Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste Musterklauseln

Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste. (BD, Q) • Eigenes Identity-Management pro Mandant gemäß den Standards OpenID Connect und OAuth2 (Q) • Eigene Datenbanken pro Mandant (Q) • Zugang zu Systemen nur mit individuellen Benutzernamen und Kennwörtern • Berechtigte können nur auf für sie berechtigte Daten zugreifen • Personenbezogene gespeicherte Daten können nur im Rahmen des Berechtigungskonzepts gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden • Verwendung fortlaufend aktualisierter Virenschutzsoftware • Schutz des E-Mail-Verkehrs vor Viren und Spam • Firewallsysteme • Sicherstellung einer hohen Widerstandsfähigkeit der DV-Systeme bei starkem Zugriff bzw. starker Belastung, etwa durch Angriffe von außen • Verwendung ausgetesteter Software • Trennung Produktiv- von Test- und Entwicklungsumgebung • Sperren von externen Schnittstellen (USB, DVD-LW) • Einsatz eines Intrusion-Detection-System • Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis • Klimaanlagen in Serverräumen • Load-Balancing • Alert-Meldung bei hoher Belastung und Ausfällen mit SMS-Benachrichtigung von IT Personal • Virtualisierung/Dynamische Zuteilung • Hohe Passwortsicherheit, Regelmäßiger Wechsel • Kein Zugang für Unbefugte zu den Datenverarbeitungsanlagen des Rechenzentrums • Während der Geschäftszeiten Zutritt zu Geschäftsräumen durch Mitarbeiter kontrolliert • Besucher der Rechenzentren werden begleitet • Festlegung der berechtigten Personen in Listen für die sensiblen Bereiche der Rechenzentren • Einbruchschutzmaßnahmen, Alarmanlage mit Aufschaltung auf Wachdienst • Protokollierung der Besuche der Rechenzentren • definierter Kreis von Zugangsberechtigten • Anzahl der Admins aufs Notwendigste begrenzt • Sichere Löschung von Datenträgern • Verbot der Nutzung privater Datenträger • Empfang besetzt während Geschäftszeiten • Videoüberwachung • Regelungen zur Beschaffung von Hard-und Software • Zentrales Rechtemanagement für Arbeitsplatz-PCs • Regelung und Kontrolle von externer Wartung und Fernwartung • Regelungen für Heimarbeitsplätze • Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf Feuerwehrleitstelle
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste. 2.1. SHD sichert die Vertraulichkeit und Integrität mit folgenden Maßnahmen: Zutrittskontrolle: SHD schützt seine Gebäude durch angemessene Zutrittskontrollsysteme, basierend auf einer Sicherheitseinstufung der Gebäude und einem entsprechend definiertem Zutrittsberechtigungskonzept. Alle Gebäude sind durch Zutrittskontrollmaßnahmen unter Verwendung eines Kartenlesersystems gesichert. Je nach Sicherheitskategorie werden Grundstücke, Gebäude oder einzelne Bereiche durch zusätzliche Maßnahmen gesichert. Dazu gehören spezielle Zutrittsprofile, Biometrie, Pin-Pads, DES-Dongles, Vereinzelungsschleusen, Videoüberwachung und Wachpersonal. Zutrittsrechte für berechtigte Personen werden gemäß festgelegten Kriterien individuell erteilt. Dies gilt auch hinsichtlich externer Personen. Systemzugangskontrolle: Zugang zu Datenverarbeitungssystemen erhalten nur authentifizierte Benutzer aufgrund eines rollenbezogenen Berechtigungskonzepts unter Verwendung von folgenden Maßnahmen: Datenverschlüsselung, individualisierte Passwortvergabe (mindestens 8 Zeichen, regelmäßig automatisch ablaufend), Mitarbeiterausweise mit PKI-Verschlüsselung, passwortgeschützte Bildschirmschoner bei Inaktivität, Intrusion-Detection-Systeme und Intrusion-Prevention- Systeme, regelmäßig aktualisierte Antiviren- und Spyware-Filter im Netzwerk und auf den einzelnen PCs und mobilen Endgeräten. Datenzugriffskontrolle: Zugriff auf personenbezogene Daten wird auf der Grundlage eines rollenbezogenen Berechtigungskonzepts gewährt. Es ist ein Benutzerverwaltungssystem eingerichtet, welches den Zu- und Abgang von Nutzern mit ihren jeweiligen Berechtigungen abbildet und zentral im Netzwerk zum Abruf durch anfragende Datenverarbeitungssysteme zur Verfügung steht. Ferner werden unberechtigte Zugriffe auf personenbezogene Daten durch Datenverschlüsselung verhindert. Datenübertragungskontrolle: SHD sichert die elektronischen Kommunikationswege durch Einrichtung geschlossener Netzwerke und Verfahren zur Datenverschlüsselung ab. Sofern ein physischer Datenträgertransport erfolgt, existieren überprüfbare Transportprozesse, welche den unbefugten Datenzugriff oder den logischen Verlust verhindern. Datenträger werden datenschutzgerecht entsorgt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.