Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de, media.barmenia.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.xxv24.de, waldenburger.com, degenia.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen ge- fahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahr- heitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – - nach Ihrer Vertragserklärung, – - aber noch vor Vertragsannahme - in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.ruv.de, www.die-vrbank.de, www.alpenverein.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig in Textform anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person Per- son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.continentale.de, www.continentale.de, www.mannheimer.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten be- kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ga- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – - nach Ihrer Vertragserklärung, – - aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrenerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand gefahrenerheblichen Um- stand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.pferd-versichert.de, www.gup-makler.de, www.reiterunfallversicherung.com
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, uns alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen UmständeUm- stände anzuzeigen, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigenhaben. Gefahrerheblich sind die Umständeist ein Umstand, die für unsere Entscheidungwenn er ge- eignet ist, Einfluss auf unseren Entschluss zu nehmen, den Vertrag überhaupt oder mit dem zu den vereinbarten Inhalt zu schließenBedin- gungen abzuschließen. Gefahrerheblich sind deshalb insbesondere gegenwärtige oder frühere Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen, erheblich sindaber z.B. auch Risikosportarten, wenn wir danach gefragt haben. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – Ihnen nach Ihrer VertragserklärungVer- tragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn Soll eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn versichert werden, gilt: Auch diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandeltist - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
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Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Sind Sie als Versicherungsnehmer nicht auch Halter des zu versichernden Tieres, so ist auch der Halter – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständi- ger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrer- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig arglis- tig gehandelt.
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Samples: www.diebayerische.de, media.barmenia.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen gefahrerheb- lichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt über- haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, - die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – - aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahr- heitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetVertragserklä- rung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versi- chert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beant- wortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet beant- wortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen gefahrerheb- lichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: un.check24.de, www.finanzberatung-bierl.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll das eine andere Person als Sie selbst treffende Operationsrisiko für das Tier versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- pflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrer- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig arglis- tig gehandelt.
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Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen ge- fahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß wahrheitsge- mäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflich- tet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet be- antwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig arglis- tig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.nv-online.de, www.nv-online.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten be- kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: privat.rh-insuranceservices.com, www.dfv.aero
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigenan- zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrerhebli- chen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll- ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen ge- fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – - nach Ihrer Vertragserklärung, – - aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – Vertragserklärung • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.ideal-versicherung.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umständen, die wir – ▪ nach Ihrer Vertragserklärung, – ▪ aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellenSoll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerhebli- chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person Per- son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.wgv.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrerhebli- chen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollstän- diger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: rechner.prokundo.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetVertragserklä- rung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versi- chert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beant- wortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet beant- wortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstand kennt oder arglistig handelthan- delt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.finanzberatung-bierl.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen UmständeUm- stände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich Gefahr- erheblich sind die Umstände, die für unsere EntscheidungEntschei- dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert wer- den, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsge- mäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrer- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder o- der arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten hät- ten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandeltge- handelt.
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Samples: racecamp-events.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere EntscheidungEntschei- dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Be- antwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform (z. B. Papierform oder E-Mail) gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten verein- barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme Vertragsannahme, in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.gdv.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen UmständeUmstände in Textform, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigenan- zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen ge- fahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahr- heitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.helvetia.com
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten bekann- ten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die UmständeUmstän- de, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar- ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen ver- pflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.ostangler.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle al le Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten vereinbar ten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrerhebli chen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollstän diger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen ge fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.debeka.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umständen, die wir – ▪ nach Ihrer Vertragserklärung, – ▪ aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerhebli- chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person Per- son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.wgv.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen gefahrerhebli- chen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt über- haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.gdv.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen UmständeUmstände in Textform, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahr- heitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.helvetia.com
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – - nach Ihrer Vertragserklärung, – - aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert wer- den, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheits- gemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrer- heblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig arglis- tig gehandelt.
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Samples: www.sparkasse-leipzig.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig voll- ständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Dies sind insbesondere gegenwärtige oder frühere Erkrankungen, gesundheitliche Störungen und Beschwerden. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme Vertragsannahme, in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen ge- fahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß wahrheitsge- mäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – • nach Ihrer Vertragserklärung, – • aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflich- tet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig arg- listig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: iframe.ostangler.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließenabzuschließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – - nach Ihrer Vertragserklärung, – - aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.reisepolice.com
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflich- tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß wahrheits- gemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umständen, die wir – ⚫ nach Ihrer Vertragserklärung, – ⚫ aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheb- lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig argli- stig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.concordia.de
Vorvertragliche Anzeigepflicht. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtetverpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- benhaben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt über- haupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – − nach Ihrer Vertragserklärung, – − aber noch vor Vertragsannahme − in Textform stellen. Wenn Sofern eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen gefahrerheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- deltbehandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
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Samples: www.tchibo.de