Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Musterklauseln

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?. 4.1 Ihr Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung (Teil II) mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages und endet mit dem Reiseantritt.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Versi- cherungsbeginn, wenn die Zahlung des fälligen Erstbeitrags bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist. Zahlen Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt auch der Versiche- rungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt. Erst mit der vollständigen Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit der Beendigung des Versicherungsvertrages, mit dem Wegfall der Versicherungsfähig- keit oder wenn Sie trotz Fristsetzung mit der Zahlung des angemahnten Folgebei- trages in Verzug bleiben.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt und die Wartezeit abgelaufen ist. Die Wartezeit kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 A Absatz 1 D.A.S. ARB 2008. Der in dieser Information angebotene Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes ist ebenso wie die angebotene Laufzeit des Vertrages oben in Ziffer 3 vermerkt. Einigen wir uns auf eine Dauer von mindestens einem Jahr, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, der Vertrag wird gekündigt. Mit Ende des Vertrages besteht kein Versicherungsschutz mehr.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?. Sofern Sie den Erstbeitrag rechtzeitig bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit- punkt, nicht jedoch vor Ablauf der Wartezeiten. Den bei Erstellung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versiche- rungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziffer 3 dieses Blattes. Gern prüfen wir für Sie einen Erlass der Wartezeiten, sofern Sie uns innerhalb von 21 Tagen nach Antragstellung auf Ihre Kosten ein zahn- ärztliches Zeugnis zukommen lassen. Ihre Zahnzusatzversicherung wird zunächst für die Dauer von zwei Versicherungsjahren geschlossen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungs- jahre sind mit dem Kalenderjahr identisch. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr, sofern uns vor Ablauf der dreimonatigen Kündi- gungsfrist am 30.09. des Kalenderjahres keine Kündigung von Ihnen und den volljährigen versicherten Personen unterschrieben zugegangen ist. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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