Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verzug. 15.15.1 Die Termine für die Lieferung der Hardware bzw. Ifür etwaige Teillieferungen sind im Verzugsfall Vertrag festge- legt. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon un- berührt.
5.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS eine Auftraggeber vom Vertrag zu- rücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos ei- ne angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt§ 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des verein- barten Xxxxxxx um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In die- sem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertrags- strafen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Scha- densersatzansprüche angerechnet.
15.35.4 Abweichend von § 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Lieferung geltend gemacht werden.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag, Kaufvertrag
Verzug. 15.15.1 Die Termine für die Lieferung der Standardsoftware* bzw. Ifür etwaige Teillieferungen sind im Verzugsfall kann Vertrag festgelegt. Bei Verzögerungen, die der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenAuftragnehmer nicht zu vertreten hat, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen verschieben sich die von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Parteien bleiben hiervon unberührt.
15.2.15.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Verlangt Dies gilt nicht, wenn der Kunde Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zu- rücktreten und Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenverlangen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2wenn er dem Auftragnehmer erfolglos ei- ne angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatkann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des verein- barten Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung Überlassungsvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Überlassungsvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Ver- tragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % der Überlassungsvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
15.35.4 Abweichend von § 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Überlassung geltend gemacht werden.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Von Standardsoftware Gegen Einmalvergütung, Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Von Standardsoftware Gegen Einmalvergütung, Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Von Standardsoftware Gegen Einmalvergütung
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenFalle des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen nach § 288 II, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenIII, IV und V BGB Anwendung.
15.2. Der ecotel ist berechtigt, ihre Leistungen an den Kunden zu unterbrechen (Sperre),
a) wenn der Kunde ist verpflichtetbei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger An- zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 EUR in Verzug ist, oder
b) wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird. ecotel wird die Sperre, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung die vom Vertrag zurücktritt Zahlungsverzug oder auf der Leistung bestehtMissbrauch betroffenen Leistungen beschrän- ken. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Gesetzliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Bei der Berechnung der mindestens 100,00 EUR gemäß Ziffer 15.2 a.) bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrit- tene Forderungen Dritter für Leistungen, die ecotel gegenüber dem Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossenmit abgerechnet hat, außer Betracht.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung Im Falle des LebensZahlungsverzugs des Kunden gemäß Ziffer 15.2 a.) wird ihm die Sperre mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, schriftlich angekündigt. Im Falle strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste wird ecotel dem Kunden weiterhin Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunikations- und Breit- bandinternetzugangsdiensten gewähren. Eine auch ankommende Sprachkommu- nikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSperrung ab- gehender Sprachkommunikation erfolgen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen Liegen die Voraussetzungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangigeine Sperre nicht mehr vor, so wird ecotel diese aufheben.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstelltDer Kunde bleibt auch während der Sperrung verpflichtet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenztdas monatliche Entgelt zu zahlen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Verzug. 15.19.1 Der Vertragserfüllungstermin*, Teilabnahmetermine - soweit solche vereinbart wurden - und einzelne Meilensteine sind im Termin- und Leistungsplan gem. INummer 8 des EVB-IT Erstellungsvertrages festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen im Verzugsfall Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
9.2 Wenn der Auftragnehmer den Vertragserfüllungstermin* oder Teilabnahmetermine nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS Auftraggeber vom EVB-IT Erstellungsvertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. §§ 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
15.2.29.3 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Vertragserfüllungstermins* um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Vertragserfüllungstermins* in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes* zu verlangen. Der Anspruch Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Teilabnahmeterminen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald Teilleistung entfallenden Anteil am Auftragswert*. Insgesamt darf die Summe der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hataufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes* betragen.
15.2.39.4 341 Abs. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen3 BGB wird dahingehend abgeändert, ist dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn sich der Schadensersatz auf 8% Auftraggeber bei der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4Abnahme die Vertragsstrafe trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht vorbehalten hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Vertragsstrafen werden auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSchadensersatzansprüche angerechnet.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Erstellungs Agb, Evb It Erstellungs Agb
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS pure media eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS pure media zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS pure media zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenvorgese- hen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche An- sprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS pure media Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend ergän- zend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verzug. 15.1a) Der Kunde kommt mit der Zahlung der Entgelte oder sonstigen Forde- rungen der TeleForte ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er nicht binnen 14 Tage nach Rechnungszugang einen Zahlungsausgleich leistet.
b) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann TeleForte zunächst die Anbie- tervergütung, wenn eine solche über Sharedcost- und Premium-Dienste vereinbart ist, mit ihren Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis ver- rechnen. Im Verzugsfall kann Darüber hinaus ist TeleForte berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe, den Zugang zu Telekommunikations- diensten und Servicerufnummern auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
c) Kommt der Kunde TIS eine angemessene I.) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Be- zahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder II.) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grund- preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann TeleForte das Vertrags- verhältnis ohne Einhaltung einer Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann kündigen.
d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche oder anderer Rechte nach dem TKG (z. B. Sperre des Anschlusses) wegen Zahlungsverzuges bleibt der TeleForte vorbehalten.
e) Befindet sich der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenmit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist die Te- leForte berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8,00 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
15.2f) Gerät TeleForte mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 44 a TKG). Dies gilt allerdings nur, sofern TeleForte nicht nachweislich belegen kann, dass der Verzug nicht selbst verschul- det und außerhalb des Einflussbereichs (z.B. höhere Gewalt) der TeleForte war. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung nur dann zum Rücktritt vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt, wenn TeleForte eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Telecommunications
Verzug. 15.117.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Xxxxx Xxxxx eine angemessene Frist mindestens in Textform zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.217.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS Xxxxx zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS Xxxxx bleibt TIS Xxxxx zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.117.3. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.217.3.1. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.317.3.2. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz Schadensersatzanspruch auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.317.4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenXxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx.
15.517.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.617.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.17.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mindestens 75,00 € ist die hildenMedia nach den Bestimmungen des TKG berechtigt, den Anschluss zu sperren, wenn eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Im Verzugsfall kann Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten, nutzungsunabhängigen Vergütungen (insbesondere Grundgebühren) ungekürzt zu zahlen. Die hildenMedia wird die Sperrung dem Kunden vorher schriftlich androhen. Die hildenMedia ist berechtigt, den Anschluss des Kunden ohne vorherige Androhung und ohne Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrags vorliegt, eine Gefährdung von Einrichtungen der hildenMedia, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder das Entgeltaufkommen erheblich ansteigt und anzunehmen ist, dass der Kunde TIS eine angemessene bei einer späteren Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet, geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung verhältnismäßig ist.
7.2 Gerät der Kunde
7.2.1. für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
7.2.2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann die hildenMedia das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht zur Leistung setzen. Eine Frist außerordentlichen Kündigung aus anderen wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist angemessener verpflichtet, für die Dauer der Verzögerung zusätzlich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.
a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenUnternehmer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, an die hildenMedia zu zahlen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
15.27.4 Gerät die hildenMedia mit Lieferungen/Leistungen in Verzug, so richtet sich ihre Haftung nach § 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen des TKG. Der Kunde ist verpflichtetzur Kündigung des Vertrags berechtigt, auf Verlangen von TIS zu erklärenwenn die hildenMedia eine vom Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist nicht einhält, ob er wegen die mindestens zwei Wochen betragen muss. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Fälle der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen
Verzug. 15.19.1 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am 5. Im Verzugsfall kann Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von sewikom gutgeschrieben ist, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt einer etwaig erfolgten Rücklastschrift, die der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzenzu vertreten hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann Ist der Kunde vom Vertrag ganz mit Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Wochen oder teilweise zurücktreten.
15.2von mindestens 75 Euro in Verzug, kann sewikom den Anschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG kostenpflichtig sperren. Der Kunde ist bleibt in diesem Fall verpflichtet, auf Verlangen von TIS die monatlichen Preise zu erklärenzahlen. Für die Sperre und deren Aufhebung wird ein Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwandes nach Zeitgebühr gem. Preisliste berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, ob er wegen nachzuweisen, dass die der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt sewikom entstandenen Kosten geringer aus- fallen oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührtgar nicht entstanden sind.
15.2.19.2 Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. Verlangt eines nicht unerheb- lichen Teils der Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für einen Monat erreicht, in Verzug, so kann sewikom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall hat der Kunde Schadensersatz statt für die restliche reguläre Vertragslaufzeit einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung an sewikom zu zahlen, es sei denn der Leistung und ist im Vertrag Kunde weist nach, dass der, der sewikom entstehende Schaden, geringer ausfällt oder gar kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztSchaden entsteht.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt sewikom vor- behalten.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.1. Im Verzugsfall 8.1 Sollten wir mit der Lieferung leicht fahrlässig in Verzug geraten, so kann der Kunde TIS – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine angemessene Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht ordnungsgemäß in Gebrauch genommen werden konnte. Dem Kunden steht es offen, einen höheren Verspätungsschaden nachzuweisen, wir können einen geringeren Schaden nachweisen. Diese Haftungsbeschränkung ist nicht anwendbar, wenn der Lieferverzug auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten eines unserer leitenden Angestellten oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
8.2 Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 8.1 dieser Bedingungen genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung setzenLieferung, ausgeschlossen. Eine Frist ist angemessenDies gilt nicht, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisstsoweit in den Fällen der Ziffer 15.2 dieser Bedin- gungen zwingend gehaftet wird. Nach Ablauf dieser Frist Vom Vertrag kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15.2. 8.3 Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen von TIS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung Lieferung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.18.4 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können dem Kunden nach Ablauf eines Monats nach Unterrichtung über die Lieferbereitschaft der Waren Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat, höchstens jedoch insgesamt 5 %, in Rechnung gestellt werden. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenDies gilt auch dann, wird wenn die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2Lagerung in den Werken eines anderen Herstellers erfolgt. Der Anspruch Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Entgegennahme der Waren und deren fruchtlosen Ablauf anderweitig über die Waren zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu den dann gültigen Preisen zu beliefern oder die Ware auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche Kosten und Risiko des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossenan einem anderen Ort zu lagern.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.114.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.214.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.114.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.214.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.314.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.314.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.414.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.514.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.614.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.15.1 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zum Beispiel durch Antrag auf Eröffnung eines In- solvenzverfahrens), dass der Anspruch des Lieferers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfä- higkeit des Käufers gefährdet wird, ist der Lieferer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsver- weigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Liefe- rer den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Wird die gesamte Restschuld nach Aufforderung durch den Lieferer nicht sofort be- zahlt, so erlöschen das Gebrauchsrecht und das Besitzrecht des Bestellers an dem Liefergegenstand. Der Lieferer ist berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an sich zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Wegnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Bestellers. Bei Rücktritt hat der Besteller dem Lie- ferer neben der Entschädigung für Benutzung des Liefergegenstandes, jede auch unverschuldete Wert- minderung und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
5.2 Im Verzugsfall sind gesetzliche Verzugszinsen zu bezahlen. Der Lieferer behält sich die Geltend- machung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
5.3 Ist der Besteller auch nach Ablauf einer Nachfrist mit der Abnahme der bestellten Ware im Verzug, so kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Lieferer Abstand vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.nehmen und Schadensersatz in Höhe von bis zu 15% des
15.2X. Xxxxxx GmbH, Xxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. Der Kunde ist verpflichtet00, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.XX-00000 Xxxxxxxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verzug. 15.1(1) Verzögert sich die Erfüllung des Vertrages, weil ein von ACM zur Mitwirkung herangezogener Angestellter erkrankt, kündigt oder aus Gründen ausfällt, die nicht von ACM zu vertreten sind, so hat ACM lediglich innerhalb einer angemessenen Zeit eine Ersatzkraft zu stellen. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
(2) Wird das Erbringen von Leistungen ganz oder teilweise zurücktretenunmöglich, so wird ACM von der Leistungspflicht frei, der Auftraggeber bleibt jedoch zur Gegenleistung verpflichtet, soweit ACM bereits Leistungen erbracht hat.
15.2(3) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf usw.) nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche werden einer von uns nicht zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
(4) Entsteht dem Kunden im Falle des Lieferverzuges ein Schaden, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferumfangs zu verlangen. Der Kunde kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung berechtigt vom Vertrag zurücktritt zurückzutreten oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4zu verlangen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht Schadensersatzhaftung ist auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Abs. 2 gilt nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des LebensVerzug auf Vorsatz, des Körpers grober Fahrlässigkeit oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sindauf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von PflichtenEr gilt auch nicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfensofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen Für Dienstleistungen
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann 8.1 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde TIS eine auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während Kommt der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verkäufer in Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt , kann der Kunde Schadensersatz - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 8 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte..
8.2 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises..
8.3 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 312 BGB und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztden Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
15.2.28.4 Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
8.5 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatNachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt8.6 Der Nachweis eines höheren oder niedrigerer Xxxxxxxx bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die 8.7 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung t nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenVerkäufers beruht.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.1. 6.1 Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung* verlangen. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Ziffer 6.1 Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS beim Auftragnehmer bleibt TIS dieser zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Ziffern 6.2 und 6.3 bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. 6.2 Verlangt der Kunde Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung Leistung* und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleistete pauschalierte Schadensersatzbeträge gemäß Ziffer 6.3 werden angerechnet.
15.46.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Überlassungstermins um mehr als sieben Kalendertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag* pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung in Höhe von 5% der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden Ist.
6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Überlassung Typ B
Verzug. 15.19.1 Die Einhaltung von Fristen für die Überlassung der Software setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- bedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kun- den voraus. Im Verzugsfall Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn FLENDER die Verzögerung zu vertreten hat.
9.2 Fristen verlängern sich angemessen, wenn die Nichteinhal- tung auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:
a) höhere Gewalt, z. X. Xxxxxxxxxxxx, Krieg, Terrorakte, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, (z. X. Xxxxxx, Aussper- rung),
b) Schadprogramme und Angriffe Dritter auf das IT-System von FLENDER, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutz- maßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
c) Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internati- onalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder auf- grund sonstiger Umstände, die von FLENDER nicht zu vertre- ten sind, oder
d) nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung von FLENDER.
9.3 Kommt FLENDER in Verzug, kann der Kunde TIS – sofern er glaubhaft macht, dass dem Kunden hieraus ein Schaden ent- standen ist – eine angemessene pauschale Entschädigung für jede vollen- dete Woche des Verzugs in Höhe von je 0,5 %, insgesamt je- doch höchstens 5 %, des Preises desjenigen Teils der Soft- ware verlangen, mit deren Überlassung sich FLENDER in Verzug befindet.
9.4 Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Ver- zögerung der Überlassung, als auch Schadensersatz- ansprüche statt der Leistung, die über die in Ziffer 9.3 ge- nannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzöger- ter Überlassung, auch nach Ablauf einer FLENDER etwa gesetzten Frist zur Leistung setzenÜberlassung, ausgeschlossen. Eine Frist ist angemessenDies gilt nicht, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisstsoweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässig- keit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers o- der der Gesundheit gehaftet wird. Nach Ablauf dieser Frist Vom Vertrag kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenim Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zu- rücktreten, soweit die Verzögerung der Überlassung von FLENDER zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15.2. 9.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS FLENDER innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder Überlassung weiter auf der Leistung Überlassung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Software License Agreement
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann 11.1 Die Lieferungen und Leistungen erfolgen innerhalb der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine in der Auftragsbestätigung genannten Frist.
11.2 Die Frist ist angemesseneingehalten, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser price[it] gemäß 5.1 die Inbetriebnahme abgeschlossen und die Abnahmebereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt hat.
15.2.311.3 An die Lieferfrist ist die price[it] GmbH nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt. Ist im Vertrag Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit der Störung, es sei denn, die Störung hat keinen Einfluss auf die Verzögerung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die price[it] GmbH die Ware abgeschickt hat. Dasselbe gilt, wenn price[it] oder ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenggf. von ihr beauftragter Unterauftragnehmer durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Mobilmachung, ist Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung) an der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztrechtzeitigen Vertragserfüllung gehindert wird. Entschädigungsansprüche entstehen hierdurch nicht.
15.311.4 Bei Nichteinhaltung der Frist aus Gründen, die price[it] zu vertreten hat, kann der Auftraggeber - sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verzögerung ein Schaden entstanden ist - eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % vom Wert der Teile des Systems, die aufgrund der Verzögerung nicht rechtzeitig in Betrieb genommen werden können, verlangen. Ansprüche Das Recht des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossenAuftraggebers, nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Weiterer Verzugsschaden kann - unbeschadet der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nicht geltend gemacht werden.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 11.5 Verursacht der Verletzung des LebensAuftraggeber eine Verzögerung der Auslieferung, des Körpers der Inbetriebnahme oder der Gesundheit oder Ansprüche Abnahme, so gelten in Bezug auf die Fälligkeit der Zahlungen die Lieferung, die Inbetriebnahme und die Abnahme 30 Tage nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sindder entsprechenden Bereitschaftsmeldung als erfolgt. Unberührt bleibt ferner price[it] ist berechtigt, die Haftung für ihr durch die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenVerzögerung entstandenen Kosten zu berechnen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verzug. 15.117.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Winkels eine angemessene Frist mindestens in Textform zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.217.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS Xxxxxxx zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS Xxxxxxx bleibt TIS Xxxxxxx zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.117.3. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.217.3.1. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.317.3.2. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz Schadensersatzanspruch auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.317.4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Winkels Erfüllungsgehilfen.
15.517.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.617.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.115.1 Im Falle des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen nach § 288 II, III, IV und V BGB Anwendung.
15.2 ecotel ist berechtigt, ihre Leistungen an den Kunden zu unterbrechen (Sperre),
a. wenn der Kunde bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 EUR in Verzug ist, oder
b. wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird. ecotel wird die Sperre auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leistungen beschränken. Gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
15.3 Bei der Berechnung der mindestens 100,00 EUR gemäß Ziffer 15.2 a.) bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter für Leistungen, die ecotel gegenüber dem Kunden mit abgerechnet hat, außer Betracht.
15.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden gemäß Ziffer 15.2 a.) wird ihm die Sperre mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, schriftlich angekündigt. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzenFalle strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste wird ecotel dem Kunden weiterhin Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunikations- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewähren. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenauch ankommende Sprachkommunikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Sprachkommunikation erfolgen.
15.2. 15.5 Liegen die Voraussetzungen für eine Sperre nicht mehr vor, so wird ecotel diese aufheben.
15.6 Der Kunde ist bleibt auch während der Sperrung verpflichtet, auf Verlangen von TIS das monatliche Entgelt zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.zahlen
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