Vorzeitige Vertragsauflösung Musterklauseln

Vorzeitige Vertragsauflösung. (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. 13.1. Die LG ist zur sofortigen, vorzeitigen Auflösung des LV berechtigt, wenn der LN (auch nur einer von mehreren LN oder ein Sicherstellung leistender Dritter): a) unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die LG die Zustimmung zum Vertrag oder zu dessen Änderungen nicht erteilt hätte, b) mit einem monatlichen Entgelt oder einer anderen vertraglich vorgesehenen Zahlung mindestens 6 Wochen im Rückstand ist und innerhalb dieser 6 Wochen den Rückstand trotz Androhung der vorzeitigen Vertragsauflösung sowie Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist nicht aufholt, c) stirbt oder handlungsunfähig wird, oder bei Leasing zu Geschäftszwecken sein Geschäft (Unternehmen) aufgibt oder veräußert, d) ohne vorhergehende Verständigung des LG den Unternehmensstandort/Wohnsitz ins Ausland verlegt oder gegen Punkt 9.4. verstößt, e) auch nur einer seiner wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, ferner wenn f) das LO gestohlen wurde, g) sich die wirtschaftliche Lage des LN (eines von mehreren LN oder eines Sicherstellung leistenden Dritten) derart verschlec htert, dass eine regelmäßige Zahlung des Leasingentgeltes gefährdet erscheint, insbesondere, wenn der LN (auch nur ein LN von mehreren) die Zahlungseinstellung erklärt, über sein Vermögen (auch Vermögen eines von mehreren LN) ein Konkurs- oder Sanierungsverfahren eröffnet wird, ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder in das Vermögen des LN (eines von mehreren LN) erfolglos Exekution geführt wird, h) der Versicherungsschutz und die Vinkulierung gemäß Punkt 11.1. aus welchem Grunde immer nicht gegeben ist, oder i) im Schadensfall die voraussichtlichen Reparaturkosten für das LO zuzüglich des Wrackwertes die Höhe des Zeitwertes des LO erreichen (wirtschaftlicher Totalschaden). 13.2. Der LN ist zur sofortigen vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn die LG wesentliche Vertragsbedingungen verletzt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes ist das Unternehmen mit der vorzeitigen Lösung des Vertrages grundsätzlich dann einverstanden, wenn der Geschäfts- oder Rechtsnachfolger des Auftraggebers in den Bewachungsvertrag eintritt oder nach Lage des Falles eine Übertragung der Bewachung auf ein neues Objekt des Auftraggebers nicht möglich ist. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf oder verändert es, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. Alphabet kann den Leasingvertrag durch schriftliche Erklärung fristlos auflösen, wenn 14.1 der Kunde mit vertraglichen Entgelten in Höhe von zumindest einer Leasingrate mehr als 30 Tage in Verzug ist und der Kunde unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist erfolglos gemahnt wurde; 14.2 der Kunde den vorliegenden Vertrag in wesentlicher Weise verletzt; 14.3 die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere dadurch, dass sich die wirtschaftliche Lage des Kunden nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung wesentlich verschlechtert oder über ihn ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird; 14.4 der Kunde stirbt, oder seine Handlungsfähigkeit verliert, den Geschäftsbetrieb wesentlich einschränkt oder einstellt, den Unternehmensgegenstand ändert oder die Liquidation einleitet und dadurch die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist; 14.5 der vereinbarte Versicherungsschutz, aus welchem Grunde immer, nicht zustande kommt oder gekündigt wird; 14.6 der Kunde seinen Wohn- oder Unternehmenssitz in das Ausland verlegt; 14.7 der Kunde bei Abschluss des Vertrages unrichtige Angaben über seine Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse gemacht bzw. Tatsachen oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis Alphabet den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; 14.8 der Kunde ohne Zustimmung von Alphabet das Fahrzeug Dritten überlässt. 14.9 Sind mehrere Kunden/Leasingnehmer vorhanden oder gibt es neben einem oder mehreren Kunden/Leasingnehmern noch Sicherstellung leistende Dritte, kann Alphabet den Leasingvertrag gegenüber xxxxx Xxxxxx/Leasingnehmern vorzeitig auflösen, wenn einer der oben erwähnten Gründe nur bezüglich eines von mehreren Kunden/Leasingnehmern oder nur bezüglich eines Sicherstellung leistenden Dritten gegeben ist;
Vorzeitige Vertragsauflösung a) Durch den Vermieter b) Durch den Mieter
Vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Umzug des Kunden sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Gibt die B.O.S. das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.
Vorzeitige Vertragsauflösung. 13.1) Wenn der Leasingnehmer mit der Zahlung von mehr als drei Leasinggebühren im Rückstand ist, kann die PSA Finance Suisse SA den Leasingvertrag fristlos auflösen. 13.2) Des weitern ist die PSA Finance Suisse SA berechtigt, den Vertrag jederzeit fristlos aufzulösen, wenn der Leasingnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, insbesondere bei unsachgemässer Behandlung, mangelnder Pflege, übermässiger Abnützung des Fahrzeugs, Verfall der Versicherungsdeckung oder bei fehlender Zession der Versicherungsansprüche. Ferner ist die PSA Finance Suisse SA zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn über den Leasingnehmer der Konkurs eröffnet wird, dieser ein Gesuch um Nachlassstundung einreicht, das Fahrzeug gepfändet oder verarrestiert wird oder wenn ein Verlustschein auf den Leasingnehmer ausgestellt wird. 13.3) Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung gemäss den Bestimmungen dieser Ziffer 13 ist der Leasingnehmer verpflichtet, der PSA Finance Suisse SA das Fahrzeug sofort zurückzugeben. Auch in diesem Falle wird die definitive Leasinggebühr gemäss Ziffern 5.3 und 13.4 festgelegt und abgerechnet. Die Geltendmachung jedes weiteren Schadens der PSA Finance Suisse SA gegenüber dem Leasingnehmer bleibt ausdrücklich vorbehalten. 13.4) Die Tabelle gibt zum Datum der vorzeitigen Vertragsauflösung den Wert des Fahrzeuges sowie den zusätzlich rückwirkend zu bezahlenden Leasingbetrag (Kolonne C) an, ohne Berücksichtigung von allfällig dannzumal bestehenden Zahlungsausständen, welche zusätzlich zu bezahlen sind. Angebrochene Monate werden auf den vollen Monat aufgerundet. Mehrkilometer sind gemäss Angabe auf der ersten Seite zu bezahlen; Minderkilometer geben keinen Anspruch auf eine Reduktion der Leasinggebühr. Für übermässige Abnützung und sonstige Schäden gilt Ziffer 14.
Vorzeitige Vertragsauflösung. 14.1 Macht der Leasingnehmer vom Recht auf vorzeitige Kündigung gemäss Ziffer 2.2 Gebrauch oder wird der Leasingvertrag aus anderen Gründen, welche der Leasingnehmer zu vertreten hat, vorzeitig beendet (insbesondere bei Todesfall und vorzeitiger Vertragsauflösung gemäss Ziffer 14), so werden die vereinbarten Leasingraten ab Vertragsbeginn neu berechnet und rückwirkend definitiv festgesetzt; massgebend ist die effektive Vertragsdauer. Bei Privat-Leasingverträgen, welche dem KKG unterstehen, erfolgt die Neuberechnung gemäss Tabelle im Kremoblatt in der Beilage zum Leasingvertrag (mit der Berechnung der Kreditfähigkeit). Bei allen anderen Leasingverträgen beziehen sich die Ansätze jeweils auf den im Leasingvertrag bezeichneten Objektwert für das Leasingfahrzeug. Die Berechnung erfolgt gemäss der nach- folgenden Tabelle: eff. Monate Faktor eff. Monate Faktor eff. Monate Faktor 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 15,50 8,95 6,90 6,75 6,58 6,40 6,16 5,56 5,10 4,73 4,42 4,17 3,95 3,76 3,60 3,46 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 3,33 3,22 3,12 3,03 2,94 2,86 2,79 2,72 2,66 2,59 2,53 2,48 2,43 2,38 2,34 2,29 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 usw. 2,24 2,21 2,17 2,13 2,10 2,07 2,04 2,02 2,00 1,98 1,96 1,94 1,92 1,90 1,88 Beispiel einer vorzeitigen Vertragsauflösung nach 33 Monaten (Beträge exkl. MWST): Objektwert gemäss Leasingvertrag x 2.24 % = effektive Leasingrate p.M. (wenn die Laufzeit 33 Monate wäre) x effektive Laufzeit ./. bereits bezahlte Raten
Vorzeitige Vertragsauflösung. 9.1 Wird uns nach Abschluss des Vertrages bekannt, dass sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet oder kann das Bauvorhaben durch den Besteller nicht mehr durchgeführt werden, können wir Sicherheiten oder Vor- kasse für unsere Leistungen verlangen oder Erstattung der von uns gemachten Aufwendungen fordern. Sollten diese nicht innerhalb von 18 Werktagen und zweimaliger Mahnung eingegangen sein, kann der Lieferer vom Vertrag zurücktre- ten. Diese Aufwendungen können ohne Nachweis mit 20% oder bei bereits gefertigtem Material mit 70% der Brutto-Auf- tragssumme in Rechnung gestellt werden, falls der Besteller nicht geringere oder der Lieferer nicht höhere Aufwendungen nachweist. 9.2 Kündigt der Besteller den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne Nachweis Stornierungskosten in Höhe von 20% der Brutto-Auftragssumme in Rechnung zu stellen, falls nicht hö- here Kosten nachgewiesen werden oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.
Vorzeitige Vertragsauflösung. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der AG bei gänzlicher Aufgabe des Vertragsobjektes – sofern keine Rechtsnachfolge stattfindet - den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor- zeitig lösen. Handelt es sich lediglich um eine Standortverlegung ist die Dienstleistung am neuen Standort fortzusetzen, sofern sich der ÖWD nicht dagegen ausspricht. Diesbezügliche Veränderungen sind dem ÖWD unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Verändert sich bei Standortverlegung der Leistungsumfang oder Leistungsin- halt, so ist der ÖWD berechtigt, das vereinbarte Leistungsentgelt ent- sprechend anzupassen. Der ÖWD ist aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi- gungsfrist aufzulösen. Er ist jedoch verpflichtet, das ihm Mögliche zu veranlassen, um die Dienstleistung durch ein anderes gewerbliches Unternehmen sicherzustellen. Bei Zahlungsverzug trotz Setzung ei- ner Nachfrist kann der ÖWD den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der AG Preisminderungen, die auf Grund des Leistungsortes oder einer längeren Vertragslaufzeit ge- währt wurden, zurückzuzahlen. Dieser Punkt gilt nicht für den Bereich insurance Services.