Common use of Werkvertrag Clause in Contracts

Werkvertrag. 2.9.1 Werkverträge sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Kennung “wv-” beginnend gekennzeichnet sind. 2.9.2 Die Beratung hat das im Angebot genauer definierte Werk spätestens bis zum im Angebot vereinbarten Datum abnahmereif und mängelfrei herzustellen. 2.9.3 Jede Leistung, welche nicht ausdrücklich und im Detail im Angebot definiert ist, wird als “Change Request” kategorisiert und gesondert in Rechnung gestellt. 2.9.4 Nach Herstellung des Werkes hat die Beratung unverzüglich gegenüber dem Kunden die Abnahmereife anzuzeigen. 2.9.5 Die Werkleistung, gilt als abgenommen, sobald der Kunde sie produktiv nutzt oder er innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Abnahmereife gemäß 2.9.4. keine Mängelliste übergeben hat, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. 2.9.6 Alle Leistungen, welche als Werkverträge erbracht werden, finden aufgrund der agilen Vorgehensweise im Rahmen von agilen Projekten statt. Die Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, was sich aus der agilen Natur der Projekte ergibt. Soweit die Parteien im Rahmen eines agilen Projekts zusammenarbeiten, ergibt sich aus der Natur des agilen Vorgehens der Parteien, dass die Beseitigung von Mängeln durch die Beratung jeweils im Rahmen künftiger Sprints und der von der Beratung bereitgestellten und vom Kunden bezahlten Kapazitäten erfolgt. Eine kostenlose Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen.

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Werkvertrag. 2.9.1 2.9.1. Werkverträge sind alle Leistungen, welche in dem von der Beratung gestellten Angebot mit der Kennung “wv-” beginnend gekennzeichnet sind. 2.9.2 2.9.2. Die Beratung hat das im Angebot genauer definierte Werk spätestens bis zum im Angebot vereinbarten Datum abnahmereif und mängelfrei herzustellen. 2.9.3 2.9.3. Jede Leistung, welche nicht ausdrücklich und im Detail im Angebot definiert ist, wird als Change Request” Request kategorisiert und gesondert in Rechnung gestellt. 2.9.4 2.9.4. Nach Herstellung des Werkes hat die Beratung unverzüglich gegenüber dem Kunden die Abnahmereife anzuzeigen. 2.9.5 2.9.5. Die Werkleistung, gilt als abgenommen, sobald der Kunde sie produktiv nutzt oder er innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Abnahmereife gemäß 2.9.4. Übergabe keine Mängelliste übergeben hat, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. 2.9.6 2.9.6. Alle Leistungen, welche als Werkverträge erbracht werden, finden aufgrund der agilen Vorgehensweise im Rahmen von agilen Projekten statt. Die Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, was sich aus der agilen Natur der Projekte ergibt. Soweit die Parteien im Rahmen eines agilen Projekts zusammenarbeitenzusammen arbeiten, ergibt sich aus der Natur des agilen Vorgehens der Parteien, dass die Beseitigung von Mängeln durch die Beratung jeweils im Rahmen künftiger Sprints und der von der Beratung bereitgestellten und vom Kunden bezahlten Kapazitäten erfolgt. Eine kostenlose Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Werkvertrag. 2.9.1 Werkverträge sind alle Leistungen(1) Die bbg leistet Gewähr dafür, welche dass Installations- und Konfigurationsleistungen frei von Mängeln sind. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist die bbg insbesondere verpflichtet, Fehlermeldungen nachzugehen und Mängel zu beseitigen (Nachbesserung). Die bbg ist berechtigt, statt der Nachbesserung die Ersatzlieferung zu wählen. (2) Gelingt der bbg die Beseitigung eines Mangels nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, so ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen sowie vom Vertrag zurücktreten. (3) Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden unter den Voraussetzungen des § 637 BGB zu. (4) Mängelansprüche des Kunden bei Leistungsstörungen verjähren, soweit die bbg nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, in zwölf Monaten, gerechnet ab dem von der Beratung gestellten Angebot gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln beginnt mit der Kennung “wv-” beginnend gekennzeichnet sind. 2.9.2 Die Beratung hat das im Angebot genauer definierte Werk spätestens bis zum im Angebot vereinbarten Datum abnahmereif und mängelfrei herzustellen. 2.9.3 Jede Leistung, welche nicht ausdrücklich und im Detail im Angebot definiert ist, wird als “Change Request” kategorisiert und gesondert in Rechnung gestellt. 2.9.4 Nach Herstellung des Werkes hat die Beratung unverzüglich gegenüber dem Kunden die Abnahmereife anzuzeigen. 2.9.5 Die Werkleistung, gilt als abgenommen, sobald Ablieferung der Kunde sie produktiv nutzt Leistung oder er innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Abnahmereife gemäß 2.9.4. keine Mängelliste übergeben hat, in der mindestens ein abnahmeverhindernder Mangel aufgeführt ist. 2.9.6 Alle Leistungen, welche als Werkverträge erbracht werden, finden aufgrund der agilen Vorgehensweise im Rahmen von agilen Projekten statt. Die Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, was sich aus der agilen Natur der Projekte ergibt. Soweit die Parteien im Rahmen eines agilen Projekts zusammenarbeiten, ergibt sich aus der Natur des agilen Vorgehens der Parteiensoweit vereinbart wird, dass die Beseitigung bbg die Software auch installiert, mit Abschluss der Installation. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln durch die Beratung jeweils im Rahmen künftiger Sprints in Zusammenhang stehen. Für weitergehende Aufwendungs- und der von der Beratung bereitgestellten und vom Kunden bezahlten Kapazitäten erfolgtSchadens- ersatzansprüche wegen Mängeln gilt Ziff. Eine kostenlose Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen10.

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