Wartungsarbeiten. a) Wenn der Kunde mit der Wolf GmbH einen Wartungsvertrag geschlossen hat, so ist diese zur Vornahme der im Wartungsvertrag aufgeführten Leistungen verpflichtet. b) Die Wartung hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, einmal im Kalenderjahr zu erfolgen. Die Wartungen werden vorzugsweise in den Monaten April bis September durchgeführt. c) Die Wartungskosten beinhalten die Anfahrt sowie den im Wartungsvertrag festgelegten Leistungsumfang ohne Materialkosten. d) Sollte der Einbau von Ersatzteilen notwendig sein, werden diese von der Wolf GmbH zu Tagespreisen berechnet. e) Der Zeitaufwand für den Ausbau defekter Teile und für den Einbau von Ersatzteilen der Brenner-, Regel- und Steuereinheit wird im Rahmen der jährlichen Wartungsarbeiten nicht berechnet, sondern ist in den Wartungskosten enthalten. Der Zeitaufwand für den Einbau neuer Umwälzpumpen, Ausdehnungsgefäße, Wärmetauscher und sonstiger Anlagenteile wird nach Zeitaufwand berechnet.
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