Veröffentlichung. Der Bund veröffentlicht das von der Berechnungsstelle ermittelte Ergebnis der Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung unverzüglich.
Appears in 4 contracts
Samples: Emissionsbedingungen Für Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen Und Unverzinsliche Schatzanweisungen, Emissionsbedingungen, Emissionsbedingungen
Veröffentlichung. Der Bund veröffentlicht das von Ergebnis der Berechnungen der Berechnungsstelle ermittelte Ergebnis unverzüglich nach der Beschlussfassung der Gläubiger in einer Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung unverzüglichAbstimmung.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Bundesanleihen, Allgemeine Bedingungen Für Bundesanleihen