Common use of Wartezeit Clause in Contracts

Wartezeit. Der Versicherungsschutz für die in Punkt 4.1. genannten versicherten Gefahren beginnt - soferne nicht im Einzelfall eine vorläufige Deckung gesondert vereinbart worden ist - nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt. Diese Karenzfrist entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die im Punkt 1 genannten versicherten Gefahren (erweiterte Elementargefahren) bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder einem anderen Versicherungsunternehmen bestanden hat. Entfällt die Karenzfrist aufgrund der vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung höchstens mit der neu beantragten Versicherungssumme begrenzt.

Appears in 4 contracts

Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Wartezeit. Der Versicherungsschutz für die in Punkt 4.16.1. genannten versicherten Gefahren beginnt - soferne nicht im Einzelfall eine vorläufige Deckung gesondert vereinbart worden ist - nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt. Diese Karenzfrist entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die im Punkt 1 genannten versicherten Gefahren (erweiterte Elementargefahren) bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder einem anderen Versicherungsunternehmen bestanden hat. Entfällt die Karenzfrist aufgrund der vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung höchstens mit der neu beantragten Versicherungssumme begrenzt.

Appears in 3 contracts

Samples: www.kvs-versicherungsmakler.de, www.innofima.de, www.keinesorgen.de

Wartezeit. Der Versicherungsschutz für die in Punkt 4.16.1. genannten versicherten Gefahren beginnt - soferne sofern nicht im Einzelfall eine vorläufige Deckung gesondert vereinbart worden ist - nach einer Karenzfrist (Wartezeit) von 4 Wochen ab Einlangen des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten beim Versicherer, frühestens jedoch nach Ablauf von 4 Wochen ab dem allenfalls später beantragten/elektronisch erfassten Beginnzeitpunkt. Diese Karenzfrist entfällt, wenn zum Zeitpunkt des Einlangens des Versicherungsantrages/der elektronisch erfassten Daten für das versicherte Risiko bereits ein Vertrag mit aufrechtem Versicherungsschutz für die im Punkt 1 genannten versicherten Gefahren (erweiterte Elementargefahren) bei der Oberösterreichischen Versicherung AG oder einem anderen Versicherungsunternehmen bestanden hat. Entfällt die Karenzfrist aufgrund der vorgenannten Bestimmung, ist die Leistung höchstens mit der neu beantragten Versicherungssumme begrenzt.

Appears in 1 contract

Samples: www.keinesorgen.de