Wäsche Musterklauseln

Wäsche. Die eingebrachten eigenen Wäschestücke werden von der Einrichtung mit Barcodes versehen, damit Verwechslungen/ Verluste von Wäsche vermieden werden können. Bitte lassen Sie neu gekaufte Wäsche oder ausgetauschte Kleidungs- oder Wäschestücke unbedingt vor Benutzung im Hause kennzeichnen.
Wäsche. 5.5.8.2.1 Unter Beachtung der o.g. „Allgemeinen Auflagen“ dürfen für die Wäscheeinheit Chargen mit einer Masse < 300 t bis zu einer maximalen Menge von 300 t in folgende Kategorien zusammengeführt werden: Kategorie 1: Haufwerke mit ausschließlichen Schwermetallkontaminationen Kategorie 2: Haufwerke mit ausschließlichen Kontaminationen an organischen Schadstoffen (nicht DOC, Glühverlust) Kategorie 3: Haufwerken mit gemischten Kontaminationen (anorganisch und organisch).
Wäsche. 5.5.9.2.1 Die bei der Abfallwäsche anfallenden Abfälle (org. Material, Holz etc.) sind, soweit sie nicht verwertbar sind, ordnungsgemäß zu beseitigen.
Wäsche. Das Reinigen der persönlichen Kleidung sowie die von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Wäsche übernimmt die Einrichtung. Für das Waschen der persönlichen Kleidung des Bewohners übernimmt die Einrichtung keine Haftung für Schäden, die dabei entstehen. Die chemische Reinigung wird von der Einrichtung nicht übernommen. Die persönliche Kleidung ist zu kennzeichnen. Die Einrichtung stellt Heizung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Strom, TV-Anschluss, zur Verfügung. Die Einrichtung trägt die monatlichen Gebühren für Gas, Strom, Wasser, Kanal, Müllentsorgung, Kabelanschluss und Rundfunkgebühr der einrichtungseigenen Rundfunkgeräte.
Wäsche. Das Besorgen der Wäsche ist Sache der Pensionäre. In jedem Haus stehen Waschmaschi- nen, Tumbler und Trocknungsräume mit Bügeleisen und Glättetisch zur Verfügung. Für die Benutzung der Waschküche ist der Waschplan massgebend.
Wäsche. Die Bettwäsche und Handtücher werden wie in der Hausbe­ schreibung angegeben berechnet.
Wäsche. Das Waschen und Bügeln der Kleider sowie Näh- und Flick-Arbeiten sind in den Pensionsta- xen inbegriffen. Die Wäsche wird extern gewaschen und beschriftet. Frotteewäsche und die gesamte Bettwäsche inklusive Duvets und Kopfkissen stellt das GSZ zur Verfügung. Es wird nordisch geschlafen. In der Nasszelle hängt ein Wäschesack zum Sammeln der schmutzigen Wäsche. Chemische Reinigung wird separat in Rechnung gestellt.
Wäsche. Bettwäsche, Waschlappen und Handtücher werden vom Luisenhaus zur Verfügung gestellt, müssen also nicht mitgebracht werden. Die mitgebrachte Kleidung bitte mit Vor- und Zunamen kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Kleidung kann selbstverständlich auch als Zusatzleistung von unserer Einrichtung über- nommen werden.
Wäsche. Wäscheaufhängen an den Kais oder im Bereich der Marina ist nicht erlaubt.
Wäsche. Die eingebrachten eigenen Wäschestücke werden von der Wäscherei 2x wöchentlich aus dem Zimmer geholt und gereinigt. Sollten Sie die Wäsche selbst reinigen wollen, geben Sie dem Pflegepersonal bitte Xxxxxxxx.