Warenlieferung Musterklauseln

Warenlieferung. (1) Die Warenlieferung erfolgt grundsätzlich ab Herstellerwerk (ex works, unter Geltung der „INCOTERMS 2010“).
Warenlieferung. 3.1 Der Verkäufer versichert Folgendes hinsichtlich der Waren:
Warenlieferung. 4.1 Sofern in der Bestellung nicht anderweitig angegeben, werden die Waren vom Verkäufer DDP (zollfreie Lieferung innerhalb der EU) oder DAP (geliefert benannter Ort für Warenbewegungen außerhalb der EU) an die vom Käufer genannte Adresse geliefert nach dem Termin sowie in der Art und Weise, wie vom Käufer beschrieben. Alle Lieferkonditionen in der Bestellung sind entsprechend der jüngsten Version der aktuell geltenden Incoterms auszulegen.
Warenlieferung. (1) Soweit schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Warenlieferung mit der Mitteilung der Versand- oder Abholbe- reitschaft an den Kunden bewirkt. Der Kunde kann die Ware w‰h- rend der üblichen Gesch‰ftszeiten von LTA ab Werk Nordrach entgegennehmen (EXW, Incoterms 2010).
Warenlieferung. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg) selbst zu bestimmen. Die Warenlieferung erfolgt in der Weise, dass der Käufer die Ware an dem jeweiligen Verladeort des Verkäufers zu den üblichen Geschäftszeiten des Verkäufers entgegennimmt, sobald der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Ware zur Abholung bereitsteht, oder, soweit ein anderer Lieferort mit dem Verkäufer vereinbart wurde, durch die Anlieferung der Ware an diesen Ort. Soweit es um die Lieferung von Massengütern geht, darf der Verkäufer bis zu 10% mehr oder weniger der Warenmenge anliefern, ohne seinen Kaufpreis angleichen zu müssen, und es ist vereinbart, dass die derart gelieferte Warenmenge als vertragsgerecht angesehen wird. In Aussicht gestellte Lieferungstermine gelten stets nur annähernd, soweit kein fester Termin vereinbart ist. Ist ein konkreter Liefertermin im Vertrag vereinbart, so ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Käufer bis spätestens drei Wochen vor dem konkreten Liefertermin, diesen Termin einmalig, um bis zu vier Wochen zu verlängern. Falls der Verkäufer nicht rechtzeitig liefert, muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er den Vertrag kündigen darf. Schadensersatz wegen Nichterfüllung darf der Käufer nur dann geltend machen, wenn der Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder wenn seitens des Verkäufers durch (einfaches) Verschulden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Wenn der Käufer sich am Fälligkeitstag im Annahmeverzug befindet, muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Der Verkäufer wird in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Käufers vornehmen. Auf Wunsch des Käufers wird der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers versichern. Liefert der Käufer die Ware weiter, so hat er in eigener Verantwortung sämtliche etwaigen E...
Warenlieferung. 5.1 Die Warenlieferung erfolgt grundsätzlich ab Herstellerwerk (ex works, unter Geltung der „INCOTERMS 2010“).
Warenlieferung. 1. Die Warenlieferung soll in der Weise erfolgen, dass der Käufer die Ware an den Geschäftsräumen des Verkäufers zu jeder Zeit entgegennimmt, sobald der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Ware zur Abholung bereitsteht, oder, soweit ein Anderer Lieferort mit dem Verkäufer vereinbart wurde, durch Anlieferung der Ware an diesem Ort.
Warenlieferung. 4.1. Der Auftragnehmer liefert dem Besteller die Produkte zu der vereinbarten Zeit und am Leistungsort und der Besteller verpflichtet sich, die ordnungsgemäß gelieferten Produkte abzunehmen. Ist kein Leistungsort ausdrücklich vereinbart, so gilt als vereinbarter Leistungsort der Sitz des Bestellers. Die Leistungszeit sind Werktage von 6:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Warenlieferung. 1. Die Warenlieferung richtet sich nach den von der Internationalen Handelskammer ausgearbeiteten Regeln INCOTERMS 2020.
Warenlieferung. 4.1. Der Auftragnehmer liefert dem Besteller die Produkte am Leistungsort zu der vereinbarten Lieferzeit (ggf. nach Präzisierung aller technischen und Geschäftsangelegenheiten) und der Besteller verpflichtet sich, diese abzunehmen. Ist kein Leistungsort ausdrücklich vereinbart, so gilt als vereinbarter Leistungsort der Sitz des Auftragnehmers.