Was ist wann und wo versichert? Musterklauseln

Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind unvorhergesehene Kosten, die der versicherten Person aufgrund einer akut auftretenden Krankheit (einschliesslich der Di- agnose einer epidemischen oder einer pande- mischen Krankheit) oder eines Unfalls wäh- rend einer versicherten Reise im Ausland entstehen.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Organisation und Kosten der nachfolgend aufgeführten Rückführungsleis- tungen, wenn die versicherte Person während einer versicherten Reise im Ausland unvorher- gesehen erkrankt (einschliesslich der Diagno- se einer epidemischen oder einer pandemi- schen Krankheit), verunfallt oder verstirbt.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind die Kosten für unvorhergese- hene Such-, Rettungs- und Bergungsmassah- men, die der versicherten Person aufgrund ei- ner Krankheit oder eines Unfalls bzw. im Todesfall während einer versicherten Reise entstehen.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Organisation (mit Ausnah- me von BVB X. Xxxxx-Assistance, Ziffer 3.1) und Kosten der nachfolgend aufgeführten Reise-Assistance-Leistungen, wenn die versi- cherte Person aufgrund einer akut auftreten- den Krankheit (einschliesslich der Diagnose einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit) oder eines Unfalls während oder im Zusammenhang mit einer versicherten Reise eines Beistands bedarf.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Kosten im Zusammenhang mit Reiseleistungen gemäss den nachfolgenden Bestimmungen, sofern die Reise mindestens zu 50 % mit der Karte bezahlt wurde. Voraus- setzung ist, dass die versicherte Person von einem der nachfolgend genannten unvorher- gesehenen Ereignisse betroffen ist: 1.1 Reiserücktritt und Reiseabbruch infolge:
Was ist wann und wo versichert?. Versicherungsschutz besteht für Kosten, die der versicherten Person bei Linienflügen durch Flugverspätung oder verspätetes Eintreffen des Reisegepäcks entstehen. Als Linienflug im Sinne der Bedingungen gelten Flüge regulärer Flugpläne mit öffentlichen Tari- fen. Voraussetzung für den Versicherungs- schutz ist, dass der Linienflugschein vor der regulären Abflugzeit mindestens zu 50 % mit der Karte bezahlt wurde.
Was ist wann und wo versichert?. Falls im Laufe der zu 50 % mit der Karte be- zahlten versicherten Reise das persönliche Reisegepäck der versicherten Person – abhandenkommt, d. h., unauffindbar verlo- ren geht oder gestohlen oder geraubt wird, – beschädigt wird oder – zerstört wird, werden der versicherten Person die nachfol- gend aufgeführten Entschädigungen geleistet.
Was ist wann und wo versichert?. Versichert sind Kosten und Serviceleistungen bei einem plötzlich und unvorhersehbar eintre- tenden Notfall in dem Wohnobjekt der versi- cherten Person während einer versicherten Reise der versicherten Person oder innerhalb von 7 Tagen nach Rückkehr von derselben, der Sofortmassnahmen erforderlich macht, um: – die Sicherheit der Wohnung der versicherten Person zu gewährleisten und Schäden bzw. weitere Schäden an der Wohnung zu vermei- den; – die Hauptversorgungen (Hauptwasser-, Gas- oder Stromversorgung, Ableitungs- und Ab- wasserkanäle einschliesslich Sanitäranlagen und Warmwasseraufbereitung) in der Woh- nung der versicherten Person wiederherzu- stellen; – die Zentralheizung in der Wohnung der versi- cherten Person instand zu setzen (nur bei Gefahr von einfrierender Leitungen).
Was ist wann und wo versichert?. 1.1 Versichert sind gemietete und genutzte Perso- nenwagen (Mietwagen), wenn die Miete min- destens zu 50 % mit der Karte bezahlt wurde und die von einem im Mietvertrag namentlich eingetragenen Fahrer (natürliche Person) ge- fahren werden, vorausgesetzt, dass der Fahrer – mindestens 21 und maximal 80 Jahre alt ist und – einen für die Klasse des Mietwagens gültigen Führerschein besitzt. Versicherungsschutz besteht für jeweils einen vom Karteninhaber angemieteten Personen- wagen. 1.2 Mietwagen im Sinne dieser BVB sind für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassene Per- sonenwagen (Pkw zugelassen für bis zu 9 Per- sonen), die auf Tages- oder Wochenbasis von einer zugelassenen Mietwagenagentur/-firma vermietet werden. 1.3 Versicherungsschutz besteht für die im Miet- vertrag angegebene Dauer, maximal jedoch für 31 Tage. 1.4 Die Mindestschadenhöhe beträgt CHF 400.–.
Was ist wann und wo versichert?. 1.1 Versicherte Tickets und anspruchsberechtigte Person