Weitere Mitwirkungspflichten. Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich aus dem Einzelvertrag sowie den allgemeinen Verkehrs- und Sorgfaltspflichten. Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde das Schadensrisiko. MEHRWERK schuldet nicht die Prüfung, ob der Kunde seine Mitwirkungspflichten einhält.
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