Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung oder der Status als US-Person im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung („Green Card“) oder einen längeren US- Aufenthalt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufriedenzustellen.
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Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, SpeicherungSpeiche- rung, Verarbeitung und Mel- dung Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Infor- mationen, Daten und Unterlagen: - bei Ver- tragsabschlussVertragsabschluss, - bei Änderung nach Vertragsab- schluss Vertragsabschluss oder - auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten Informationen sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Be- urteilung: - Ihrer persönlichen steuerli- chen steuerlichen Ansässigkeit, - der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem ihrem Vertrag haben, haben und - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(ndeutsche oder ausländische(n) Steueri- dentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ort, Geburtsort und der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung oder der Status als US-Person . Welche Umstände dies nach derzeitiger Gesetzeslage im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance ActEin- zelnen sind, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung („Green Card“) oder einen längeren US- Aufenthalt. Zur eventuellen Klärung wenden können Sie sich bitte an Ihren Steuerberaterdem Druckstück "Hinweise für die steuerlichen Regelungen" entnehmen. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben solltenuns die notwendigen Informationen, würden Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuenIhre Ver- tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Gerne können Sie Dies gilt auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzendann, wenn ggf. Sie können sicher seinkeine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten kann dazu führen, dass wir alles tun werden um un- sere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie zufriedenzustellenuns die für die Erfül- lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Ver- fügung gestellt haben. Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitteilungen zu diesem Vertrag müssen wir nur beachten, wenn diese in Textform erfolgen. Wenn Sie sterben, dürfen wir unsere Erklä- rungen an eine der folgenden Personen schicken: - den Bezugsberechtigten, - eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder - den Inhaber des Versicherungsscheins, wenn ein Bezugsberech- tigter nicht vorhanden ist oder wir seinen Aufenthalt nicht ermitteln können. Wenn Sie mit unseren Entscheidungen einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglich- keiten offen: Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin Telefon: 0800/0000000 Fax: 0800/0000000 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Webseite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Ver- braucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns ver- pflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das geht aber nur, solange in der gleichen Angelegenheit kein Rechtss- treit anhängig ist. Das Schlichtungsverfahren ist bis zu einem Beschwer- dewert von 100.000,- Euro möglich. Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxx- mers/odr/ wenden.
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Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, berechtigter Hinterblie- bener für Datenerhe- bungen Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich maß- geblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer Versicherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleitenweiter- zuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, Ansässigkeit oder der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Ansäs- sigkeit berechtigter Hinterbliebener maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(nSteu- eridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ortGeburtsort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung Bankverbindung oder der Status als US-Person Per- son im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Com- pliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung Auf- enthaltsbewilligung („Green Card“) oder einen längeren US- län- geren US-Aufenthalt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie uns die notwendigen Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge- setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Ver- tragsdaten an die zuständigen in- oder auslän- dischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs- sigkeit im Ausland besteht. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxxwww.swiss- xxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher si- cher sein, dass wir alles tun werden werden, um Sie zufriedenzustellenzu- friedenzustellen.
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Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel- dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver- tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab- schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver- fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver- pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe- bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be- trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech- tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs- berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi- cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein, dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung rechtlicher Pflichten weiterzuleiten. Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli- chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag habenha- ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Leis- tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die Steueridentifikati- onsnummer(nSteueridentifikations- nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- ortGeburtsort, der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankver- bindung Bankverbin- dung oder der Status als US-Person im Sinne des US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B. durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewil- ligung Aufenthaltsbewilligung („Green Card“) oder einen längeren US- AufenthaltUS-Aufent- halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha- ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular auf unserer Website (xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxxwww.swiss- xxxx.xx/xxxxxxxx-xxx-xxxxxx) nutzen. Sie können sicher si- cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufriedenzustellenzufrie- denzustellen.
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