Vorvertragliche Anzeigepflicht. 1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- rauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha- ben (vorvertragliche Anzeigepflicht). 1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person wer- den, ist auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. 1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- schutzes erheblich sind und nach denen wir in Textform ge- fragt haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, liegt eine Verlet- zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. Deren Rechts- folgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor- sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt wurde. 1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ◼ vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2), ◼ den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3), ◼ den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder ◼ den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (siehe Nummer 7) können.
Appears in 5 contracts
Samples: Berufsunfähigkeits Versicherung, Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Vorvertragliche Anzeigepflicht. 1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- rauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha- ben (vorvertragliche Anzeigepflicht).
1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person wer- den, ist auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- schutzes erheblich sind und nach denen wir in Textform ge- fragt haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, liegt eine Verlet- zung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. Deren Rechts- folgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor- sätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt wurde.
1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ◼ vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2), ◼ den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3), ◼ den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder ◼ den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten an- fechten (siehe Nummer 7) können.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Vorvertragliche Anzeigepflicht. 1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- rauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha- ben (vorvertragliche Anzeigepflicht).
1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person wer- den, ist auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- schutzes erheblich sind und nach denen wir in Textform ge- fragt gefragt haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, liegt eine Verlet- zung Verletzung der vorvertraglichen vor- vertraglichen Anzeigepflicht vor. Deren Rechts- folgen Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor- sätzlichvorsätzlich, grob fahrlässigfahr- lässig, einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt verletzt wurde.
1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ◼ vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2), ◼ den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3), ◼ den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder ◼ den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (siehe Nummer 7) können.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Vertragsinformationen
Vorvertragliche Anzeigepflicht. 1.1 Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen da- rauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestell- ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet ha- ben (vorvertragliche Anzeigepflicht).
1.2 Sollen nicht Sie, sondern ein Dritter versicherte Person wer- den, ist auch dieser – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
1.3 Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungs- schutzes erheblich sind und nach denen wir in Textform ge- fragt haben, von Ihnen oder der versicherten Person nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, liegt eine Verlet- zung Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vor. Deren Rechts- folgen hängen Rechtsfolgen hän- gen davon ab, ob die Anzeigepflicht arglistig, vor- sätzlichvorsätzlich, grob fahrlässig, einfach fahrlässig oder schuldlos ver- letzt verletzt wurde.
1.4 Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht ◼ vom Versicherungsvertrag zurücktreten (siehe Nummer 2), ◼ den Versicherungsvertrag kündigen (siehe Nummer 3), ◼ den Versicherungsvertrag anpassen (siehe Nummer 4) oder ◼ den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (siehe Nummer 7) können.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung