Common use of Vorläufiger Versicherungsschutz Clause in Contracts

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, ha- ben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-, der Kfz-Unfall-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung haben Sie vorläufi- gen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige Zahlung zu vertreten haben.

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Samples: KFZ Versicherung, Kraftfahrtversicherung, KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden folgen- den Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung Versicherungsbestä- tigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versicherungsbestätigung die VersicherungsbestätigungsVersicherungsbestäti- gungs-Nummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief Haftpflichtver- sicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versiche- rungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-, dem Autoschutzbrief, der Kfz-Unfall-, Unfallversicherung und der Fahrerschutz- und in der AuslandFahrer-Schadenschutzversicherung Unfallversiche- rung haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag Bei- trag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz über. Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versiche- rungsschutzes B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn - wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und - Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich un- verzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Ta- gen) nach Ablauf von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies Versicherungs- schutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versicherungsbestäti- gung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug Fahr- zeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-Kaskoversicherung, beim Schutzbrief, der Kfz-Unfall-Un- fallversicherung, der Fahrerschutz- Fahrerschutzversicherung und in der Auslandbeim Aus- land-Schadenschutzversicherung Schadenschutz haben Sie vorläufi- gen Versicherungsschutz vorläufigen Versicherungs- schutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten ZeitpunktZeit- punkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich unver- züglich nach Ablauf von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutzVersicherungs- schutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige Zahlung rechtzeitige Zah- lung zu vertreten haben.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt istWenn wir Ihnen eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) geben, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, ha- ben Sie nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief Haftpflicht vorläufigen Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten Versicherungsschutz. Er beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung mit unserer eVB zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In . Den vorläufigen Versicherungsschutz bieten wir nur in Höhe der Kasko-, der Kfz-Unfall-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung haben Sie vorläufi- gen gesetzlichen Min destdeckung. Ein höherer oder erweiterter vorläufiger Versicherungsschutz gilt nur, wenn wir dies es Ihnen gesondert und ausdrücklich zugesagt bestätigt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten ZeitpunktFür weitere Versicherungsarten haben Sie nur vorläufigen Versicherungsschutz, wenn wir es Ihnen gesondert und ausdrücklich bestätigt haben. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt bezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz über. B.2.4 Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, d.h. Sie haben von Anfang an keinen Versicherungsschutz, wenn wir Ihren Antrag auf endgültigen Versicherungsschutz unverändert angenommen haben und haben, Sie jedoch den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von rechtzeitig , d. h. 14 Tagen Tage nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt Versicherungsscheins, bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies Das gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben. Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit in Textform (z. B. Brief, Fax, E- Mail) zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen wirksam. Ihre Kündigung wird sofort mit deren Zugang bei uns wirksam. Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns. Für den Zeitraum, in dem der vorläufige Versicherungsschutz besteht, müssen Sie einen Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach unter folgenden Bestimmungen Voraussetzungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung Versicherungsbestäti- gung aus oder bzw. nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versi- cherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Versicherungsbestätigungs- Nummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungs- bestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Versicherungs- schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-, der Kasko- und Kfz-Unfall-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung Unfallversicherung haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 C.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz end- gültigen Versicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen ange- nommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ge- nannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf innerhalb von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt - soweit Sie auf diesen nicht verzichtet haben - und der Beitragsrechnung gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang An- fang an keinen Versi- cherungsschutzVersicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige rechtzeitige Zahlung zu vertreten verschuldet haben.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen : • Sie haben in den vereinbarten Versicherungsarten vorläufigen Versi- cherungsschutz, sobald wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung die Versicherungsbestätigungselektronische Versicherungsbe- stätigungs-Nummer, ha- ben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief vorläufigen Nummer nennen. Der Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 . • Ausnahme: In der Kasko-, der Kfz-Unfall-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung Kasko haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Obwohl wir Ihren Antrag unverändert auf endgültigen Versicherungsschutz unver- ändert angenommen haben, kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Das geschieht unter folgenden Voraussetzungen: • Sie haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen ein- maligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 14 Tagen 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt habenVersicherungs- scheins bezahlt. • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies gilt nurVersicherungsschutz. Sie und wir sind berechtigt, wenn den vorläufigen Versicherungsschutz jeder- zeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung in Textform bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie die nicht rechtzei- tige Zahlung zu vertreten habenden Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsver- tragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns. Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, müs- sen Sie einen Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag die Prämie gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versicherungsbestäti- gung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz Versicherungs- schutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versi- cherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits be- reits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-, der Kfz-Unfall-, Autoschutzbrief- und der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung Kfz- Unfallversicherung haben Sie vorläufi- gen Versicherungsschutz vorläufigen Versicherungs- schutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten ZeitpunktZeit- punkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten die erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den die im Versicherungsschein genannten ersten genannte erste oder einmaligen Beitrag einmalige Prämie nicht unverzüglich nach Ablauf (d.h. spätestens inner- halb von 14 Tagen Tagen) nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt Versicherungs- scheins bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutzkei- nen Versicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, Sie haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-NummerVersicherungsbestä- tigungsnummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief Autoschutzbrief für die in A.3.3 genannten Fahrzeuge vorläufigen Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird die Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Fahrzeugs mit einem roten Kennzeichen oder einem Kurzzeitkennzeichen verwendet, haben Sie beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Für Pkw haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen des Tarifs KFZ Basis, es sei denn, wir haben mit Ihnen etwas anderes vereinbart. B.2.2 In der Kasko-, der Kfz-Unfall-, Umweltschadenversicherung, Auslandsschadenschutz, Fahrerschutz sowie bei der Fahrerschutz- Zusatzversicherung für Brems- Betriebs- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung reinen Bruchschäden haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt begin- nt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige Zahlung zu vertreten haben.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen : • Sie haben in den vereinbarten Versicherungsarten vorläufigen Versi- cherungsschutz, sobald wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung die Versicherungsbestätigungselektronische Versicherungsbe- stätigungs-Nummer, ha- ben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief vorläufigen Nummer nennen. Der Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungsbestätigungs-Nummer zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 . • Ausnahme: In der Kasko-, der Kfz-Unfall-, der Fahrerschutz- und in der Ausland-Schadenschutzversicherung Kasko haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 Versicherungsbeitrag gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn Obwohl wir Ihren Antrag unverändert auf endgültigen Versicherungsschutz unver- ändert angenommen haben, kann der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend entfallen. Das geschieht unter folgenden Voraussetzun- gen: • Sie haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen ein- maligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 2 Wochen) nach Ablauf von 14 Tagen 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt habenVersicherungs- scheins bezahlt. • Sie haben die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies gilt nurVersicherungsschutz. Sie und wir sind berechtigt, wenn den vorläufigen Versicherungsschutz jeder- zeit zu kündigen. Unsere Kündigung wird erst nach Ablauf von 2 Wochen ab Zugang der Kündigung in Textform bei Ihnen wirksam. Widerrufen Sie die nicht rechtzei- tige Zahlung zu vertreten habenden Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsver- tragsgesetz, endet der vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns. Für den Zeitraum, in dem vorläufiger Versicherungsschutz besteht, müs- sen Sie einen Beitrag zahlen. Er entspricht zeitanteilig dem Jahresbeitrag für den endgültigen Versicherungsschutz.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden folgen- den Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-, der Kfz-Unfall-dem Autoschutzbrief, der Fahrerschutz- Kfz- Unfallversicherung und in der AuslandFahrer-Schadenschutzversicherung Unfallversicherung haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorläufiger Versicherungsschutz. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden folgen- den Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung Versicherungsbestä- tigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungs- bestätigung Versicherungsbestätigung die VersicherungsbestätigungsVersicherungsbestäti- gungs-Nummer, ha- ben haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Kfz- Schutzbrief Haftpflichtver- sicherung vorläufigen Versicherungsschutz zu dem ver- einbarten vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung Versiche- rungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. B.2.2 In der Kasko-, der Kfz-Unfall-dem Autoschutzbrief, der Fahrerschutz- Kfz- Unfallversicherung und in der AuslandFahrer-Schadenschutzversicherung Unfallversicherung haben Sie vorläufi- gen vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Ver- sicherungsschutz Versicherungsschutz über. B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Versicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins be- zahlt bezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versi- cherungsschutz; dies Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzei- tige rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung