Vertragslaufzeit, Beendigung. 13.1 Die Laufzeit des VERTRAGES mit dem HAUPTNUTZER beginnt mit dem Abschluss des VERTRAGES, d.h. mit dem Eingang der Bestellbestätigung per E-Mail beim HAUPTNUTZER (vgl. Ziffer 5.3). Während der vereinbarten Laufzeit des VERTRAGES ist eine Kündigung nur zulässig, wenn dies in den Ziffern 13.3 bis 13.7. vorgesehen ist. Die vereinbarte Laufzeit des VERTRAGES kann vom HAUPTNUTZER auf MYVOLKSWAGEN eingesehen werden.
13.2 Hinweis zur Laufzeit des VERTRAGES über kostenlose MOBILE ONLINE DIENSTE, die von der VOLKSWAGEN AG für Neufahrzeuge angeboten werden können: Ab dem neunzigsten Tag nach dem Tag der Erstauslieferung des FAHRZEUGS an den HAUPTNUTZER verkürzt sich die Laufzeit der VERTRAGES um die Anzahl der Tage zwischen dem Tag, an dem die Neunzig-Tage-Frist endet, und dem Tag, an dem die Bereitstellung der MOBILEN ONLINE DIENSTE gemäß Ziffer 13.1 beginnt.
13.3 Ist im Rahmen der Bestellung eine automatische Verlängerung des VERTRAGES für die Zeit nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit des VERTRAGES vereinbart, gilt eine unbestimmte Laufzeit des VERTRAGES, während der HAUPTNUTZER den VERTRAG mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats und die VOLKSWAGEN AG den VERTRAG mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalenderquartals kündigen kann.
13.4 Wenn eine ÄNDERUNG gemäß Ziffer 7.3 den Zugang des HAUPTNUTZERS zu MOBILE ONLINE DIENSTE oder deren Nutzung beeinträchtigt wird und VOLKSWAGEN AG nicht nachweisen kann, dass diese negativen Auswirkungen nur geringfügig sind, ist HAUPTNUTZER berechtigt, den VERTRAG innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Information über die ÄNDERUNG gemäß Ziffer 7.3 Satz 2 oder dem Zeitpunkt, zu dem die VOLKSWAGEN AG dem HAUPTNUTZER die ÄNDERUNG bereitgestellt hat, zu kündigen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
13.5 Ist der HAUPTNUTZER berechtigt, den VERTRAG wegen Vertragswidrigkeit zu kündigen (vgl. Ziffer 11), kann der HAUPTNUTZER die Kündigung des VERTRAGES gegenüber dem Customer Care erklären.
13.6 Das Recht des HAUPTNUTZERS zur Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt in jedem Fall unberührt.
13.7 Die VOLKSWAGEN AG kann den VERTRAG aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die VOLKSWAGEN AG vor, wenn ein erheblicher, schuldhafter Verstoß des NUTZERS gegen diese BEDINGUNGEN vorliegt, insbesondere wenn ein Verstoß gegen Ziffer 10 zu einem erheblich erhöhten Verbrauch mobiler Daten oder zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit des FAHRZEUGES, der MOBILEN ONLIN...
Vertragslaufzeit, Beendigung. 26 Laufzeit und Beendigung des Vertrages
(1) Vertragsbeginn und Ende des Vertrages
Vertragslaufzeit, Beendigung. 1.1 Der Vertrag über die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen endet mit Ablauf des Monats, in dem die Überlassungspflicht im Sinne des § 4 Abs. 1 und 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises erlischt und dieses dem Kreis bzw. der AWSH nach Maßgabe des § 5 der Abfallwirtschaftssatzung angezeigt worden ist.
1.2 Wird die Abfallentsorgung eines Grundstückes auf begründeten Antrag der Auftraggeberin/des Auftraggebers temporär und mindestens für 2 volle Kalendermonate lang nicht durchgeführt, ruht neben der Überlassungspflicht auch die Entgeltpflicht für das Leistungsentgelt für den Zeitraum der Unterbrechung. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Eintritt des Ruhens der Entgeltpflicht beim Kreis oder bei der AWSH zu stellen.
1.3 Eine Anpassung des Behältervolumens an den veränderten Bedarf ist auch innerhalb eines Quartals zum Ende eines Monats möglich, sofern die Änderung mindestens 2 Wochen vorher angemeldet wird.
Vertragslaufzeit, Beendigung. Der OnSite-Vertrag wird für die als Vertragslaufzeit (OnSite-Zeit - insb. nach Anzahl der Monate) angebotene Dauer fest abgeschlossen. Beginn ist der Tag der Anlieferung der in dem OnSite-Bestellschein beschriebenen Systeme. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gibt der Auftraggeber die im Onsite-Bestellschein beschriebenen Systeme und alle Lizenzen an DATAGROUP Frankfurt vollständig zurück. Drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber jeweils an DATAGROUP Frankfurt mit, ob er die termingerechte Rückgabe wünscht, andernfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit bei Fortgeltung der letzten Rate um weitere zwölf Monate. DATAGROUP Frankfurt kann den Vertrag mit allen Gegenständen der OnSite- Bestellscheine unbeschadet eines weitergehenden gesetzlichen Kündigungsrechts fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber in Höhe von zwei Monatsbeträgen in Zahlungsverzug gerät – oder wenn erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird. Vorbehaltlich weitergehender Ansprüche trägt der Auftraggeber die Kosten für Außerbetriebnahme, Abbau, vorzeitige Rücknahme und Rücktransport der Vertragsgegenstände.
Vertragslaufzeit, Beendigung. 14.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit der Zurverfügungstellung der entgeltlichen Dienste infolge der Registrierung durch den Kunden. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Testphase gem. Ziffer 15. Die anfängliche Vertragsdauer beträgt ein Jahr.
14.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
14.3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für casavi insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten der gegenständlichen AGB verstößt. casavi behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
14.4. Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet sich casavi, die Daten des Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Kalendertagen via Online-Übertragung zum Download zur Verfügung stellen. Nach Bestätigung der erfolgreichen Datenübernahme durch den Kunden, wird casavi die Daten des Kunden unverzüglich löschen und gegebenenfalls angelegte Kopien vernichten.
Vertragslaufzeit, Beendigung. 14.1. Der Vertrag über die Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushaltungen endet mit Ablauf des Monats, in dem die Überlassungspflicht im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises erlischt und dieses dem Kreis bzw. der AWSH nach Maßgabe des § 5 der Abfallwirtschaftssatzung angezeigt worden ist.
14.2. Wird die Abfallentsorgung eines Grundstückes auf begründeten Antrag der Auftraggebe- rin/des Auftraggebers temporär und mindestens für 2 volle Kalendermonate lang nicht durchgeführt, ruht neben der Überlassungspflicht auch die Entgeltpflicht für das Leis- tungsentgelt für den Zeitraum der Unterbrechung. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Eintritt des Ruhens der Entgeltpflicht beim Kreis oder bei der AWSH zu stellen.
14.3. Eine Anpassung des Behältervolumens an den veränderten Bedarf ist auch innerhalb eines Quartals zum Ende eines Monats möglich, sofern die Änderung mindestens 2 Wo- chen vorher angemeldet wird.
Vertragslaufzeit, Beendigung. Die Dauer des Vertrages und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag und Leistungsschein des Vertrages Befindet sich der Kunde bei der Bezahlung der Nutzungsgebühr 2 Monate in Verzug, ist NC-VISION berechtigt, den Vertrag fristlos kündigen.
Vertragslaufzeit, Beendigung. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von ITis4u schriftlich und firmengemäß gezeichnet sind und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Soweit nicht im zugrunde liegenden Einzelvertrag keine andere Vertragsdauer vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit für die zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträgen sechs Monate. Einer gesonderten Kündigung dieser Verträge bedarf es nicht. Unbeschadet weitergehende Rechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ITis4u berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder das Vertragsverhältnis jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn vom Kunden zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung von weiteren Leistungen durch ITis4u unzumutbar machen. Dies gilt insbesondere, wenn
Vertragslaufzeit, Beendigung. (a) Die Vertragslaufzeit von Dienstleistungen ist gesondert zu vereinbarten.
(b) Die Laufzeit der Support-Vereinbarung gemäß Ziff. B.III.2 beträgt zunächst ein Kalenderjahr. Danach verlängert sich die Supportvereinbarung automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
(c) M-privacy ist berechtigt, Verträge mit einer festen Laufzeit oder unbefristete Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(1) der Kunde in grober Weise seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt, sodass m-privacy ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann; oder
(2) m-privacy hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist; oder
(3) die Kreditwürdigkeit des Kunden nicht unwesentlich beeinträchtigt ist, z. B. in den folgenden Fällen: Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Firma des Kunden wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht wird.
(d) Weitergehende Ansprüche von m-privacy bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist m-privacy – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
Vertragslaufzeit, Beendigung. Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit ist in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt.