Common use of Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? Clause in Contracts

Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung oder der Status als US-Person im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung („Green Card“) oder einen längeren US- Aufenthalt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufriedenzustellen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, klinikrente.pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung

Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag habenha- ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Leis- tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(nSteueridentifikations- nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ortGeburtsort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung Bankverbin- dung oder der Status als US-Person im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung Aufenthaltsbewilligung („Green Card“) oder einen längeren US- AufenthaltUS-Aufent- halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxxwww.swiss- xxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher si- cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufriedenzustellenzufrie- denzustellen.

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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. 30.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag Ihrer Versicherung verpflichtet sind, gilt: Sie müssen Sie uns die notwendigen dafür notwen- digen Informationen, Daten und Unterlagen bei Ver- tragsabschluss, Vertragsabschluss unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch bei Änderung Änderungen nach Vertragsab- schluss Vertragsabschluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellenNachfrage. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. 905333-000932 Soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag Ihrer Versicherung haben, maßgeblich für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie , gilt: Auch dann sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. 30.2 Notwendige Informationen im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten Sinne der Ziffer 30.1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Beurtei- lung: · Ihrer persönlichen steuerli- chen steuerlichen Ansässigkeit, ; · der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag Ihrer Versicherung haben, und ; · der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(ndeutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das GeburtsdatumGeburts- datum, der Geburts- ort, Geburtsort und der Wohnsitz. 30.3 Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir die PostanschriftVertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. 30.4 Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Ziffern 30.1 und 30.2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die Bankver- bindung oder der Status als USfür die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben. ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung Nr. 905333-Person 000932 Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz zur Berufsunfähigkeitsversicherung Stand: Januar 2017 (VVS_2017/201701) Inhaltsverzeichnis 1 Was ist vorläufig versichert? 2 Was ist ein Unfall im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Actdieser Bedingungen? 3 Unter welchen Voraussetzungen besteht vorläufiger Versicherungsschutz? 4 Wann beginnt und wann endet der vorläufige Versicherungsschutz, z. B. durch Heiratwenn Sie eine unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines Angebotes gestellt haben? 5 Wann beginnt und wann endet der vorläufige Versicherungsschutz, Erwerb wenn Sie einen rechtsverbindlichen Antrag auf Abschluss einer Aufenthaltsbewil- ligung („Green Card“) oder einen längeren US- Aufenthalt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufriedenzustellen.Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt haben?

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Ergo Berufsunfähigkeitsversicherung

Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, berechtigter Hinterblie- bener für Datenerhe- bungen Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich maß- geblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleitenweiter- zuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, Ansässigkeit oder der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Ansäs- sigkeit berechtigter Hinterbliebener maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(nSteu- eridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ortGeburtsort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung Bankverbindung oder der Status als US-Person Per- son im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Com- pliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung Auf- enthaltsbewilligung („Green Card“) oder einen längeren US- län- geren US-Aufenthalt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie uns die notwendigen Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge- setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Ver- tragsdaten an die zuständigen in- oder auslän- dischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland besteht. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxxwww.swiss- xxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher si- cher sein, dass wir alles tun werden werden, um Sie zufriedenzustellenzu- friedenzustellen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung