Was ist wann und wo versichert? Musterklauseln

Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind unvorhergesehene Kosten, die der versicherten Person aufgrund einer akut auftretenden Krankheit (einschliesslich der Di- agnose einer epidemischen oder einer pande- mischen Krankheit) oder eines Unfalls wäh- rend einer versicherten Reise im Ausland entstehen. Voraussetzung für die Erbringung von Bei- standsleistungen und die Erstattung der damit verbundenen Kosten ist, dass sich die versi- cherte Person oder ein von ihr Beauftragter nach Eintritt des Versicherungsfalls bzw. so- bald sie körperlich dazu in der Lage ist, mit dem Versicherer in Verbindung setzt, das wei- tere Vorgehen mit ihm abstimmt und eventuel- le Kosten im Vorfeld genehmigen lässt.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind die Kosten für unvorhergese- hene Such-, Rettungs- und Bergungsmassah- men, die der versicherten Person aufgrund ei- ner Krankheit oder eines Unfalls bzw. im Todesfall während einer versicherten Reise entstehen.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Organisation (mit Ausnah- me von BVB X. Xxxxx-Assistance, Ziffer 3.1) und Kosten der nachfolgend aufgeführten Reise-Assistance-Leistungen, wenn die versi- cherte Person aufgrund einer akut auftreten- den Krankheit (einschliesslich der Diagnose einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit) oder eines Unfalls während oder im Zusammenhang mit einer versicherten Reise eines Beistands bedarf. Voraussetzung für die Erbringung von Bei- standsleistungen und die Erstattung der damit verbundenen Kosten ist, dass sich die versi- cherte Person oder ein von ihr Beauftragter nach Eintritt des Versicherungsfalls bzw. so- bald sie körperlich dazu in der Lage ist, mit dem Versicherer in Verbindung setzt, das wei- tere Vorgehen mit ihm abstimmt und eventuel- le Kosten im Vorfeld genehmigen lässt.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Kosten im Zusammenhang mit Reiseleistungen gemäss den nachfolgenden Bestimmungen, sofern die Reise mindestens zu 50 % mit der Karte bezahlt wurde. Voraus- setzung ist, dass die versicherte Person von einem der nachfolgend genannten unvorher- gesehenen Ereignisse betroffen ist: – Todes, schweren Unfalls, unerwarteter schwerer Erkrankung (einschliesslich der Di- agnose einer epidemischen oder einer pan- demischen Krankheit) oder Schwanger- schaftskomplikation der versicherten Person oder einer Person, mit der die versi- cherte Person reisen will, sofern sie in der Reisebestätigung genannt ist; – Schwangerschaftskomplikation bei der Ehe- partnerin, eingetragenen Partnerin oder Le- benspartnerin der versicherten Person; – Todes, schweren Unfalls oder unerwarteter schwerer Erkrankung einer nahestehenden Person der versicherten Person; – Todes, schweren Unfalls oder unerwarteter schwerer Erkrankung der Person, bei der die versicherte Person während der Reise zu wohnen beabsichtigt hatte, sofern keine zu- mutbare alternative Unterkunft gefunden werden kann; – Arbeitsplatzverlusts der versicherten Per- son, sofern Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Schweizer Arbeitslosenver- sicherung oder einer anderen äquivalenten Regelung des Wohnsitzstaats der versicher- ten Person besteht; – unvorhergesehener Warnung des Eidgenös- sischen Departements für auswärtige Ange- legenheiten (EDA) oder einer ähnlichen Insti- tution des Wohnsitzstaats der versicherten Person, nicht in das Reiseland, für das die versicherte Person die Reise gebucht hat, zu reisen; – Impf- oder Prophylaxen-Unverträglichkeit der versicherten Person; – unvorhergesehener Vorladung vor ein or- dentliches Gericht, sofern die versicherte Person als Zeuge oder Geschworener beru- fen wird (nicht aber in beruflicher oder bera- tender Eigenschaft); – schwerer Schäden an der Wohnung oder am gewöhnlichen Geschäftssitz der versicher- ten Person infolge von Diebstahl, Überflu- tung, Brand und Elementarereignissen oder wenn die Polizei die vorzeitige Rückkehr der versicherten Person an ihren Wohn- oder Ge- schäftssitz im Zusammenhang mit derarti- gen Ereignissen verlangt; – Anordnung oder sonstiger Anforderung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde zur Quarantäne, aufgrund des Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitrei- sende Person vor oder während der Reise ei- ner ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer pandemi- schen Krankheit) ausgesetzt war. ...
Was ist wann und wo versichert?. Versicherungsschutz besteht für Kosten, die der versicherten Person bei Linienflügen durch Flugverspätung oder verspätetes Eintreffen des Reisegepäcks entstehen. Als Linienflug im Sinne der Bedingungen gelten Flüge regulärer Flugpläne mit öffentlichen Tari- fen. Voraussetzung für den Versicherungs- schutz ist, dass der Linienflugschein vor der regulären Abflugzeit mindestens zu 50 % mit der Karte bezahlt wurde.
Was ist wann und wo versichert?. Falls im Laufe der zu 50 % mit der Karte be- zahlten versicherten Reise das persönliche Reisegepäck der versicherten Person – abhandenkommt, d. h., unauffindbar verlo- ren geht oder gestohlen oder geraubt wird, – beschädigt wird oder – zerstört wird, werden der versicherten Person die nachfol- gend aufgeführten Entschädigungen geleistet.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Kosten und Serviceleistungen bei einem plötzlich und unvorhersehbar eintre- tenden Notfall in dem Wohnobjekt der versi- cherten Person während einer versicherten Reise der versicherten Person oder innerhalb von 7 Tagen nach Rückkehr von derselben, der Sofortmassnahmen erforderlich macht, um: – die Sicherheit der Wohnung der versicherten Person zu gewährleisten und Schäden bzw. weitere Schäden an der Wohnung zu vermei- den; – die Hauptversorgungen (Hauptwasser-, Gas- oder Stromversorgung, Ableitungs- und Ab- wasserkanäle einschliesslich Sanitäranlagen und Warmwasseraufbereitung) in der Woh- nung der versicherten Person wiederherzu- stellen; – die Zentralheizung in der Wohnung der versi- cherten Person instand zu setzen (nur bei Gefahr von einfrierender Leitungen).
Was ist wann und wo versichert?. 1.1 Versichert sind gemietete und genutzte Perso- nenwagen (Mietwagen), wenn die Miete min- destens zu 50 % mit der Karte bezahlt wurde und die von einem im Mietvertrag namentlich eingetragenen Fahrer (natürliche Person) ge- fahren werden, vorausgesetzt, dass der Fahrer – mindestens 21 und maximal 80 Jahre alt ist und – einen für die Klasse des Mietwagens gültigen Führerschein besitzt. Versicherungsschutz besteht für jeweils einen vom Karteninhaber angemieteten Personen- wagen.
Was ist wann und wo versichert?. 1.1 Versicherte Tickets und anspruchsberechtigte Person

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.