Common use of Vorsitz Clause in Contracts

Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt (a) vom Bund oder (b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Bundeswertpapiere halten.

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Samples: Emissionsbedingungen, Emissionsbedingungen Für Inflationsindexierte Bundesanleihen Und Bundesobligationen

Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt (a) vom Von dem Bund oder (b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Bundeswertpapiere Bundesanleihen halten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Bundesanleihen

Vorsitz. Der Vorsitzende einer Gläubigerversammlung wird ernannt (a) vom Bund oder (b) falls der Bund niemand ernennt oder der Ernannte nicht erscheint, durch Gläubiger, die zusammen mehr als 50 % des auf der Versammlung vertretenen, ausstehenden Nennwertes dieser Bundeswertpapiere Bundesanleihen halten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Bundesanleihen