Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn (Wartezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung gegen alle Elementargefahren gemäß D 1 bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz für die weiteren Elementargefahren nach Nr. 1 b) beginnt mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen Tagen ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn (Wartezeit)) oder nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang des Antrages beim bevollmächtigten Assekuradeur, frühestens dann jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung soweit Versicherungsschutz gegen alle weitere Elementargefahren gemäß D 1 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen einem Monat ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn Antragstellung (Wartezeit). Die Für Versi- cherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung Versicherungsschutz gegen alle Elementargefahren gemäß D 1 die jeweiligen Maßnahmen nach § 2 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt fort- gesetzt wird.
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Samples: Inhaltsversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen einem Monat ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn Antragstellung (Wartezeit). Die Für Versicherungs- fälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versiche- rungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstre- cken. Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung Versicherungsschutz gegen alle Elementargefahren gemäß D die jeweiligen Maßnahmen nach 1 bestanden über einen anderen Vertrag be- standen hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung Unterbre- chung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Inhaltsversicherung
Wartezeit. Der Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist beginnt der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen 1 Monat ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn (WartezeitWarte- zeit). Die Wartezeit Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung soweit Versicherungsschutz gegen alle Weitere Elementargefahren gemäß D 1 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen ei- nem Monat ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn Antragstellung (Wartezeit). Die Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versiche- rungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung Versicherungsschutz gegen alle Elementargefahren gemäß D die je- weiligen Maßnahmen nach 1 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen 1 Monat ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn Versicherungs- beginn (Wartezeit). Die Diese Wartezeit entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung gegen alle Elementargefahren gemäß D 1 soweit Versicherungsschutz für weitere Elementarschäden bereits über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen einem Monat ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn Antragsstellung (WartezeitWarte- zeit). Die Wartezeit Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung Versicherungsschutz gegen alle Elementargefahren gemäß D 1 Starkregen Plus über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den Vertrag vorliegenden Ver- trag fortgesetzt wird.
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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung
Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen ab Antragseingang beim Versicherer, frühestens jedoch zum Versicherungsbeginn einem Monat nach dem Beginn des Hauptvertrages (Wartezeitsiehe Nr. 1). Die Für Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn sich die Auswirkungen eines Versicherungsfalles auf einen Zeitraum nach der Wartezeit erstrecken. Diese Regelung entfällt, sofern der Versicherungsnehmer nachweist, dass bis zum Versicherungsbeginn eine Vorversicherung Versicherungsschutz gegen alle Elementargefahren die jeweiligen Maßnahmen gemäß D 1 Nr. 2.1 über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegen- den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
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Samples: Gewerbliche Inhalts Versicherung