Vorgehen bei Kuraufenthalt. Die ärztliche Verordnung für einen Kuraufenthalt ist dem Versicherer zwei Wochen vor Kurantritt inklusive Diagnose einzureichen. Bei Unterbrechung einer Kur können Teilkurkosten nur übernommen wer- den, wenn die Unterbrechung durch Krankheit oder andere zwingende Gründe bedingt war und dafür vom Kurarzt ein Zeugnis vorliegt.
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Vorgehen bei Kuraufenthalt. Die ärztliche Verordnung mit Diagnose für einen Kuraufenthalt ist dem Versicherer Ver- sicherer zwei Wochen vor Kurantritt inklusive Diagnose einzureichen. Bei Unterbrechung einer Kur können werden Teilkurkosten nur übernommen wer- denübernommen, wenn die Unterbrechung durch Krankheit oder andere zwingende Gründe bedingt war und dafür vom Kurarzt ein Zeugnis vorliegt.
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Vorgehen bei Kuraufenthalt. Die ärztliche Verordnung mit Diagnose für einen Kuraufenthalt ist dem Versicherer Versi- cherer zwei Wochen vor Kurantritt inklusive Diagnose einzureichen. Bei Unterbrechung einer Kur können werden Teilkurkosten nur übernommen wer- denübernommen, wenn die Unterbrechung durch Krankheit oder andere zwingende Gründe bedingt war und dafür vom Kurarzt ein Zeugnis vorliegt.
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Vorgehen bei Kuraufenthalt. Die ärztliche Verordnung mit Diagnose für einen Kuraufenthalt ist dem Versicherer zwei Wochen vor Kurantritt inklusive Diagnose einzureichen. Bei Unterbrechung einer Kur können werden Teilkurkosten nur übernommen wer- denüber- nommen, wenn die Unterbrechung durch Krankheit oder andere zwingende Gründe bedingt war und dafür vom Kurarzt ein Zeugnis vorliegt.
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Vorgehen bei Kuraufenthalt. Die ärztliche Verordnung für einen Kuraufenthalt ist dem Versicherer Versiche- rer zwei Wochen vor Kurantritt inklusive Diagnose einzureichen. Bei Unterbrechung einer Kur können Teilkurkosten nur übernommen wer- denüber- nommen werden, wenn die Unterbrechung durch Krankheit oder andere zwingende Gründe bedingt war und dafür vom Kurarzt ein Zeugnis vorliegt.
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