Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen: – Bestätigung des Angebots des Kunden durch die TOPIX AG – Pflegeschein – diese AGB – gesetzliche Bestimmungen 2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert. 2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. 2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung der TOPIX AG in Textform maßgebend. 2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. 2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen sind 1.1 Die Rangfolge der Vertragsbestandteile ergibt sich, soweit schriftlich nichts anderes geregelt ist, aus der folgenden Reihenfolge:
1.1.1 Auftragsschreiben/Auftragserteilung;
1.1.2 Verhandlungsprotokoll, insbesondere die nachfolgend aufgeführten dort unter Ziffer 1.2 auf- geführten Unterlagen: ;
1.1.3 Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung samt Technischen Vorbemerkungen und Beilagen sowie Regiesatzliste;
1.1.4 Bau- und Konstruktionspläne samt technischen Unterlagen sowie Ausführungs- und Detailpläne;
1.1.5 Vertragsbedingungen/Ausschreibungsunterlagen des Bauherrn in- klusive Baugenehmigung und sonstige behördliche Genehmigungen bzw. Auflagen;
1.1.6 Allgemeinen Vertragsbedingungen für Nachunternehmer (D) – Bestätigung des Angebots des Kunden durch AVB NU;
1.1.7 Die anerkannten Regeln der Technik sowie die TOPIX AG – Pflegeschein – diese AGB – gesetzliche gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden AN (z.B. Angebots-, Liefer- oder Ausführungsbedingungen) gelten ausdrücklich nicht und werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wenn der AG ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.2 Der AN ist verpflichtet, die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt Vertragsbestandteile zu prüfen, insbesondere auf Vollständigkeit sowie Richtigkeit der angegebenen Mengen (Massen). Insbesondere hat der AN die Ausführungsunterlagen auf die Übereinstim- mung mit den behördlichen Genehmigungen bzw. Auflagen zu prüfen.
1.3 Der AN sichert zu, dass er die Ausführungsunterlagen sowie die vorgese- hene Art der Ausführung fachkundig und zuverlässig geprüft hat. Einem etwaigen Hinweis Dies gilt insbesondere auch hinsichtlich seiner Leistung vorangehender Arbeiten o- der Anschlussgewerken. Die zur Ausführung notwendigen Unterlagen sind beim AG rechtzeitig vor Beginn der Leistungsausführung schriftlich anzu- fordern, soweit diese nicht vom AN zu erstellen sind. In diesem Fall sind die Unterlagen dem AG rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Mit der Aus- führung darf erst nach Freigabe der vorgelegten Unterlagen durch den AG begonnen werden. Auch nach Sichtung und Bestätigung der Sichtung von Planungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen durch den AG oder von diesen beauftragten Personen bleibt die volle Verantwortung für die ver- tragsgemäße Leistung beim AN. Sind nach Meinung des Kunden AN bei den Ver- tragsgrundlagen Unklarheiten vorhanden, hat er diese rechtzeitig vor Ver- tragsschluss durch Rückfrage beim AG aufzuklären. Der AN hat den AG schriftlich darauf hinzuweisen, soweit Bestandteile sei- nes Angebots von der seitens des AG vorgegebenen Leistungsbeschreibung abweichen; anderenfalls kann der AG von einer Übereinstimmung des An- gebots des AN mit der auftraggeberseitigen Leistungsbeschreibung, den gültigen technischen Regelwerken und den anerkannten Regeln der Tech- nik ausgehen. Nebenangebote sind als solche ausdrücklich auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochengesonderter Anlage zum Angebot zu kennzeichnen.
2.4 I1.4 Forderungen des AN wegen unrichtiger Einschätzung von Mengen, etwai- ger Erschwernisse oder aus Kalkulationsfehlern des AN sind ausgeschlos- sen. Durch die Abgabe des Angebots bestätigt der AN, dass er sich von sämtlichen seine Leistung, die Preisfindung und Baudurchführung betref- fenden Umständen umfassend informiert hat und die im Einzelfall getroffeneLeistungsver- zeichnis angeführten Positionen für die vollständige Erbringung seiner Leistung ausreichen, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung der TOPIX AG in Textform maßgebendsodass Nachforderungen – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen sind.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen 1.5 Setzt der AN bei den entsprechenden Positionen des Kunden Leistungsverzeichnis- ses in Bezug auf den Vertrag die hierfür vorgesehenen Stellen (z.B. FristsetzungBieterlücken) keine gleichwerti- gen Produkte seiner Xxxx ein, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen istso gelten die beispielhaft angeführten Pro- dukte als angeboten. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum Werden in der jeweils aktuellsten FassungAusschreibung Produkte bestimmter Hersteller oder bestimmte Typen verlangt, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, angelten diese als vereinbart.
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Für Nachunternehmer
Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen sind 3.1. Sowohl für die nachfolgend aufgeführten Unterlagen: – Bestätigung des Angebots des Kunden bloße Lieferung von Waren wie auch die Montage (Handelsware oder vom Unternehmer gefertigtes Erzeugnis) gilt Kaufrecht nach BGB, sofern und soweit in den nachstehenden Bestimmungen oder durch die TOPIX AG – Pflegeschein – diese AGB – gesetzliche Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistungsonstige Vereinbarungen nichts anderes festgelegt wird. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage Die Abnahmepflicht ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch Hauptpflicht im vorgenannten Sinne liegt Sinn der §§ 320 ff BGB.
3.2. Kommt der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht nach oder wird dem Besteller die Abnahme der Werksleistung des Unternehmers unmöglich, oder gerät er damit in Verzug, oder wird der Vertrag durch Kündigung oder durch einseitigen Rücktritt des Bestellers oder durch einvernehmliche Einigung der Vertragsparteien beendet, so ist der Unternehmer berechtigt als Schadensersatz für den entgangenen Gewinn bzw. als Vergütung vom Kunden einen pauschalen Betrag von 30% der Bruttoauftragssumme zu verlangen. Dem Unternehmer bleibt es darüber hinaus unbenommen, für einen von ihm nachgewiesenen höheren Schaden dem Besteller als Ersatz zu verlangen. Desgleichen ist der Besteller berechtigt, den Nachweis für einen niedrigeren Schaden zu führen. Der Besteller hat Anspruch auf Lieferung mangelfreier Teile mittlerer Art und Güte, so
3.3. wie sie der jeweiligen serienmäßigen Fertigungsweise des Unternehmens entsprechen. Muster und Vorlagen können daher nur unter diesem Gesichtspunkt verbindlich werden. Änderungen in der Konstruktion sowie der Beschläge behält sich der Unternehmer vor, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.sofern sie technisch gleichwertig sind. Der Unternehmer liefert die von ihm gefertigten Teile mit Holzlasur im Tauchverfahren
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich3.4. Abweichendevorbehandelt nach DIN 68 800. Die vom Unternehmer hergestellte Ware ist ein Naturholzprodukt. Der Farbton dieses Fertigproduktes entspricht der Farbe des Naturholzes, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung der TOPIX AG in Textform maßgebend.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen dessen Verwendung vertraglich vereinbart ist. Gesetzliche Formvorschriften Abweichungen im Farbton sind auch bei gleicher Holzart unvermeidlich und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtvom Unternehmer nicht zu vertreten.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen sind 1.1 Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend aufgeführten Unterlagen: "AVB") der CORE Energy Recovery Solutions GmbH (nachfolgend auch mit "wir", "uns" bezeichnet) für sämtliche – Bestätigung auch künftige – Vereinbarungen die Lieferungen von Vertragsprodukten (nachfolgend "Produkte") betreffend sowie sonstige von uns durch unsere Niederlassungen in Reinsdorf/Deutschland und Waalwijk, Niederlande erbrachte Leistungen, einschließlich Beratungen und Nebenleistungen mit unseren Kunden (nachfolgend "Vertragspartner"). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Angebots des Kunden durch die TOPIX AG – Pflegeschein – diese AGB – gesetzliche Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch Vertragspartners gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im vorgenannten Sinne liegt Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.2 Unsere Angebote sind stets unverbindlich und haben eine maximale Gültigkeitsdauer von drei (3) Monaten ab dem durch uns auf dem Angebot ausgewiesenem Erstellungsdatum. Die Bestellung des Vertragspartners gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Bestellung des Vertragspartners muss alle zur Abwicklung der Zahlung der Produkte notwendigen Informationen des Vertragspartners enthalten. Diese Bestellung (Angebot) können wir mittels Auftragsbestätigung annehmen; Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
1.3 In Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindliche und branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. An den vorbenannten Inhalten behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte vor.
1.4 Notwendige Modelländerungen oder Produktänderungen bleiben auch dann gemäß § 315 BGB vorbehalten, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiertdie in der Auftragsbestätigung enthaltenen Werte verbindlich sind, soweit sie für den Vertragspartner unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung der TOPIX AG in Textform maßgebend.
2.5 1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag die Geschäftsbeziehung (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt Rücktritts- oder MinderungMinderungserklärungen), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtSinne dieser AVB schließt auch Mitteilungen per E-Mail ein.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen sind (1.1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend „Auftragnehmer“). Die AEB gelten nur, wenn der Auftragnehmer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
(1.2) Der Auftragnehmer bestellt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nimmt der Auftraggeber die nachfolgend aufgeführten Unterlagen: – Bestätigung Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, er hätte die Lieferbedingungen des Angebots des Kunden durch Auftragnehmers angenommen.
(1.3) Vergütungen für Besuche oder die TOPIX AG – Pflegeschein – Ausarbeitung von Angeboten, Projekten, Entwürfen, sowie für Probelieferungen werden nicht gewährt.
(1.4) Nimmt der Auftragnehmer die Bestellung nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich an, so ist der Auftraggeber zum Widerruf berechtigt. Nimmt der Auftragnehmer die Bestellung mit Abweichungen an, so hat er deutlich auf diese AGB – gesetzliche Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebendhinzuweisen. Ein Widerspruch im vorgenannten Sinne liegt nicht vorVertrag kommt nur dann zustande, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich der Auftraggeber diesen Abweichungen schriftlich zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochenLieferabrufe werden spätestens verbindlich, wenn der Auftragnehmer nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen seit Zugang schriftlich widerspricht.
2.4 (1.5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBAEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ist ein schriftlicher Vertrag in Textform bzw. eine schriftliche Bestätigung der TOPIX AG in Textform des Auftraggebers maßgebend.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (1.6) Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen können auch elektronisch bzw. durch Datenfernübertragung erfolgen.
(1.7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in Bezug auf diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
(1.8) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Vertrag Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung„Ware“), sind ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform abzugebenmitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, soweit ohne dass wir in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührtjedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen 1.1 Grundlage der Bestellung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagennachfolgenden Bedingungen. Anderslautende Bedingun gen des uftragnehmers (AN) wwerden n cht Vertragsin- halt, auch wenn der Auftraggeber (AG) ihnen nicht ausdrückliich widerspricht. Nimmt der A G die Li ferung/Leistung ohne ausdrü klichen Wider- spruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet wer den, er hätte entgegenstehend e Beding ngen des AN angenommen.
1.2 Nur schriftliche Bestellungen sind gültig. Mündliche oder t elefonische Bestellungen werdeen erst wirksam, wenn sie schriiftlich bestätigt werden. Ebenso bedürfen mündliche Nebenabreden und Änderungen d es Vertrages der Schriftform.
1.3 Der AN hat die Bestellung fachlich zu prüf n und den AG ins besondere auf alle Irrtümer un d Unstimmigkeiten schriftlich h inzuweisen.
1.4 Der AG kann Änderungen des Liefer- und Leistungsgegenstandes auch nach Vertragsabschl uß verla gen, soweit dies für d en AN zumutbar ist.
1.5 Als Vertragsgrundlage gelten nacheinander: – Bestätigung des Angebots des Kunden durch die TOPIX − das Bestellschreiben und das ggf. beigefügte Auftrags-Leistungsverzeichnis, − ggf. vom AG – Pflegeschein – und AN unterzeichnete Protokolle von Vergabeverhandlungen, − diese AGB – gesetzliche Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt Allgemeinen Einkaufsbedingungen Sollten sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder einzelne Punkte innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch er vorstehenden,, im vorgenannten Sinne liegt gleichen Rang stehenden Bestimm ngen widersprechen, so gilt jeweils diejenige Fassung, welche dem AG die weitergehenden Rechte bzw. die bessere Ausführung zusichert.
1.6 Vertragliche Rechte und Pflichten dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung des AG ü bertrage werden. Lieferungen und Lei tungen dürfen durch Subunternehmer und Personen, die nicht vorin einem Arbeitsverhältnis zum AN stehen,, nur erbracht werden, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann dies dem AG schriftlich angezeigt worden ist und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich dieser zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung der TOPIX AG in Textform maßgebend.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen 1.) Dem Auftragnehmer ist der zwischen dem Auftraggeber und dem Bauherrn abgeschlossene Werkvertrag samt sämtlichen bezughabenden Beilagen, wie insbesondere Leistungsverzeichnis, Vorbemerkungen, Bauzeitplan, Planunterlagen, Baubewilligung etc., soweit diese Unterlagen das von ihm zu erbringende Werk betreffen, bekannt und stellen diese, wenn im Folgenden nicht ausdrücklich schriftlich anderes ausbedungen wurde, auch die technische und rechtliche Vertragsgrundlage zur Erbringung der durch diesen Vertrag vereinbarten Subunternehmerleistungen dar, sodass sämtliche rechtliche Pflichten und Verbindlichkeiten, die der Auftraggeber gegenüber dem Bauherren übernommen hat, soweit sie sein Gewerk betreffen, auf ihn übergehen. Den Auftragnehmer trifft für darüber hinaus gehende Informationen die Erkun- digungspflicht. Soweit sie mit den folgenden Vertragsbestimmungen nicht in Widerspruch stehen, gelten unsere Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen, veröf- fentlicht unter xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxx als vereinbart.
2.) Dem Auftragnehmer sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen: – Bestätigung Örtlichkeit, Zufahrtsituation und alle sonstigen Umstände, die zur bedungenen Leistungserbringung von Bedeutung sind, bekannt.
3.) Der Auftragnehmer bestätigt, über die gewerberechtlichen Befähigungen und Konzessionen zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Werkleistungen zu verfügen. Er bestätigt weiter, über die notwendigen personellen und maschinellen Ressourcen zu verfügen, um die Leistungserbringung fachgerecht und zeitgemäß durchführen zu können. Die aufrechte Gewerbeberechtigung ist auf Wunsch der AG nachzuweisen. Außerdem ist die AG berechtigt, einen aktuellen Firmenbuchauszug zu verlangen. Die AG ist berechtigt, jederzeit und ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und den AN für sämtliche hiermit verbundenen Schäden und Nachteile uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen, wenn die AG von Einschränkungen oder von der Entziehung der Gewerbeberechtigung Kenntnis erhielt.
4.) Dem Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung nicht gestattet, sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Angebots Auftraggebers eines Subunternehmers zu bedienen. Sollte der Auftragnehmer sich, mit Zustimmung des Kunden Auftraggebers, seinerseits eines Subunternehmers bedienen, hat er zu prüfen, ob auch dieser über sämtliche ge- werberechtlichen Befähigungen und Konzessionen zur Erbringung des Werkes verfügt. Überdies haftet der Auftragnehmer für den von ihm beigezogenen Subunter- nehmer voll.
5.) Eine Verschiebung des Baubeginns durch die TOPIX AG – Pflegeschein – diese AGB – gesetzliche Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen berechtigt den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt AN nicht, sich den vereinbarten Terminen zu entziehen. Eine Verschiebung des Baubeginns bedingt nur eine um das Rangverhältnis nach Maß der Reihenfolge der AuflistungVerschiebung verlängerte Bauzeit. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform Schlechtwetter bzw. eine Bestätigung witterungsbedingte Behinderungen verlängern die Bauzeit nicht. Sämtliche der TOPIX AG in Textform maßgebenddurch den AN entstehenden Mehrkosten durch Terminverzögerungen (gilt auch für Zwischen- und Endtermin) oder Nichteinhaltung der angebotenen Qualität sowie Kosten von Prüfzeugnissen usw. mit negativem Ergebnis gehen zu Lasten des AN.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Samples: Werkvertrag
Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen 1.1 Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Werkleistungen (im Folgenden auch als „Leistungen“ bezeichnet) die vom Auftragnehmer (nachfolgend kurz „AN“ genannt) im Auftrag der TIB Che‐ micals AG (nachfolgend kurz „AG“ genannt) an einem Bauwerk erbracht werden. Abweichende oder zusätzliche Vertrags‐, Montage‐ oder Lieferbedingungen des AN werden nicht Vertragsbe‐ standteil, auch wenn diesen an anderer Stelle nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.
1.2 Die Auftragsvergabe durch den AG erfolgt entweder als „Einzelauftrag“ auf der Grundlage einer mit dem AN bereits bestehenden „Rahmenvereinbarung“ oder als „Einzelbestellung“ bei objekt‐ oder projektbezogenen Leistungen. Einzelheiten zur Beauftragungsart sind den jeweiligen Be‐ stellungen des AG zu entnehmen. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen sowie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen: – Bestätigung Vergütung des Angebots des Kunden AN werden durch die TOPIX nachfolgenden ‐ bei Widersprüchen in der angegebenen Reihenfolge geltenden ‐ Vertragsbestandteile bestimmt:
a) das jeweilige Auftragsschreiben (Einzelauftrag/ Einzelbestellung) des AG,
b) das Auftrags‐Leistungsverzeichnisses einschließlich etwaig enthaltener Vorbemerkungen und/ oder Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen,
c) Ausführungszeichnungen/ Pläne des AG – Pflegeschein – diese AGB – gesetzliche Bestimmungenoder eines vom AG beauftragten Planungsbüros
2.2 Bei Widersprüchen zwischen d) Ausführungszeichnungen/ Pläne des AB oder eines vom AN beauftragten Planungsbüros,
e) die vorliegenden Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkleistungen,
f) der „Ethikkodex“ des AG sowie die „Compliance‐Richtlinien“ des AG
g) die "Standort‐Ordnung“ des AG,
h) alle technischen Vorschriften und Normen in der bis zur Abnahme jeweils aktuellen Fas‐ sung wie z.B. DIN‐Normen, EN‐Normen, ISO‐Normen, VDI/VDE‐Richtlinien einschließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit sie den oben aufgeführten anerkannten Regeln der Technik entsprechen, die Herstellerrichtlinien und ‐vorschriften sowie die sonstigen anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme,
i) die einschlägigen Bestimmungen zum Arbeitsschutz wie z.B. die Baustellenverordnung und die Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen, das Arbeitsschutzgesetz, die Ar‐ beitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien, die Unfallverhütungsvorschrif‐ ten und die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, die Richtlinien und Vorschriften der Deutschen Sachversicherer,
j) öffentlich‐rechtliche Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften des Bundes, der Länder und sonstiger öffentlich‐rechtlicher Körperschaften, wie z. B. das Kreislaufwirt‐ schaftsgesetz, die Nachweisverordnung, das Abfallverzeichnis, das Bundesimmissions‐ schutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen und Durchführungsvorschriften, die Landesbauordnung und ergänzende Durchführungsvorschriften, das Mindestlohn‐ und Ar‐ beitnehmerentsendegesetz,
k) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung,
l) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), Die unter Punkt f) genannten Dokument ist als PDF‐Datei unter nachstehender Internetadresse hinterlegt: xxxxx://xxx.xxx‐xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxx.xxxx
1.3 Die Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch gelten in gleicher Weise für alle Auftragserweiterungen und Zusatzauf‐ träge, soweit solche im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiertRahmen der Vertragsabwicklung erteilt werden.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die TOPIX AG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Einem etwaigen Hinweis des Kunden auf die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung der TOPIX AG in Textform maßgebend.
2.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind in Textform abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Vertragsgrundlagen. 2.1 Vertragsgrundlagen sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen: – Bestätigung des Angebots des 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hiller Objektmöbel GmbH gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden durch die TOPIX AG – Pflegeschein – diese („Käufer“). Die AGB – gesetzliche Bestimmungen
2.2 Bei Widersprüchen zwischen den oben aufgeführten Vertragsgrundlagen bestimmt sich das Rangverhältnis nach der Reihenfolge der Auflistung. Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen oder innerhalb einer Vertragsgrundlage ist die spezieller beschriebene Ausführung maßgebend. Ein Widerspruch im vorgenannten Sinne liegt nicht vorgelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine nachrangige Vertragsgrundlage eine vorherige lediglich ergänzt juristische Person des öffentlichen Rechts oder konkretisiertein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist.
2.3 Für alle Vertragsbeziehungen 1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und /oder die Lieferung be- weglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Hiller Objektmöbel GmbH die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern keine abweichende Verein- barung getroffen wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Hiller Objektmöbel GmbH in jedem Fall wieder auf diese AGB hinweisen muss.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegen- stehende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Allge- meine Geschäftsbedingungen des Kunden Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wenn sie durch die TOPIX AG ihrer Geltung Hiller Objektmöbel GmbH ausdrücklich zugestimmt hatschriftlich anerkannt werden. Einem etwaigen Hinweis Dieses Zustimmungser- fordernis geht in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Hiller Objektmöbel GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.4 Wenn in einem Angebot der Hiller Objektmöbel GmbH auf die Geltung Allgemeiner Unterlagen des Käufers Bezug genommen wird, bedeutet dies keine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochenKäufers.
2.4 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) Käufer haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des GegenbeweisesGegen- beweises, ein schriftlicher Vertrag in Textform bzw. eine Bestätigung Auftragsbestätigung der TOPIX AG in Textform Hiller Objektmöbel GmbH maßgebend.
2.5 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden Käufers (z. B. Mängelanzeigen, Fristset- zungen usw.) in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt sind schriftlich oder Minderung), sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail oder Telefax) abzugeben, soweit in diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag keine andere Formvorschrift vorgesehen ist. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insb. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
2.6 Sofern der Kunde die KI-gestützte Verarbeitung von Dokumenten beauftragt hat, erkennt er die zusätzlichen Bestimmungen von Rossum in der jeweils aktuellsten Fassung, abrufbar unter xxxxx://xxxxxx.xx/xxxxx/, an.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen