Vertraulichkeit der Sicherheitsdokumentation, Weitergabe Musterklauseln

Vertraulichkeit der Sicherheitsdokumentation, Weitergabe. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des SSLAs ausgetauschten Informationen, wie beispiels- weise sicherheitsbezogene Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationsanleitungen, Softwaremateria- lien oder Daten, unabhängig von der Art der Bereitstellung als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Durch die jeweils entgegennehmende Partei wird sichergestellt, dass sämtliche Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen, denen die Informationen zugänglich gemacht werden müssen, der Geheimhaltung im glei- chen und im gesetzlich möglichen Rahmen unterworfen werden. Für die Weitergabe an Dritte (z.B. externe Berater, andere Auftragnehmer etc.) gelten die gleichen Vor- gaben. Die Weitergabe an Dritte bedarf immer der Zustimmung der jeweils anderen Partei. 7 ggf. schließt das auch die Aktualisierung der Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3 mit ein 8 z.B. zu Verfahren, die nicht IT-Grundschutzkonform betrieben werden
Vertraulichkeit der Sicherheitsdokumentation, Weitergabe. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des SSLAs ausgetauschten Informationen, wie beispiels- weise sicherheitsbezogene Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationsanleitungen, Softwaremateria- lien oder Daten, unabhängig von der Art der Bereitstellung als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Durch die jeweils entgegennehmende Partei wird sichergestellt, dass sämtliche Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen, denen die Informationen zugänglich gemacht werden müssen, der Geheimhaltung im glei- chen und im gesetzlich möglichen Rahmen unterworfen werden. Für die Weitergabe an Dritte (z.B. externe Berater, andere Auftragnehmer etc.) gelten die gleichen Vor- gaben. Die Weitergabe an Dritte bedarf immer der Zustimmung der jeweils anderen Partei. 7 ggf. schließt das auch die Aktualisierung der Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3 mit ein 8 z.B. zu Verfahren, die nicht IT-Grundschutzkonform betrieben werden Über die Auflistung hinaus können sich noch Stunden in Klärung befinden. Diese werden mit dem nächstmöglichen Leistungsnachweis ausgewiesen. Position Materialtext Datum Aufwand in Stunden Kommentar Name der / des Leistenden Gesamtzahl geleistete Stunden für Position Der Leistungsnachweis ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig. Einwände richten Sie bitte per Weiterleitungs-E-Mail an die oder den zuständigen Produktverantwortliche(n) bei Dataport. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht. Diese Daten sind nur zum Zweck der Rechnungskontrolle zu verwenden.
Vertraulichkeit der Sicherheitsdokumentation, Weitergabe. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des SSLAs ausgetauschten Informationen, wie bei- spielsweise sicherheitsbezogene Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationsanleitungen, Softwarema- terialien oder Daten, unabhängig von der Art der Bereitstellung als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Durch die jeweils entgegennehmende Partei wird sichergestellt, dass sämtliche Mitarbeiter und Mitar- beiterinnen, denen die Informationen zugänglich gemacht werden müssen, der Geheimhaltung im glei- chen und im gesetzlich möglichen Rahmen unterworfen werden. Für die Weitergabe an Dritte (z.B. externe Berater, andere Auftragnehmer etc.) gelten die gleichen Vor- gaben. Die Weitergabe an Dritte bedarf immer der Zustimmung der jeweils anderen Partei. 12 ggf. schließt das auch die Aktualisierung der Risikoanalyse nach BSI-Standard 100-3 mit ein 13 z.B. zu Verfahren, die nicht IT-Grundschutzkonform betrieben werden Freie Hansestadt Bremen Senator für Justiz und Verfassung Xxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxx nachfolgend Auftraggeber
Vertraulichkeit der Sicherheitsdokumentation, Weitergabe. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen des SSLAs ausgetauschten Informationen, wie beispiels­ weise sicherheitsbezogene Dokumentationen, Konzepte, Konfigurationsanleitungen, Softwaremateria­ lien oder Daten, unabhängig von der Art der Bereitstellung als ihr anvertraute Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Durch die jeweils entgegennehmende Partei wird sichergestellt, dass sämtliche Mitarbeiter und Mitar­ beiterinnen, denen die Informationen zugänglich gemacht werden müssen, der Geheimhaltung im glei­ chen und im gesetzlich möglichen Rahmen unterworfen werden. Für die Weitergabe an Dritte (z.B. externe Berater, andere Auftragnehmer etc.) gelten die gleichen Vor­ gaben. Die Weitergabe an Dritte bedarf immer x.xx Zustimmung der jeweils anderen Partei. 04.05.2018 Security Service Level Agreement - Al/gemeiner Teil (Teil A) Anlage 6 zum V11661-1/3016010 Bei Fernzugriffen bestehen direkte Zugriffsmöglichkeiten von außerhalb auf das interne Netz und die.darin verarbeiteten Daten. Durch diese Schnittstelle könnten vor allem unbeabsichtigt wirtschaftliche und betriebstechnische Schäden angerichtet werden, .beispielsweise durch Schadsoftware. Daher sind besondere Sicherheitsmaßnahmen für die Clients notwendig, mit denen Fernzugriffe durchgeführt werden. Die folgenden Maßnahmen basieren auf dem IT­ Grundschutz-Kompendium des BSl1 . Der Vertragspartner garantiert, dass bei Fernzugriffen die folgenden Maßnahmen erfüllt sind: