Vorkaufsrecht Musterklauseln

Vorkaufsrecht. Der Erbbauberechtigte räumt hiermit dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks ge- mäß § 1 für die Dauer des Erbbaurechts für alle Verkaufsfälle ein dingliches Vorkaufs- recht an dem Erbbaurecht ein. Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt drei Monate. Sie beginnt mit dem Tag des Zugangs einer beglaubigten Abschrift des rechtswirksamen Kaufvertrags bei dem Vorkaufsberechtigten. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, das Vorkaufsrecht an erster Rangstelle im Erbbaugrundbuch eintragen zu lassen.
Vorkaufsrecht. Der Besteller räumt uns das Vorkaufsrecht an den Beständen unserer Erzeugnisse für alle Fälle der Insolvenz sowie der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung ein.
Vorkaufsrecht. (1) Verkauft ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil ganz oder teilweise, steht den anderen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht im Verhältnis ihrer Beteili- gung am Stammkapital zu. Der verkaufswillige Gesellschafter muss den Ab- schluss und den Inhalt des Kaufvertrages allen Gesellschaftern schriftlich in vollem Umfang mitteilen. Eine Mitteilung per e-mail, in Textform oder per Tele- fax ist nicht ausreichend. Das Vorkaufsrecht ist sodann spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Zugang der Mitteilung an alle Mitgesellschafter durch schriftliche Erklärung auszuüben. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Erklä- rung ist der Zugang beim verkaufswilligen Gesellschafter. Jeder Vorkaufsbe- rechtigte kann von seinem Vorkaufsrecht nur insgesamt oder überhaupt nicht Gebrauch machen. Für das Vorkaufsrecht gelten im übrigen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das schuldrechtliche Vorkaufsrecht sinn- gemäß.
Vorkaufsrecht. Der Gemeinde Wildschönau ist ein Vorkaufsrecht für die Dauer von 20 Jahren und für sämtliche Veräußerungsfälle gemäß den Bestimmungen der §§ 1072 ff ABGB einzuräumen und ist dieses grundbücherlich sicherzustellen. Die Frist zur Bekanntgabe, ob dieses Vorkaufsrecht ausgeübt wird, wird mit drei Monaten festgesetzt. Als Vorkaufsfall gilt insbesondere auch eine freiwillige Feilbietung, Übergabe, Tausch und Schenkung. Der Grundanteil wird mit € 169,0/m2 festgesetzt. Dies entspricht der derzeit gültigen Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol („angemessene Grundkosten“). Der Grundpreis wird gemäß der Wohnbauförderungsrichtlinie für Tirol wertgesichert. Er wird jährlich zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres auf die zu diesem Stichtag gültigen Grundkosten gemäß der aktuellen Werte der Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol angepasst. Der Gebäudewert richtet sich nach dem Verkehrswert des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes. Der Einlösepreis ist einvernehmlich festzusetzen. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden können ist der Wert durch einen von der Gemeinde Wildschönau zu bestimmenden gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zu ermitteln. Die Gemeinde Wildschönau ist auf die Dauer von 20 Jahren berechtigt, das Grundstück bebaut oder unbebaut zu erwerben (Alternative A) oder durch einen von der Gemeinde benannten Dritten erwerben zu lassen (Alternative B). Der Grundanteil wird mit € 169,0/m2 festgesetzt. Dies entspricht der derzeit gültigen Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol („angemessene Grundkosten“). Der Grundpreis wird gemäß der Wohnbauförderungsrichtlinie für Tirol wertgesichert. Er wird jährlich zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres auf die zu diesem Stichtag gültigen Grundkosten gemäß der aktuellen Werte der Wohnbauförderungsrichtlinie des Landes Tirol angepasst. Der Gebäudewert richtet sich nach dem Verkehrswert des auf dem Grundstück errichteten Gebäudes. Der Einlösepreis ist einvernehmlich festzusetzen. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden können ist der Wert durch einen von der Gemeinde Wildschönau zu bestimmenden gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zu ermitteln. Die Gemeinde verpflichtet sich, von diesem Options- und Benennungsrecht nur im Fall einer schuldhaften Verletzung von Vertragspflichten durch den/die Grundeigentümer/Nutzungsinteressenten, die auch das Wiederkaufsrecht auslösen würden und im Vorkaufsfall, Gebrauch zu machen.
Vorkaufsrecht. Falls der Kunde beabsichtigt, Beschich- tungsanlagen, die von OERLIKON gekauft wurden, an Dritte zu verkaufen, die keine verbundenen Unternehmen des Kunden sind, dann darf er diese Beschichtungsanla- gen erst verkaufen, nachdem er sie per Ein- schreiben OERLIKON zum Kauf angeboten hat. OERLIKON hat dann die Option (von der OERLIKON durch schriftliche Mitteilung an den Kunden innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Angebots Gebrauch ma- chen kann), jedoch nicht die Verpflichtung, diese Beschichtungsanlagen zu einem marktgerechten Preis zu kaufen.
Vorkaufsrecht. Die Aktionäre räumen sich gegenseitig ein bindendes Vorkaufsrecht auf ihre gehaltenen Namenaktien ein. Will eine Partei alle oder einen Teil ihrer Aktien entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten übertragen, so hat sie die Aktien zuerst der anderen Partei anzubieten. Treten weitere Aktionäre diesem Vertrag bei, so sind die Aktien allen Vertragsparteien im Verhältnis ihres jeweiligen Aktienbesitzes anzubieten.
Vorkaufsrecht. (1) 1Bei Verkauf eines Geschäftsanteiles oder eines Teils eines Geschäftsanteiles haben die übrigen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht anteilig im Verhältnis ihrer bisherigen Be- teiligung am Stammkapital. 2Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sein Vorkaufsrecht unab- hängig davon auszuüben, ob auch andere Gesellschafter von ihrem Vorkaufsrecht Ge- brauch machen. 3Soweit und sobald ein Gesellschafter von seinem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, steht sein Vorkaufsrecht den restlichen Gesellschaftern pro rata ihrer Beteiligung zu.
Vorkaufsrecht. Rechts- / Sachmängelhaftung § 14 Zustimmung zur Belastung Verkehrs- sicherungspflicht Zwangsvoll- streckungs- unterwerfung
Vorkaufsrecht. Wird der Betrieb des Käufers geschlossen oder aufgelöst oder kann er die von uns bezogenen Waren infolge Aufgabe der Ferti- gung oder Konstruktionsänderung nicht mehr verarbeiten, so steht und das Vorkaufsrecht an den Beständen unserer Erzeug- nisse zu, soweit sie nicht bereits ohnehin unter den Eigentums- vorbehalt gemäß Ziff. 5. dieser AVLB fallen.
Vorkaufsrecht. 12.1. Zur weiteren Absicherung der Vertragsgrundlage (siehe 10.) bedingt sich die Verkäuferin ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsfälle gemäß der Bestim- mungen der §§ 1072 ff ABGB hinsichtlich des Kaufobjektes aus. In jedem Fall einer Veräußerung beläuft sich der Einlösepreis auf EUR 29,00 pro m². Eine Wertsicherung des Kaufpreises wird ausdrücklich ausgeschlossen, da insbe- sondere Spekulationsgeschäfte verhindert werden sollen.