Common use of Vollständigkeit Clause in Contracts

Vollständigkeit. Mit Ausnahme von vor Abschluss dieses Vertrages abgeschlossenen Sicherungsvereinbarungen oder geleisteten Rücklagen stellt dieser Vertrag, einschließlich der zwischen den Parteien nach Vertragsschluss schriftlichen vereinbarten Änderungen dieses Vertrags, die vollständige Abrede zwischen den Parteien dar, und alle vorherigen oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen werden durch diesen Vertrag ersetzt. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten dieses Vertrages gilt die folgende Prioritätsordnung: (i) diese AGBeinschließlich Preistabelle;(ii) die Servicevereinbarung;(iii) sonstige Verträgedes Vertragsunternehmens mit Elavon bezüglich ähnlicher oder verbundener Leistungen; (iv) das Kundenhandbuch und (v) sonstige dem Vertragsunternehmen jeweils gelieferte Leitfäden oder Handbücher. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen (soweit diese Teil des Vertrages sind) und den übrigen Teilen des Vertrages haben die Regelungen Vorrang; der Vertrag ist so auszulegen, dass sowohl die Regelungen als auch die übrigen Teile des Vertrags möglichst weitgehend Gültigkeit haben. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und Anlagen zu diesem Vertrag haben die Anlagen Vorrang.

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Vollständigkeit. Mit Ausnahme von vor Abschluss dieses Vertrages abgeschlossenen Sicherungsvereinbarungen oder geleisteten Rücklagen stellt dieser Vertrag, einschließlich der zwischen den Parteien nach Vertragsschluss schriftlichen vereinbarten Änderungen dieses Vertrags, die vollständige Abrede zwischen den Parteien dar, und alle vorherigen oder sonstigen schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen werden durch diesen Vertrag ersetzt. Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten dieses Vertrages gilt die folgende Prioritätsordnung: (i) diese AGBeinschließlich Preistabelle;(iiAGB einschließlich Preistabelle; (ii) die Servicevereinbarung;(iiiServicevereinbarung; (iii) sonstige Verträgedes Verträge des Vertragsunternehmens mit Elavon bezüglich ähnlicher oder verbundener Leistungen; (iv) das Kundenhandbuch und (v) sonstige dem Vertragsunternehmen jeweils gelieferte Leitfäden oder Handbücher. Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen (soweit diese Teil des Vertrages sind) und den übrigen Teilen des Vertrages haben die Regelungen Vorrang; der Vertrag ist so auszulegen, dass sowohl die Regelungen als auch die übrigen Teile des Vertrags möglichst weitgehend Gültigkeit haben. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und Anlagen zu diesem Vertrag haben die Anlagen Vorrang.

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