Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind öffentlich. Sie werden innerhalb des Studierendenwerks bekannt gege ben, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die Wissenschaftsplanung. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt,-dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und Forschung) entsprechend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.
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Samples: Zielvereinbarung
Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind öffentlich. Sie werden innerhalb des Studierendenwerks Studentenwerks bekannt gege bengegeben, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit Bildung und Verbraucherschutz Wissenschaft veröffentlicht sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die Wissenschaftsplanung. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt,-dass Vorbehalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und Forschung) entsprechend entspre- chend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.
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Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind Zielvereinbarung ist öffentlich. Sie werden wird innerhalb des Studierendenwerks Studentenwerks bekannt gege bengegeben, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit Bildung und Verbraucherschutz Wissenschaft veröffentlicht sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die Wissenschaftsplanungder Wissenschaftsplan 2010. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt,-dass Vorbehalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und Forschung) entsprechend entspre- chend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.
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Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind Zielvereinbarung ist öffentlich. Sie werden innerhalb des Studierendenwerks wird bibliotheksintern bekannt gege bengegeben, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit Bildung und Verbraucherschutz Wissenschaft veröffentlicht sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die Wissenschaftsplanungder Wissenschaftsplan 2010. - Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt,-dass Vorbehalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und Forschung) entsprechend entspre- chend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.
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Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind öffentlich. Sie werden innerhalb des Studierendenwerks Studentenwerks bekannt gege bengegeben, die Senatorin für WissenschaftBildung, Wissenschaft und Gesundheit und Verbraucherschutz veröffentlicht sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die WissenschaftsplanungWissenschaftsplanung des Landes. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt,-dass Vor- behalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und ForschungFor- schung) entsprechend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.
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Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind öffentlich. Sie werden innerhalb des Studierendenwerks hochschulintern bekannt gege bengegeben, die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit Bildung und Verbraucherschutz veröffentlicht Wissen- schaft veröffentlich sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die Wissenschaftsplanungder Wissenschaftsplan 2010. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt,-dass Vorbehalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und Forschung) entsprechend ausreichende ausreichend Mittel zur Verfügung stellen.
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