Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Speicherung, Pseudonymisierung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete, in der Regel schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden vom Auftraggeber erteilt und können durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt wer- den (Einzelweisung). Die Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu ertei- len.
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Samples: www.cheesystem.com, www.sabinasiefert.de, www.reybex.com
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Speicherung, Pseudonymisierung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete, gerichtete in der Regel schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden vom Auftraggeber erteilt und können durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt wer- den werden (Einzelweisung). Die Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu ertei- lenerteilen.
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Samples: friedenauer-gemeinschaftsschule.de, www.filmbuero-bremen.de, www.web-werkstatt.com
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Speicherung, PseudonymisierungPseudonymisie- rung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete, in der Regel schriftliche schrift- liche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden vom Auftraggeber erteilt und können durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt wer- den werden (Einzelweisung). Die Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu ertei- lenerteilen.
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Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel SpeicherungSpei- cherung, Pseudonymisierung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen perso- nenbezogenen Daten gerichtete, in der Regel schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden vom Auftraggeber erteilt und können durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt wer- den werden (Einzelweisung). Die Weisungen des Auftraggebers Auftragge- bers sind schriftlich oder per E-Mail zu ertei- lenerteilen.
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Samples: www.bbk-bundesverband.de
Weisung. Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (zum Beispiel Speicherung, Pseudonymisierung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete, in der Regel schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden vom Auftraggeber erteilt und können durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt wer- den werden (Einzelweisung). Die Weisungen des Auftraggebers sind schriftlich oder per E-Mail zu ertei- lenerteilen.
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