Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- leistungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsleistungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes einen Un- fall erleidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten ange- zeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maßgabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherungen zur Basisversorgung eintritt. Wir leisten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbe- trag von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- bzw. Erwerbsunfähig- keitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen auf 12.000 Euro, gege- benenfalls inklusive Sofortbonus, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Be- rufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen gestellt worden sind, für alle Anträge zusammen.
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Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- leistungenErwerbsunfähigkeitsleis- tungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsleistungen Erwerbsunfähigkeitsleis- tungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive inklusive Sofortbonus, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes einen Un- fall Unfall erleidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten ange- zeigt angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maßgabe Maß- gabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Berufsunfä- higkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherungen Zusatzversicherungen zur Basisversorgung Basisver- sorgung eintritt. Wir leisten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbe- trag Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive in- klusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- bzw. Erwerbsunfähig- keitsrenteErwerbs- unfähigkeitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen auf 12.000 Euro, gege- benenfalls inklusive gegebenenfalls inklu- sive Sofortbonus, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Be- rufsunfähigkeits- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Erwerbsunfähigkeits- Versicherungen gestellt worden betroffen sind, für alle Anträge zusammen.
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Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- leistungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsleistungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive inklu- sive Sofortbonus, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes einen Un- fall erleidetUnfall er- leidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten ange- zeigt angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maßgabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Berufsun- fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherungen zur Basisversorgung eintritt. Wir leisten ab dem vereinbarten VersicherungsbeginnZusatzversicherungen ein- tritt. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbe- trag Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- Be- rufs- bzw. Erwerbsunfähig- keitsrenteErwerbsunfähigkeitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen auf 12.000 Euro, gege- benenfalls gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss Ab- schluss von Be- rufsunfähigkeits- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen gestellt worden Ver- sicherungen betroffen sind, für alle Anträge zusammen.
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Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits- leistungenErwerbsunfähigkeitsleis- tungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsleistungen Erwerbsunfähigkeitsleis- tungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive inklusive Sofortbonus, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungsschutzes Versicherungs- schutzes einen Un- fall Unfall erleidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten ange- zeigt angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maßgabe Maß- gabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits- Berufsunfä- higkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzver- sicherungen zur Basisversorgung Zusatzversicherungen eintritt. Wir leisten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbe- trag Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- bzw. Erwerbsunfähig- keitsrenteErwerbsunfähigkeitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen Erwerbsunfähigkeits- leistungen auf 12.000 Euro, gege- benenfalls gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Be- rufsunfähigkeits- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen gestellt worden be- troffen sind, für alle Anträge zusammen.
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