Common use of Vorsatz Clause in Contracts

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht kein Versi- cherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili- gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs- fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer- störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahr- zeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht kein Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili- gung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungensport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs- fahrtenÜbungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf MotorsportMotor- sport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung Er- zielung einer Höchstgeschwindigkeit (z. z.B. GleichmäßigkeitsfahrtenGleichmäßig- keitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer- störte zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahr- zeug Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch KernenergieKern- energie.

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Samples: KFZ Versicherung

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif Es besteht kein Versi- cherungsschutz Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili- gung Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungensport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs- fahrtenÜbungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z. z.B. GleichmäßigkeitsfahrtenGleich- mäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer- störte zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahr- zeug Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- bebenErdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen Maß- nahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht ver- ursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht kein Versi- cherungsschutz Ver- sicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili- gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs- fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer- störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahr- zeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

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Samples: Kraftfahrtversicherung