Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. 11.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu dieser Versicherung verpflichtet sind, gilt: Sie müssen uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch bei Änderungen nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage. Soweit der Status dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, maßgeblich für Datenerhebungen und Meldungen ist, gilt: Auch dann sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. 11.2 Notwendige Informationen im Sinne der Ziffer 11.1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit · des Versicherungsnehmers, · dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, · des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Wohnsitz sowie der Firmensitz. 11.3 Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir die Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. 11.4 Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Ziffern 11.1 und 11.2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Altersrentenversicherung
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. 11.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, SpeicherungSpeiche- rung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu dieser Versicherung Ihrem Vertrag verpflichtet sind, gilt: müssen Sie müssen uns die dafür hierfür notwendigen InformationenInfor- mationen, Daten und Unterlagen Unterlagen: - bei Vertragsabschluss unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch Vertragsabschluss, - bei Änderungen Änderung nach Vertragsabschluss oder - auf Nachfrage. Soweit der Status dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, maßgeblich für Datenerhebungen und Meldungen ist, gilt: Auch dann sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
11.2 Nachfrage Notwendige Informationen im Sinne der Ziffer 11.1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung Be- urteilung: - Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, - der steuerlichen Ansässigkeit · des Versicherungsnehmers, · dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, · ihrem Vertrag haben und - der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(nSteueri- dentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort und der Wohnsitz sowie der Firmensitz.
11.3 Wohnsitz. Welche Umstände dies nach derzeitiger Gesetzeslage im Ein- zelnen sind, können Sie dem Druckstück "Hinweise für die steuerlichen Regelungen" entnehmen. Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir die Vertragsdaten Ihre Ver- tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
11.4 . Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Ziffern 11.1 und 11.2 kann dazu führen, dass wir unsere un- sere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung Erfül- lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung Ver- fügung gestellt haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. 11.1 12.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu dieser Versicherung verpflichtet sind, gilt: Sie müssen uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch bei Änderungen nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage. Soweit der Status dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, maßgeblich für Datenerhebungen Datenerhe- bungen und Meldungen ist, gilt: Auch dann sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
11.2 12.2 Notwendige Informationen im Sinne der Ziffer 11.1 12.1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit · des Versicherungsnehmers, · dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, · des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das GeburtsdatumGeburts- datum, der Geburtsort und der Wohnsitz sowie der Firmensitz.
11.3 12.3 Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir die Vertragsdaten Ver- tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
11.4 12.4 Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Ziffern 11.1 12.1 und 11.2 12.2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Sterbegeldversicherung
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?. 11.1 Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten zu dieser Versicherung verpflichtet sind, gilt: Sie müssen uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertragsabschluss unverzüglich zur Verfügung stellen. Dies gilt auch bei Änderungen nach Vertragsabschluss oder auf Nachfrage. Soweit der Status dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, maßgeblich für Datenerhebungen Datenerhe- bungen und Meldungen ist, gilt: Auch dann sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
11.2 Notwendige Informationen im Sinne der Ziffer 11.1 sind beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung der steuerlichen Ansässigkeit · des Versicherungsnehmers, · dritter Personen, die Rechte an dieser Versicherung haben, · des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das GeburtsdatumGeburts- datum, der Geburtsort und der Wohnsitz sowie der Firmensitz.
11.3 Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden wir die Vertragsdaten Ver- tragsdaten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.
11.4 Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Ziffern 11.1 und 11.2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben.
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