Verzeichnisse Musterklauseln

Verzeichnisse. 1 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behörde kann ein Verzeichnis der Anbieter führen, die aufgrund ihrer Eignung die Voraussetzungen zur Übernahme öffentlicher Aufträge erfüllen.
Verzeichnisse. 1 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Be- hörde kann ein Verzeichnis der Anbieter führen, die aufgrund ihrer Eig- nung die Voraussetzungen zur Übernahme öffentlicher Aufträge erfüllen.
Verzeichnisse. 1. Ein Auftraggeber kann ein Verzeichnis der Anbieter führen, sofern jährlich eine Anzeige, in der interessierte Anbieter aufgefordert werden, die Aufnahme in dieses Verzeichnis zu beantragen, in dem nach Appendix 7 zu Anhang XVII (Öffentliches Beschaffungswesen) aufgeführten geeigneten Publi- kationsorgan veröffentlicht oder, bei Verwendung elektronischer Hilfsmittel, ständig im elektroni- schen Publikationsorgan nach Appendix 7 zu Anhang XVII (Öffentliches Beschaffungswesen) zu- gänglich gemacht wird. Gilt ein Verzeichnis für drei Jahre oder weniger, so kann ein Auftraggeber die Anzeige nur einmal am Anfang der Gültigkeitsdauer des Verzeichnisses veröffentlichen.
Verzeichnisse. 2. Anlagen und Funktionsbeschreibungen
Verzeichnisse. 1.1 Inhaltsverzeichnis der gesamten Dokumentation
Verzeichnisse. 1 Der Auftraggeber oder die nach gesetzlicher Anordnung zuständige Behör- de kann ein Verzeichnis der Anbieter führen, die aufgrund ihrer Eignung die Voraussetzungen zur Übernahme öffentlicher Aufträge erfüllen. 2 1 Folgende Angaben sind auf der Internetplattform von Bund und Kantonen zu veröffentlichen:
Verzeichnisse. 10.1 Der Kunde kann auf sein Begehren hin seine Daten in ein Ver- zeichnis eintragen lassen. Sasag kann Dritte beauftragen, die Daten eintragen zu lassen.
Verzeichnisse. Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anhang Datensouveränität in der Smart City / Interviewpartner
Verzeichnisse. 7. Auftraggeber können ein Verzeichnis der Anbieter führen, vorausgesetzt eine Anzeige, in der interessierte Anbieter aufgefordert werden, die Aufnahme in dieses Verzeichnis zu beantragen, wird in einem geeigneten Publikationsorgan, das in Anhang III aufgeführt ist:
Verzeichnisse. Der Auftraggeber bevollmächtigt Regional Hero,