Notfall Musterklauseln

Notfall. Die Versicherung deckt Notfälle ungeachtet vom Hausarztprinzip. Vorbehalten bleibt die vertrauensärztliche Überprüfung der medizinischen Indikation.
Notfall. Die Versicherung leistet für die notfallmässige stationäre Behandlung in einem Akutspital während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts bis zur vollen Kostendeckung in der privaten Abteilung, so lange ein Heimtransport medizi- nisch nicht möglich ist.
Notfall. Medizinisch notwendige, plotzliche, unvorhergesehene und ungeplante Behandlung, die aus medizinischen Gründen nicht verzögert werden kann, da sie sonst zu einem Verlust von Leben oder zu einer ernsthaften Gefährdung der Gesundheit von Ihrem Haustier führt.
Notfall. Wir übernehmen im Notfall die Vermittlung mit Kostenübernahme nach den Ziffern 5 bis 9 bis zur Höhe der Anfahrtskosten des entspre- chenden Fachunternehmens sowie die Kosten für bis zu zwei Stunden Arbeitszeit für die Notfallreparatur. Diese Leistungen können in beson- deren Notfällen nach Rücksprache mit dem Service-Notruf erweitert werden. Keine Entschädigung wird geleistet für Ersatzteile.
Notfall. Bei einem Ausfall der elektronischen Handelsplattform entscheidet die SNB über die zu treffenden Massnahmen und informiert die Geschäftspartner. Bei Geschäftsabschlüssen via Telefon verwenden die Geschäftspartner die zentrale Rufnummer für Geldmarktgeschäfte der SNB (+00 00 000 00 00). Die Repo-Abschlüsse müs- sen nach der Zuteilung durch einen zweiseitigen Auftrag im System der SIS eingegeben werden (Matching). Die Übermittlung dieses Auftrages hat bis 15 Minuten vor Clearingstop 1 (16.45 Uhr) zu erfolgen. Die SNB kann jederzeit eine Ausschreibung via Telefon durchführen, um dieses Notfallprozedere zu testen. Die Geschäftspartner haben dafür die nötigen Vorkehrungen zu treffen. In ausserordentlichen Situationen kann die SNB einem Geschäftspartner Liquidität im Rahmen der Innertagsfazilität gestützt auf ihr Pfandrecht an den Effekten im „Deckungsdepot SNB“ zur Verfügung stellen (siehe „Merkblatt zum Deckungsdepot SNB“, Ziffer 4.4).
Notfall. Im Notfall ist die Feuerwehr 112 oder die Polizei 110 zu verständigen. Zuständige Polizeiinspektion: XX 00 Ottobrunn, Xxxxxxxxxx 0X, 00000 Xxxxxxxxx Tel: 089/ 62 9800 Die Tel. Nr. des Verantwortlichen vom Gleis 3: ………………………………………… Die Verantwortliche ist nur im Notfall anzurufen und übernimmt keine Bereitschaft für technische Fragen Nebenabrede: Die Abgabe alkoholischer Getränke muss vorab mit dem Gleis 3 Pädagogenteam besprochen werden. Ausgeschenktes Bier ist dem Gleis 3 zum Preis von 1,50 €/Flasche abzukaufen. Die Korkgebühr für Sekt, Xxxx, Xxxx etc. beträgt 0,50/Flasche. Neubiberg, den Kreisjugendring Vertragspartner Bestätigung über den Erhalt von Schlüssel; Nr.: : Datum Vertragspartner Bestätigung über den Erhalt der Nutzungsgebühr in Höhe von € und der Kaution in Höhe von € : Datum Xxxxxxxxxxxxx Xxxxx 0 Bestätigung der Rückgabe der Kaution in Höhe von € Datum Vertragspartner Bestätigung der Rückgabe der Schlüssel; Nr.: Datum Jugendzentrum Gleis 3 Anzahl der Besucher: □ Sind alle Türen und Fenster geschlossen? □ Wurden die Räume gereinigt? □ Toiletten nachgesehen, verstopft? □ Ist die Musik- oder Lichtanlage intakt? □ Müll entsorgt? □ Irgendwelche Beschädigungen festgestellt?
Notfall. Im Notfall wird ein Erziehungsberechtigter schnellstmöglich telefonisch informiert, soweit entsprechende Telefonnummern für den Notfall dem Veranstalter mitgeteilt wurden. Aufgrund von fehlenden und unvollständigen Kontaktinformationen kann dem Veranstalter kein Versäumnis unterstellt werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.