Weitere Mitteilungspflichten. 5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Da- ten und Unterlagen bei Abschluss des Versicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsvertrags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen maßgeblich ist. 5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind ins- besondere alle Umstände, die für die Beurteilung ◼ Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, ◼ der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben und ◼ der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Ge- burtsdatum, Geburtsort und Wohnsitze. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- tung werden Ihre Versicherungsvertragsdaten an die zustän- digen in- oder ausländischen Steuerbehörden gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland besteht.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Berufsunfähigkeits Versicherung
Weitere Mitteilungspflichten. 5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Da- ten und Unterlagen bei Abschluss des Versicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsvertrags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tetver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Ih- rem Versicherungsvertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen Meldungen maßgeblich ist.
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind ins- besondere alle Umstände, die für die Beurteilung ◼ Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, ◼ der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben und ◼ der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Ge- burtsdatum, Geburtsort und Wohnsitze. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- tung werden Ihre Versicherungsvertragsdaten an die zustän- digen in- oder ausländischen Steuerbehörden gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland besteht.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Weitere Mitteilungspflichten. 5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Da- ten und Unterlagen bei Abschluss des Versicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsvertrags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tetverpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen Meldungen maßgeblich ist.
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind ins- besondere alle Umstände, die für die Beurteilung ◼ Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, ◼ der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben und ◼ der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Ge- burtsdatum, Geburtsort und Wohnsitze. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- tung werden Ihre Versicherungsvertragsdaten an die zustän- digen in- oder ausländischen Steuerbehörden gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland besteht.
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Samples: Allgemeine Vertragsinformationen, Allgemeine Vertragsinformationen
Weitere Mitteilungspflichten. 5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Versicherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Da- ten und Unterlagen bei Abschluss des Versicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss des Versicherungsvertrags oder auf Nachfrage unverzüglich – d.h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen maßgeblich ist.
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind ins- besondere alle Umstände, die für die Beurteilung ◼ Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, ◼ der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben und ◼ der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummern, Ge- burtsdatum, Geburtsort und Wohnsitze. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- tung werden melden wir Ihre Versicherungsvertragsdaten an die zustän- digen zu- ständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden gemeldetSteuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit Ansässig- keit im Ausland besteht.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung, Tarif BRC
Weitere Mitteilungspflichten. 5.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung Erhebung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Da- ten Daten und Unterlagen bei Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrags, bei Änderung nach Abschluss Ab- schluss des Versicherungsvertrags oder auf Nachfrage unverzüglich un- verzüglich – d.h. d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich- tetverpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag haben, für Datenerhebungen und Mel- dungen maßgeblich Meldungen maß- geblich ist.
5.2 Notwendige Informationen im Sinne von Nummer 5.1 sind ins- besondere alle Umstände, die für die Beurteilung ◼ Ihrer persönlichen steuerlichen AnsässigkeitSteuerpflicht, ◼ der steuerlichen Ansässigkeit Steuerpflicht dritter Personen, die Rechte an Ihrem Versicherungsvertrag haben und ◼ der steuerlichen Ansässigkeit Steuerpflicht des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere Steueridentifikationsnummerndie deutsche oder ausländische Steuerpflicht, Ge- burtsdatumdie Steueridentifikationsnummer, der Geburtsort und Wohnsitzeder Wohnsitz. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei müssen Sie trotz einer entsprechenden gesetzlichen Verpflich- tung werden gegebenenfalls nicht bestehenden Steuerpflicht davon ausgehen, dass wir Ihre Versicherungsvertragsdaten Versicherungs- vertragsdaten an die zustän- digen zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden gemeldet. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland bestehtSteu- erbehörden melden.
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Samples: Fonds Rente Mit Mindestgarantie