Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die vereinbart werden können, sind in den §§ 5 – 7 beschrieben. Die mit uns vereinbarten Leistungsarten ergeben sich aus dem Versicherungsantrag. Gegen Arbeitsunfähigkeit sind alle erwerbstä- tigen Personen im Sinne von § 3 (2) versicherbar. Zusätzlich sind Be- schäftigte im Sinne des § 6.1 ausschließlich gegen Arbeitslosigkeit versi- cherbar, alle anderen Personen ausschließlich für Leistungen aus der Absicherung von Dread Disease im Sinne des § 7.1. Letzteres ist auch der Fall, wenn die Voraussetzungen der Versicherbarkeit gegen Arbeitslosig- keit nach Versicherungsbeginn entfallen.
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Samples: Arbeitseinkommensverlustversicherung, Arbeitseinkommensverlustversicherung
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die vereinbart werden können, sind in den §§ 5 – 7 beschrieben. Die mit uns vereinbarten Leistungsarten ergeben sich aus dem Versicherungsantrag. Gegen Arbeitsunfähigkeit sind alle erwerbstä- tigen er- werbstätigen Personen im Sinne von § 3 (2c) versicherbar. Zusätzlich sind Be- schäftigte Beschäftigte im Sinne des § 6.1 ausschließlich gegen Arbeitslosigkeit versi- cherbarArbeitslo- sigkeit versicherbar, alle anderen Personen ausschließlich für Leistungen Leis- tungen aus der Absicherung von Dread Disease im Sinne des § 7.1. Letzteres ist auch der Fall, wenn die Voraussetzungen der Versicherbarkeit Versicher- barkeit gegen Arbeitslosig- keit Arbeitslosigkeit nach Versicherungsbeginn entfallen.
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Samples: Versicherungsvertrag
Welche Leistungsarten können vereinbart werden?. Die Leistungsarten, die vereinbart werden können, sind in den §§ 5 – 7 beschrieben. Die mit uns vereinbarten Leistungsarten ergeben sich aus dem Versicherungsantrag. Gegen Arbeitsunfähigkeit sind alle erwerbstä- tigen Personen im Sinne von § 3 (2c) versicherbar. Zusätzlich sind Be- schäftigte Beschäf- tigte im Sinne des § 6.1 ausschließlich gegen Arbeitslosigkeit versi- cherbarversicher- bar, alle anderen Personen ausschließlich für Leistungen aus der Absicherung Absi- cherung von Dread Disease im Sinne des § 7.1. Letzteres ist auch der Fall, wenn die Voraussetzungen der Versicherbarkeit gegen Arbeitslosig- keit nach Versicherungsbeginn entfallen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen