Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbei- tung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen • bei Vertragsabschluss, • bei Änderung nach Vertragsabschluss oder • auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
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