Common use of Werbeanlagen Clause in Contracts

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;

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Samples: www.asspario.de, www.ostangler.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (HochspannungsanlagenHochspannungsan- lagen) – siehe § 1 Nr. 5 cZiffer 1.4 b) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb Be- trieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;.

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Samples: media.barmenia.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § Ziffer 1 Nr. 5 c4 b) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare unmit- telbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung Abnut- zung sind;.

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Samples: www.diebayerische.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c) – umfasst um- fasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen übri- gen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten verursach- ten Abnutzung sind;

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Samples: www.gdv.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c4 b) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine ei- ne unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c4 b) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage An- lage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit so- weit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb Be- trieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;.

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Samples: rhion.digital

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 NrZiff. 5 c) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;.

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Samples: www.lvm.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c4 b) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;.

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Samples: www.asspario.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c4 b) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (SystemeSyste- me) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;

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Samples: www.ostangler.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c4 b) – umfasst um- fasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen übri- gen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten verursach- ten Abnutzung sind;.

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Samples: www.gdv.de

Werbeanlagen. a) Bei Leuchtröhrenanlagen (Hochspannungsanlagen) – siehe § 1 Nr. 5 c) – umfasst Glasbruch auch das Zerbrechen der Röhren (Systeme) und an den übrigen Teilen der Anlage auch alle Beschädigungen oder Zerstörungen, soweit sie nicht eine ei- ne unmittelbare Folge der durch den Betrieb der Anlage verursachten Abnutzung sind;

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Samples: www.kuenstler-fairsicherung.de