Welche Versicherungswerte gibt es? Musterklauseln

Welche Versicherungswerte gibt es?. Was ist die Versicherungssumme?
Welche Versicherungswerte gibt es?. Was ist die Versi- cherungssumme?
Welche Versicherungswerte gibt es?. A 14-1 Vereinbarte Versicherungswerte
Welche Versicherungswerte gibt es?. Was ist die Versicherungssumme? A 14.1 Vereinbarte Versicherungswerte A 14.1.1 Gleitender Neuwert Plus A 14.1.1.1 Der Gleitende Neuwert Plus ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen glei- cher Art und Zweckbestimmung in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Dazu gehören Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Gleitende Neuwert Plus wird ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914. Kann eine Sache wegen Technologiefortschritts in derselben Art und Zweck- bestimmung nicht mehr oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand wiederhergestellt werden, umfasst der Gleitende Neuwert Plus auch Aufwendungen für Ersatzgüter. Diese müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst nahe kommen. A 14.1.1.2 Im Gleitenden Neuwert Plus berücksichtigt sind: Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen, die dadurch entstehen, dass versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Zweckbestimmung wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können. Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüg- lich veranlassten Wiederherstellung. A 14.1.1.3 Der Versicherer passt den Versicherungsschutz gemäß Nr. A 14.1.1.1 an die Baukostenentwicklung an (siehe Nr. A 17). Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung. A 14.1.1.4 Wenn sich durch bauliche Maßnahmen innerhalb des laufenden Versicherungs- jahres der Wert des Gebäudes erhöht, besteht auch insoweit Versicherungsschutz bis zum Schluss dieses Jahres. A 14.1.2 Gleitender Zeitwert Plus A 14.1.2.1 Der Gleitende Zeitwert Plus ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes, ermittelt gemäß Nr. A 14.1.1, abzüglich einer Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad. A 14.1.2.2 Der Versicherer passt den Versicherungsschutz analog Nr. 14.1.1.3 an die Baukostenentwicklung an (siehe Nr. A 17).
Welche Versicherungswerte gibt es?. Was ist die maximale Entschädigungsgrenze?

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  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.