der Anwender verantwortlich. Die BS ESR Solution Group GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Rah- men separater Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS ESR Solution Group GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit Sicher- heit dient oder (ii) rechtlich zwingend erforderlich vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Einschränkungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden verbunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere insbeson- dere der Software, die ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung Er- füllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAnwender ein (z. B. gemäß HGB, GoBS, GdPDU).
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. 4.1 Gegenstand des Vertrags ist die Software Überlassung von Flächen und Räumen auf dem Bendplatz zu dem von Veranstalter*in genannten Nutzungszweck sowie die Erbringung veranstaltungsbegleitender Leistungen. Die Überlassung der Flächen und Räume erfolgt auf Grundlage genehmigter Rettungswegepläne, die von Veranstalter*in jederzeit eingesehen werden können. Neue oder von bereits genehmigten Plänen abweichende Aufplanungen der Veranstalter*in müssen rechtzeitig vor der Veranstaltung (mindestens 6 Wochen Vorlauf) beim zuständigen Bauamt zur Genehmigung eingereicht werden. Als kostenpflichtige Leistung übernimmt Eurogress nach vorheriger Abstimmung mit Veranstalter*in die Beantragung entsprechender Genehmigungen. Kosten und Risiko der behördlichen Genehmigungsfähigkeit gehen zu Lasten von Veranstalter*in.
4.2 Für die Nutzung allgemeiner Verkehrsflächen, Wege, Toiletten, Garderoben, Eingangsbereiche erhält Veranstalter*in ein eingeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer der Veranstaltung. Veranstalter*in hat insbesondere die Mitbenutzung dieser Flächen durch Dritte zu dulden. Finden auf dem Bendplatz zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt, hat Veranstalter*in sich so zu verhalten, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der jeweils anderen Veranstaltung kommt. Veranstalter*in hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, dass die Veranstaltung anderer Veranstalter*innnen eingeschränkt wird.
4.3 Die auf dem Bendplatz befindlichen funktionalen Räumlichkeiten und Flächen, wie Werkstattbereiche, Technikräume und Büroräume, sind nicht Gegenstand des Vertrags und werden Veranstalter*in nicht überlassen, soweit im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag keine abweichende Regelung getroffen ist. Dies gilt auch für alle im Zaun integrierten Plakatflächen sowie weitere Flächen im Bereich allgemeiner Verkehrsflächen und der bei Vertragsschluss allgemein Eingangsbereiche.
4.4 Eine Änderung des im Vertrag bezeichneten Veranstaltungstitels, des Zeitraums der Veranstaltung, der Veranstaltungsart, vereinbarter Veranstaltungsinhalte, des Nutzungszwecks oder ein Wechsel der Vertragspartner*in sowie jede Art der „Drittüberlassung“ (z.B. entgeltliche oder unentgeltliche Untervermietung) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der BS GmbH herausgegebenen VersionEurogress. Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software Zustimmung ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder nur möglich, wenn die Interessen von Eurogress insbesondere im Internet unter www.business-software. at Hinblick auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen bereits bestehende oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig geplante Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Vertragsgegenstand. 1.1 Die Business Software GmbH B2Mobility GmbH, Wittener Straße 45, 44789 Bochum (folgend „BS GmbH“ genanntB2M“) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an Kunde schließen einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für über die Nutzung der LeistungenAral Card mit der Kennzeichnung ROUTEX („Aral Card (ROUTEX)“) zum Bezug von Mi- neralölprodukten sowie weiterer Waren und Dienstleistungen an Aral und TOTAL-Tankstellen in Deutschland.
1.2 Zugleich schließen die B2M und der Kunde einen Vertrag über die Nut- zung der Aral Card (ROUTEX) zum Bezug von Mineralölprodukten so- wie weiterer Waren und Dienstleistungen an inländischen Tankstellen außerhalb des Aral und TOTAL-Tankstellennetzes und an ausländischen Tankstellen sowie zum Bezug von Zusatzleistungen (z. B. Mauten, insbesondere Fähr- passagen, LKW-Pannennotdienste). Zu diesem Zweck hat B2M mit den Mitgliedern des ROUTEX-Verbundes und sonstigen Vertragspartnern au- ßerhalb des ROUTEX-Verbundes (zusammen „Partner“) Vereinbarungen für den Abruf dieser Leistungen durch Vorlage der SoftwareAral Card (ROUTEX) geschlossen. Beim ROUTEX-Verbund handelt es sich um eine Kooperation der internationalen BP-Gruppe mit anderen Mineralölunternehmen (ENI, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten OMV, Circle K).
1.3 B2M (auch als „Aussteller“ bezeichnet) ist Herausgeber der Aral Card (ROUTEX). Die Lieferung von Mineralölprodukten sowie weiterer Waren und Dienstleistungen und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung Zurverfügungstellung von Zusatzleistungen (zusammen „Leistungen“) erfolgt für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten Ziffer 1.1 und in Ziffer 1.2 be- zeichneten Leistungen ausschließlich im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über Namen und auf Rechnung von B2M. Abweichend hiervon kann bei Zusatzleistungen (z. B. Mauten) die von Leistung auch durch einen Partner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen. In diesem Fall übernimmt B2M die Abrechnung dieser Zusatzleistungen. Die Betreuung des Kunden erfolgt durch das Aral Fleet Solutions Team. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
1.4 Mit Übermittlung seines Antrags auf Nutzung der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- Aral Card (ROUTEX) – sei es auf postalischem Weg, online oder Internetper E-Adres- senMail –erkennt der Kunde die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Bedingungen werden für den Aussteller insoweit verbindlich, als der Aussteller sie im Einzelfall schriftlich anerkennt. Die Annahme des Antrags durch den Aussteller erfolgt durch Übersendung der E-Mail mit dem Aktivierungslink für das webbasierte Kundenportal.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Aral Card Mit Der Kennzeichnung Routex
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1. Mit dem Vertrag regeln die Parteien die Rechte und Pflichten sowie die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Anschluss der Liegenschaft und der sich darauf befindlichen Nutzungseinheiten an das Kommunikationsnetz der Netzbetreiberin. Der Anschluss und die Neuerschliessung beinhalten den Bereich der Grundstück- und Gebäudeerschliessung (folgend Anschlussleitung bis zum Gebäude und von der Hauseinführung bis zur definierten Netztrennstelle) und – falls nachfolgend vereinbart – die gebäudeinterne Verkabelung von der definierten Netztrennstelle bis zum Übergabepunkt in der Telekommunikationsnetzanschlussdose in jeder Nutzungseinheit („BS GmbH“ genannt) räumt Gebäudeverkabelung“; vgl. dazu auch Ziffer 2.2).
1.2. Mit dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einAnschluss bezwecken die Parteien, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Nutzer der Vertragslaufzeit gemäß Nutzungsein- heiten zukünftig über einen den Bedürfnissen entsprechenden Breitbandinternetanschluss verfügen können, der nach- folgenden Lizenzbedingungen die Nutzung von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien und -diensten ermöglicht. Der Bezug von Kommunikationsdiensten (Internetanschluss, digi- tale TV-Dienste, Sprachdienste, Applikationen, etc.) ist nicht Gegenstand des Vertrags. Dazu schliessen die Nutzer Verträge mit den Diens- tanbietern ab, welche ihre Dienstleistungen über Kommunikationsnetz der Netzbetreiberin anbieten.
1.3. Die Wartung der Gebäudeverkabelung nach deren Realisierung ist nicht Gegenstand des Vertrags. Falls die Wartung der Gebäudeverkabe- lung der Netzbetreiberin übertragen wird, schliessen die Parteien dazu einen separaten Vertrag oder vereinbaren dazu einen entsprechenden Anhang zu diesem Vertrag.
1.4. Der Grundeigentümer verpflichtet sich, die gemäss diesem Vertrag in seiner Verantwortung liegenden Installationen entsprechend den Aus- führungsbestimmungen und Weisungen der Republik Österreich Netzbetreiberin zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte realisieren oder durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men ihm beauftragten Dritten realisieren zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senlassen.
Appears in 1 contract
Samples: Kommunikationsnetz Anschlussvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche1.1 Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien anlässlich der Errichtung, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen Änderung und des Betriebs des in der Republik Österreich zu nutzen; den Vertragsdaten genauer bezeichneten Netzan- schlusses. Diesbezügliche Veröffentlichungen des Netzbetreibers er- folgen auf dessen Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx.
1.2 Nicht geregelt wird durch diesen Vertrag im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at Hinblick auf den Informationsseiten bezüglich Netzan- schluss dessen Nutzung zur Entnahme von Strom (Anschlussnut- zung), Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Gru- bengas, Belieferung des konkreten Produktes als Bestandteil Netzanschlusses mit Strom (Stromliefe- rung) oder die Nutzung des Pro- duktdatenblattes erhältlichNetzes des Netzbetreibers (Netznut- zung). Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme Hierfür sind jeweils von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtden betreffenden Parteien gesonderte Verträge abzuschließen.
1.3 Der Netzbetreiber kann den Netzanschluss ablehnen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. ihm dieser aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
1.4 Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch Netzbetreiber weist hiermit auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten Niederspannungsanschluss- verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) in ihrer je- weils aktuellen Fassung hin, ebenso auf die ergänzenden Bedingun- gen des Netzbetreibers.
1.5 Ist der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer, hat der Anschlussnehmer spätestens bei Unterzeichnung dieses Vertrages die wirksame und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst vom Grundstückseigentümer unterzeichnete Zu- stimmungserklärung des Grundstückseigentümers für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten Errichtung und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten den Betrieb des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in Netzanschlusses auf dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senbetreffenden Grund- stück gemäß dem hierzu vom Netzbetreiber vorgegebenen Vordruck vorzulegen.
Appears in 1 contract
Samples: Netzanschlussvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Partner beauftragt Eni mit der Lieferung der im Folgenden aufgeführten sich wiederkehrend aufladenden eni prepaid cards. Jede Form der eni prepaid card kann ausschließlich zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere Kraft- und Schmierstoffe, Shopartikel sowie Autowäschen (folgend nachfolgend gemeinsam „BS GmbHWaren und Dienstleistungen“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein), die lizenzierte Software nebst Dokumentation während an den teilnehmenden „Agip Service-Stationen“ in Deutschland angeboten werden, verwendet werden. Der Verkauf dieser Waren und Dienstleistungen erfolgt durch die Eni.
1.1. eni prepaid card mit wiederkehrender Aufladefunktion Nennwert: Stückzahl: Geltungszeitraum:
1.2. Lieferung, Aktivierung, Wiederaufladung, Gültigkeit, Auszahlung, Verzinsung und Guthaben
1.2.1. Die Lieferung der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen bestellten eni prepaid cards erfolgt kostenlos durch einen Transportdienstleister in der Republik Österreich zu nutzen; Regel innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsschluss. Aus einer späteren Lieferung kann Partner Eni gegenüber keinerlei Rechte ableiten, jedoch nach Ablauf der Lieferfrist vom Vertrag zurücktreten. Sind einzelne Kartentypen nicht lieferbar, so kann Eni insoweit vom Vertrag zurücktreten.
1.2.2. Die gelieferten eni prepaid cards sind zum Zeitpunkt der Lieferung inaktiv. Die erstmalige Aktivierung der Karten setzt voraus, dass Partner das der Lieferung beigefügte Empfangsbekenntnis ausgefüllt und unterschrieben an Eni per Telefax an die im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders einEmpfangsbekenntnis angegebene Telefaxnummer zurückschickt. Darüber hinaus bietet setzt die BS GmbH als Teil erstmalige Aktivierung verbunden mit der Leistung Aufladung bzw. die wiederkehrende Aufladung einen ServiceZahlungseingang des jeweiligen Rechnungsbetrages voraus.
1.2.3. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung Das Guthaben der jeweiligen eni prepaid card kann drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem für die Karte letztmalig aufgeladen wurde, verwendet werden.
1.2.4. Eine Barauszahlung des auf der eni prepaid card gespeicherten Guthabens ist nicht möglich und das Guthaben wird auch nicht verzinst.
1.2.5. Der Karteninhaber kann an allen teilnehmenden Agip Service-Stationen in der Bundesrepublik Deutschland zu den jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang Öffnungszeiten unentgeltlich Auskunft über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senHöhe des Guthabens/Restguthabens auf seiner eni prepaid card erhalten.
Appears in 1 contract
Samples: Kundenvereinbarung
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während 3.1. Übersetzt werden ausschließlich Texte. Der Umfang und Inhalt der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; erbringenden Leistung wird im Übrigen verbleiben alle Rechte an Angebot oder auf anderem Wege in Textform (z.B. per Email) definiert.
3.2. Sofern im Angebot oder auf anderem Wege in Textform (z.B. per Email) nichts Abweichendes festgelegt ist, schuldet die Auftragnehmerin eine sach- und fachgerechte Übersetzung in die vereinbarte Sprache. Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen werden nicht vorgenommen. Hierbei gilt, dass Übersetzungen unter Berücksichtigung der Software Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach den für den jeweiligen Sprachraum allgemein anerkannten Maßstäben erfolgen.
3.3. Eine besondere vom Auftraggeber genutzte Terminologie wird nur dann berücksichtigt, wenn dies im Angebot ausdrücklich berücksichtigt wird und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernAuftraggeber diese Terminologie vollständig zur Verfügung stellt, vergleiche Ziffer 5.
3.4. Soweit im Rahmen Wenn aufgrund eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software vom Auftraggeber vorgegebenen knappen Zeitplans Subunternehmer gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei eingesetzt werden, so wird die Auftragnehmerin sich bemühen, eine einheitliche Terminologie und einheitliche Sprache der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtÜbersetzung zu liefern, was jedoch möglicherweise nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann.
3.5. Der Anwender ist selbst für Enthält der zu übersetzende Text Bilder (z.B. Screenshots, Grafiken, oder ähnliches), so werden diese nur übersetzt, wenn das im Angebot oder auf anderem Wege in Textform (z.B. per Email) ausdrücklich berücksichtigt wurde.
3.6. Nicht übersetzt werden Texte mit strafbaren oder gesetzwidrigen Inhalten und solche, die Nutzung gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Die Auftragnehmerin kann in diesen Fällen die Bearbeitung jederzeit ablehnen und einstellen, ohne dass der LeistungenAuftraggeber Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, gegen die Auftragnehmerin geltend machen kann. Bereits erbrachte Aufwände sind der SoftwareAuftragnehmerin zu erstatten.
3.7. Wenn sich nach Annahme des Auftrages herausstellt, dass der Text aufgrund seiner Schwierigkeit oder aufgrund von Problemen des zu übersetzenden Texts (z.B. schlecht leserliche Handschrift oder Microfilm) nicht in der vorgesehenen Zeit und/oder in angemessener Qualität zu übersetzen ist, kann die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und Auftragnehmerin entweder die erzielten Ergebnisse verantwortlichBearbeitung des Texts einstellen oder ein neues Angebot vorlegen. Dies schließt Kommt kein Auftrag zu den geänderten Bedingungen zustande und/oder wird die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an Bearbeitung eingestellt, so sind nur die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders einbis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwände durch den Auftraggeber zu erstatten. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die Schadensersatzansprüche können von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senkeiner Partei geltend gemacht werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Erbringung Von Übersetzungsleistungen
Vertragsgegenstand. a) Gegenstand des Vertrages sind die in der Mietvereinbarung bezeichneten Hallen, Räume, Ausstellungsflächen, Anlagen und Einrichtungen des Mietobjekts Stadthalle Villach. Diese werden den VertragspartnerInnen ausschließlich zum vereinbarten Zweck überlassen.
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden auch die zur zweckentsprechenden Nutzung des Mietobjektes erforderlichen Verkehrsflächen (Foyer, Flure, Zugangswege), Garderoben, Parkplätze und Toiletten ebenfalls als Vertragsgegenstand zum vereinbarten Veranstaltungszweck zur Verfügung gestellt. MieterInnen nehmen deren allfällige Mitbe- nutzung durch andere Kunden zustimmend zur Kenntnis.
c) Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einStadthalle Villach ist verpflichtet, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während von VertragspartnerInnen bestellten und von der Vertragslaufzeit gemäß Stadthalle Villach zugesagten Leistungen zu erbringen.
d) Im Interesse einer optimalen Vorbereitung und Durchführung der nach- folgenden Lizenzbedingungen Veranstaltung haben die VertragspartnerInnen vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, der Stadthalle Villach den Ablauf und die technischen Erfordernisse der Veranstaltung in der Republik Österreich Form einer technischen Organisationsanweisung be- kannt zu nutzen; geben. Wird dieser Verpflichtung nicht entsprochen, muss die Stadthalle Villach nicht gewährleisten, dass die notwendige von ihr bereitzustellende technische und personelle Ausstattung für die Veranstaltung im Übrigen verbleiben alle Rechte an vollen Umfang zur Verfügung gestellt werden kann.
e) Die VertragspartnerInnen sind verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Software Stadthalle Villach zu zahlen. Dies gilt auch für von Kundinnen/Kunden direkt oder über die Stadthalle Villach beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit Stadthalle Villach verauslagt werden.
f) Das im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Anbot festgelegte Ausmaß der BS GmbH Nutzungsberechtigung beinhaltet lediglich die Soft- ware von Überlassung der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH angebotenen Räumlichkeiten (im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards mit der Stadthalle Villach vereinbarten täglichen Benützungszeit), vereinbarten Zusatz- bzw. Nebenleistungen und Sicherheitsmaßnahmen sind die Nutzungsdauer. Planen VeranstalterInnen die vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten oder Nebenleistungen länger oder anders als vereinbart in Anspruch zu nehmen, so ist hierfür unter Nachweis allenfalls erforderlicher behördlicher Bewilligungen die vorherige schriftliche Zustimmung der Produktbeschreibung aufgeführtStadthalle Villach einzuholen. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (iauf Grund einer solchen Änderung zusätzlich anfallenden Kosten werden dem/der VertragspartnerIn gesondert in Rechnung gestellt.
g) die Änderung einer Verbesserung Bei tatsächlichen Erweiterungen der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit Inanspruchnahme der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall Anbot angeführten und vereinbarten Leistungen bezüglich Dauer und/oder Umfang, wird die Höhe des Entgeltes nach der tatsächlichen Inanspruchnahme zuzüglich eines Gemeinkostenaufschlages von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten 20% berechnet und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sendementsprechend erhöht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Christ Verlag stellt dem Gewerbetreibenden eine kostenlose Basisversion der Online-Termin- buchungsfunktionalität (im Folgenden „Light Version“) sowie eine um erweiterte Funktionen ergänzte Version der Online-Terminbuchungsfunktionalität als kostenpflichtiges Angebot (im Folgenden „Profi Version“) zur Verfügung. Die Business Software GmbH (folgend Online-Terminbuchungsfunktionalität kann vom Gewerbetreibenden als sog. SaaS „BS GmbHSoft- ware as a Service“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheDienstleistung auf seiner Homepage und/oder seiner Facebook Seite eingebunden werden. Christ Verlag ist jederzeit berechtigt, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Online-Terminbuchungsfunktionalität unentgeltlich bereitgestellte Funktionen zu nutzen; ändern, neue Funktionen unentgeltlich oder entgeltlich verfüg- bar zu machen und/oder die Bereitstellung unentgeltlicher Funktionen einzustellen. Account anlegen und Zugangsdaten verwalten Für die Nutzung der Online-Terminbuchungsfunktionalität legt der Gewerbetreibende durch die Eingabe von E-Mail, Passwort und weiteren Daten, wie Firma, Branche, Land und Namen einen Account an. E-Mail-Adresse und Passwort dienen zugleich als Zugangsdaten (im Übrigen verbleiben alle Rechte an folgen- den „Zugangsdaten“) des Gewerbetreibenden zu der Software und der Dokumentation Online-Terminbuchungsfunktionalität. Der Gewerbetreibende sichert bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetEinrichtung des Accounts ausdrücklich zu, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und dass er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Unternehmer im Sinne dieses Vertragesdes § 14 BGB handelt. Der Vertriebspartner ist Gewerbetreibende verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließensich, die zum Zwecke des Zugangs zu der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Online-Ter- minbuchungsfunktionalität erforderlichen Zugangsdaten geheim zu halten und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungennur von ihm autorisierten Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Gewerbetreibende übernimmt die Leistungen Verantwortung für alle Handlungen, die er oder von ihm autorisierte Mitarbeiter unter diesen Bedingungen unverändert an seinen Zugangsdaten vornehmen. Der Gewerbetreibende hat den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software Christ Verlag unverzüglich schriftlich davon in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nichtKenntnis zu setzen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie Zugangsdaten abhanden oder Dritte bekannt geworden sind. Für Der Gewer- betreibende übernimmt die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vorvolle Verantwortung für alle Handlungen, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändernunter seinen Zu- gangsdaten vorgenommen wurden, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltes sei denn, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen den Gewerbetreibenden an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sensolchen unautorisierten Handlungen kein Verschulden trifft.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH Der Leistungsumfang für die hier beschriebene, optional zu- buchbare TV-Plattform xxxxx.xx bestimmt sich nach dem Auf- tragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den nachfolgenden Beschreibungen. TNG vermittelt dem:der Kund:in über die von ihr betriebenen Teilnehmeranschlüsse Zugang zur TV-Plattform „xxxxx.xx“ ihres Partners EXARING AG, Xxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxxx (folgend „BS GmbHPartner“ genannt). Bei entsprechendem:der Kund:inauftrag wird darüber hinaus Hardware zum Kauf überlassen (xxxxx.xx 4K Stick). In technischer Hinsicht erfordert die Nutzung ein geeignetes Endgerät und eine geeignete, störungsfreie Verbindung zwi- schen Endgerät und Netz mit ausreichender Bandbreite. TNG empfiehlt den Zugang per WLAN oder mit LAN-Kabel (mindes- tens CAT-5). Von der Nutzung per verstärktem WLAN, dLAN und PLC (Powerline Adapter) räumt wird abgeraten. Weiter setzt die Nutzung eine Registrierung des:der Kund:in beim Partner und die Erstellung eines Nutzerkontos unter Ein- beziehung der AGB und Datenschutzerklärung des Partners voraus. Mit Aktivierung kommt ein separater Vertrag zwischen dem:der Kund:in und dem Anwender das Partner zustande, dem die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmun- gen des Partners zugrunde liegen. Abweichungen davon sind nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; möglich. Zahlungen jeglicher Art finden aber ausschließ- lich im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software Verhältnis zwischen Kunde und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernTNG statt. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH An den Partner hat der:die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software Kund:in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men keine Zahlungen zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senleisten.
Appears in 1 contract
Vertragsgegenstand. 1.1 Die Business Software paybox Service GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an Folgenden paybox GmbH) ermöglicht Benutzern, Dienstleistungen oder Produkte mittels sogenannter eVoucher von durch paybox GmbH ausgewählten Anbietern über die Website xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xx (im Folgenden kurz Website) online zu beziehen oder Prepaid-Kartenguthaben direkt aufzuladen (im Folgenenden kurz Service). Dazu muss der Software und der Dokumentation bei der BS Benutzer rechtmäßig über eine E-Mail Adresse verfügen, über welche paybox GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit mit dem Benutzer in Kontakt treten kann.
1.2 eVoucher im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner dieser Bestimmungen sind Nachrichten in elektronischer Form, in welchen paybox GmbH dem Benutzer die für den Bezug der BS GmbH Dienstleistungen oder Produkte erforderlichen Daten mitteilt.
1.3 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Soft- ware Bestellung von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte eVouchern und deren Übermittlung an den Benutzer sowie das direkte Aufladen durch die BS paybox GmbH.
1.4 Die durch die eVoucher erworbenen Dienstleistungen oder Produkte stellen Forderungen des Benutzers gegenüber dem jeweiligen Anbieter dar. Die Dienstleistungen und Produkte werden ausschließlich durch den jeweiligen Anbieter erbracht bzw. geliefert und unterliegen dessen Vertragsbedingungen.
1.5 paybox GmbH eingeräumt erbringt, mit Ausnahme des Services, keine Dienstleistungen. Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von sonstigen Dienstleistungen, insbesondere Mobilfunkdienstleistungen, besteht ausschließlich zwischen dem Benutzer und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet dem jeweiligen Anbieter, mit dem Endanwender der Benutzer einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, über die Dienstleistung geschlossen hat. Die Vertragsbedingungen der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Anbieter sind auch für die Verwaltung und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenNutzung allfälliger Guthaben, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist Prepaid-Kartenguthaben, ausschließlich maßgeblich.
1.6 Das Service steht nur für die Software in von paybox GmbH auf der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichWebsite angegebenen Dienstleistungen und Produkte über die ebendort angeführten Zahlungsmittel zur Verfügung. Die Leistung der BS entsprechenden Angaben zu den Dienstleistungen, Produkten und Zahlungsmitteln können durch paybox GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig jederzeit geändert werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS .
1.7 paybox GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter weist den auf- schiebenden Bedingungen erteiltBenutzer ausdrücklich darauf hin, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor Anbieter in den meisten Fällen bestimmen, dass die mittels eVoucher übermittelten Daten innerhalb einer bestimmten Frist genutzt werden müssen, bei sonstigem Verfall. Zur Sicherstellung der ersten Nutzung Gültigkeit der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner empfangenen Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten zur Vermeidung des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVerfalls ist daher das Aufladen des Guthabens innerhalb des angegebenen Gültigkeitsdatums vorzunehmen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die zwi- schen dem Kunden und demjenigen Unternehmen der Tele Columbus Gruppe, mit dem der Kunde den vorliegenden Vertrag abgeschlossen hat (dieses Unternehmen nachfolgend die „Gesellschaft“).
1.2 Die Business Software GmbH Gesellschaft betreibt ein regional begrenztes Breitbandkabel- netz zur Versorgung von Kunden mit Fernseh- und Hörfunkprogramm- signalen, Internet- und Telefondiensten. Diese AGB regeln die entgeltli- che Überlassung eines Anschlusses an das Breitbandkabelnetz (folgend BKN) durch die Gesellschaft und dessen Nutzung durch den Kunden zum Empfang von Fernseh- und Hörfunksignalen Dritter, Internet- und Tele- fondienste sowie Mobilfunk (nachfolgend die „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheVertragsleistung(en)“). Die Gesellschaft erbringt diesbezüglich ihre Leistungen auf der Basis der Auftragsbestätigung, zeitlich befristete Recht eindieser AGB, der einschlägigen Leistungsbeschrei- bung und der einschlägigen Preisliste für die gewählte Vertragsleistung. Ausschließlich die Auftragsbestätigung, diese AGB, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während einschlägige Leistungsbeschreibung und die einschlägige Preisliste bestimmen den Inhalt der Vertragslaufzeit gemäß vertraglichen Beziehung zwischen der nach- folgenden Lizenzbedingungen in Gesellschaft und dem Kunden für die vom Kunden gewählte Vertragsleistung. Individualver- einbarungen zwischen der Republik Österreich zu nutzen; iGesellschaft und dem Kunden bleiben hier- von unberührt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: Auftragsbestätigung, einschlägige Preisliste, einschlägige Leistungsbe- schreibung, diese AGB.
1.3 Der Vertrag zwischen der Software Gesellschaft und dem Kunden kommt durch einen Auftrag des Kunden unter Verwendung eines hierfür vor- gesehenen Auftragsformulars (schriftlich, auch per Fax, oder online), über das Internetangebot der Dokumentation bei der BS GmbH Gesellschaft oder per telefonischer Be- auftragung und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte Annahme dieses Auftrags durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Gesellschaft mittels schriftlicher Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, Beginn der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert Versorgung des Kunden mit der gewählten Vertragsleistung über den Anschluss an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichdas BKN zustande. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch Bestätigung über den Erhalt des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichAuftrags stellt keine Annahme dessen dar. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH Gesellschaft behält sich vor, die Unterstützung Bonität des Kunden vor der Auftragsbestätigung zu überprüfen. Der Kunde ist für die Dauer von technischen Standards zehn (10) Werktagen (Mo.– Fr.) ab Zu- gang bei der Gesellschaft an seinen Auftrag gebunden.
1.4 Im Falle der späteren Buchung einer höherwertigen Vertragsleis- tung (z.B. Upgrade von Geschwindigkeit) innerhalb einer beauftragten Vertragsleistung endet die Bereitstellung der gebuchten Vertragsleistung mit der Bereitstellung der höherwertigen Vertragsleistung. Mit dieser Be- reitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für die höherwertige Ver- tragsleistung. Sofern der Kunde für die höherwertige Vertragsleistung über ein Widerrufsrecht verfügt und Sicherheitsmaßnah- men zu ändernvon diesem wirksamen Gebrauch macht, gilt Satz 1 dieser Ziffer nicht. AGBTCG-0917 Stand September 2017
1.5 Änderungen dieser AGB und etwaiger ergänzender besonderer Ge- schäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung(en) werden vor ihrem Wirksamwerden durch die Gesellschaft veröffentlicht sowie dem Kunden in einer Mitteilung (schriftlich oder in Textform z.B. per E-Mail oder durch Bereitstellung im Kundenportal der Gesellschaft gemäß Ziffer 10, wenn hierbei gewährleistet ist, dass der Kunde die Änderungen in lesbarer Form speichern oder ausdrucken kann) im Einzelnen zur Kennt- nis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, sechs (6) Wochen nach dieser Mitteilung in Kraft. Die Ände- rungen gelten als vom Kunden genehmigt, sofern entweder der Kunde nicht binnen sechs (i6) Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich (auch per Fax) oder in Textform gemäß Ziffer 10 Widerspruch gegen die Änderung einer Verbesserung Ände- rungen der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit AGB erhebt. Für den Fall des Widerspruchs gelten die bisheri- gen Regelungen zunächst unverändert fort. Widerspricht der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindKunde nicht, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist die geänderten Regelungen. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen Gesellschaft wird den Kunden über sein Widerspruchsrecht und die Leistungs- fähigkeit der Software damit verbundenen Rechtsfolgen in der fortentwickelten VersionÄnderungsmitteilung informieren. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf Soweit eine Änderung der AGB aufgrund von nach Vertragsschluss ent- stehenden Regelungslücken, welche die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigtGesellschaft nicht zu vertreten hat, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungenweitere Vertragsdurchführung erforderlich ist, insbesondere infolge einer Änderung gesetzlicher Vorschriften oder der SoftwareRechtspre- chung, wird eine solche Änderung der AGB auch ohne Zustimmung des Kunden wirksam und es besteht insoweit kein Widerspruchsrecht.
1.6 Soweit die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten Gesellschaft bestimmte Leistungen unentgeltlich er- bringt, können diese jederzeit und die erzielten Ergebnisse verantwortlichohne Vorankündigung eingestellt wer- den. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten Ansprüche des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die Kunden ergeben sich hieraus nicht.
1.7 Der Verwendung von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAGB des Kunden wird widersprochen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software 1.1 Vertragsgegenstand ist die Belieferung von Kunden mit Erdgas durch die Stadtwerke Meerbusch GmbH (folgend „BS GmbH“ nachfolgend stm genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht einaußerhalb der Grundversorgung.
1.2 Das Gas darf vom Kunden nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weiterlieferung des Gases an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der stm.
1.3 Nicht Gegenstand des Vertrages sind Vereinbarungen, die lizenzierte Software nebst Dokumentation den Netzanschluss und die Anschlussnutzung der Lieferstelle betreffen.
1.4 Stellt sich während der Vertragslaufzeit gemäß Belieferung heraus, dass die Voraussetzungen nach den vorliegenden Ziffern nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, darf die stm den Liefervertrag in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen.
1.5 Die Anforderungen an Brenngase der nach- folgenden Lizenzbedingungen öffentlichen Gasversorgung werden durch das DVGW Arbeitsblatt G 260/1 in der Republik Österreich jeweils aktuellen Fassung festgelegt. Dieses bildet die vom Kunden anerkannte Rahmenbedingung (Geschäftsgrundlage) für die hier vereinbarte Gaslieferung.
1.6 Wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages sind die Regelungen der jeweils gültigen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV). Diese Verordnung ist den Vertragsunterlagen beigefügt und ist jeweils in der neuesten Fassung auf der Homepage einsehbar. Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der stm sind auf der Homepage xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an finden.
1.7 Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware Gasversorgung ist stm, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenLeistungspflicht befreit. In die- sem Fall Satz 1 gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm Unterbrechung auf nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglichtberechtigten Maßnahmen von stm gemäß § 19 der GasGVV beruht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden stm wird dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie stm bekannt sind oder von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senstm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
Appears in 1 contract
Samples: Gasliefervertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Name, Strasse, Ort), auf dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; Konto Nr. verbuchten Vermögenswerte (im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebernzu verwalten. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner Der Treuhänder handelt dabei als Anwender Beauftragter im Sinne dieses Vertragesvon Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.
1.2. Der Vertriebspartner Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter. Der Treuhänder ist verpflichtet berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenGesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht mehr Nutzungsrechte einräumt zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese BedingungenGewissen.
1.3. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Xxxx. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffenRechte des Treuhänders gemäss Art. Gegenstand 401 OR.
1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten VersionGeldwäschereigesetzes bekannt. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltTreuhänder bestätigt hiermit, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten diesen Auftrag im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senEinklang mit den ent- sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.
Appears in 1 contract
Samples: Treuhandvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, 2.1 Gegenstand dieser Bedingungen ist der Abschluss von Verträgen über die lizenzierte Software nebst Dokumentation während kostenpflichtige Nutzung der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS VBEW GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at angebotenen Leistung auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichInternetseiten xxx.xxx-xxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxx.xx, www.eeg- xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx oder xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Leistung VBEW GmbH behält sich das Recht vor, den EEG-Navigator auf weiteren Internetseiten anzubieten oder diese auf maximal eine Internetseite zu beschränken.
2.2 Die VBEW GmbH ist zu Erweiterungen, Änderungen, Kürzungen und Abweichungen des Leistungsangebotes und Leistungsumfangs berechtigt, sofern der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen Vertragszweck für den Kunden nicht oder Programmänderungen nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
2.3 Der EEG-Vergütungsrechner prognostiziert die Mindestvergütungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichDas EEG-Handbuch dient als praktisches Nachschlagewerk. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH iIm Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards vereinbarten Beschaffenheit wird eine Gewähr für die Korrektheit der Berechnung durch den EEG-Vergütungsrechner und Sicherheitsmaßnahmen Hinweise im EEG- Handbuch ausgeschlossen. Mindestvergütungen werden zwar nach bestem Wissen und Gewissen berechnet. Diese sowie Inhalte aus dem EEG-Handbuch sind in jedoch vom Kunden individuell nachzuprüfen.
2.4 Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass eine fehlerhafte oder unvollständige Vergütungsberechnung keinen Sach- oder Rechtsmangel begründen. Entsprechendes gilt für Inhalte aus dem EEG-Handbuch.
2.5 Die VBEW GmbH lässt bei der Produktbeschreibung aufgeführtAuswahl und Pflege der Inhalte des EEG-Navigators die erforderliche Sorgfalt walten. Die BS GmbH behält sich vorRichtigkeit, die Unterstützung von technischen Standards Vollständigkeit und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung Aktualität der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen Inhalte wird nicht Gegenstand des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senVertrages.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation 2.1. soffico erbringt unter diesem Vertrag Unter- stützung bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung Nutzung der Software, auch nichtferner Leistungen, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werdendie für den Erhalt und die Wieder- herstellung der Betriebsbereitschaft der Soft- ware in ihrer jeweils aktuellen Version not- wendig sind, Aktualisierung und Erweiterung von Softwareprogrammen (insgesamt „Pflege- leistungen“) sowie aus sonstigen Leistungen zur Anpassung und Fortentwicklung von Soft- wareprogrammen nach den Wünschen und Bedürfnissen des Lizenznehmers („sonstige Leistungen“).
2.2. Für Gegenstand der nach diesem Vertrag geschul- deten Pflegeleistungen sind die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- genjeweils aktuelle Programmversion sowie die zwei vorhergehen- den Updates der Software.
2.3. Im Einzelnen erbringt soffico dazu folgende Pflegeleistungen: o Telefonische Hotline: soffico erbringt Beratung und Unterstüt- zung im Zusammenhang mit den Funktio- nen der Software, einschließlich Anpassungen um das Funktionieren der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Spezifikatio- nen und den darin beschriebenen System- voraussetzungen sicherzustellen. soffico stellt dem Lizenznehmer dazu in der Bereit- schaftszeit eine telefonische Hotline zur Verfügung. Drei Personen, die der Lizenz- nehmer soffico schriftlich zu benennen hat, können über diese Hotline Anfragen zur Handhabung der Software stellen. o Störungsanalyse: Sollten Fehler bei der Handhabung oder dem Betrieb der Software auftreten, wird der Lizenznehmer soffico telefonisch oder per E-Mail vermutete oder nachweisliche Programmfehler mitteilen. Der Lizenzneh- mer wird soffico alle zur Analyse der Störung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. o Hilfe bei Störungen: soffico wird die vom Fehler betroffenen Softwareteile analysieren. Ergibt die Analyse, dass es sich um eine Störung der Software handelt, erhält der Lizenznehmer telefonisch oder per E-Mail Informationen zur Störungsbeseitigung oder Hinweise zur Störungsumgehung. Fehler werden durch die Lieferung von Korrekturprogrammen (Patches oder Service Packs) beseitigt. soffico übernimmt keine Verantwortung für die Behebung des Fehlers. Leistungen der Störungsbeseitigung können nach Xxxx von soffico durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung und nach Abspra- che mit dem Lizenznehmer auch durch Lie- ferung einer neuen Version erfolgen. o Weiterentwicklung und Aktualisierung: soffico entwickelt und stellt dem Lizenz- nehmer laufend Updates bzw. Upgrades der Software zur Verfügung. Der Lizenznehmer hat auf seiner Seite die für eine Fernwartung notwendigen techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind Voraussetzungen geschaffen. Soffico ist daher in der Produktbeschreibung aufgeführtLage und berechtigt, Pfle- geleistungen remote zu erbringen. soffico ergreift geeignete Maßnahmen, dass Dritte nicht unberechtigt über die Fernwartungs- einrichtung in das EDV-System des Lizenz- nehmers eindringen können. soffico wird dabei mindestens die vom Lizenznehmer vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
2.4. Die BS GmbH behält Pflege erstreckt sich vorauch auf die zur Soft- ware gehörenden Dokumentationen.
2.5. Die Leistungen umfassen auch die Behandlung von Fehlern oder sonstigen Mängeln der Soft- ware, die Unterstützung soffico unabhängig von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen dessen Nutzung durch den Lizenznehmer bekannt wer- den. Bestehende Mängelansprüche des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senLizenznehmers bleiben unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Software Maintenance Agreement
Vertragsgegenstand. 1.1 Die Business Software GmbH Stadtwerke Energie stellen dem Kunden für die auf dem Grundstück gem. Anlage 1 befindlichen Gebäude Fernwärme aus ihrem Fernwärmenetz zu den Bedingungen dieses Vertrages, der Verord- nung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme „AVBFernwärmeV“ (folgend Anlage 2) und den Technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Energie „BS GmbHTAB“ genanntin der jeweils gültigen Fassung (Anlage 3) räumt bereit. Die Belieferung mit Fernwärme nach Maßgabe dieses Vertrages erfolgt ab dem Anwender in Anlage 1 genannten Termin, frühestens mit dem Tag der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Hausan- schlusses und der Hausanschlussstation. In diesem Fall wird das nicht ausschließlicheInbetriebnahmeprotokoll wesent licher Vertragsbestandteil und ihm sodann als Anlage 7 beigefügt.
1.2 Der Kunde i. S. dieses Vertrages ist Anschlussnehmer i. S. der AVBFernwärmeV.
1.3 Die Fernwärme wird im vereinbarten Umfang ganzjährig 24 Stunden pro Tag zur Verfügung gestellt.
1.4 Der für die Wärmelieferung vorgesehene Wärmeträger ist Heißwasser, zeitlich befristete Recht einwelches die Stadtwerke Energie an der Übergabestelle (Ziffer 2.2) zur Verfügung stellen und nach Wärmeentzug wieder zurücknehmen. Das Heißwasser verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Energie. Es darf weder ohne gesonderte Vereinbarung entnommen noch verunreinigt werden. Die Qualität des Heißwassers ist in den TAB definiert.
1.5 Der Kunde hat den höchsten an der Anschlussstelle bereitzuhaltenden Anschlusswert (Wärme- höchstleistung) gemäß den Festlegungen der TAB anhand der maximalen Temperaturspreizung durch eine von ihm beauftragte Fachfirma ermitteln lassen. Dieser Anschlusswert, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während benötigte Wärmemenge und die daraus resultierenden Vollbenutzungsstunden werden in Anlage 1 als objekt- bezogene Vertragsinhalte erfasst. Die Anzahl der Vertragslaufzeit gemäß Vollbenutzungsstunden errechnet sich aus der nach- folgenden Lizenzbedingungen angegebenen Wärmemenge dividiert durch den Anschlusswert und wird in der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an Einheit Stunde pro Jahr (h/a) angegeben.
1.6 Der Anschlusswert nach Anlage 1 gilt grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit. Die tatsächlich benötigte Wärmemenge pro Jahr kann witterungsbedingt schwanken. Die Stadtwerke Energie ver- pflichten sich, zur Deckung dieser Wärmehöchstleistung die Parameter gemäß den TAB vorzuhalten.
1.7 Übt der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH Kunde sein Recht aus § 3 AVBFernwärmeV aus, schließen die Soft- ware von der BS GmbH mietetVertragsparteien diesbezüg- lich eine diesen Vertrag ergänzende Vereinbarung.
1.8 Die Stadtwerke Energie sind berechtigt, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt Temperaturfahrkurve und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungenmax. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an Rücklauftemperatur gemäß den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlichTAB zu ändern. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für Stadtwerke Energie werden bei einer solchen Maßnahme die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltHeiß- wasserdurchflussmenge so anpassen, dass er (a) dadurch die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor Deckung des Wärmebedarfs des Kunden nicht beeinträchtig wird. Änderungen der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senTAB werden nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.
Appears in 1 contract
Samples: Fernwärmevertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich CoCard berechtigt Xxxxxxx und Auszubildende zu nutzen; Fahrten im Übrigen verbleiben alle Rechte an Orts- und Nachbarortslini- enverkehr der Software SÜC zwischen Wohnung, Ausbildungsstätte und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern/ oder Schule zum ermäßig- ten Tarif. Soweit Die CoCard wird für Xxxxxxx als „CoCard Schule“ für ein gesamtes Schuljahr oder für min- destens sechs ausgewählte Monate im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenSchuljahr angeboten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender Xxxxxxx im Sinne dieses Vertragesdieser Tarifbestimmungen sind:
a) schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Der Vertriebspartner ist verpflichtet Lebensjahres;
b) Personen ab dem 15. Lebensjahres für die Ausbildung an öffentlichen, staatlich geneh- migten oder staatlich anerkannten privaten allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges. Die CoCard wird für Auszubildende als „CoCard Ausbildung“ für 12 aufeinanderfolgende Mo- nate angeboten. Auszubildende im Sinne dieser Tarifbestimmungen sind:
a) Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter Hochschulen, Akademien mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenAusnahme der Verwaltungsakademien, der Volkshochschulen, Landvolks- hochschulen.
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenBuch- stabe a) fallen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten besuchen, sofern sie auf Grund des Besuchs dieser Schulen oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein Bil- dungseinrichtungen von der BS GmbH herausgegebenen VersionBerufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsför- derungsgesetz förderungsfähig ist;
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbil- dung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses be- suchen;
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgeset- zes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsge- setzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Be- rufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH Handwerksordnung, ausgebildet werden;
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Internet unter www.business-softwareAnschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorge- sehen ist;
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Perso- nen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, so- fern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten;
h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes Die CoCard ist für die Tarifzone I und II erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlichTarifzone I umfasst das Stadtgebiet Coburg. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Tarifzone II umfasst das Stadtgebiet Coburg sowie die Gemeinden Ahorn (Eicha, Schaf- hof, Schorkendorf, Witzmannsberg, Wohlbach), Dörfles-Esbach, Lautertal (Unterlauter und Supportverträge anOberlauter) sowie Niederfüllbach. Auf der CoCard werden Vorname, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich Name, Stammnummer und das Lichtbild des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibungBestellers aufgedruckt. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards CoCard ist in Verbindung mit den aufgeklebten Monatswertmarken ein per- sönlicher Fahrausweis und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführtnicht übertragbar. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards CoCard gilt innerhalb des jeweiligen Vertragzeitraums ganztägig und Sicherheitsmaßnah- men berechtigt zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) Fahr- ten mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senAnrufsammeltaxi.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifbestimmungen
Vertragsgegenstand. 1.1 Vertragsgegenstand ist die zeitweise Nutzung der im Nutzungsvertrag vereinbarten und per Download bereit- gestellten Softwareprodukte (nachfolgend "Software" genannt). Der nähere Inhalt der Software ergibt sich aus dem unter xxx.xxxxx.xx einsehbaren Kundenhandbuch.
1.2 Die Business Sparkasse übernimmt die Pflege der im Vertrag zur Nutzung von Zahlungsverkehrsanwendungen und Abschluss eines Service-Vertrags gemäß"Sonderbedingungen Softwareüberlassung mit Service-Vertrag" ("Nutzungs- vertrag") näher beschriebenen vertragsgegenständlichen Software. Dies bedeutet, dass der Lizenznehmer alle für den Einsatz freigegebenen Verbesserungen und Aktualisierungen der benannten Software GmbH kostenlos als Patch zur Verfügung gestellt bekommt. Für Supportleistungen und Installation sowie die unter Ziffer 1.3 beschriebenen Leistungen berechnet die Sparkasse ein Entgelt von derzeit 15,00 EUR (folgend „BS GmbH“ genanntnetto) räumt dem Anwender das nicht ausschließlicheje angefangene 15 Minuten. Die geschuldete Pflege-/Support-/Installationsleistung bezieht sich ausschließlich auf die jeweils neuste angebotene Version der vertragsgegenständlichen Software.
1.2.1 Treten beim Betrieb der Software Störungen auf, zeitlich befristete Recht einso hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während den Support der Vertragslaufzeit gemäß der nach- folgenden Lizenzbedingungen in der Republik Österreich Sparkasse zu nutzen; .
1.3 Nicht im Übrigen verbleiben alle Rechte Leistungsumfang enthalten sind
1.4 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, immer die neueste Version der überlassenen Software einzusetzen und nur jeweils Fragen zu diesem Versionsstand an die Hotline zu richten. Die Hotline erreicht der Lizenznehmer unter
1.5 Eine über den Vertragsumfang hinausgehende Leistungsverpflichtung besteht seitens der Sparkasse nicht. Dies gilt insbesondere für über den eigentlichen Vertragsgegenstand hinausgehende Wartungsarbeiten. Entsprechendes gilt bezüglich der Herstellung der Betriebsbereitschaft der Software und der Dokumentation bei Systemumgebung.
1.6 Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Lizenznehmers, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, ist nicht Gegenstand des Vertrags. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware Stromversorgung, fehlerhafte Hardware oder sonstige, nicht von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig Sparkasse zu vertretende Einwirkungen verursacht werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder HV 11-009 (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.Fassung 23.09.22)
Appears in 1 contract
Samples: Software License Agreement
Vertragsgegenstand. 3.1 Die Business Software GmbH (folgend „BS GmbH“ genannt) räumt Überlassung der im Vertrag bezeichneten Räume und Flächen erfolgt zu dem Anwender das nicht ausschließlicheim Vertrag bezeichneten Nutzungszweck auf Grundlage bestehender, zeitlich befristete Recht einbehördlich genehmigter Bestuhlungs- und Rettungswegepläne sowie unter Anwendung der aktuell geltenden infektionsschutz- rechtlichen Vorgaben. Die Nutzung weiterer Räume und Flächen in der Versammlungsstätte, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während nicht Gegenstand der Vertragslaufzeit gemäß vertraglichen Vereinba- rung sind, ist nicht möglich. Dies gilt auch für die Nutzung des öffentlichen Xxxxx-Xxxxxxx-Platzes vor der nach- folgenden Lizenzbedingungen Versammlungsstätte.
3.2 Für die Nutzung allgemeiner Verkehrsflächen, Wege, Toiletten, Garderoben, Eingangsbereiche erhält der Veranstalter ein eingeschränktes Nutzungsrecht für die Dauer seiner Veranstaltung. Der Veranstalter hat insbesondere die Mitbenutzung dieser Flächen durch andere Veran- stalter zu dulden. Finden in der Republik Österreich Versammlungsstätte zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt, hat jeder Veranstalter sich so zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an verhalten, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesjeweils anderen Veranstaltung kommt. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenVeranstalter hat keinen vertraglichen An- spruch darauf, dass die Veranstaltung eines anderen Veranstalters eingeschränkt wird, sofern keine exklusive Nutzung vereinbart ist.
3.3 Die in der Versammlungsstätte enthaltenen funktionalen Räumlichkeiten und Flächen, wie Werkstattbereiche, Lager, Seitenbühnen, Technik- räume, und Verwaltungsräume, sind nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichen, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder und werden dem Veranstalter nicht überlassen, soweit im Internet unter www.business-softwareVertrag oder in einer Anlage zum Vertrag keine abweichende Regelung getroffen ist. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung Dies gilt auch für alle Wandflächen, Displays sowie für Flächen außer- halb der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen Halle insbesondere im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- Bereich allgemeiner Verkehrsflächen und Supportverträge an, deren Abschluss des Eingangsbereichs.
3.4 Der Veranstalter ist verantwortlich für Programminhalte und -ablauf einschließlich ihrer Vor- und Nachbereitung. Sein von ihm beauftragtes Personal oder Mitwirkende sind dem Anwender freistehtBetreiber als solche kenntlich zu machen. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich Zugang zur Bühne/Bühneneingänge oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards zu Backstageberei- chen erhalten ausschließlich vom Veranstalter autorisierte und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Versiongekennzeichnete Personen. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteiltVeranstalter trägt Sorge, dass er keine unberech- tigten Personen Zutritt zu diesen Bereichen erhalten.
3.5 Jede Änderung des vertraglich vereinbarten Nutzungszwecks (aVeranstaltungstitel / Art der Nutzung) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor bedarf der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässtvorherigen schriftlichen Zu- stimmung durch den Betreiber. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der LeistungenVeranstalter verpflichtet sich, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang den Betreiber über die jede Absicht einer Änderung von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senNutzungszwecken un- verzüglich schriftlich zu informieren.
Appears in 1 contract
Samples: Event Venue Rental
Vertragsgegenstand. Die Business Software GmbH 1.1.Die Verkäuferseite ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1274, KG 00000 Xxxxxxxxx, mit dem Grundstück 2094 mit einem grundbücherlichen Flächenausmaß von insgesamt 348m² und der Grundstücksadresse 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx 00, (folgend im Folgenden auch kurz „BS GmbHLiegenschaft“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein). 1.2.Sie errichtet auf eigene Gefahr und Kosten hierauf eine Wohnhausanlage. Das Ausmaß, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während Lage und die Widmung der Vertragslaufzeit gemäß Wohnhausanlage ergeben sich aus dem einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildenden Lageplan der nach- folgenden Lizenzbedingungen Wohnhausanlage inklusive der allgemeinen nutzbaren Flächen (Anhang 1). 1.3.Die Verkäuferseite behält sich innerhalb der gegebenen öffentlich-rechtlichen, insbesondere baurechtlichen Widmung vor, neben zu Wohnzwecken bestimmten Wohnungen auch zu Apartmentzwecken/ Zwecken der Kurzzeitvermietung und geschäftlichen Zwecken dienende selbständige Räumlichkeiten (Büros, Ordinationen, Lagerräume oder dergleichen) zu schaffen und zu verkaufen. 1.4.Insoweit der eigentliche Kaufgegenstand als Wohnung gewidmet ist, ist die Käuferseite berechtigt, diesen zu Wohnzwecken, zu Apartementvermietungszwecken und zur Ausübung solcher unternehmerischen Tätigkeiten zu verwenden, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden und andere Miteigentümer nicht beeinträchtigen, mit Ausnahme der Republik Österreich zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an Erdgeschoss dieses Hauses liegenden Wohneinheiten, welche auch definitiv als Wohnung / Ordination / Kanzlei / Büro / Lager, verwendet werden dürfen. In diesem Vertrag sowie in den darauf Bezug habenden sonstigen Dokumenten werden sämtliche oder mehrere Wohnungseigentumsobjekte, mit Ausnahme der Software Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und des Geschäftslokals, kurz als „Wohnungen“ bzw. wird jedes einzelne Wohnungseigentumsobjekt, mit Ausnahme der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge und der Dokumentation bei Lager, kurz als „Wohnung“ bezeichnet. 0.0.Xx bleibt der BS GmbH und deren Lizenzgebern. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner Verkäuferseite vorbehalten, die Ausführung der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietet, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermieten. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertrages. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließen, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert an den Endanwender weiterzureichenWohnhausanlage, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten durch allfällige Zusammenlegungen oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand weitere Unterteilungen von einzelnen Wohnungen samt Zubehör, Einbeziehung von Allgemeinflächen etc., gegenüber dem zum Zeitpunkt des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men Abschlusses dieses Vertrages geltenden Planungsstand zu ändern, soweit der eigentliche Kaufgegenstand (wie nachstehend in Punkt I.4. definiert) von diesen Maßnahmen nicht betroffen ist und diese auf die zur ordentlichen Benutzung des eigentlichen Kaufgegenstand notwendigen allgemeinen Teile der Gesamtanlage keinen für die Käuferseite nachteiligen Einfluss haben. Insbesondere darf hierdurch dieser Vertrag, sofern entweder (ies die Lage, den Grundriss und die Ausstattung des eigentlichen Kaufgegenstandes) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sindbetrifft, nicht berührt werden. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen vorläufigen Nutzwertgutachten ausgewiesenen Nutzwerte können nach eigenem Ermessen erstmaliger Begründung des Wohnungseigentums Änderungen unterliegen. Solche Änderungen der Nutzwerte haben auf den Kaufpreis jedenfalls keinen Einfluss. 1.6.Für die Leistungs- fähigkeit allgemeinen Teile der Software in der fortentwickelten VersionLiegenschaft und Gemeinschaftsräume (Fahrradabstellraum, Fitnessraum) wird es eine Benützungsregelung/Hausordnung sowie eine Nutzungsvereinbarung, welcher sich die Käuferseite verpflichtend anschließt bzw. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Softwarediese verpflichtend übernimmt. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt1.7.Festgehalten wird, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- senauf diesen Kaufvertrag das Bauträgervertragsgesetz nicht anzuwenden ist.
Appears in 1 contract
Samples: Kaufvertrag
Vertragsgegenstand. Die Business Software IU Internationale Hochschule GmbH (folgend im Folgenden „BS GmbH“ genanntIU“) verpflichtet sich zur unentgeltlichen Überlassung eines Mobile Devices (im Folgenden „Gerät“), wie auf dem Datenblatt des zu Grunde liegenden Vertrages konkretisiert, an den:die Nutzer:in während der Vertragslaufzeit des zugrunde liegenden Vertrages, wobei sich die Modellart sowie die Ausstattung des Gerätes nach der zum Übergabezeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit richtet. Der:die Nutzer:in hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung einer bestimmten Modellvariante. Die IU räumt dem Anwender dem:der Nutzer:in das zeitlich befristete, nicht ausschließliche, zeitlich befristete ausschließliche und nicht übertragbare oder überlassbare Recht ein, das Gerät und die lizenzierte gelieferte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen, soweit der nach- folgenden Lizenzbedingungen IU diese Rechte durch Mietkaufvertrag eingeräumt wurden und die Hochschule zur Weitergabe dieser Rechte berechtigt ist. Das überlassene Gerät muss kein Neugerät sein und kann Gebrauchsspuren aufweisen. Das Gerät wird dem:der Nutzer:in durch die Firma Gesellschaft für digitale Bildung mbH (- IU Projekt – Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx) an eine vom dem:der Nutzer:in zu benennende Adresse in der Republik Österreich DHL Zone 1 (s. hierzu 2.1) geliefert. Der:die Nutzer:in wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Direktversand außerhalb der Europäischen Union sowie in eines der unter 2.1 genannten Länder nicht möglich ist und erklärt sich damit sowie den daraus eventuell resultierenden Zusatzkosten, die er:sie selbst zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle tragen hat, einverstanden. Hat der:die Nutzer:in seinen Wohnsitz außerhalb der DHL Zone 1 (s. hierzu 2.1), ist er:sie verpflichtet, für einen eventuellen Weiterversand des Xxxxxx selbst zu sorgen und insbesondere die Kosten für den erforderlichen Versand an die finale Adresse selbst zu tragen. Sollte das Gerät nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem:der Nutzer:in keine Rechte an und Ansprüche gegenüber der Software und der Dokumentation bei der BS GmbH und deren LizenzgebernIU zu.
1) Subject matter of the contract The device is intended for the usage during the study programme. Soweit im Rahmen eines indirekten Vertriebsmo- dells ein Vertriebspartner der BS GmbH die Soft- ware von der BS GmbH mietetThe user is being informed that the pre-installed apps or saved data may have to be accessed intermittently for the maintenance of the IT security of IU as well as for the processing of the return process, werden diesem die obenstehenden Rechte durch die BS GmbH eingeräumt und er ist berechtigt die Software an einen Endanwender weiterzuvermietenrepair and transfer process or in the event of the loss of the device. For more information, see number 8. The user won’t be notified separately, neither before nor after the device was accessed. In die- sem Fall gilt der Vertriebspartner als Anwender im Sinne dieses Vertragesthis context, private data of the user may be accessed, in case any such data were saved on the device. Der Vertriebspartner ist verpflichtet mit dem Endanwender einen ent- sprechenden Vertrag abzuschließenThe user has to make sure by themselves that their private data is saved separately and securely (e.g. in a Cloud, der nicht mehr Nutzungsrechte einräumt und die Soft- ware und Urheberrechte zumindest genauso vor Missbrauch schützt wie diese Bedingungen. Der Vertriebspartner ist verpflichtet die Leistungen unter diesen Bedingungen unverändert on an den Endanwender weiterzureichenexternal hard drive) as they may have to be accessed intermittently for the maintenance of the IT security of IU as well as for the processing of the return process, insbesondere darf er bei einem Softwarebundle nicht einzelne Softwaremodule abspalten oder durch Kombina- tion neue Bundles erschaffen. Gegenstand des Vertrags ist die Software in der bei Vertragsschluss allgemein von der BS GmbH herausgegebenen Version. Eine de- taillierte Funktionsbeschreibung der erworbe- nen Software ist auf Anfrage bei der BS GmbH oder im Internet unter www.business-software. at auf den Informationsseiten bezüglich des konkreten Produktes als Bestandteil des Pro- duktdatenblattes erhältlich. Die Leistung der BS GmbH beinhaltet keinen Anspruch des Anwen- ders auf Vornahme von Programmerweiterun- gen oder Programmänderungen nach Bereit- stellung der Software, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden. Für die Beschaffung derartiger Pro- grammerweiterungen oder Programmänderun- gen, einschließlich Anpassungen der Software an geänderte rechtliche Bestimmungen, ist der Anwender verantwortlich. Die BS GmbH bietet entsprechende Leistungen im Rahmen separa- ter Softwarewartungs- und Supportverträge an, deren Abschluss dem Anwender freisteht. Ferner sind solche Leistungen soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung vorgesehen als weitere hinzubuchbare Leistungsmodule erhältlich oder bereits inkludiert. Details hinsichtlich des Leis- tungsumfanges regelt die jeweilige Produktbe- schreibung. Die von der BS GmbH im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten techni- schen Standards und Sicherheitsmaßnahmen sind in der Produktbeschreibung aufgeführt. Die BS GmbH behält sich vor, die Unterstützung von technischen Standards und Sicherheitsmaßnah- men zu ändern, sofern entweder (i) die Änderung einer Verbesserung der Sicherheit dient oder (ii) rechtlich zwingend vorgeschrieben ist oder (iii) mit der Änderung keine erheblichen Einschrän- kungen des vertragsgemäßen Gebrauchs ver- bunden sind. Die BS GmbH bestimmt im Fall von Fortentwick- lungen nach eigenem Ermessen die Leistungs- fähigkeit der Software in der fortentwickelten Version. Der Anwender hat insbesondere keinen Anspruch auf die Aufnahme zusätzlicher Funk- tionalitäten und Programmerweiterungen der Software. Die BS GmbH behält sich Änderungen an bestehenden Funktionalitäten in der fortentwi- ckelten Version vor. Bei einem Wegfall von we- sentlichen Kernfunktionalitäten ist der Anwender zur außerordentlichen Kündigung dieses Nut- zungsvertrages berechtigt, soweit die BS GmbH ihm nicht eine Nutzung einer Version mit dieser Funktionalität ermöglicht. Die unter dieser Ziffer 2 genannten Nutzungs- rechte werden dem Anwender unter den auf- schiebenden Bedingungen erteilt, dass er (a) die fälligen Lizenzgebühren vollständig entrichtet und (b) sich vor der ersten Nutzung der Software gemäß Ziffer 4 dieser Lizenzbedingungen bei der BS GmbH als Endkunde registrieren lässt. Der Anwender ist selbst für die Nutzung der Leistungen, insbesondere der Software, die ord- nungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse verantwortlich. Dies schließt die Erfüllung rechtlicher Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten des Anwenders ein. Darüber hinaus bietet die BS GmbH als Teil der Leistung einen Service. Dieser beinhaltet Soft- ware-Wartung und teils auch Hotline-Beratung für die jeweilige Lösung in dem für die jeweiligen Servicevarianten im Produktdatenblatt beschrie- benen Umfang über die von der BS GmbH be- kannt gegebenen Telefon- oder Internet-Adres- sen.repair
Appears in 1 contract
Samples: Mobile Device Usage Agreement