Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. 3.1 Der Versicherungsschutz für einen einzelnen versicherten Kontoinhaber besteht für die Dauer des aktiven Kontover- trages bei der Sparkasse/Bank.
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. (1) Der Versicherungsschutz ist wirksam, solange das Vertragsverhält- nis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung wirksam besteht.
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. Die Versicherung beginnt mit dem Zeitpunkt des Ticketkaufs und endet mit dem Beginn der Veranstaltung, d.h. mit dem Betreten der Lokalität, in der die Veran- staltung stattfindet (Gleichzeitiger Kauf der Versicherung und der Eventtickets. Nachträglicher Versicherungsabschluss nicht mehr möglich).
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag ge- nannten Datum. Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen, verlängert sich der Versicherungsvertrag nach Ablauf der vereinbarten Ver- tragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vorher eine schriftliche oder mittels Textnachweis erstellte Kündigung erhalten hat.
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem wirksamen Zustandekommen des Kreditkartenvertrages und endet zum Zeitpunkt der Beendigung des Kreditkar- tenvertrages. Bei unterjähriger Kündigung der ExclusiveCard erlischt der Versicherungsschutz zum Monatsende des Kündi- gungsmonats. Versicherungsschutz besteht, sofern die in Anspruch genommene Dienstleistung vollständig mit der Exclusi- veCard bezahlt wurde (soweit relevant). Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung über einen Internet-Zahlungsdienst- leister mit Belastung der ExclusiveCard erfolgt ist.
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. 3 212157 – 01.2014 Umfang der Leistungspflicht
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Xxxxxx 2. § 3 Unterziffer 2 zahlt.
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz läuft ab dem Datum des Beginns und bis zum Ende der Reise. In Bezug auf die Absicherung bei Stornierung wegen Covid-19 beginnt der Versicherungsschutz um Mitternacht am Tag der Buchung und endet bei Reisebeginn. Reisebeginn bedeutet der Zeitpunkt der Abfertigung am Flughafen und in jedem Fall der Zeitpunkt, an dem MSC CRUISES S.A. bei der ersten Einschiffung den Covid-19-Test durchführt. In Bezug auf die Erstattung bei anschließendem KRANKENHAUSAUFENTHALT beginnt der Versicherungsschutz am Tag Ihrer Rückkehr und endet 15 Tage später
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. A.6.2 (Mögliche) Zusatzentschädigung
Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes. (1) Der Abschluss eines Versicherungsvertrags ist nur zu Be- ginn eines Finanzierungsvertrags (Leasing, Darlehen, Miet- kauf o. ä.) möglich, nicht während eines bereits laufenden Finanzierungsvertrags. Die Deckung beginnt mit dem dokumentierten angegebenen Zeitpunkt, jedoch nicht vor Beginn des Finanzierungsver- trags und nicht vor Übergabe der versicherten Sache an den Versicherten.