Werkzeuge. 1. Der Preis für die Werkzeuge enthält auch die Bemusterungskosten, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen. 2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten hergestellten Werkzeuge. Diese werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zah- lungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Ersatz dieser Werkzeuge verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Besteller zuge- sicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbe- wahrung erlischt 2 Jahre nach der letzten Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benach- richtigung des Bestellers. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung ist anzugeben, ob gezahlte Formkostenanteile dem Besteller mit 5 % der Netto Teilelieferungen rückvergütet werden. 3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Werkzeuge werden, geht das Eigentum nach Zahlung des Kaufpreises für die Werkzeuge auf ihn über. Die Übergabe der Werkzeuge an den Besteller wird durch die Aufbewahrungspflicht des Lieferers ersetzt. Unabhängig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Werk- zeuge ist der Lieferer bis zur Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zum ausschließlichen Besitz der Werkzeuge berechtigt. Der Lieferer hat die Werkzeuge als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten zu versichern. 4. Bei bestellereigenen Werkzeugen gemäß Ziffer 3 und/oder vom Besteller leihweise zur Ver- fügung gestellten Werkzeuge beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbe- wahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Werkzeuge nicht abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Falle ein Zurückbehaltungsrecht an den Werkzeugen zu.
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Samples: Sales Contracts
Werkzeuge. 1. Der Preis 11.1 Werkzeuge" im Sinne dieser Einkaufsbedingungen sind mechanische Vorrichtungen, die für die Werkzeuge enthält auch Erfüllung der Verpflichtungen von KATHREIN nach diesem Vertrag genutzt werden und die Bemusterungskosten(a) der Auftragnehmer zu diesem Zweck für KATHREIN hergestellt hat oder durch einen Dritten herstellen ließ, nicht jedoch (b) dem Auftragnehmer von KATHREIN oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden, oder (c) von KATHREIN vollständig bezahlt wurden sowie sämtliche Zeichnungen, Dokumentationen, Bestellungen und anderen Materialien, die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungenmit solchen Werkzeugen in Zusammenhang stehen.
211.2 Alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf geistiges Eigentum an den Werkzeugen sind und verbleiben allein und ausschließlich bei KATHREIN. Sofern nicht anders vereinbartFür den Fall, ist und bleibt dass der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten hergestellten Werkzeuge. Diese werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zah- lungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Ersatz dieser Auftragnehmer die Werkzeuge verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber KATHREIN hergestellt hat oder durch einen Dritten hat herstellen lassen, gehen sämtliche Rechte an diesen Werkzeugen, soweit nach dem Besteller zuge- sicherten Ausbringungsmenge erforderlich sindGesetz zulässig automatisch auf KATHREIN über. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbe- wahrung erlischt 2 Jahre nach der letzten Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benach- richtigung des Bestellers. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung ist anzugebenDer Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, ob gezahlte Formkostenanteile dem Besteller mit 5 % der Netto Teilelieferungen rückvergütet werdenum diese Rechte für KATHREIN zu sichern.
311.3 Der Auftragnehmer ist dazu ermächtigt und verpflichtet, Werkzeuge nach den Bestimmungen des mit KATHREIN abgeschlossenen Vertrags zu nutzen. Soll vereinbarungsgemäß Eine hiervon abweichende Nutzung der Besteller Eigentümer Werkzeuge, insbesondere eine Herstellung von Teilen für Dritte oder die Übertragung der Nutzung an Dritte, ist dem Auftragnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KATHREIN untersagt.
11.4 Der Auftragnehmer ist für die fehlerfreie Funktionsfähigkeit der Werkzeuge bei deren Nutzung im Rahmen der vertraglichen Pflichten gegenüber KATHREIN allein verantwortlich.
11.5 Müssen die Werkzeuge aufgrund von Änderungen an den technischen Spezifikationen von KATHREIN modifiziert werden, geht das Eigentum nach Zahlung des Kaufpreises für hat der Auftragnehmer zunächst KATHREIN ein schriftliches Angebot über die Werkzeuge auf ihn über. Die Übergabe Modifikation der Werkzeuge an zu den Besteller wird durch die Aufbewahrungspflicht des Lieferers ersetzt. Unabhängig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Werk- zeuge ist der Lieferer bis zur Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zum ausschließlichen Besitz der Werkzeuge berechtigt. Der Lieferer hat die Werkzeuge als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen niedrigstmöglichen Kosten zu versichern.
4unterbreiten. Bei bestellereigenen Werkzeugen gemäß Ziffer 3 und/oder vom Besteller leihweise zur Ver- fügung gestellten Werkzeuge beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbe- wahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für Wartung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers erlöschen, wenn nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Werkzeuge nicht abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Falle ein Zurückbehaltungsrecht Modifikationen an den Werkzeugen zudürfen vom Auftragnehmer erst nach entsprechender schriftlicher Beauftragung durch KATHREIN vorgenommen werden. Alle über die Vereinbarung hinausgehenden Aufwendungen des Auftragnehmers werden von KATHREIN nicht erstattet.
11.6 Der Auftragnehmer muss Werkzeuge, deren Inhaber KATHREIN ist, eindeutig und dauerhaft als solche kennzeichnen. Jeweils zum Jahresende wird der Auftragnehmer KATHREIN über die in seinem Besitz befindlichen Werkzeuge informieren. Sollten die Rechte von KATHREIN an den Werkzeugen durch Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art, insbesondere durch Beschlagnahme, Pfändung oder ein Insolvenzverfahren, in Gefahr geraten, hat der Auftragnehmer KATHREIN hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dabei hat der Auftragnehmer Kopien der entsprechenden Vollstreckungsunterlagen an KATHREIN weiterzuleiten. In jedem Fall ist die betreffende Vollstreckungsbehörde unverzüglich über die Rechte von KATHREIN zu unterrichten.
11.6.1 Der Auftragnehmer muss KATHREIN rechtzeitig im Voraus darüber informieren, ob der Ausfall eines Werkzeugs zu befürchten ist, um gegebenenfalls rechtzeitig Nachfolgewerkzeuge beschaffen zu können.
11.7 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den beschriebenen Werkzeugen durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Werkzeuge. 17.1. Der Preis für die Werkzeuge enthält auch die BemusterungskostenKosten für die erstmalige Bemusterung, nicht jedoch sonstige Kosten, wie etwa die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie oder Erstmusterteile. Die Kosten für vom Besteller veranlaßte Änderungenweitere Bemusterungen trägt der Besteller, soweit diese nicht durch eine schuldhafte Pflichtverletzung von Xxxxx verursacht sind.
27.2. Sofern nicht anders vereinbartSoweit nichts anderes vereinbart ist, ist und bleibt der Lieferer Eigentümer Xxxxx Eigentümerin der für den Besteller durch den Lieferer Xxxxx selbst oder einen von ihm ihr beauftragten Dritten hergestellten Werkzeuge. Diese Werkzeuge werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zah- lungs- Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Ersatz dieser Werkzeuge verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Besteller zuge- sicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind.
7.3. Die Verpflichtung des Lieferers von Xxxxx zur Aufbe- wahrung Aufbewahrung der Werkzeuge erlischt 2 zwei Jahre nach der letzten Teilelieferung aus dem Werkzeug. Über die Beendigung der Form und vorheriger Benach- richtigung des Bestellers. Im Angebot und in Aufbewahrungspflicht wird der Auftragsbestätigung ist anzugeben, ob gezahlte Formkostenanteile dem Besteller mit 5 % der Netto Teilelieferungen rückvergütet werdenbenachrichtigt.
37.4. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Werkzeuge werden, geht das Eigentum nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die diese Werkzeuge auf ihn den Besteller über. Die Übergabe der Werkzeuge an den Besteller wird durch die Aufbewahrungspflicht des Lieferers Begründung eines Leihverhältnisses ersetzt. Unabhängig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Werk- zeuge Werkzeuge ist der Lieferer bis zur Abnahme Xxxxx gegenüber dem Besteller zum Besitz an den Werkzeugen berechtigt, soweit sie diese für die Erfüllung von dem Besteller aus einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zum ausschließlichen Besitz der Werkzeuge berechtigtLiefervereinbarung geschuldeten Herstellungs- und Lieferpflichten benötigt.
7.5. Der Lieferer hat die Werkzeuge als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen Bei im Eigentum des Bestellers auf dessen Kosten zu versichern.
4stehenden Werkzeugen gem. Bei bestellereigenen Werkzeugen gemäß Ziffer 3 Abs. 2 und/oder vom Besteller leihweise zur Ver- fügung Verfügung gestellten Werkzeuge Werkzeugen beschränkt sich die Haftung des Lieferers von Froli bezüglich Aufbe- wahrung der Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt Sorgfalt, wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für Wartung die Instandhaltung, Instandsetzung und Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers von Froli erlöschen, wenn nach Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Werkzeuge nicht binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekommen ist, Froli steht dem Lieferer in jedem Falle Fall ein Zurückbehaltungsrecht an den Werkzeugen zu, sofern und solange Xxxxx aus dem der Werkzeugüberlassung zugrunde liegenden Lieferverhältnis Ansprüche gegenüber dem Besteller zustehen.
7.6. Bei der Herstellung von kundenexklusiven Werkzeugen, nach Vorgaben des Bestellers, prüft Froli nicht die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter. Etwaige dahingehende Schutzrechtsverletzungen liegen in der Verantwortung und der Haftung des Bestellers. Ziffer 11 dieser AVB bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Werkzeuge. 1. Der Preis für die Werkzeuge enthält auch die BemusterungskostenKosten für einmalige Bemusterung, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen, die wir zu vertreten haben, gehen zu unseren Lasten.
2. Sofern nicht anders Soweit nichts anderes vereinbart, ist sind und bleibt der Lieferer bleiben wir Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst uns oder durch einen von ihm uns beauftragten Dritten hergestellten Werkzeuge. Diese Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung erlischt zwei Jahre nach der letzten Teile- Lieferung aus dem Werkzeug und vorheriger Benachrichtigung des Bestellers.
3. Werkzeuge werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller dieser seinen Zah- lungs- Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Ersatz dieser Werkzeuge verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Besteller zuge- sicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbe- wahrung erlischt 2 Jahre nach der letzten Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benach- richtigung des Bestellers. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung ist anzugeben, ob gezahlte Formkostenanteile dem Besteller mit 5 % der Netto Teilelieferungen rückvergütet werden.
34. Soll vereinbarungsgemäß aufgrund gesonderter Vereinbarung der Besteller Eigentümer der Werkzeuge werden, geht das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises für die Werkzeuge auf ihn über. Die Übergabe der Werkzeuge Werk- zeuge an den Besteller wird durch die unsere Aufbewahrungspflicht des Lieferers ersetzt. Unabhängig von dem vom gesetzlichen Herausgabeanspruch sind wir bis zur Beendigung des Vertrages zum ausschließlichen Besitz an den Werkzeugen berechtigt. Eine etwaige Versicherung der Werkzeuge erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers und von der Lebensdauer der Werk- zeuge ist der Lieferer bis zur Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zum ausschließlichen Besitz der Werkzeuge berechtigt. Der Lieferer hat die Werkzeuge als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten zu versichernKosten.
45. Bei bestellereigenen Werkzeugen gemäß Ziffer 3 und/Besteller eigenen oder vom Besteller leihweise zur Ver- fügung Verfügung gestellten Werkzeuge Werkzeugen, Mustern oder ähnlichen Gegenständen beschränkt sich die unsere Haftung des Lieferers bezüglich Aufbe- wahrung bzgl. Aufbewahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Der Besteller trägt die Kosten für der Wartung und Versicherung trägt etwaiger Versicherungen, die er im eigenen Namen abzuschließen hat. Unsere Verpflichtungen hinsichtlich der Besteller. Die Verpflichtungen des Lieferers Werkzeuge und Muster erlöschen, wenn der Besteller diese nach Erledigung des Auftrages Auftragsbeendigung und entsprechender Aufforderung der Besteller die Werkzeuge nicht binnen angemessener Frist bei uns abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung nicht in vollem Umfange vollumfänglich nachgekommen ist, steht dem Lieferer uns in jedem Falle ein Zurückbehaltungsrecht an den Werkzeugen o.g. Gegenständen zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werkzeuge. 18.1 Werkzeuge, Lehren, Vorrichtungen, Schablonen, Matrizen, Messinstrumente, Muster und verbundene Software, Zeichnungen und sonstige zugehörige Dokumentation („Werkzeuge“), die Xxxxxxxx dem Lieferanten zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Xxxxxxxx. Der Preis für Werkzeuge die Werkzeuge enthält auch die Bemusterungskosten, nicht jedoch die Kosten für Prüf- auf Bestellung von Xxxxxxxx vom Lieferanten oder in dessen Auftrag von Dritten gefertigt werden und Bearbeitungsvorrichtungen sowie für vom Besteller veranlaßte Änderungen.
2. Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt von Alfmeier gesondert oder über den Kaufpreis der Lieferer Eigentümer der für den Besteller durch den Lieferer selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten hergestellten Werkzeuge. Diese werden nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seinen Zah- lungs- und Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Der Lieferer ist nur dann zum kostenlosen Ersatz dieser Werkzeuge verpflichtet, wenn diese zur Erfüllung einer dem Besteller zuge- sicherten Ausbringungsmenge erforderlich sind. Die Verpflichtung des Lieferers zur Aufbe- wahrung erlischt 2 Jahre nach der letzten Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benach- richtigung des Bestellers. Im Angebot und in der Auftragsbestätigung ist anzugeben, ob gezahlte Formkostenanteile dem Besteller mit 5 % der Netto Teilelieferungen rückvergütet werden.
3. Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Werkzeuge Liefergegenstände vergütet werden, geht gehen mit der Fertigstellung in das Eigentum nach Zahlung des Kaufpreises für die Werkzeuge auf ihn von Xxxxxxxx über. Die In diesem Fall wird die Übergabe der Werkzeuge an den Besteller wird durch die Aufbewahrungspflicht des Lieferers dadurch ersetzt, dass Xxxxxxxx dem Lieferanten deren Benutzung zur Herstellung der Vertragsgegenstände für Xxxxxxxx unentgeltlich gestattet (Leihe). Unabhängig von dem gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Werk- zeuge ist der Lieferer bis zur Abnahme einer zu vereinbarenden Mindeststückzahl und/oder bis zum Ablauf eines bestimmten Zeitraumes zum ausschließlichen Sind Dritte im Besitz der Werkzeuge berechtigtWerkzeuge, tritt der Lieferant hiermit seinen Herausgabeanspruch an Xxxxxxxx ab.
8.2 Sie sind durch den Lieferanten als Eigentum von Xxxxxxxx kenntlich zu machen und dürfen nur für die Zwecke der Lieferungen und Leistungen an Xxxxxxxx benutzt werden. Der Lieferer hat Lieferant nimmt die Werkzeuge als Fremdeigentum zu kennzeichnen in kostenlose, sachgemäße Verwahrung und auf Verlangen des Bestellers auf dessen Kosten zu versichernPflege für Alfmeier und schließt eine ausreichende Versicherung gegen die üblichen Risiken wie u. a. Feuer, Wasser und Diebstahl ab.
4. Bei bestellereigenen Werkzeugen gemäß Ziffer 3 und/oder vom Besteller leihweise zur Ver- fügung gestellten 8.3 Der Lieferant ist nach Aufforderung verpflichtet, die Werkzeuge beschränkt sich die Haftung des Lieferers bezüglich Aufbe- wahrung und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheitenordnungsgemäßem Zustand an Xxxxxxxx unverzüglich herauszugeben. Kosten für Wartung die Unterhaltung, Instandsetzung, Reparatur und Versicherung trägt Erneuerung der Besteller. Die Verpflichtungen Werkzeuge gehen zu Lasten des Lieferers erlöschenLieferanten, wenn nach Erledigung des Auftrages sofern nicht ausdrücklich und entsprechender Aufforderung der Besteller die Werkzeuge nicht abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfange nachgekommen ist, steht dem Lieferer in jedem Falle ein Zurückbehaltungsrecht an den Werkzeugen zuschriftlich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen