Wer und was ist versichert? Musterklauseln

Wer und was ist versichert?. 1.1 Stirbt die versicherte Person während der Dauer dieser Zusatzversicherung, zahlen wir die vereinbarte Hinterbliebenenrente an die mitversicherte Person. Diese zahlen wir lebenslang an die mitversicherte Person in gleichbleibender Höhe. Die Dauer dieser Zusatzversicherung nennen wir Ihnen in der Versicherungsurkunde. Diese finden Sie dort im Abschnitt "Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?" unter "Hinterbliebenenrenten-Zu- satzversicherung".
Wer und was ist versichert?. Nach Eintritt eines Verkehrsunfalls besteht Versicherungsschutz
Wer und was ist versichert?. Versicherungsschutz besteht
Wer und was ist versichert?. (1) Versicherungsschutz für Vereine Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Verein. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern; • aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen, dinglichen Rechten sowie steuer- und abgaberechtlichen Angelegen- heiten, die Grundstücke, Gebäude- oder Gebäudeteile zum Gegen- stand haben; • wegen der Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Wer und was ist versichert?. 2 Kann die mitversicherte Person anstelle einer Hinterbliebenenrente eine Kapitalabfindung verlangen?
Wer und was ist versichert?. 2 Was geschieht, wenn die mitversicherte Person stirbt?
Wer und was ist versichert?. 1.1 Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Altersrente, gilt: Wir zahlen die vereinbarte Hinterbliebenen- rente an die mitversicherte Person. Wir zahlen sie, solange die mitversicherte Person lebt. Mit Tod der mitversi- cherten Person endet die Hinterbliebenenrente. Nähere Informationen finden Sie in Ziffer 2.
Wer und was ist versichert?. Versichert sind die Fahrer der versicherten Fahrzeuge sowie die mitreisenden Personen. Die Leistungen für die Assistance sind je versichertes Ereig- nis nur einmal geschuldet und können nicht mit denjenigen aus der Kaskoversicherung kumuliert werden. Sie sind ins- gesamt auf EUR 1’000 begrenzt. Ist das versicherte Fahrzeug fahruntauglich oder liegt ge- mäss vorliegendem Vertrag ein versichertes Ereignis vor, er- bringt Helvetia für die allein dadurch entstehenden Kosten folgende Leistungen: A.3.2.1 Bergungskosten für das Fahrzeug und die gezogenen Anhä- nger. A.3.2.2 Transport- und Abschleppkosten in die nächstgelegene, für die in Betracht fallenden Arbeiten geeignete Werkstätte bzw. an einen für die Stationierung geeigneten Standort. A.3.2.3 Pannenhilfe Wir bezahlen die Kosten für die Pannenhilfe einschliesslich der Kleinteile für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort. Als Kleinteile gelten nur jene, die üblicher- weise von Pannenhilfsfahrzeugen mitgeführt werden. Die Kosten für Treibstoff, Ersatzreifen sowie Fahrzeugbatterien sind im Rahmen der Pannenhilfe nicht versichert. Als Panne gelten technische Defekte, beschädigte Reifen, Treibstoffmangel, entladene Batterien, eingesperrte Fahr- zeugschlüssel sowie Verlust oder Beschädigung derselben.
Wer und was ist versichert?. 48.2 Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie die Versicherungsleistung?
Wer und was ist versichert?. 48.1.1 Werden Sie als Versicherungsnehmer unter den in Ziffer 48.2 dieser Besonderen Bedingungen ge- nannten Voraussetzungen arbeitslos, so über- nehmen wir die Beitragszahlung für diesen Versi- cherungsvertrag in dem in Ziffer 48.3 beschriebe- nen Umfang. Diese Leistung erbringen wir nicht, wenn eine andere Person arbeitslos wird.