Common use of Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Clause in Contracts

Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen). Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht (1) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versi- cherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gen sowie (2) für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- ckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- sen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhö- hung Kenntnis erlangt hat.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wassersportfahrzeug Haftpflichtversicherung

Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen). Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmersVersiche- rungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht (1) nicht @ – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versi- cherungspflichtigen versiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gen sowie (2) Wasserfahrzeugen sowie @ – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- ckungsvorsorgepflicht Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen., A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- sen diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versiche- rungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt aus- geübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhö- hung Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht

Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen). Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmersVersiche- rungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht (1) nicht @ – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versi- cherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gen sowie (2) Wasserfahrzeugen sowie @ – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- ckungsvorsorgepflicht Deckungsvorsorgepflicht unterliegen., A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- sen diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versiche- rungsverhältnis Versi- cherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt aus- geübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhö- hung Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen). Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmersVersiche- rungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht (1) nicht @ – für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versi- cherungspflichtigen versiche- rungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeu- gen sowie (2) Wasserfahrzeugen sowie @ – für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder De- ckungsvorsorgepflicht Deckungs- vorsorgepflicht unterliegen., A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In die- sen diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versiche- rungsverhältnis Versicherungs- verhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhö- hung Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht