Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive Sofortbonus, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungs- schutzes einen Unfall erleidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maß- gabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfä- higkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zur Basisver- sorgung eintritt. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen auf 12.000 Euro, gegebenenfalls inklu- sive Sofortbonus, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Versicherungen betroffen sind, für alle Anträge zusammen. 1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwil- lig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.3 Wir leisten ab dem nächsten Monatsersten nach Eintritt der unfall- bedingten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, frühestens ab dem beantrag- ten Versicherungsbeginn. 1.4 Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen Bei- trag. Erbringen wir Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungs- schutzes, so behalten wir einen Jahresbeitrag ein. Dieser entspricht dem Jahresbeitrag für das erste Versicherungsjahr der beantragten Berufsun- fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Bereits ge- zahlte Beiträge rechnen wir an.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten beantragte Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungenErwerbsunfähigkeits- rente, höchstens jedoch eine jährliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungen Erwerbs- unfähigkeitsrente von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive SofortbonusSofortbonus sowie sonstiger eingeschlossener Rentenleistun- gen wie z.B. die lebenslange Pflegerente, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungs- schutzes einen Unfall erleidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit Er- werbsunfähigkeit nach Maß- gabe Maßgabe des Abschnitts A B Nummer 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfä- higkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zur Basisver- sorgung eintritt. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen Erwerbsunfähigkeitsrente auf 12.000 Euro, gegebenenfalls inklu- sive Sofortbonusinklusive Sofortbonus sowie sonstiger eingeschlossener Rentenleistungen wie z.B. die le- benslange Pflegerente, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss von Berufsunfähigkeits- Berufsunfähig- keits- oder Erwerbsunfähigkeits- Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen betroffen sind, für alle Anträge zusammen.
1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (UnfallereignisUn- fallereignis) unfreiwil- lig unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.3 Wir leisten ab dem nächsten Monatsersten nach Eintritt der unfall- bedingten unfallbedingten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, frühestens ab dem beantrag- ten beantragten Versicherungsbeginn.
1.4 Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen Bei- trag. Erbringen wir Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungs- schutzes, so behalten wir einen Jahresbeitrag ein. Dieser entspricht dem Jahresbeitrag für das erste Versicherungsjahr der beantragten Berufsun- fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Bereits ge- zahlte Beiträge rechnen wir an.
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Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung, Berufsunfähigkeits Versicherung
Vorläufiger Versicherungsschutz. 1.1 Wir zahlen die beantragten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungenErwerbsunfähigkeits- leistungen, höchstens jedoch jährliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleis- tungen Erwerbs- unfähigkeitsleistungen von 12.000 Euro, gegebenenfalls inklusive inklu- sive Sofortbonus, wenn die versicherte Person während der Dauer des vorläufigen Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes einen Unfall erleideter- leidet, uns der Unfall innerhalb von drei Monaten angezeigt wird und dadurch Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach Maß- gabe Maßgabe des Abschnitts A Nummer 1 der Bedingungen für die Berufsunfä- higkeits- Berufsun- fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen zur Basisver- sorgung eintrittein- tritt. Dabei wird zuerst aus der Beitragsbefreiung geleistet und danach, falls der Höchstbetrag von 12.000 Euro, gegebenenfalls in- klusive gegebenen- falls inklusive Sofortbonus, noch nicht erreicht ist, aus der Berufs- Be- rufs- bzw. Erwerbs- unfähigkeitsrenteErwerbsunfähigkeitsrente. Die Begrenzung der Höhe der jährlichen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsleistungen auf 12.000 Euro, gegebenenfalls inklu- sive inklusive Sofortbonus, gilt, wenn bei uns für die versicherte Person mehrere Anträge auf Abschluss Ab- schluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- Versicherungen Erwerbsunfähigkeits-Ver- sicherungen betroffen sind, für alle Anträge zusammen.
1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (UnfallereignisUn- fallereignis) unfreiwil- lig unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
1.3 Wir leisten ab dem nächsten Monatsersten nach Eintritt der unfall- bedingten unfallbedingten Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, frühestens ab dem beantrag- ten beantragten Versicherungsbeginn.
1.4 Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir keinen Bei- trag. Erbringen wir Leistungen aufgrund des vorläufigen Versicherungs- schutzes, so behalten wir einen Jahresbeitrag ein. Dieser entspricht dem Jahresbeitrag für das erste Versicherungsjahr der beantragten Berufsun- fähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Bereits ge- zahlte Beiträge rechnen wir an.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen