Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. 15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt. 15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt. 15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. 15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen. 15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig. 15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Verzug. 15.15.1 Die Termine für die Lieferung der Standardsoftware* bzw. Ifür etwaige Teillieferungen sind im Verzugsfall kann Vertrag festgelegt. Bei Verzögerungen, die der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenAuftragnehmer nicht zu vertreten hat, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen verschieben sich die von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Parteien bleiben hiervon unberührt.
15.2.15.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Verlangt Dies gilt nicht, wenn der Kunde Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zu- rücktreten und Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenverlangen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2wenn er dem Auftragnehmer erfolglos ei- ne angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatkann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des verein- barten Termins um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung Überlassungsvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Überlassungsvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Ver- tragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % der Überlassungsvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
15.35.4 Abweichend von § 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Überlassung geltend gemacht werden.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Überlassung Agb (Typ A), Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Von Standardsoftware Gegen Einmalvergütung, Ergänzende Vertragsbedingungen Für Die Überlassung Von Standardsoftware Gegen Einmalvergütung
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenFalle des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen nach § 288 II, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenIII, IV und V BGB Anwendung.
15.2. Der ecotel ist berechtigt, ihre Leistungen an den Kunden zu unterbrechen (Sperre),
a) wenn der Kunde ist verpflichtetbei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger An- zahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 EUR in Verzug ist, oder
b) wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird. ecotel wird die Sperre, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung die vom Vertrag zurücktritt Zahlungsverzug oder auf der Leistung bestehtMissbrauch betroffenen Leistungen beschrän- ken. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Gesetzliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Bei der Berechnung der mindestens 100,00 EUR gemäß Ziffer 15.2 a.) bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrit- tene Forderungen Dritter für Leistungen, die ecotel gegenüber dem Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossenmit abgerechnet hat, außer Betracht.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung Im Falle des LebensZahlungsverzugs des Kunden gemäß Ziffer 15.2 a.) wird ihm die Sperre mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, schriftlich angekündigt. Im Falle strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste wird ecotel dem Kunden weiterhin Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunikations- und Breit- bandinternetzugangsdiensten gewähren. Eine auch ankommende Sprachkommu- nikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSperrung ab- gehender Sprachkommunikation erfolgen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen Liegen die Voraussetzungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangigeine Sperre nicht mehr vor, so wird ecotel diese aufheben.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstelltDer Kunde bleibt auch während der Sperrung verpflichtet, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenztdas monatliche Entgelt zu zahlen.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Verzug. 15.15.1 Die Termine für die Lieferung der Hardware bzw. Ifür etwaige Teillieferungen sind im Verzugsfall Vertrag festge- legt. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon un- berührt.
5.2 Wenn der Auftragnehmer einen Termin nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS eine Auftraggeber vom Vertrag zu- rücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos ei- ne angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. § 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt§ 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen5.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Schadensersatz auf 8Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des verein- barten Xxxxxxx um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Gesamtvergütung zu verlangen. Satz 1 gilt auch für das betroffene Produkt begrenztÜberschreitungen von vereinbarten Terminen für Teilleistungen. In die- sem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Teilleistung entfallenden Anteil an der Gesamtvergütung. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertrags- strafen jedoch nicht mehr als 5 % der Gesamtvergütung betragen. Vertragsstrafen werden auf Scha- densersatzansprüche angerechnet.
15.35.4 Abweichend von § 341 Abs. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zahlung der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung Vergütung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfenjeweilige Lieferung geltend gemacht werden.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag, Kaufvertrag
Verzug. 15.19.1 Der Vertragserfüllungstermin*, Teilabnahmetermine - soweit solche vereinbart wurden - und einzelne Meilensteine sind im Termin- und Leistungsplan gem. INummer 8 des EVB-IT Erstellungsvertrages festgelegt. Soweit nicht anders vereinbart, sind diese Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen im Verzugsfall Termin- und Leistungsplan genannten Ausführungsfristen angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
9.2 Wenn der Auftragnehmer den Vertragserfüllungstermin* oder Teilabnahmetermine nicht einhält, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Kunde TIS Auftraggeber vom EVB-IT Erstellungsvertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung setzengesetzt hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung und ist kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenSinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. §§ 281 Abs. 2, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
15.2.29.3 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Vertragserfüllungstermins* um mehr als sieben Kalendertage berechtigt, für jeden Kalendertag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Vertragserfüllungstermins* in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Auftragswertes* zu verlangen. Der Anspruch Satz 1 gilt auch für Überschreitungen von vereinbarten Teilabnahmeterminen. In diesem Fall berechnet sich die Vertragsstrafe nach dem auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald Teilleistung entfallenden Anteil am Auftragswert*. Insgesamt darf die Summe der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hataufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes* betragen.
15.2.39.4 341 Abs. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen3 BGB wird dahingehend abgeändert, ist dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn sich der Schadensersatz auf 8% Auftraggeber bei der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4Abnahme die Vertragsstrafe trotz Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht vorbehalten hat. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Vertragsstrafen werden auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenSchadensersatzansprüche angerechnet.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Appears in 2 contracts
Samples: Evb It Erstellungs Agb, Evb It Erstellungs Agb
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS pure media eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS pure media zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS pure media zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehenvorgese- hen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche An- sprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS pure media Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend ergän- zend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verzug. 15.1. (1) Im Falle des Verzugs finden die gesetzlichen Regelungen An- wendung, soweit nachfolgend nichts anders bestimmt ist.
(2) Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung einer vertrag- lich geschuldeten Leistung in Verzug, so hat er pro Kalender- tag des Verzuges 0,3% des vertraglich geschuldeten Entgeltes für diejenige Leistung an den Auftraggeber zu bezahlen, mit der er sich in Verzug befindet. Die Vertragsstrafe beträgt je Verzugsfall jedoch insgesamt höchstens 5% des geschuldeten Entgelts. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung gel- tend gemacht werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen.
(3) Erbringt der Auftragnehmer eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftrag- nehmer zur Bewirkung der Leistung oder Nacherfüllung eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist erfolglosem Xxxxxxxxxxx kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen in den in diesen EB bestimmten Grenzen Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist im vom Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, zurücktreten. Wei- tere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzteinen solchen Schadensersatzan- spruch angerechnet.
15.2.2(4) Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschrei- tung vereinbarter Reaktions- und/oder Erledigungszeiten be- rechtigt, für jeweils angefangene 25%-ige Überschreitung der Reaktions-und/oder Erledigungszeit innerhalb der Servicezei- ten eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der jährlichen Vergü- tung maximal jedoch 1% der jährlichen Vergütung pro Ver- zugsfall zu fordern. Der Anspruch Dies gilt nicht soweit der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung pro Vertragsjahr zu zah- lenden Vertragsstrafe nicht mehr als 5 % der jährlichen Vergü- tung pro Vertragsjahr betragen. Die Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet. § 341 Absatz 3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatStrafe bis zum Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen(5) Der Auftraggeber kommt auch bei Zahlungen erst dann in Ver- zug, ist der Schadensersatz wenn er auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzteine Mahnung des Auftragnehmers hin nicht leistet.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Be Auftragung Von Ict Projekten, Einkaufsbedingungen Der Deutschen Telekom Gruppe Für Die Be Auftragung Von Ict Projekten
Verzug. 15.19.1. Im Verzugsfall Gerät der LIEFERANT mit seiner Lieferung oder Leistung in Verzug, kann die R-IT die Erfüllung der Kunde TIS Bestellung bzw. des Einzelvertrages fordern oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der erfolgten Bestellung bzw. dem abgeschlossenen Einzelvertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist die R-IT in jedem Fall (also sowohl beim Festhalten als auch beim Rücktritt von der Bestellung bzw. dem Einzelvertrag) berechtigt, eine angemessene Frist zur Leistung setzenVertragsstrafe in Höhe von 0,5% der AUFTRAGSSUMME (gemäß Definition in Punkt 9.2) pro angefangenem Verspätungstag. Eine Frist ist angemessenjedoch maximal 20% der AUFTRAGSSUMME, zu fordern. Der LIEFERANT schuldet die Vertragsstrafe auch dann, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann die bestellte Lieferung oder Leistung oder Teile davon von der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigtR-IT vorbehaltlos angenommen wird. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche bleibt jedenfalls unberührt.
15.2.19.2. Verlangt Unter AUFTRAGSSUMME ist in diesen AEB bei einmaliger Leistungserbringung (Zielschuldverhältnissen) der Kunde Schadensersatz statt jeweilige Nettobestellwert bzw. Nettoauftragswert – inkl. eventuellen erfolgsabhängigen Entgeltkomponenten/Boni (bei einer angenommenen Zielerreichung von 100 %) – zu verstehen. Bei wiederkehrenden Leistungen (Dauerschuldverhältnissen, wie Miete, Wartung, laufende Servicierung, etc.) jener Nettobetrag, der in Summe für die durchgehende Leistungserbringung über die Vertragslaufzeit zu entrichten ist. Werden wiederkehrende Leistungen auf unbestimmte Dauer vereinbart, entspricht die AUFTRAGSSUMME dem Nettobetrag, der in Summe für die durchgehende Leistungserbringung über einen Zeitraum von 36 Monaten zu entrichten wäre.
9.3. Unbeschadet Punkt 9.1, hat der LIEFERANT die R-IT unverzüglich und unter Angabe einer Begründung über vorhersehbare Verzögerungen zu informieren. Verletzt der LIEFERANT diese Informationspflicht, so trägt er alle Kosten und Folgekosten, die ihm, der R-IT oder Dritten aus der verspäteten Lieferung oder Leistung und ist entstehen, sowie die Kosten für einen allfälligen Sondertransport (dasselbe gilt für unvereinbarte Teillieferungen).
9.4. Sämtliche, auf Grund eines nicht von der R-IT zu vertretenden Verzugs bei Fixgeschäften im Vertrag kein Termin Sinne des § 919 ABGB entstehenden Mehrkosten, Schäden und entgangene Gewinne gehen zu Lasten des LIEFERANTEN. Dazu zählen insbesondere auch sämtliche Entgelte und Aufwände, die für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird eine Ersatzbeschaffung aufgebracht werden müssen oder mangels Möglichkeit eines Ersatzes die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung vollen Kosten für das betroffene Produkt begrenztAusfälle und Umdisponierungen.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verzug. 15.1. Im Verzugsfall kann 8.1 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde TIS eine auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, innerhalb einer angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während Kommt der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verkäufer in Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt , kann der Kunde Schadensersatz - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens 8 % des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte..
8.2 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises..
8.3 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 312 BGB und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztden Verkäufer frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
15.2.28.4 Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
8.5 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatNachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt8.6 Der Nachweis eines höheren oder niedrigerer Xxxxxxxx bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die 8.7 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung t nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenVerkäufers beruht.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.117.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Winkels eine angemessene Frist mindestens in Textform zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.217.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS Xxxxxxx zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS Xxxxxxx bleibt TIS Xxxxxxx zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.117.3. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.217.3.1. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.317.3.2. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz Schadensersatzanspruch auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.317.4. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Winkels Erfüllungsgehilfen.
15.517.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.617.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.1. 6.1 Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung* verlangen. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Ziffer 6.1 Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS beim Auftragnehmer bleibt TIS dieser zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Ziffern 6.2 und 6.3 bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. 6.2 Verlangt der Kunde Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung Leistung* und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleistete pauschalierte Schadensersatzbeträge gemäß Ziffer 6.3 werden angerechnet.
15.46.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Überlassungstermins um mehr als sieben Kalendertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag* pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung in Höhe von 5% der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden Ist.
6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Überlassung Typ B
Verzug. 15.115.1 Im Falle des Zahlungsverzuges finden die gesetzlichen Regelungen nach § 288 II, III, IV und V BGB Anwendung.
15.2 ecotel ist berechtigt, ihre Leistungen an den Kunden zu unterbrechen (Sperre),
a. wenn der Kunde bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 EUR in Verzug ist, oder
b. wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Endnutzers missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird. ecotel wird die Sperre auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leistungen beschränken. Gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
15.3 Bei der Berechnung der mindestens 100,00 EUR gemäß Ziffer 15.2 a.) bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter für Leistungen, die ecotel gegenüber dem Kunden mit abgerechnet hat, außer Betracht.
15.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden gemäß Ziffer 15.2 a.) wird ihm die Sperre mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, schriftlich angekündigt. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzenFalle strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste wird ecotel dem Kunden weiterhin Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunikations- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewähren. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenauch ankommende Sprachkommunikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Sprachkommunikation erfolgen.
15.2. 15.5 Liegen die Voraussetzungen für eine Sperre nicht mehr vor, so wird ecotel diese aufheben.
15.6 Der Kunde ist bleibt auch während der Sperrung verpflichtet, auf Verlangen von TIS das monatliche Entgelt zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.zahlen
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Samples: General Terms and Conditions
Verzug. 15.1(1) Verzögert sich die Erfüllung des Vertrages, weil ein von ACM zur Mitwirkung herangezogener Angestellter erkrankt, kündigt oder aus Gründen ausfällt, die nicht von ACM zu vertreten sind, so hat ACM lediglich innerhalb einer angemessenen Zeit eine Ersatzkraft zu stellen. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
(2) Wird das Erbringen von Leistungen ganz oder teilweise zurücktretenunmöglich, so wird ACM von der Leistungspflicht frei, der Auftraggeber bleibt jedoch zur Gegenleistung verpflichtet, soweit ACM bereits Leistungen erbracht hat.
15.2(3) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf usw.) nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Kunden umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche werden einer von uns nicht zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
(4) Entsteht dem Kunden im Falle des Lieferverzuges ein Schaden, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferumfangs zu verlangen. Der Kunde kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung berechtigt vom Vertrag zurücktritt zurückzutreten oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4zu verlangen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht Schadensersatzhaftung ist auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Abs. 2 gilt nicht, sofern Schäden aus der Verletzung des LebensVerzug auf Vorsatz, des Körpers grober Fahrlässigkeit oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sindauf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von PflichtenEr gilt auch nicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfensofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen Für Dienstleistungen
Verzug. 15.19.1 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am 5. Im Verzugsfall kann Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto von sewikom gutgeschrieben ist, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt einer etwaig erfolgten Rücklastschrift, die der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzenzu vertreten hat. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann Ist der Kunde vom Vertrag ganz mit Zahlungsverpflichtungen länger als 8 Wochen oder teilweise zurücktreten.
15.2von mindestens 75 Euro in Verzug, kann sewikom den Anschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG kostenpflichtig sperren. Der Kunde ist bleibt in diesem Fall verpflichtet, auf Verlangen von TIS die monatlichen Preise zu erklärenzahlen. Für die Sperre und deren Aufhebung wird ein Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwandes nach Zeitgebühr gem. Preisliste berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, ob er wegen nachzuweisen, dass die der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt sewikom entstandenen Kosten geringer aus- fallen oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührtgar nicht entstanden sind.
15.2.19.2 Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. Verlangt eines nicht unerheb- lichen Teils der Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für einen Monat erreicht, in Verzug, so kann sewikom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall hat der Kunde Schadensersatz statt für die restliche reguläre Vertragslaufzeit einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung an sewikom zu zahlen, es sei denn der Leistung und ist im Vertrag Kunde weist nach, dass der, der sewikom entstehende Schaden, geringer ausfällt oder gar kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztSchaden entsteht.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt sewikom vor- behalten.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Verzug. 15.14.1 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und secXtreme dies dem Besteller angezeigt hat. Im Verzugsfall kann In diesem Fall ist secXtreme berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich weiterer Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Nettopreises der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessenGegenstände der Lieferung für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2Gegenstände der Lieferung ersetzt zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Annahmeverzug bleiben hiervon unberührt.
15.2.14.2 Der Eintritt eines Lieferverzugs durch secXtreme bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Verlangt Gerät secXtreme in einen Lieferverzug, kann der Kunde Schadensersatz statt Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenztverspätet gelieferten Ware. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
15.2.24.3 Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen durch secXtreme auf höhere Gewalt und andere von secXtreme nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Der Anspruch auf Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatsecXtreme oder unsere Lieferanten betreffen.
15.2.34.4 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von secXtreme bleibt vorbehalten. Ist im secXtreme wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstands informieren und, wenn secXtreme vom Vertrag ein Termin für zurücktreten möchte, das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenztRücktrittsrecht unverzüglich ausüben sowie eine entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber gegebenenfalls unverzüglich erstatten.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Verzug. 15.1. 6.1 Im Verzugsfall kann der Kunde TIS Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.2zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung* verlangen. Der Kunde Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Ziffer 6.1 Satz 1 und mit angemessener an- gemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS beim Auftragnehmer bleibt TIS dieser zur Leistung berechtigtbe- rechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) Ziffern 6.2 und 6.3 bleiben hiervon unberührt.
15.2.1. 6.2 Verlangt der Kunde Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung Leistung* und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer der Überlassungs- dauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer der Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung Ge- samtvergütung für das die betroffene Produkt Standardsoftware* begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleistete pauschalierte Schadensersatzbeträge gemäß Ziffer 6.3 werden angerechnet.
15.46.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Überlassungstermins um mehr als sieben Kalen- dertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag* pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung in Höhe von 5% der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergü- tung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS ErfüllungsgehilfenGesundheit.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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Samples: Evb It Überlassung Typ B
Verzug. 15.1a) Der Kunde kommt mit der Zahlung der Entgelte oder sonstigen Forde- rungen der TeleForte ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er nicht binnen 14 Tage nach Rechnungszugang einen Zahlungsausgleich leistet.
b) Bei Zahlungsverzug des Kunden kann TeleForte zunächst die Anbie- tervergütung, wenn eine solche über Sharedcost- und Premium-Dienste vereinbart ist, mit ihren Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis ver- rechnen. Im Verzugsfall kann Darüber hinaus ist TeleForte berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe, den Zugang zu Telekommunikations- diensten und Servicerufnummern auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
c) Kommt der Kunde TIS eine angemessene I.) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Be- zahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder II.) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grund- preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann TeleForte das Vertrags- verhältnis ohne Einhaltung einer Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann kündigen.
d) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche oder anderer Rechte nach dem TKG (z. B. Sperre des Anschlusses) wegen Zahlungsverzuges bleibt der TeleForte vorbehalten.
e) Befindet sich der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktretenmit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist die Te- leForte berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8,00 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
15.2f) Gerät TeleForte mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 44 a TKG). Dies gilt allerdings nur, sofern TeleForte nicht nachweislich belegen kann, dass der Verzug nicht selbst verschul- det und außerhalb des Einflussbereichs (z.B. höhere Gewalt) der TeleForte war. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung nur dann zum Rücktritt vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt, wenn TeleForte eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
15.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Appears in 1 contract
Samples: Telecommunications
Verzug. 15.114.1. Im Verzugsfall kann der Kunde TIS eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
15.214.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von TIS zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei TIS bleibt TIS zur Leistung berechtigt. Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.
15.2.114.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.2.214.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
15.2.314.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.
15.314.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
15.414.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von TIS Erfüllungsgehilfen.
15.514.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.
15.614.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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