Common use of Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezah- len und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Clause in Contracts

Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezah- len und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. B 273113 (12.2012) Der monatliche Beitrag richtet sich nach der Beitragsgrup- pe des erreichten Alters der zu versichernden Person. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Versicherungs- schein in Verbindung mit der für den Tarif gültigen Tarif- prämientabelle. Zahlungsweise: monatlich EUR Beitragsfälligkeit jeweils: monatlich zum 01. Erreicht die versicherte Person das erste Alter der nächs- ten Beitragsgruppe, ist die für diese Beitragsgruppe gel- tende Prämie zu zahlen. Bitte lesen Sie hierzu § 8a Abs. 3 und 4 AVB. Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Ab- schluss des Vertrages zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Prämien sind jeweils zu den oben angegebenen Terminen zu zah- len. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versi- cherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspä- teten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens 2 Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versi- cherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung haben Sie alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Bitte beantworten Sie daher die im Antrag enthaltenen Fragen unbedingt mit der erforderli- chen Sorgfalt. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir uns unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie können auch für bereits einge- tretene Versicherungsfälle den Versicherungsschutz ver- lieren. Über die genauen Folgen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht weisen wir Sie im Antrag gesondert hin.

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Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezah- len und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. B 273113 273112 (12.2012) Der monatliche Beitrag richtet sich nach der Beitragsgrup- pe des erreichten Alters der zu versichernden Person. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Versicherungs- schein in Verbindung mit der für den Tarif gültigen Tarif- prämientabelle. Zahlungsweise: monatlich EUR Beitragsfälligkeit jeweils: monatlich zum 01. Erreicht die versicherte Person das erste Alter der nächs- ten Beitragsgruppe, ist die für diese Beitragsgruppe gel- tende Prämie zu zahlen. Bitte lesen Sie hierzu § 8a Abs. 3 und 4 AVB. Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Ab- schluss des Vertrages zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Prämien sind jeweils zu den oben angegebenen Terminen zu zah- len. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versi- cherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspä- teten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens 2 Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versi- cherungsschutzVersicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung haben Sie alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Bitte beantworten Sie daher die im Antrag enthaltenen Fragen unbedingt mit der erforderli- chen Sorgfalt. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir uns unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie können auch für bereits einge- tretene Versicherungsfälle den Versicherungsschutz ver- lieren. Über die genauen Folgen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht weisen wir Sie im Antrag gesondert hin. Bitte teilen Sie uns mit, wenn für Sie oder eine mitversi- cherte Person bei uns oder einem anderen Versicherer eine weitere Krankheitskostenversicherung abgeschlos- sen wird. Sollten Sie oder eine mitversicherte Person diese Oblie- genheit schuldhaft verletzen, sind wir unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Leistungs- pflicht befreit und/oder können den Versicherungsvertrag kündigen. Möchten Sie mehr zu diesem Thema wissen, lesen Sie bitte § 10 AVB.

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Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezah- len und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. B BBV 273113 (12.201207.12) Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem Geschlecht und der Beitragsgrup- pe Beitragsgruppe des erreichten Alters der zu versichernden ver- sichernden Person. Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Versicherungs- schein Versicherungsschein in Verbindung mit der für den Tarif gültigen Tarif- prämientabelle. Zahlungsweise: monatlich EUR Beitragsfälligkeit jeweils: monatlich zum 01Tarifprämientabelle. Erreicht die versicherte Person das erste Alter der nächs- ten Beitragsgruppe, ist die für diese Beitragsgruppe gel- tende Prämie zu zahlen. Bitte lesen Sie hierzu § 8a Abs. 3 und 4 AVB/BBV. Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Ab- schluss des Vertrages zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Prämien sind jeweils zu den oben angegebenen Terminen zu zah- len. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für eine ausreichende Deckung De- ckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versi- cherungsschutz Ver- sicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspä- teten ver- späteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen rückstän- digen Betrag innerhalb einer Frist von mindestens 2 Wochen Wo- chen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versi- cherungsschutzVersicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung haben Sie alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Bitte beantworten Sie daher die im Antrag enthaltenen Fragen unbedingt mit der erforderli- chen erfor- derlichen Sorgfalt. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir uns unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie können auch für bereits einge- tretene Versicherungsfälle den Versicherungsschutz ver- lieren. Über die genauen Folgen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht weisen wir Sie im Antrag gesondert hin.

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Samples: Produktinformationsblatt Für Die BBV Krankenzusatzversicherung BBV Tarif v.i.p. Dental Prestige

Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezah- len und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen?. B 273113 (12.2012) Der monatliche Beitrag richtet sich nach der Beitragsgrup- pe des erreichten Alters der zu versichernden Person. Die Höhe des Ihres Beitrages ergibt sich aus dem Versicherungs- schein ist abhängig vom konkret gewähl- ten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzel- heiten hierzu finden Sie in Verbindung mit der Ihrem Antrag unter Zahlweise und Laufzeit. Xxxxxxxx Sie aber bitte, dass Sie endgültige - 3 - Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen kön- nen. In Ihrem Antrag bzw. Angebot finden Sie Informationen darüber, für den Tarif gültigen Tarif- prämientabellewelchen Zeitraum und in welcher Höhe Sie Ihren Beitrag zahlen müssen. Zahlungsweise: monatlich EUR Beitragsfälligkeit jeweils: monatlich zum 01. Erreicht die versicherte Person das erste Alter der nächs- ten Beitragsgruppe, ist die für diese Beitragsgruppe gel- tende Prämie zu zahlen. Bitte lesen Sie hierzu § 8a Abs. 3 und 4 AVB. Der erste Beitrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Ab- schluss des Vertrages zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Prämien sind jeweils zu den oben angegebenen Terminen zu zah- len. Falls Da Sie uns eine Lastschriftermächtigung Lastschrif- termächtigung erteilen, ziehen wir den ersten Beitrag nach Versand des Versicherungsscheins ein; Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. Bitte sorgen Sie bitte rechtzeitig für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange so lange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versi- cherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspä- teten verspäte- ten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Betrag Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens 2 Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versi- cherungsschutzcherungsschutz und wir kündigen den Vertrag. Auch Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und § 9 der beigefügten ARB CIF 2014. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir den Vertrag kündigeneinen erheblich höheren Beitrag verlan- gen. Bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung haben Deshalb sind einige Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zu- sammenhang mit - dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstü- ckes, - der Planung und Errichtung eines Gebäudes oder Ge- bäudeteiles, - genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen, - der Finanzierung eines Baugrundstücks oder Gebäudes sowie dessen Umbau, - Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen - sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsge- schäften. PIB RS CIF-GVO-03.2017/01 Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie alle Ihnen bekannten gefahrenerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Bitte beantworten Sie daher die im Antrag enthaltenen Fragen unbedingt mit der erforderli- chen Sorgfaltbeantworten. Wenn Sie falsche bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte den Rechtsschutzversicherer, bei dem Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner zuletzt versichert waren. Unrichtige Angaben machenkönnen zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände ange- passt werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Haben Sie den Verkehrs-, Fahrer- oder Fahrzeugrechtsschutz versichert, müssen Sie beispielsweise dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen, kann dies schwer- wiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vorzeitig von dem vom Vertrag lösen lösen. Einzelheiten ent- nehmen Sie bitte § 11 und §§ 21 Absatz 8 und 26 Absatz 5 der beigefügten ARB CIF 2014. Bitte setzen Sie können sich schnellstens mit uns in Verbindung, um die Reichweite des Versicherungsschutzes abzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Auswahl eines kompe- tenten Anwaltes für bereits einge- tretene Versicherungsfälle Ihr Rechtsproblem. Im Rechtsschutz-Schadenfall wenden Sie sich bitte an: Jurpartner Services GmbH Im Auftrag der GVO Versicherung Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxx Telefon: 0221 – 000 000 000 Fax: 0221 – 000 000 000 E-Mail: xxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Selbstverständlich müssen Sie uns und Ihren Anwalt voll- ständig und wahrheitsgemäß über den Versicherungsschutz ver- lieren. Über die genauen Folgen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht weisen wir Sie Sachverhalt im Antrag gesondert hinSchadenfall informieren. Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 17 Absatz 1, 5 und 6 der beigefügten ARB CIF 2014.

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