Common use of Weitere Bedingungen Clause in Contracts

Weitere Bedingungen. 9.1. Dieser Vertrag hat zur Grundlage, dass die BHKW-Anlage vorrangig zur Wärmeversorgung der angeschlossenen Liegenschaften eingesetzt wird und pro BHKW-Anlage mindestens zwei Betriebsstunden pro Startanforderung im Jahresmittel erreicht werden. Durch hydraulische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die BHKW-Anlagenlaufzeit pro Start auch in Zeiten einer schwachen Wärmenachfrage eine Betriebsstunde nicht unterschreitet. Sollte diese Voraussetzung durch geeignete Maßnahmen nicht erfüllt werden können, kann die energy-concept den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt auch bei einer Stilllegung der BHKW-Anlage für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten. 9.2. Der Auftraggeber wird die BHKW-Anlage in seine Gebäudeversicherung aufnehmen lassen. 9.3. Betriebsstoffe (außer Primärenergie und Heizungswasser der Heizungsanlage), Verschleiß- und Ersatzteile sowie Austauschaggregate dürfen nur durch die energy-concept geliefert werden. Sie gehen in das Eigentum des Auftraggebers über; die dafür ausgebauten Teile werden Eigentum der energy- concept. 9.4. Änderungen oder Verlegungen an der BHKW-Anlage und an allen Teilen der Gebäudetechnik, die den Betrieb der BHKW-Anlage und die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beeinträchtigen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der energy-concept durchgeführt werden. Zudem sind die technischen Bestimmungen und die Betriebs- und Wartungsanleitungen gem. BHKW-Anlagenhandbuch (insbesondere auch die Qualitätsanforderungen für Kraftstoffe und Betriebsmittel) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben kann die energy-concept die Gewährleistung aus diesem Vertrag für die BHKW-Anlage ausschließen oder die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. 9.5. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten auf ein/e andere/s Einrichtung/Unternehmen zu übertragen. Einer solchen Übertragung kann vom jeweils anderen Vertragspartner nur widersprochen werden, wenn erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Vertragspartners bestehen. 9.6. Der Servicevertrag wird mit der energy-concept abgeschlossen und auch von der energy-concept verwaltet. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Wartungen an der BHKW-Anlage durchzuführen und Mängel in Übereinstimmung mit internen Richtlinien zu beheben. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Daten aus der energy-concept Servicedatenbank für Wartungs- und Überwachungszwecke zu benutzen und an relevante Empfänger weiterzugeben – zum Beispiel an das BAFA und die energy-concept GmbH. Die energy-concept behält sich außerdem das Recht vor, alle Arbeiten an der BHKW-Anlage von einem energy-concept Servicepartner oder Dritten ausführen zu lassen. 9.7. Im Falle einer Inbetriebnahme der BHKW-Anlage vor Vertragsbeginn im Sinne von Punkt 4.4 dieses Vertrages sichert der Auftraggeber folgendes zu: - Die BHKW-Anlage wurde ordnungsgemäß von der energy-concept gemäß den Installationsanleitungen und anderen technischen Dokumenten von energy-concept installiert. - Die BHKW-Anlage funktioniert zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anlagenvertrags einwandfrei. - Die Wartungsintervalle der BHKW-Anlage XRGI® 6 mit 10.000 Betriebsstunden, XRGI® 9 mit 10.000 Betriebsstunden, XRGI® 15 mit 8.500 Betriebsstunden, XRGI® 20 mit 6.000 Betriebsstunden, und jeweils spätestens nach zwei Jahren wurden eingehalten und die Wartungen wurden gemäß dem energy-concept Serviceheft (Inbetriebnahme- und Wartungsprotokoll) von einem autorisierten energy-concept PARTNER ordnungsgemäß durchgeführt. - Die BHKW-Anlage wurde in der energy-concept Servicedatenbank angemeldet und die jährliche Zahlung dafür geleistet. 9.8. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. 9.9. Ändern sich die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so erheblich, dass die vereinbarten Preise oder Bedingungen auch unter Berücksichtigung der vereinbarten Preisanpassung für einen Vertragspartner nicht mehr zumutbar sind, so ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner an die geänderten Verhältnisse anzupassen. 9.10. Alle Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. 9.11. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Ansprüche sowie für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieser Vereinbarung ist, sofern zulässig, der Sitz der energy-concept.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement, Service Agreement

Weitere Bedingungen. 9.1. Dieser Vertrag hat zur Grundlage, dass die BHKW-Anlage vorrangig zur Wärmeversorgung der angeschlossenen Liegenschaften eingesetzt wird und pro BHKW-Anlage mindestens zwei Betriebsstunden pro Startanforderung im Jahresmittel erreicht werden. Durch hydraulische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die BHKW-Anlagenlaufzeit pro Start auch in Zeiten einer schwachen Wärmenachfrage eine Betriebsstunde nicht unterschreitet. Sollte diese Voraussetzung durch geeignete Maßnahmen nicht erfüllt werden können, kann die energy-concept den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt auch bei einer Stilllegung der BHKW-Anlage für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten. 9.2. Der Auftraggeber wird die BHKW-Anlage in seine Gebäudeversicherung aufnehmen lassen. 9.3. Betriebsstoffe (außer Primärenergie und Heizungswasser der Heizungsanlage), Verschleiß- und Ersatzteile sowie Austauschaggregate dürfen nur durch die energy-concept geliefert werden. Sie gehen in das Eigentum des Auftraggebers über; die dafür ausgebauten Teile werden Eigentum der energy- concept. 9.4. Änderungen oder Verlegungen an der BHKW-Anlage und an allen Teilen der Gebäudetechnik, die den Betrieb der BHKW-Anlage und die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beeinträchtigen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der energy-concept durchgeführt werden. Zudem sind die technischen Bestimmungen und die Betriebs- und Wartungsanleitungen gem. BHKW-Anlagenhandbuch (insbesondere auch die Qualitätsanforderungen für Kraftstoffe und Betriebsmittel) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben kann die energy-concept die Gewährleistung aus diesem Vertrag für die BHKW-Anlage ausschließen oder die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. 9.5. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten auf ein/e andere/s Einrichtung/Unternehmen zu übertragen. Einer solchen Übertragung kann vom jeweils anderen Vertragspartner nur widersprochen werden, wenn erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Vertragspartners bestehen. 9.6. Der Servicevertrag wird mit der energy-concept abgeschlossen und auch von der energy-concept verwaltet. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Wartungen an der BHKW-Anlage durchzuführen und Mängel in Übereinstimmung mit internen Richtlinien zu beheben. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Daten aus der energy-concept Servicedatenbank für Wartungs- und Überwachungszwecke zu benutzen und an relevante Empfänger weiterzugeben – zum Beispiel an das BAFA und die energy-concept GmbH. Die energy-concept behält sich außerdem das Recht vor, alle Arbeiten an der BHKW-Anlage von einem energy-concept Servicepartner oder Dritten ausführen zu lassen. 9.7. Im Falle einer Inbetriebnahme der BHKW-Anlage vor Vertragsbeginn im Sinne von Punkt 4.4 dieses Vertrages sichert der Auftraggeber folgendes zu: - Die BHKW-Anlage wurde ordnungsgemäß von der energy-concept gemäß den Installationsanleitungen und anderen technischen Dokumenten von energy-concept installiert. - Die BHKW-Anlage funktioniert zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anlagenvertrags einwandfrei. - Die Wartungsintervalle der BHKW-Anlage XRGI® 6 mit 10.000 Betriebsstunden, XRGI® 9 mit 10.000 Betriebsstunden, XRGI® 15 mit 8.500 Betriebsstunden, XRGI® 20 mit 6.000 Betriebsstunden, und jeweils spätestens nach zwei Jahren wurden eingehalten und die Wartungen wurden gemäß dem energy-concept Serviceheft (Inbetriebnahme- und Wartungsprotokoll) von einem autorisierten energy-concept PARTNER ordnungsgemäß durchgeführt. - Die BHKW-Anlage wurde in der energy-concept Servicedatenbank angemeldet und die jährliche Zahlung dafür geleistet. 9.8. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. 9.9. Ändern sich die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so erheblich, dass die vereinbarten Preise oder Bedingungen auch unter Berücksichtigung der vereinbarten Preisanpassung für einen Vertragspartner nicht mehr zumutbar sind, so ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner an die geänderten Verhältnisse anzupassen. 9.10. Alle Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. 9.11. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Ansprüche sowie für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieser Vereinbarung ist, sofern zulässig, der Sitz der energy-concept.

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Samples: Service Agreement

Weitere Bedingungen. 9.1. Dieser Vertrag hat zur GrundlageBedingung, dass die BHKW-Anlage vorrangig zur Wärmeversorgung der angeschlossenen Liegenschaften Liegen- schaften vorrangig eingesetzt wird und pro BHKW-Anlage Modul mindestens zwei Betriebsstunden pro Startanforderung im Jahresmittel erreicht werden. Durch hydraulische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die BHKW-Anlagenlaufzeit pro Start auch in Zeiten einer schwachen Wärmenachfrage eine Betriebsstunde nicht unterschreiteterreicht. Sollte diese Voraussetzung Bedingung durch geeignete Maßnahmen nicht erfüllt werden können, kann die energyCOMUNA-concept metall den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt auch bei einer Stilllegung der BHKW-Anlage für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten. 9.2. Für Schäden an der Anlage, die durch höhere Gewalt, Feuer, äußere Einwirkungen (z.B. ungeeignete salzhaltige Verbrennungsluft) oder Dritte sowie durch unsachgemäße Bedienung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Einbau nicht geeigneter Ersatzteile, unsachgemäße Aufbereitung von Brenn- und Betriebsstoffen oder Nichteinhaltung von Spezi- fikationen für Brenn- und Betriebsstoffe gem. technischer Beschreibung durch den Auftraggeber, seine Erfüllungsgehilfen oder Dritte entstehen, haftet COMUNA-metall nicht. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind Um-/ Nachrüstungen, Anpassungen/Änderungen auf Grund neuer/geänderter Vorschriften, Mehraufwendungen wegen einer Beeinträchtigung der Zugänglichkeit der BHKW-Anlage (auch für größere Instandhaltungsarbeiten wie z.B. Motoraustausch) sowie Aufwendungen zur Konservierung bei einer Betriebsunterbrechung von mehr als drei Monaten. Der Auftraggeber wird die BHKW-Anlage in seine Gebäudeversicherung aufnehmen lassen. 9.3. Betriebsstoffe (außer Primärenergie und Heizungswasser der Heizungsanlage), Verschleiß- und Ersatzteile sowie Austauschaggregate dürfen nur durch die energy-concept geliefert werden. Sie gehen in das Eigentum des Auftraggebers über; die dafür ausgebauten Teile werden Eigentum der energy- concept. 9.4. Änderungen oder Verlegungen an der BHKW-Anlage und an allen Teilen der Gebäudetechnik, die den Betrieb der BHKW-Anlage und die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beeinträchtigen, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der energy-concept von COMUNA- metall durchgeführt werden. Zudem sind die technischen Bestimmungen und die Betriebs- und Wartungsanleitungen gem. BHKW-Anlagenhandbuch (insbesondere auch die Qualitätsanforderungen für Kraftstoffe und Betriebsmittel) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben aus Satz 1 + 2 dieses Absatzes kann die energyCOMUNA-concept metall die Gewährleistung aus diesem Vertrag für die BHKW-Anlage ausschließen oder die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. 9.5. Betriebsstoffe, Verschleiß- und Ersatzteile sowie Austauschaggregate dürfen nur durch COMUNA-metall geliefert und eingebaut werden. Sie gehen in das Eigentum des Auftraggebers über; die dafür ausgebauten Teile werden Eigentum der COMUNA- metall. Die Bestimmungen des europäischen und des deut- schen Datenschutzrechts werden von uns beachtet. Unsere Datenschutzerklärung ist unter www.comuna- xxxxxx.xx/xxxxxxxxx.xxxx einsehbar. Beide Vertragsparteien Vertragspartner sind berechtigt, diesen Vertrag mit seinen Rechten und Pflichten auf ein/e andere/s Einrichtung/Unternehmen zu übertragen. Einer solchen Übertragung kann vom jeweils anderen Vertragspartner Vertrags- partner nur widersprochen werden, wenn erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des neuen Vertragspartners bestehen. 9.6. Der Servicevertrag wird mit der energy-concept abgeschlossen und auch von der energy-concept verwaltet. Die energy-concept behält Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich das Recht vor, Wartungen an der BHKW-Anlage durchzuführen und Mängel in Übereinstimmung mit internen Richtlinien zu beheben. Die energy-concept behält sich das Recht vor, Daten aus der energy-concept Servicedatenbank dieser Vereinbarung ergebenden Ansprüche sowie für Wartungs- und Überwachungszwecke zu benutzen und an relevante Empfänger weiterzugeben – zum Beispiel an das BAFA und Streitigkeiten über die energy-concept GmbH. Die energy-concept behält sich außerdem das Recht vor, alle Arbeiten an der BHKW-Anlage von einem energy-concept Servicepartner oder Dritten ausführen zu lassen. 9.7. Im Falle einer Inbetriebnahme der BHKW-Anlage vor Vertragsbeginn im Sinne von Punkt 4.4 dieses Vertrages sichert der Auftraggeber folgendes zu: - Die BHKW-Anlage wurde ordnungsgemäß von der energy-concept gemäß den Installationsanleitungen und anderen technischen Dokumenten von energy-concept installiert. - Die BHKW-Anlage funktioniert zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Anlagenvertrags einwandfrei. - Die Wartungsintervalle der BHKW-Anlage XRGI® 6 mit 10.000 Betriebsstunden, XRGI® 9 mit 10.000 Betriebsstunden, XRGI® 15 mit 8.500 Betriebsstunden, XRGI® 20 mit 6.000 Betriebsstunden, und jeweils spätestens nach zwei Jahren wurden eingehalten und die Wartungen wurden gemäß dem energy-concept Serviceheft (Inbetriebnahme- und Wartungsprotokoll) von einem autorisierten energy-concept PARTNER ordnungsgemäß durchgeführt. - Die BHKW-Anlage wurde in der energy-concept Servicedatenbank angemeldet und die jährliche Zahlung dafür geleistet. 9.8. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. 9.9Gültigkeit dieser Vereinbarung ist Herford/Bielefeld. Ändern sich die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so erheblich, dass die vereinbarten ver- einbarten Preise oder Bedingungen auch unter Berücksichtigung der in Nr.5 vereinbarten Preisanpassung Preis- anpassung für einen Vertragspartner nicht mehr zumutbar sind, so ist der Vertrag unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der Interessen beider Vertragspartner an die geänderten Verhältnisse anzupassen. 9.10. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragspartner verpflichten sich für diesen Fall, die ungültigen Bestimmungen durch rechtsgültige Vereinbarungen zu ersetzen, die ihnen im wirt- schaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommen. Alle Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung Auf- hebung des Vertrages einschließlich dieser Schriftformklausel der Schrift- formklausel bedürfen der Schriftform. 9.11. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Ansprüche sowie für Streitigkeiten über die Gültigkeit dieser Vereinbarung ist, sofern zulässig, der Sitz der energy-concept.

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Samples: Wartungs Und Instandhaltungsvertrag